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Alte Maße und Gewichte (deutschsprachiger Raum)
In den Abbildungen sind auch alte internationale Maßeinheiten mit ihrer Umrechnung ins metrische System angegeben. Zwar sind die Beziehungen innerhalb eines …
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Überblick und metrische Vereinheitlichung
Die aufgeführten alten Maße und Gewichte stammen vor allem aus dem deutschsprachigen Raum des 19. Jahrhunderts. Ihre Beziehungen innerhalb eines Maßsystems waren zwar meist gleichbleibend, doch konnten dieselben Namen je nach Ort und Zeit deutlich verschiedene Werte haben. Für historische Umrechnungen muss daher geprüft werden, ob ein Umrechnungsfaktor am betreffenden Ort und in der betreffenden Zeit galt.
Das metrische System sollte besonders die örtlichen Unterschiede bei Längen und Gewichten überwinden. Es ging von Frankreich aus, wo es 1791 und am 29. November 1800 eingeführt wurde, und basiert auf dem dafür geschaffenen Urmeter. Die Preußische Maaß- und Gewichtsordnung vom 16. Mai 1816 vereinheitlichte Maße auf Grundlage des Rheinländischen Fußes: 1 preußischer Fuß = 139,13 Pariser Linien = 31,387728 cm. Der Norddeutsche Bund beschloss am 17. August 1868 die Norddeutsche Maß- und Gewichtsordnung; sie führte das metrische System zum 1. Januar 1872 ein. Bayern folgte am 29. April 1869 ebenfalls mit Wirkung zum 1. Januar 1872. Damit galt es ab 1872 im gesamten Deutschen Reich. Am 20. Mai 1875 unterzeichneten 17 Staaten die Meterkonvention.
Stück- und örtliche Zählmaße
Zählmaße geben Anzahlen an und ergänzten das allgemeine Zählmaß Stück. Häufige Gruppen waren Paar = 2 zusammengehörige Objekte, Dutzend = 12, Stiege = 20 und Schock = 60; dabei galt 1 Schock = 3 Stiegen = 4 Mandel = 5 Dutzend. Ein Gros, Groß oder Gross bezeichnete 144 Stück, also 12 × 12; ein Maß oder Großgros 1.728, also 12³. Ein Großtausend entsprach 1.200 Stück = 100 Dutzend.
Die Bedeutung hing oft von Ware und Ort ab. Beispielsweise war eine Stiege im Fisch-, Tuch-, Leinen-, Holz-, Rauchwaren- und Lederhandel 20 Stück. Ein Saum konnte 22 Tücher oder Stück zu je 32 Ellen bedeuten. Ein Wall, Wahl oder Oll umfasste im Fischhandel teils 80 Stück, in Pommern und Stralsund aber 4.800 Stück = 80 Schock. Ein Last bezeichnete unter anderem 200 Häute oder 12.000 Heringe. Im Mittelalter besaßen größere Städte eigene Systeme; Speyer hatte Stückmaße für Stroh, Heu, Bündelholz und Heringe.
Längenmaße
Kleine Längenmaße waren Punkt, Linie und Zoll. Ein Punkt betrug ungefähr 0,35 mm = 1/72 Zoll. Die Linie war meist 1/12 Zoll, in jüngeren Systemen 1/10 Zoll; sie maß etwa 2,179 mm in Preußen, 2,5 mm in Hessen bis 1871 und 3,0 mm in Baden bis 1871 sowie in der Schweiz 1838–1876. Der Zoll war gewöhnlich 1/12 Fuß = 12 Linien, jünger auch 1/10 Fuß = 10 Linien. Seine Werte reichten beispielsweise von 2,5 cm in Hessen bis 1871 bis 3,0 cm in Baden und der Schweiz 1838–1876. Der Neu-Zoll des Norddeutschen Bundes war 1 cm.
Der Fuß, auch Schuh oder Werkschuh, bestand meist aus 12 Zoll und lag meistens zwischen 25 und 43 cm; in jüngeren Systemen hatte er 10 Zoll. Beispiele sind 25,0 cm in Hessen bis 1871 und 30,0 cm in Baden bis 1871 sowie in der Schweiz 1838–1876. Eine Elle bezeichnete den Abstand zwischen Ellbogen und Mittelfingerspitze, entsprach 2 Fuß und konnte 50–85 cm lang sein. Weitere körperbezogene Maße waren Spanne, Schritt und Klafter: Ein Schritt maß etwa 71–75 cm, ein Doppelschritt etwa 142–150 cm, eine Klafter als Armspannweite 3 Ellen oder 6 Fuß und 1,7–2,91 m.
Für größere Strecken dienten Rute, Meile und Tagesreise. Die Rute lag bei 3 1/2–7 m, meistens um 4,6 m. Eine Meile betrug häufig etwa 7 1/2 km oder über 9 km; im Norddeutschen Bund waren es 7500 m. Eine Tagesreise wurde mit etwa 27–36 km angesetzt.
Flächenmaße
Flächenmaße dienten vor allem der Landwirtschaft und bezogen sich häufig auf die Arbeitsleistung beim Pflügen oder Mähen. Ein Morgen war die Fläche, die ein Ochsengespann an einem Vormittag pflügen konnte; ein Roßmorgen bezog sich auf ein Pferdegespann. Der Morgen umfasste meistens 25 bis 58 a, höchstens 122,5 a. Im Magdeburger Maß, das Preußen ab 1793 verwendete, betrug er 0,2554 ha; ab 1869 entsprach 25 a = 1/4 ha = 1 vha (Viertelhektar) im Norddeutschen Bund.
Ein Joch, Juck, Juchart oder Juckert war die Fläche, die ein Ochsengespann an einem Tag umpflügen konnte. Es maß etwa 36 a in der Schweiz 1838–1876, 33,09 a in Württemberg, 43,16 a in Ungarn und 57,55 a in Niederösterreich. Ein Tagewerk betrug in Baden, Bayern und Nassau 25–36 a. Eine Mannsmahd war die Wiesenfläche, die ein Mann an einem Arbeitstag mähen konnte, und umfasste 34,07–47 a.
Auch Hufe oder Hube bezeichneten Hof- und Gemarkungsgrößen, unterschieden sich aber stark nach Ort. Meist waren es 30 Morgen beziehungsweise 15–20 ha; genannt werden etwa 7,6597 ha in Preußen vor 1755, 9,9 ha für die slawische, 16,8 ha für die flämische und 23,9 ha für die fränkische Hufe. Eine Quadratrute maß beispielsweise 14,185 m² im Rheinland (Preußen 1869), 18,67 m² im Kulmischen und 21,17 m² in Köln.
Raum- und Hohlmaße
Raummaße, auch Hohlmaße, messen das Fassungsvermögen eines Gefäßes; bei Flüssigkeiten wird die Flüssigkeit in das Gefäß gefüllt. Jüngere Bezeichnung ist Volumenmaß. In der Holzwirtschaft bedeutet Festmeter 1 m³ feste Holzmasse, Ster oder Raummeter 1 m³ lose geschichtete Holzmasse und Schüttmeter 1 m³ lose ungeschichtete Holzmasse.
Kleine Getränkemaße waren regional sehr verschieden. Der Schoppen entsprach 1/4 Maß und konnte 1/4 l oder 1/2 l betragen, in Baden und der Schweiz 1838–1876 0,375 l, in Hessen-Darmstadt 0,4 l und in Württemberg bis 1871 0,459 l. Ein Maß waren 4 Pintgen beziehungsweise 4 Schoppen; es betrug 1 l in Bayern, 1,4 l in Österreich und Böhmen, 1,5 l in Baden und der Schweiz sowie 1,783 l im Rheinland. Ein Eimer konnte etwa 60 l fassen, aber auch 12,3 l in Siebenbürgen und Russland oder 300 l in Württemberg.
Für Getreide und andere schüttbare feste Körper war der Scheffel bis 1872 ein deutsches Hohlmaß. Er reichte rund von 0,23 bis 2,22 hl; der preußische Scheffel war 4 Viertel = 48 Stof = 0,54961 hl. Ein Malter bestand meistens aus 12 Scheffeln und lag bei 1,25–2,2 hl, konnte aber etwa in Brandenburg-Preußen 6,5954 hl oder in Sachsen 12,478 hl betragen. Für große Flüssigkeitsmengen standen unter anderem Ohm, Fass und Fuder: Ein preußisches Ohm waren 120 Quart = 120 Stof = 1,374 hl, ein preußisches Fass 229 l. Ein Fuder entsprach teils 1000 l = 1 m³, variierte sonst aber je nach Region, Zeit und Ware von 8–18,4 hl.
Gewichtsmaße
Die kleineren Gewichtseinheiten bildeten häufig abgestufte Reihen. Ein Karat betrug 205,1 mg, heute 200 mg. Ein Skrupel war 6 Karat oder 1/24 Unze, also etwa 1,25 g. Ein Quentchen bestand aus 4 Pfenniggewichten und wog 3,65 g; das Neu-Quentchen in Preußen ab 1858 war 1/10 Neu-Lot = 1,6666 g. Ein Lot waren 4 Quentchen und je nach System 15,6–17,5 g; das Neu-Lot ab 1858 maß 16,666 g. Eine Unze waren 2 Lot im Handel und konnte 28,35 g oder 31,1 g wiegen.
Ein Pfund bestand aus 32 Lot = 16 Unzen, war aber keineswegs einheitlich: das römische Pfund betrug 327,45 g, das preußische 467,404 g, und im Deutschen Zollverein ab 1858 sowie in der Schweiz 1838–1876 waren es 500 g. Der Zentner umfasste 100 Pfund; so waren 110 preußische Pfund 51,498 kg, während 100 Pfund im Deutschen Zollverein 1840 50 kg und in Österreich, der Schweiz und Russland 100 kg bedeuteten. Ein Doppelzentner oder Quintal war 2 Zentner; 1 Dezitonne = 1 dz = 100 kg.
Große Handels- und Transportgewichte waren etwa Schiffpfund, Roßsaum und Last. Ein Schiffpfund umfasste 3 Zentner = 20 Lispfund, ein Roßsaum 168 kg als Traglast eines Saumrosses. Die Kommerzlast bezeichnete die Tragfähigkeit eines Schiffs und betrug 3000 kg in Bremen und Hamburg, im übrigen Deutschland 2000 kg = 2 Tonnen. Das Apothekerpfund entsprach 12 Unzen = 350,78 g; eine Apothekerdrachme waren 3 Skrupel = 60 Gran = 3,65 g.