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Aktuar (Versicherungswirtschaft)

Aktuar (Versicherungswirtschaft). wissenschaftlicher Sachverständiger, der im Versicherungswesen, im Bausparwesen oder der Altersversorgung auf der Grundlage …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Bedeutung und Grundlagen
  2. 2. Modelle, Tarife und Einsatzfelder
  3. 3. Verantwortlicher Aktuar und gesetzliche Anforderungen
  4. 4. Ausbildung und berufliche Stellung
  5. 5. Berufsorganisationen und Entwicklung

Bedeutung und Grundlagen

Aktuare sind wissenschaftlich ausgebildete Sachverständige. Sie modellieren, bewerten und steuern Risiken im Versicherungswesen, Bausparwesen, bei Kapitalanlagen und in der Altersversorgung. Ihre Grundlage sind mathematisch-statistische Methoden der Versicherungsmathematik. Wichtige Fachgebiete sind Wahrscheinlichkeitstheorie, mathematische Statistik und Finanzmathematik.

Anders als Versicherungsmathematiker verfügen Aktuare zusätzlich über umfassende Kenntnisse des Versicherungswesens außerhalb der reinen Versicherungsmathematik. Die Berufsbezeichnung „Aktuar“ ist rechtlich nicht geschützt. Der Titel „Aktuar DAV“ setzt dagegen die vorgeschriebene Ausbildung der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV e. V.) voraus.

Modelle, Tarife und Einsatzfelder

Aktuare nutzen Simulationstechniken und analysierte Vergangenheitsdaten, um mathematische Modelle für die Zukunft zu erstellen. Diese Modelle sollen zeigen, welches versicherungstechnische Ergebnis in einem laufenden oder künftigen Zeitraum erwartet wird und mit welcher Wahrscheinlichkeit Abweichungen davon auftreten können.

Für die Beitragskalkulation bilden sie die zu versichernden Risiken eines Portefeuilles, also eines Bestands von Versicherungsverträgen, möglichst realitätsnah in Risikomodellen ab. Daraus entwickeln sie ein Preissystem oder Tarif. Dieser ist die Grundlage für die Bemessung der Versicherungsprämien. Die Tätigkeit ist für das Kerngeschäft von Versicherungen wesentlich, da Versicherungstechnik auf versicherungsmathematischen Modellen und Formeln beruht.

Aktuare arbeiten auch in Rückversicherung, Bausparwesen, Kapitalanlage und Altersversorgung. Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen vor allem bei Versicherern, außerdem bei Behörden, Beratungsunternehmen, Gutachterbüros, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder freiberuflich als Gutachter oder Treuhänder. Bei Erstversicherern prüfen sie unter anderem die Absicherung durch Rückversicherungen. Ergebnisse der Prüfungen des Verantwortlichen Aktuars werden im Jahresabschluss und in einem jährlichen Erläuterungsbericht festgehalten.

Verantwortlicher Aktuar und gesetzliche Anforderungen

Nach § 141 VAG muss jedes Lebensversicherungsunternehmen einen Verantwortlichen Aktuar bestellen. Er muss zuverlässig und fachlich geeignet sein. Die fachliche Eignung verlangt ausreichende Kenntnisse in Versicherungsmathematik und Berufserfahrung. Regelmäßig wird ausreichende Erfahrung bei mindestens dreijähriger Tätigkeit als Versicherungsmathematiker angenommen.

Der Aktuar ist der BaFin vor seiner Bestellung zu benennen. Ernennung und Entlassung erfolgen mit Zustimmung des Aufsichtsrats (§ 141 Abs. 2 und 2a VAG). Nach § 141 Abs. 3 VAG muss er sicherstellen, dass bei der Berechnung von Versicherungsprämien und Deckungsrückstellungen die Grundsätze des § 138 VAG, die nach § 88 Abs. 3 VAG erlassenen Rechtsverordnungen und § 341f HGB eingehalten werden. Deckungsrückstellungen sind Rückstellungen für künftige Verpflichtungen aus Versicherungsverträgen.

Er überprüft besonders, ob das Unternehmen seine vertraglichen Verpflichtungen dauerhaft jederzeit erfüllen kann und ausreichende Mittel besitzt. Die Bestellung eines Aktuars ist außerdem vorgeschrieben bei Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr (§ 161 VAG in Verbindung mit § 141 Abs. 1 Satz 1 VAG), substitutiver Krankenversicherung (§ 156 VAG) sowie Schaden-/Unfallversicherung mit Rentenleistungen aus Unfall- oder Haftpflichtversicherungen.

Ausbildung und berufliche Stellung

Für die Ausbildung zum Aktuar DAV ist grundsätzlich ein abgeschlossenes Mathematikstudium an einer Hochschule erforderlich. Auf Antrag kann ein gleichwertiger Abschluss in Wirtschaftsmathematik, Statistik oder Physik anerkannt werden. Andernfalls ist vor allen weiteren Prüfungen eine mathematische Eingangsprüfung von 90 Minuten abzulegen. Zusätzlich sind Grundkenntnisse in Wahrscheinlichkeitstheorie und Statistik nachzuweisen.

Nach den Grundsätzen des ehemaligen BAV bestehen gegen die Bestellung zum Verantwortlichen Aktuar keine Einwände, wenn eine mathematische Ausbildung an Universität, technischer Hochschule oder Fachhochschule erfolgreich abgeschlossen wurde, ausreichendes aktuarielles Wissen vorhanden ist und eine lückenlose dreijährige Praxis als Aktuar nachgewiesen wird. Aktuare sind Fachleute für Versicherung und Versorgung, Finanz-, Versicherungs- und Wirtschaftsmathematik sowie Renten- und Vorsorgeberatung.

Die zuständige Abteilung eines deutschen Versicherers hieß früher mathematische Abteilung und wird heute meist Aktuariat genannt. Viele Aktuariate werden direkt vom Verantwortlichen Aktuar geleitet; dessen gesetzliche Position ist jedoch unabhängig von der Leitungsfunktion. Auch Beratungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften können eigene Aktuariate haben. Unternehmen können dort aktuarielle Leistungen zur Berechnung ungewöhnlicher wirtschaftlicher Risiken einkaufen.

Berufsorganisationen und Entwicklung

Aktuare organisieren sich national und international, etwa in der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) e. V., der Schweizerischen Aktuarvereinigung (SAV), der Aktuarvereinigung Österreichs (AVÖ) und dem Schwedischen Aktuarverein. Die International Actuarial Association (IAA) vertritt fast alle Aktuarvereinigungen weltweit. Sie koordiniert Anforderungen an Aus- und Weiterbildung, Standesregeln und gegenseitige Anerkennung und schlägt Standards für die aktuelle Tätigkeit vor.

Die 1993 gegründete DAV ist eine Berufsorganisation mit strengen fachbezogenen Aufnahmekriterien; eine Mitgliedschaft ist nicht verpflichtend. Sie sichert die Qualifikation und bietet Aus- und Weiterbildung an. Mitglieder verpflichten sich auf die Satzungsregeln und die „Aktuariellen Grundsätze“. Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung wird mit dem Titel Aktuar (DAV), entsprechend auch in der Schweiz und Österreich, bestätigt. „Aktuar DAV“ ist ein interner beruflicher Titel und Qualitätsmerkmal.

Historisch galt Edward Rowe Mores (1731–1778) als erster Aktuar im versicherungswirtschaftlichen Sinn: Er gründete im September 1762 in England The Society of Equitable Assurance on Lives and Survivorships und führte dort den Actuary als Dienstbezeichnung ein. In Deutschland entstand im September 1899 ein Verein der Aktuare, bezeichnet als Verein der „Lebensversicherungstechniker“. Mit der Umsetzung der EG-Versicherungsrichtlinien im Juli 1994 erhielt der Verantwortliche Aktuar in Deutschland eine gesetzliche Grundlage.

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