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Abhandlung über den Ursprung und die Grundlagen der Ungleichheit unter den Menschen
Abhandlung über den Ursprung und die Grundlagen der Ungleichheit unter den Menschen · Inhaltsverzeichnis · Gliederung und Motti · Entstehung · Inhalt · Wirkung.
Inhalt5 Abschnitte
Werk, Fragestellung und Grundgedanke
Die Abhandlung über den Ursprung und die Grundlagen der Ungleichheit unter den Menschen (französisch: Discours sur l’origine et les fondements de l’inégalité parmi les hommes) ist eine Schrift des französisch-schweizerischen Philosophen Jean-Jacques Rousseau (1712–1778). Sie erschien 1755 und wird auch „Zweiter Diskurs“ genannt, weil sie auf Rousseaus Abhandlung über die Wissenschaften und die Künste von 1750, den „Ersten Diskurs“, folgt.
Rousseau beantwortet die Frage der Académie de Dijon: „Welches ist der Ursprung der Ungleichheit unter den Menschen, und ist sie durch das natürliche Gesetz gerechtfertigt?“ Er unterscheidet dabei zwei Arten von Ungleichheit. Natürliche oder physische Ungleichheit beruht auf Unterschieden etwa des Alters, der Gesundheit, der Kräfte sowie der geistigen oder seelischen Eigenschaften. Gesellschaftliche, moralische oder politische Ungleichheit entsteht dagegen durch Übereinkunft und Zustimmung der Menschen. Sie zeigt sich in Privilegien: Einige sind reicher, geehrter oder mächtiger als andere oder können ihnen Gehorsam abverlangen.
Der Grundgedanke lautet: Der Mensch besitze vor der Vernunft zwei Prinzipien. Das eine richte ihn auf Wohlbefinden und Selbsterhaltung aus; das andere sei ein natürlicher Widerwille dagegen, ein fühlendes Wesen, besonders einen Mitmenschen, leiden oder sterben zu sehen. Rousseau sucht die menschliche Natur deshalb nicht in der von ihm kritisierten modernen Zivilisation, sondern in ihren ursprünglichen, einfachen Regungen.
Aufbau und Entstehung
Die französische Erstausgabe erschien 1755 beim Genfer Verleger Marc-Michel Rey in Amsterdam. Anlass war die Preisfrage der Académie de Dijon für den Prix de morale von 1754. Der Preis, eine Goldmedaille im Wert von dreißig Pistolen, ging an Abbé Talbert. Seine Antwort entsprach der Linie religiöser und politischer Autoritäten. Charles de Brosses überlieferte am 29. März 1754 Denis Diderots Urteil, das Thema sei schön, aber in einer Monarchie kaum behandelbar; Diderot nannte Rousseau einen „schrecklich kühnen Philosophen“.
Der Text besteht aus einer Einleitung, einem ersten und einem zweiten Teil sowie umfangreichen Anmerkungen. Die Anmerkungen lagert Rousseau aus, weil sie sich seiner Ansicht nach teilweise zu weit vom Thema entfernen; sie enthalten unter anderem Hinweise auf damalige ethnologische Reiseberichte über Naturvölker. Die Widmung vom 12. Juni 1754 richtet sich an die Republik Genf. Das Aristoteles-Motto auf dem Deckblatt besagt, das Naturgemäße sei eher am normalen als am verdorbenen Zustand zu erkennen.
Naturzustand und menschliche Eigenschaften
Im ersten Teil entwirft Rousseau den „Menschen im Naturzustand“. Dieser sei selten krank und nicht von anderen Menschen unterdrückt gewesen. Gegenüber dem Tier liege der wichtigste Unterschied nicht vor allem im Verstand, sondern in Freiheit und Perfektibilität. Perfektibilität bedeutet die Fähigkeit, sich weiterzubilden und eigene Fähigkeiten zu entwickeln. Das Tier gehorcht seinen Instinkten; der Mensch spürt zwar ebenfalls natürliche Antriebe, erkennt sich aber als frei, ihnen nachzugeben oder zu widerstehen.
Menschen würden stärker von Leidenschaften als von Vernunft gelenkt. Leidenschaften entstünden aus Bedürfnissen und entwickelten sich mit den Kenntnissen; daraus folgten letztlich körperliche und moralische Unterschiede zwischen Menschen und Gesellschaften. Im Naturzustand seien die Unterschiede zwischen Menschen noch gering. Rousseau nennt als wichtiges Merkmal die indépendance, also Unabhängigkeit: Menschen seien anderen gegenüber gleichgültig und hätten noch keine moralischen Beziehungen oder Pflichten. Daher seien sie weder gut noch schlecht.
Rousseau widerspricht Thomas Hobbes’ Vorstellung, der Mensch sei von Natur aus böse und lebe in einem Krieg aller gegen alle. Der ursprüngliche Mensch sei vielmehr sanft und werde durch natürliches Mitgefühl davon abgehalten, anderen ohne Anlass zu schaden. Dies bedeute jedoch nicht einfach einen glücklichen Zustand „guter Wilder“. Auch empfindungsfähige Tiere hätten ebenso wie Menschen das Recht, kein unnötiges Leid zu erleiden.
Recht entsteht für Rousseau erst mit der politischen Gesellschaft. Es gebe daher kein vorstaatliches Naturrecht, das Menschen von vornherein als frei oder unfrei festlege. Zwar erkennt er tatsächliche natürliche Unterschiede an, bestreitet aber, dass natürliche Ungleichheit notwendig politische Ungleichheit begründet. Eine Rückkehr in die Natur lehnt er ab: Freiheit könne nur in der Gesellschaft verwirklicht werden; Eigentum und Herrschaft müssten dort jedoch durch Gesellschaftsvertrag und Gesetze begrenzt werden.
Eigentum, Gesellschaft und politische Ungleichheit
Der zweite Teil erklärt die Entwicklung gesellschaftlicher Ungleichheit. Sein Ausgangspunkt ist derjenige, der ein Stück Land einzäunt, „dies ist mein“ sagt und Menschen findet, die ihm glauben: Für Rousseau ist er der wahre Gründer der bürgerlichen Gesellschaft. Die Früchte gehörten allen, die Erde niemandem.
Zunächst werden Menschen durch engeres Zusammenleben friedlicher und zahmer. Sesshaftigkeit und intensiverer gesellschaftlicher Kontakt führen dann zu Vergleichen und dem Wunsch nach öffentlichem Ansehen. Wer am besten singt oder tanzt, am schönsten, gewandtesten oder beredsamsten ist, wird am meisten geachtet. Rousseau nennt dies den ersten Schritt zur Ungleichheit und zugleich zum Laster.
Handwerk, Ackerbau und Metallbearbeitung schaffen Gegenstände, die über natürliche Bedürfnisse hinausgehen. Da Bedürfnisse und Talente verschieden sind, wachsen die Unterschiede weiter. Entscheidend beschleunigt wird dies, wenn Eigentum zu Reichtum und Politik zu „Herrschaft und Knechtschaft“ führt. Menschen ziehen schließlich die „stürmischste Freiheit“ einer „ruhigen Unterwerfung“ vor.
Eine obere Gewalt kann nötig sein, um einen Gesellschaftsvertrag zu erhalten. Sie darf aber keine willkürliche Herrschaft ausüben: Auch sie ist an Gesellschaftsvertrag und Gesetze gebunden. Andernfalls gilt wieder nur das Recht des Stärkeren; es entsteht ein neuer Naturzustand, jedoch als Folge eines Übermaßes an Verderbnis. Rousseaus Schluss lautet: Die im Naturzustand fast bei Null liegende Ungleichheit wächst mit der Entwicklung menschlicher Fähigkeiten und des Geistes und wird durch Eigentum und Gesetze dauerhaft und rechtmäßig. Gesellschaftliche Ungleichheit steht dem Naturrecht entgegen, wenn sie nicht im gleichen Verhältnis wie physische Ungleichheit besteht.
Einordnung und Wirkung
Rousseau steht in einer staatstheoretischen Diskussion mit Thomas Hobbes, John Locke, Hugo Grotius und Samuel Pufendorf. Seine Frage nach dem Naturzustand dient dazu, das ursprüngliche Wesen des Menschen und die Begründung politischer Ordnung zu untersuchen. Anders als Hobbes erklärt er den ursprünglichen Menschen nicht durch Gewalt und Bosheit, sondern durch geringe Bedürfnisse, Unabhängigkeit und fehlende Kenntnis von Laster und Gutem.
Die Gedanken der Abhandlung und des späteren Gesellschaftsvertrags wirkten auf philosophische und politische Diskussionen ein. John Rawls bezeichnet Rousseau als offenbar ersten bedeutenden Autor, der sich zu den schlimmen Übeln sozialer und ökonomischer Ungleichheiten geäußert habe. Nach der Erstürmung der Bastille am 14. Juli 1789 wurden in Frankreich am 4. August 1789 durch das Dekret über die Aufhebung der Feudalität unter anderem persönliche Leibeigenschaft, Ständegesellschaft, Frondienste und Teile der Steuern abgeschafft. Die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte vom 29. August 1789 beginnt mit dem Satz: „Von ihrer Geburt an sind und bleiben die Menschen frei und an Rechten einander gleich.“