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Anpassung an die globale Erwärmung
Die Anpassung an die globale Erwärmung hat das Ziel, sich mit den aufgrund der globalen Erwärmung bereits eingetretenen Änderungen des Klimas zu arrangieren …
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Begriff, Ziel und Grenzen
Klimaanpassung (auch Adaptation an den Klimawandel) bedeutet, sich auf bereits eingetretene und erwartete Folgen der globalen Erwärmung einzustellen. Sie soll künftige Schäden möglichst vermeiden und mögliche Chancen nutzen. Maßnahmen können reaktiv, also als Antwort auf Folgen, oder proaktiv und vorsorgend erfolgen; sie betreffen natürliche ebenso wie soziale Systeme. Ihr übergeordnetes Ziel ist eine höhere Klimaresilienz, also die Fähigkeit, Belastungen durch Klimafolgen zu bewältigen.
Der Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) definiert Anpassung als „Initiativen und Maßnahmen, um die Empfindlichkeit natürlicher und menschlicher Systeme gegenüber tatsächlichen oder erwarteten Auswirkungen der Klimaänderung zu verringern“. Anpassung ersetzt Klimaschutz nicht und ist begrenzt: Für manche menschlichen und ökologischen Systeme können Grenzen bereits bei 1,5 Grad Erderwärmung um das Jahr 2030 erreicht werden. Mit zunehmender Erwärmung nimmt die Anpassungsfähigkeit ab. Investitionen in Vorsorge gelten als wirtschaftlich sinnvoll: Fachleute gehen davon aus, dass ein investierter Dollar bis zu 10 Dollar an Schäden durch Naturkatastrophen vermeiden kann.
Maßnahmen und Anpassungsfähigkeit
Anpassungsmaßnahmen reichen von technischen Lösungen wie Küstenschutz über Verhaltensänderungen, etwa bei Ernährung oder Urlaubszielen, bis zu veränderter Landbewirtschaftung und politischen Planungsvorschriften. Sie können von privaten oder öffentlichen Akteuren autonom oder geplant umgesetzt werden. Dafür sind Kenntnisse über Klimafolgen nötig. Hindernisse sind jedoch ökologische, ökonomische, informationelle, soziale sowie verhaltensbezogene Barrieren. Wichtig ist daher, Anpassung in Entwicklungspläne, Strategien zur Armutsbekämpfung und sektorale Planung einzubeziehen. Sie betrifft zudem gesellschaftliche und politische Ordnung: Klimafolgen können Konflikte um Wasser, Landwirtschaft, Bebauung und Ressourcen verschärfen.
Die Anpassungsfähigkeit („adaptive capacity“) ist nach IPCC die Gesamtheit der Fähigkeiten, Ressourcen und Institutionen eines Landes oder einer Region zur wirksamen Umsetzung von Maßnahmen. Sie hängt unter anderem von Wohlstand, Technologie, Bildungsqualität, Infrastruktur, Managementfähigkeiten und Zugang zu Wissen ab.
Der IPCC unterscheidet harte und weiche Grenzen. Harte Grenzen liegen vor, wenn Maßnahmen wirkungslos werden und keine weiteren Anpassungsoptionen bestehen; evolutionär bedingte Grenzen können etwa zum Aussterben von Arten führen. Weiche Grenzen entstehen beispielsweise durch fehlende finanzielle Mittel. Tropische Korallenriffe haben lokal bereits irreversible Verluste durch harte Grenzen erlebt. Bei weniger als 1,5 °C werden verschiedene Arten und Ökosysteme mit großer Sicherheit an harte Grenzen stoßen. Ab 1,5 °C nehmen Grenzen beim Hitzestress für Menschen und bei naturbasiertem Küstenschutz deutlich zu; ab 3 °C werden harte Grenzen für wasserwirtschaftliche Maßnahmen projiziert.
Vulnerabilität und besonders betroffene Regionen
Vulnerabilität bedeutet Verletzlichkeit gegenüber Klimafolgen. Sie wird anhand von drei Gesichtspunkten beurteilt: Exposition, also wie stark ein Land von Klimaveränderungen betroffen ist; Empfindlichkeit, also welche Folgen dies hat; und Anpassungsfähigkeit, also die Möglichkeiten zum Schutz und zur Umstellung.
Besonders vulnerabel sind laut IPCC die am wenigsten entwickelten Länder (Least Developed Countries, LDCs). Viele liegen in Tropen und Subtropen, wo Dürren und Wirbelstürme häufiger und stärker auftreten. Ihre Wirtschaft ist oft von wetterabhängiger Landwirtschaft und Subsistenzlandwirtschaft abhängig; zugleich fehlen Geld, Fachpersonal und leistungsfähige Institutionen. Hohe Verletzlichkeit besteht außerdem in ganz Afrika, kleinen Inselstaaten wegen des Meeresspiegelanstiegs, dicht besiedelten Deltas und Küsten Asiens und Afrikas sowie in der Arktis wegen der besonders starken Erwärmung. Auch Industrieländer können massiv betroffen sein, meist jedoch erst bei Temperaturanstiegen, die Entwicklungsländer schon früher schwer treffen.
Für Deutschland bewertete eine bundesweite Analyse 2005 Wasser, Wintersporttourismus und Gesundheit als besonders verwundbar. Besonders betroffen galten der Oberrheingraben, zentrale Gebiete Ostdeutschlands und die Alpen; geringere Vulnerabilität wurde für Mittelgebirge und Nordwestdeutschland festgestellt. Indizes unterstützen die Prognose und Vorsorge, etwa der Climate Conflict Vulnerability Index, der Klima-Risiko-Index von Germanwatch sowie Werkzeuge der FAO und NOAA.
Internationale und europäische Politik
Die 1992 verabschiedete und von 192 Staaten ratifizierte Klimarahmenkonvention (UNFCCC) nennt Anpassung bereits in den Artikeln 2 und 4. Zunächst stand stärker die Vermeidung eines gefährlichen Klimawandels im Mittelpunkt; mit dem 3. Sachstandsbericht des IPCC von 2001 gewann Anpassung deutlich an Bedeutung. Das Kyoto-Protokoll wurde 1997 vereinbart und trat 2005 in Kraft. Es schuf die Grundlage für den UN-Anpassungsfonds („Adaptation Fund“) zur Unterstützung besonders betroffener Entwicklungsländer. Der Bali-Aktionsplan von 2007 behandelte Anpassung erstmals gleichrangig mit der Emissionsvermeidung.
Für die wissenschaftliche Unterstützung von Regierungen war das 2006 beschlossene Nairobi-Arbeitsprogramm zu Auswirkungen, Anpassung und Vulnerabilität wichtig. Bereits 2001 wurden in Marrakesch Leitlinien für nationale Aktionsprogramme zur Anpassung (NAPAs) der LDCs verabschiedet. Diese beschreiben Ausgangslage, Klimafolgen, Vulnerabilität, Strategien und kurzfristig notwendige Projekte; bis Mai 2009 lagen 40 NAPAs vor.
Die EU veröffentlichte 2009 das Weißbuch „Anpassung an den Klimawandel: Ein europäischer Aktionsrahmen“, aus dem unter anderem Climate-ADAPT hervorging. Die EU-Strategie vom 16. April 2013 soll Anpassung in Mitgliedstaaten fördern, die Wissensbasis für Entscheidungen erweitern und Anpassungsbedarf in EU-Politikfelder wie die Gemeinsame Agrarpolitik integrieren.
Nationale Umsetzung und Kritik
In Deutschland bildet die 2008 beschlossene Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) den Rahmen. Sie soll die Vulnerabilität von Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft senken sowie die Anpassungsfähigkeit natürlicher, gesellschaftlicher und ökonomischer Systeme erhalten oder steigern. Für 15 Handlungsfelder nennt sie Folgen und Optionen. Der Aktionsplan Anpassung (APA-DAS) von 2011 beschreibt konkrete Aktivitäten. 2015 erschienen Monitoring- und Fortschrittsbericht einschließlich APA II; der Monitoringbericht soll alle vier Jahre erscheinen. Der zweite Fortschrittsbericht vom 21. Oktober 2020 betont Hitzebelastung, sinkende Grundwasserspiegel, Starkregen, Hochwasser, Meeresspiegelanstieg und Sturmfluten sowie Veränderungen der Artenzusammensetzung.
Das Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) wurde am 16. November 2023 beschlossen. Es verpflichtet Bund, Länder und Kommunen zu verbindlichen Strategien und Konzepten. Die Bundesstrategie soll alle vier Jahre fortgeschrieben werden, messbare Ziele und Indikatoren enthalten sowie Monitoring und Empfehlungen für Länder vorsehen. Der Bundesrat rief am 15. Dezember 2023 nicht den Vermittlungsausschuss an; das Gesetz sollte Mitte 2024 in Kraft treten.
Beispiele sind Hochwasser-Risikobewertung durch „ZÜRS Geo“, Drainage- und Versickerungssysteme, Flussrenaturierung, Versicherungen gegen Elementarschäden, Dachbegrünung, hitzeresistente Baustoffe und alternative industrielle Kühlung. In Österreich wurde die nationale Anpassungsstrategie am 23. Oktober 2012 verabschiedet.
Kritik kommt von Care International: Die Organisation erklärte, bei mehr als 100 Projekten seien Mittel in Bauvorhaben ohne Bezug zur Klimaanpassung geflossen. Über 42 Prozent der bis 2020 gezahlten Gelder von Industrieländern an arme Länder, laut Care rund 17 Milliarden US-Dollar über fünf Jahre, seien nicht wie angegeben für Schutz vor Klimafolgen verwendet worden. Die Darstellung, Anpassung könne vorsorgenden Klimaschutz ersetzen, wird im Artikel als Argumentationsmuster von Klimaschutzgegnern beschrieben; begrenzte Anpassungsmöglichkeiten sprechen dagegen.