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Deine Rechte bei der Reklamation
Das Wichtigste aus dem Video
Tipp auf eine Zeit – das Video springt genau dorthin.
Transkriptautomatisch erstellt · 12 Zeilen
- Endlich habe ich einen neuen Laptop! Was? Error? Was soll ich jetzt tun?
- Du möchtest gern sofort vom Vertrag zurücktreten? Das ist nicht so einfach!
- Denn als Käufer hast du im Rahmen der Gewährleistung erstmals ein gesetzliches Recht auf Nacherfüllung. Das bedeutet, dass du bei Mängeln an der Ware vom Verkäufer zunächst eine Reparatur
- oder eine Ersatzlieferung verlangen musst. Gut zu wissen: In beiden Fällen trägt der Verkäufer die Kosten für Transport, Arbeitsleistung und Materialien.
- Teile dem Verkäufer den Mangel umgehend mit, so dass du einen Nachweis darüber hast. Setze ihm bestenfalls eine Frist zur Nacherfüllung.
- Sollte eine Reparatur zum wiederholten Mal nicht funktionieren oder die neu gelieferte Ware auch mangelhaft sein, kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten und dein Geld zurückverlangen.
- Deine Gewährleistungsrechte gelten innerhalb von 2 Jahren nach Übergabe oder Erhalt des Produkts. Der Mangel muss also innerhalb der ersten 2 Jahre auftreten.
- Als Verbraucher bist du im Vorteil. Am einfachsten ist das Reklamieren nämlich, wenn der Mangel in den ersten 12 Monaten auftritt
- – dann gilt die gesetzliche Vermutung, dass der Mangel schon von Anfang an vorlag. Nach einem Jahr trägst du die Beweislast gegenüber dem Verkäufer.
- Beim Reklamieren musst du immer zwischen Gewährleistung und Garantie unterscheiden. Erstere ist ein gesetzliches Recht, das du gegenüber dem Verkäufer hast.
- Dagegen ist die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers. Ihr Umfang ergibt sich aus den Garantiebedingungen.
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