Deine Rechte bei der Reklamation Verbraucherzentralen https://www.youtube.com/watch?v=q-FKb5nYQCk Transkript (automatisch erstellt) 0:03 Endlich habe ich einen neuen Laptop! Was? Error? Was soll ich jetzt tun? 0:11 Du möchtest gern sofort vom Vertrag zurücktreten? Das ist nicht so einfach! 0:15 Denn als Käufer hast du im Rahmen der Gewährleistung erstmals ein gesetzliches Recht auf Nacherfüllung. Das bedeutet, dass du bei Mängeln an der Ware vom Verkäufer zunächst eine Reparatur 0:27 oder eine Ersatzlieferung verlangen musst. Gut zu wissen: In beiden Fällen trägt der Verkäufer die Kosten für Transport, Arbeitsleistung und Materialien. 0:37 Teile dem Verkäufer den Mangel umgehend mit, so dass du einen Nachweis darüber hast. Setze ihm bestenfalls eine Frist zur Nacherfüllung. 0:46 Sollte eine Reparatur zum wiederholten Mal nicht funktionieren oder die neu gelieferte Ware auch mangelhaft sein, kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten und dein Geld zurückverlangen. 0:56 Deine Gewährleistungsrechte gelten innerhalb von 2 Jahren nach Übergabe oder Erhalt des Produkts. Der Mangel muss also innerhalb der ersten 2 Jahre auftreten. 1:06 Als Verbraucher bist du im Vorteil. Am einfachsten ist das Reklamieren nämlich, wenn der Mangel in den ersten 12 Monaten auftritt 1:14 – dann gilt die gesetzliche Vermutung, dass der Mangel schon von Anfang an vorlag. Nach einem Jahr trägst du die Beweislast gegenüber dem Verkäufer. 1:24 Beim Reklamieren musst du immer zwischen Gewährleistung und Garantie unterscheiden. Erstere ist ein gesetzliches Recht, das du gegenüber dem Verkäufer hast. 1:34 Dagegen ist die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers. Ihr Umfang ergibt sich aus den Garantiebedingungen. 1:43 Viele weitere Tipps, Informationen und Unterstützung findest du auf www.verbraucherzentrale.de/digi-tools