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#84: Religiöse Konflikte unter dem Grundgesetz

faz24:20 320 Aufrufe veröffentlicht Auf YouTube

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  1. faz s gegenwart ereignissen gestalten [Musik]
  2. [Applaus] religiöse konflikte unter dem grundgesetz der islam trägt mittlerweile erheblich zur veränderung der rolle von
  3. religion in deutschland bei auf die zunehmende sichtbarkeit muslimische symbole reagiert das gemeinwesen mit deren ausschluss aus immer weiteren
  4. bereichen von staat und gesellschaft doch was ist damit gewonnen ein essay von professor dr rudolf steinberg zum ersten mal seit der
  5. verabschiedung des grundgesetzes treten in deutschland ernsthafte konflikte auf die religiöse gründe haben eine herausforderung für die reichweite der
  6. grundrechtlichen gewährleistung der religionsfreiheit wie auch der institutionellen garantie der religionsgemeinschaften
  7. zwar wurde auch früher über die bedeutung der im grundgesetz gewährleisteten selbstverwaltungsgarantie die
  8. religionsgemeinschaften oder über schulfragen gestritten doch konnte das bundesverfassungsgericht 1975 in bestimmten situationen vom
  9. christlichen charakter des unterrichts sprechen so hielt 28 jahre später derselbe senat angesichts des zitat des mit zunehmender
  10. gesellschaftlicher pluralität verbundenen gesellschaftlichen wandels eine neubestimmung des zulässigen maßes religiöse bezüge in der schule für
  11. erforderlich zwischen beiden entscheidungen lag die sogenannte kruzifix entscheidung aus dem jahr 195 der rückblickend zu recht eine
  12. wegweisende bedeutung für das verhältnis von religion und staat in deutschland zugemessen wird sie stellte eine lite entscheidung in
  13. einem zunehmend multikulturellen und multireligiösen land da in der respekt gegenüber anders und nichtgläubigen eingefordert wird grundlegend war die
  14. feststellung dass in deutschland das einer pluralistischen gesellschaft der grundsatz staatlicher neutralität gegenüber den unterschiedlichen
  15. religionen und weltanschauungen strikt zu wahren sei und damit sei so der kern der entscheidung die anbringung von kreuzen im klassenzimmer nicht vereinbar
  16. kaum eine zweite entscheidung des bundesverfassungsgericht hat so viel ablehnung hervorgerufen denn auch wenn dieser beschluss nicht
  17. einem dammbruch gleich kam wie vielfach befürchtet wurde so stellte er einen ersten schritt zu nehmender laisierung des öffentlichen
  18. lebens in deutschland dar darunter verstehe ich dass religion und religiöse symbole schritt für schritt was bestimmten bereichen des staatlichen
  19. möglicherweise auch des gesellschaftlichen lebens zurückgedrängt werden es besteht kein zweifel dass die zunehmende präsenz muslimische symbole
  20. insbesondere religiös kommentierte bekleidung hierbei eine besondere rolle spielt die deutlichste einschränkungen der präsenz religiöser symbole lässt
  21. sich im staatlichen bereich beobachten am stärksten trifft das die verwendung eines kleidungsstücks das wie kein anderes in vielen westlichen ländern auf
  22. entschiedene ablehnung stößt des gesichtsschleiers das heißt von burka oder nikab in deutschland ist anders als in vielen ländern westeuropas ein
  23. generelles verbot des tragens der vollverschleierung trotz vielfacher forderungen bisher nicht beschlossen worden
  24. stattdessen gibt es eine reihe von partiellen verboten und so hat der deutsche bundestag im april 2017 ein gesetz verabschiedet das
  25. allen beamten richtern und soldaten bei der ausübung ihres dienstes oder bei einer tätigkeit mit unmittelbarem dienst bezug die verhüllung des gesichts
  26. vermietet im august 2017 unter sagte der niedersächsische gesetzgeber die vollverschleierung in den schulen des landes in bayern wo durch gesetz vom
  27. juli 2017 für zahlreiche staatliche bereiche wie schule kindergarten und hochschule gesichts verhüllungsverbot normiert seit oktober 2017 wurde
  28. schließlich auch in die straßenverkehrsordnung eine vorschrift über das verbot einer gesichtsverhüllung aufgenommen die vom
  29. bundesverfassungsgericht inzwischen auch gebilligt wurde und inzwischen wurde in paragraf 176 des gerichtsverfassungsgesetzes ein
  30. verhüllungsverbot für an der verhandlung beteiligte eingefügt allerdings lässt sich eine derart entschiedene ablehnung nicht allein mit
  31. dem hinweis auf den religiösen gehalt der bekleidung begründen vielmehr wird die verhüllung des gesichts als einen kulturbruch wahrgenommen
  32. mit dem sich die trägerinnen bewusst von der sie umgebenden gesellschaft und deren grundlegenden werten der verfassung abgrenzen
  33. weniger eindeutig stellt sich der umgang mit den muslimischen kopftuch dem hijab in deutschland da hier steht im mittelpunkt die diskussion über das
  34. kopftuch von lehrerinnen in der staatlichen schule in den beiden leid entscheidungen des bundesverfassungsgerichts aus den jahren
  35. 2003 und 2005 10 wurde ungeachtet nicht unwesentlicher unterschiede im detail gemeinsam festgestellt das tragen eines kopftuchs werde als religiöses symbol
  36. durch das grundrecht der religionsfreiheit geschützt grundsätzlich könne ein lehrerin dieses symbol auch während des unterrichts
  37. tragen solange nicht rechtsgüter auf der hirne verfassung eine einschränkung rechtfertigen beide entscheidungen stellen klar dass
  38. ein verbot religiöser symbole in der schule getreu dem staatliche neutralitätsgebot für alle symbole dieser kategorie gelten
  39. muss aber grundsätzlich soll die schule im raum bleiben in dem religiöse und weltanschauliche vorstellungen ihren platz haben in der schule spiegelte sich
  40. die religiös pluralistische gesellschaft wider und aufgabe der schule ist es so sehen ist die richter den schülern und schülerinnen toleranz gegenüber anderen
  41. religionen und weltanschauungen zu vermitteln zitat da die schule offen zu sein hat für christliche für muslimische und
  42. andere religiöse und weltanschauliche inhalte und werte zitat in ebenso wird in beiden leid entscheidungen gesehen dass dies zu
  43. konflikten führen könne den dann gegebenenfalls auf grund eines gesetzes unter berücksichtigung des grundsatzes der verhältnismäßigkeit zu
  44. begegnen sei allerdings weist das urteil aus dem jahr 2003 auch in eine andere richtung es weist zwecks konflikt vermeiden und
  45. den gesetzgeber auf die möglichkeit hin ein höheres maß an neutralität in der schule durchzusetzen damit könnten religiöse symbole und
  46. damit auch das muslimische kopftuch generell verboten werden auf diese weise so heißt es in der entscheidung könne auf gewandelte
  47. gesellschaftliche verhältnisse und zunehmende weltanschaulich religiöse vielfalt in der schule reagiert werden die schule würde damit zu einem raum in
  48. dem wenn man vom religionsunterricht absieht religiöse symbole nicht mehr in erscheinung treten hiervon abgesehen ähnelte auch die
  49. staatliche schule in deutschland eher der französischen schule die seit 1886 kritisiert wurde dort käme keine lehrerin auf den
  50. gedanken mit einem kopftuch vorher schüler zu treten ein striktes verbot religiöser symbole in der schule
  51. hier ging es um gebete muslimischer schüler hat auch das bundesverwaltungsgericht in einem urteil 2011 für zulässig gehalten
  52. es diene der sicherung des schulfriedens der durch religiös begründete aktivitäten gestört war hier wurde die schule religionsfreiheit
  53. religionsfreie würden auch kindergärten und grundschule wenn dort wie es seit einiger zeit gefordert wird nach österreichischem vorbild mädchen das
  54. tragen eines kopftuchs verboten würden hierfür mag es gute gründe geben lässt sich im islam eine kopftuch pflicht für mädchen vor der pubertät kaum religiös
  55. begründet erfahrene lehrer befürchten zudem dass die verhüllung die körperliche entwicklung und die wie es die schulgesetze vorsehen heranbildung
  56. von selbständig denkenden bürgerinnen erschwert werde ich würde die schule immer mehr die fähigkeit verlieren zur erzeugung einer gemeinsamen politischen
  57. kultur beizutragen die jürgen habermas zur entschärfung des konfliktpotenzials unterschiedlicher lebensformen für unentbehrlich hält darüber hinausgehend
  58. gibt es in deutschland bisher keine ernsthaften versuche alle schülerinnen wie das in frankreich seit 2004 der fall das tragen eines islamischen kopftuches
  59. zu verbieten hier wäre die religionsfreiheit der schülerinnen tatsächlich berührt ein kopftuchverbot wäre deshalb der
  60. rechtsprechung des bundesverfassungsgerichts folgend nur beim vorliegen einer gefahr zulässig stößt ein generelles verbot von
  61. religiösen symbolen in der schule zurecht auf skepsis so gilt anderes in den bereichen staatlichen hoheitlichen handelns das
  62. heißt in verwaltungen und gerichte beamte und richter treten als unmittelbare repräsentanten des staates den bürger hoheitlich gegenüber bei
  63. ihnen gehen die distanzierenden richter im ersten kopftuch teil von einer selbstverständlichen allgemeinen neutralitätspflicht aus bei dieser
  64. handelt es sich um eine distanzierende neutralität des staates die ausdruck der konfessionell neutralen ausgestaltung der öffentlichen ämter sei die
  65. distanzierung von den religiösen phänomenen präge die neutralität so sieht es auch der staats kirchenrechtler martin henkel vor allem dort wo der
  66. staat als hoheitsträger sich aus den wahlen konstituiert und seine hoheit funktionen der rechtsstaatlichen ordnungsverwaltung und sozialstaatlichen
  67. daseinsvorsorge ohne ansehung der religion für alle gleich erfüllt der staat soll das ernst wolfgang böckenförde formuliert ist dem bereich
  68. ursprünglicher staatlicher holz funktionen religions- neutral es gilt hier der strikte grundsatz so herbert krüger der staatlichen nicht
  69. identifikation ungeachtet der sich aus dem abend ergeben verpflichtung zur neutralität
  70. hat der hessische gesetzgeber eine bestimmung in das beamtengesetz aufgenommen der zufolge beamte und parallel dazu auch richter
  71. kleidungsstücke symbole oder andere merkmale nicht tragen oder verwenden dürfen die objektiv geeignet sind das vertrauen in die neutralität der
  72. amtsführung zu beeinträchtigen oder den politischen religiösen oder weltanschaulichen frieden zu gefährden auch der baden-württembergische landtag
  73. hat im mai 2017 ein gesetz beschlossen durch das religiöse und politische symbole wie etwa ein kopftuch richterlichen und staatsanwaltlichen
  74. tätigkeiten verboten sind in hessen wurde jungs darüber gestritten ob einer rechtsreferendarin das tragen eines kopftuchs verboten werden durfte
  75. nach widersprüchlichen entscheidungen der verwaltungsgerichte wie es das bundesverfassungsgericht eine verfassungsbeschwerde gegen das verbot
  76. mitte februar zurück die entscheidung des gesetzgebers für eine pflicht sich im rechtsreferendarin weltanschaulich religiöser hinsicht neutral zu verhalten
  77. sei aus verfassungsrechtlicher sicht zu respektieren anders als für gerichte und staatliche einrichtungen gibt es in der
  78. gesellschaft kein gebot für strikte neutralität eine frau kann sich deshalb gegenüber ihrem arbeitgeber auf das grundrecht der
  79. religionsfreiheit berufen wenn sie ein religiös konkretes kopftuch tragen will sollte das unternehmen ließ der frau verbieten oder diese frau gar nicht erst
  80. einstellen könnte es gegen das allgemeine gleichstellungsgesetz vom august 2006 verstoßen schon vor dem inkrafttreten dieses gesetzes hatte das
  81. bundesarbeitsgericht die kündigung einer kopftuchtragenden verkäuferin in einem kaufhaus für rechtswidrig erklärt da sich diese auf das grundrecht der
  82. religionsfreiheit berufen können inzwischen hat auch der europäische gesetzgeber in zwei entscheidungen der großen kammer frau märz 2017 sich mit
  83. der frage befasst ob die gleichbehandlungsrichtlinie vom november 2000 deren umsetzung das allgemeine gleichstellungsgesetz vom august 2006
  84. dient es erlaube einer mitarbeiterin das tragen eines kopftuchs zu verbieten ohne auf einzelheiten einzugehen im ergebnis wurde ein verbot dann für zulässig
  85. erklärt wenn sich dieses aus einer internen regeln des privaten unternehmens ergeben die das sichtbare tragen jedes politischen philosophischen
  86. und religiösen zeichens am arbeitsplatz verbietet diese entscheidungen markieren einen bedeutsamen schritt die geltung des prinzips der laizität
  87. wird über den staatlichen raum hinaus indem es seinen angestammten platz hat in die gesellschaft erstreckt voraussetzung dafür sei lediglich eine
  88. konsequente interne neutralität regel seien konsequent bedeutet hier aber auch dass das neutralitätsgebot für alle religiösen und weltanschaulichen symbole
  89. gelten muss in diesem fall über die religionsfreiheit der mitarbeiterinnen unverhältnismäßig beschnitten überzeugender erscheint die begründung
  90. des bundesarbeitsgerichts dass ein derartiges verbot nur dann für zulässig hält wenn konkret eine betriebliche störung oder wirtschaftliche einbußen
  91. festzustellen seien eine kammer des ersten senats des bundesverfassungsgerichts ist dieser begründung ausdrücklich gefolgt in einem
  92. vorlagebeschluss zum bgh vom januar 2009 10 hielt das bundesarbeitsgericht jedoch an seiner auffassung fest der zufolge die religionsfreiheit bei der
  93. verbotsentscheidung des unternehmens stärker zu berücksichtigen sei von burka verboten abgesehen existieren in europa keine verbote religiöser symbole in der
  94. öffentlichkeit allerdings befürworten so der religionsmonitor 20 19 der bertelsmann-stiftung 40 prozent der deutschen ein verbot des tragens
  95. religiöser symbole in der öffentlichkeit und damit mehr als in anderen europäischen ländern wie der schweiz oder großbritannien aber weniger als in
  96. frankreich mit 57 prozent zusammenfassend lässt sich festhalten dass religiös konnotierte
  97. kleidungsstücke aus immer mehr bereichen ausgeschlossen werden dies gilt insbesondere für die gesichtsverhüllung in zunehmendem maß
  98. aber auch für das muslimische kopftuch dadurch angestoßen schrumpft der raum für die präsentation religiöser symbole erheblich die laizität ergreift immer
  99. mehr bereiche von staat und gesellschaft es mag verwundern dass von 3 zieht die rede ist und verschiedentlich auf frankreich verwiesen wird
  100. schon das wort laizität stellt hier einen import daun im deutschen gibt es nichts vergleichbares der französischen la cité
  101. das bundesverfassungsgericht spricht von einer neu abgesteckten staatliche neutralitätspflicht im bisherigen verständnis meinte staatliche
  102. neutralitätspflicht einen undifferenzierten umgang mit religionsgemeinschaften nicht jedoch den ausstoß von religion aus dem staatlichen
  103. bereich demgegenüber schließt die lake city in frankreich seit dem ende des 19 anfang des zwanzigsten jahrhunderts die kirche gemeint war seinerzeit natürlich
  104. die katholische kirche aus schule und staat strikt aus wenn jetzt zunehmend auch in deutschland religion aus dem stadtverband wird so liegt es nahe auf
  105. die französischen erfahrungen mitsamt den begriff light zieht zurückzugreifen dafür spricht auch dass die unterschiede im umgang mit religion zwischen
  106. frankreich in deutschland mehr und mehr verblassen und auch die rechtliche bewältigung zunehmend von europäischen rechtsvorschriften überformt wird gerade
  107. angesichts vergleichbarer herausforderung nicht zuletzt durch das eindringen des islams sid der französische religionssoziologe philipp
  108. portier konvergente lösungen eines europas der regionen und ganz ähnlich zählt der französische historiker rene renno den laizismus zu die verbindenden
  109. elementen zwischen den partnern der europäischen union mit dem begriff der laizität wird ein bestimmtes religionsverfassungsrecht liches system
  110. bezeichnet dieses versteht man am besten wenn man die ursprüngliche funktion von der iz in frankreich betrachtet diese besteht darin die unabhängigkeit des
  111. staates gegen religionsgemeinschaften zu sichern anders als hierzulande vielfach angenommen geht es bei der französischen
  112. city nicht um einen kampf gegen die religion sie will nur und auch das nur mit gewissen einschränkungen die religion
  113. aus dem staatlichen bereich verbannen stellt also eine striktere trennung von staat und religion da als das in deutschland nach der ordnung des
  114. grundgesetzes mit der hinkenden trennung der fall ist die live cd und deren wichtigste rechtliche grundlage dass trennen muss
  115. gesetz aus dem jahr 1957 auf die herstellung und sicherung eines friedlichen zusammenlebens also 5 in erster linie zwischen den
  116. anhängern der katholischen kirche und den seinerzeit teilweise militanten liberalen und atheisten keine kreuze in der schule keine unterrichtung durch
  117. ordensangehörige und heute kein kopftuch in verwaltungen gerichten und auch schulen es lässt sich nicht bestreiten dass
  118. damit möglichen konflikten aus dem weg gegangen wird jetzt werden zunehmend religiöse symbole auch aus teilen der gesellschaft aus
  119. privaten unternehmen ja sogar aus der öffentlichkeit ausgeschlossen damit aber wird das prinzip der laizität im kern verändert aus einem
  120. ordnungsprinzip zwischen staat und religion wird eine gesellschaftliche ideologie eine weltanschauung nach art einer religion civil die bei der
  121. erfindung des prinzips in frankreich wird jetzt auch die erweiterte funktionalität als ein beitrag zu einem friedlichen zusammenleben und zu einer
  122. entschärfung potenzielle konflikte zwischen mehr als gesellschaft und muslimen gesehen sie macht zunehmend aber auch einen
  123. wichtigen beitrag zur sicherung des politisch kulturellen selbstverständnisses des gemeinwesens leisten dass für den erhalt der res
  124. publica unersetzlich ist die zurückdrängung religiöser symbole aus der öffentlichkeit mit dem ziel einer reduzierung von ralf legten mit
  125. auch vom europäischen gerichtshof für menschenrechte hervorgehoben in einer demokratischen gesellschaft so heißt es in seiner bürger entscheidung
  126. aus dem jahr 2014 in der mehrere religionen innerhalb ein und derselben bevölkerung nebeneinander bestehen kann es notwendig sein die freiheit seine
  127. religion der weltanschauung zu bekennen zu beschränken um die interessen der unterschiedlichen gruppen zu versöhnen und die achtung der überzeugung jeder
  128. person sicherzustellen die friedensstiftende integrierende funktion des leiters prinzips kann jedoch zur selben zeit auch
  129. entgegengesetzte wirkung haben und die gesellschaftliche spaltung vertiefen durch den ausschluss bestimmter religiöser symbole aus bestimmten
  130. staatlichen und gesellschaftlichen bereichen werden zb diejenigen frauen ausgeschlossen die auf diese symbole gleichwohl nicht
  131. verzichten wollen es geht also darum sorgfältig im blick zu behalten wann die friedensstiftende wirkung der leyen zieht in eine
  132. vertiefung der spaltung der gesellschaft umschlägt trotz dieser warnungen dürften die religiös geprägten konflikte zu nehmen und damit verbunden der druck zur
  133. zurückdrängung muslimische symbole verantwortlich hierfür ist nicht zuletzt das zunehmende gewicht eines autos ochsen islams der zum einen durch die
  134. osmanische orthodox entwicklung der türkei zum anderen durch die wachsende zahl von migranten aus patriarchalisch orthodoxen ländern einer gewinnt
  135. schließlich spielt das eindringen fundamentalistische gruppierungen wie der salafisten in muslimische gemeinden eine rolle
  136. religiöse symbole werden so soziologen gerade von jungen leuten aus der dritten oder gar vierten einwanderer generation weniger zum verhüllen als vielmehr zum
  137. zeigen getragen sie wollen damit ihre muslimische identität betonen dazu mögen auch reale oder empfundene
  138. diskriminierungen beitragen die zunehmende zurückdrängung von religionen in staat und gesellschaft hat unterschiedliche gegenläufige ursachen
  139. auf der einen seite wird in einigen gesellschaftlichen gruppen ein wiederaufleben der religion in fragen der moral und der lebensweisen
  140. beobachtet die rückkehr der religion hier beschrieben bei den muslimen in deutschland lässt sich so jürgen habermas als ein vorgang der post
  141. säkularisierung verstehen darauf reagiert das gemeinwesen mit dem ausschuss und religion einer regierung aus immer weiteren bereichen des staates
  142. und der gesellschaft der islam wird so der französische wissenschaftler olivier rohr zu einem beschleuniger die religiösen entwicklung
  143. in europa von der auch die christlichen religionen nicht verschont bleiben aber der islam stellt nicht die einzige ursache des zurück dringendste religion
  144. damen dazu trägt auch der gleichzeitig unvermindert fortschreitende prozess der säkularisierung bei der sich in der abnehmenden prägung des
  145. gesellschaftlichen lebens durch christliche selbstverständnis äußert der auch durch skandale beförderte dramatische rückgang der zahl der
  146. kirchenmitglieder dürfte dafür nur der äußere ausdruck sein es ist auch daran zu erinnern dass die klage gegen das kruzifix im
  147. klassenzimmer von anthroposophischen eltern geführt wurde der schutz des karfreitags vor tanzveranstaltungen wurde auf die klage
  148. einer säkularen weltanschauungsgemeinschaft hin vom bundesverfassungsgericht 2016 aufgeweicht diese klargestellt die
  149. spitze des eisbergs zunehmenden unverständnisses über die beschränkung von freizeitvergnügen durch religiöse vorgaben da mühsam wird die im
  150. grundgesetz gewährleiste sonntagsruhe gegen kommerzielle aufweichungen verteidigt den wirkungsvollsten schlag gegen die angestammte rolle der kirchen
  151. hat jedoch der europäische gerichtshof geführt er hat in zwei aufsehenerregende entscheidungen vom april und september 2018 deutlich gemacht dass auch die
  152. kirchen unter dem staatlichen gesetz stehen das steht zwar in artikel 137 absatz 3 der weimarer reichsverfassung nochmals
  153. gelang den kirchen überlassen zu bestimmen welche staatlichen gesetze mit ihrem selbstverständnis kompatibel waren aufgrund der entscheidung des bgh konnte
  154. das bundesarbeitsgericht der kündigungsschutzklage eines düsseldorfer chefarztes jetzt stadt geben sein arbeitgeber ein katholisches krankenhaus
  155. hatte gekündigt weil der geschiedene katholik seine langjährige lebenspartnerin geheiratet hatte
  156. mag der prozess der lizensierung auch unaufhaltsam sein so geht mit dem prozesses zurück drängens von religion für die gesellschaft gleichzeitig auch
  157. viel verloren die mäßigende aufgeklärte und den gemeinsinn fördernde stimme der religionen den schulen in den sozialen
  158. aktivitäten in den diskussionen über die zivilität der gesellschaft all dies sollte dazu führen über die rolle von religion in staat und gesellschaft neu
  159. nachzudenken sie hatten einen essay von professor dr rudolf steinberg er war professor für
  160. öffentliches recht und zwischen 2000 und 2008 präsident der johann wolfgang goethe universität in frankfurt am main am mikrofon verabschiedet sich daniel
  161. deckers faz s

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