So entstehen Gesetze in der Europäischen Union DIE ZEIT https://www.youtube.com/watch?v=P9kQrlx8n-M Transkript (automatisch erstellt) 0:00 Es gibt drei Organe, die an der europäischen Gesetzgebung beteiligt sind: Die Europäische Kommission, den Rat der Europäischen Union 0:07 und das Europäische Parlament. Die europäische Kommission ist sowas wie die Bundesregierung, 0:13 nur auf EU-Ebene. Derzeit besteht sie aus 28 Kommissar*innen, je einer*einem pro Mitgliedsland. 0:20 Nur die Kommission kann Gesetzentwürfe vorlegen. Es gibt derzeit zwei Arten von EU-Gesetzen: 0:25 Das sind einmal Richtlinien und zum anderen Verordnungen. Richtlinien müssen von den nationalen Parlamenten 0:31 innerhalb einer bestimmten Frist in nationales Recht umgesetzt werden. Die Verordnungen hingegen gelten sofort 0:36 und unmittelbar in allen Mitgliedsländern. In der EU gibt es verschiedene Wege, wie ein Gesetz verabschiedet werden kann. 0:42 Das wichtigste davon ist das ordentliche Gesetzgebungsverfahren. Und das funktioniert folgendermaßen: 0:48 Die Kommission arbeitet einen Gesetzentwurf aus. Dieser Gesetzentwurf geht dann zuerst einmal ins Europäische Parlament. 0:54 Das ist übrigens das einzige Organ, das von den Bürger*innen bei der Europawahl direkt gewählt wird. 0:59 Das Parlament gibt dann eine Stellungnahme ab, ob es den Gesetzentwurf der Kommission gut findet oder gerne ändern möchte. 1:05 Danach geht das Gesetz samt Stellungnahme des Parlaments zum Rat der Europäischen Union. In diesem sitzen die Minister*innen der Mitgliedsländer. 1:13 Er ist also nur indirekt von den Bürger*innen gewählt. Laut dem EU-Lobbyreport handelt es sich hier auch 1:19 um das intransparenteste Organ im europäischen Gesetzgebungsprozess. Der Rat kann das Gesetz mit den eventuellen Änderungsvorschlägen des Parlaments annehmen 1:28 – dann ist ein neues Gesetz entstanden – oder er kann wiederum begründen, warum er mit dem Gesetz oder den Änderungen nicht zufrieden ist. 1:35 Dann geht das Gesetz wieder zurück ins Parlament, wo die Abgeordneten darüber abstimmen können, ob sie mit den Änderungen des Rats zufrieden sind oder nicht. 1:42 Wenn sie mit "Ja" abstimmen, ist ein neues Gesetz entstanden. Wenn sie mit "Nein" abstimmen, ist das Gesetz gescheitert. 1:48 Die Abgeordneten können das Gesetz aber auch wieder ändern, und dann geht der Gesetzentwurf wieder zurück in den Rat, 1:54 mitsamt der Stellungnahme des Parlaments. Akzeptiert der Rat die erneuten Änderungen des Parlaments, 2:00 ist wieder ein neues Gesetz entstanden. Wenn er mit den Änderungen nicht zufrieden ist, dann wird ein Vermittlungsausschuss eingesetzt. 2:06 Inzwischen wird dieser sehr komplizierte Verfahrensweg häufig abgekürzt. In 70 bis 80 Prozent der Fälle treffen sich Vertreter*innen aller drei Institutionen 2:15 zu einem informellen Trilog, um schon vorab zu einer Einigung zu kommen. Das macht den Gesetzgebungsprozess zwar effektiv, aber andererseits auch sehr intransparent, 2:24 wie aus dem aktuellem Lobbyreport 2019 hervorgeht. Neben dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren gibt es auch 2:29 das Zustimmungs- und das Konsultationsverfahren. Beim Zustimmungsverfahren ist die Zustimmung des Parlaments erforderlich. 2:36 Allerdings darf das Parlament keine Änderungsvorschläge einreichen. Bei Konsultationsverfahren hat das Parlament nur eine beratende Rolle 2:43 und nur der Rat stimmt über das Gesetz ab.