Geschichte · Klasse 9–10 · aktualisiert
Zwei-plus-Vier-Vertrag einfach erklärt
Du lernst, warum vier Mächte der Einheit zustimmen mussten, was der Vertrag regelte und wie du Vertragsinhalt und spätere Deutungen trennst.
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Kurz gesagt
Der Zwei-plus-Vier-Vertrag regelte die äußeren Bedingungen der deutschen Einheit. Die beiden deutschen Staaten und die vier Siegermächte vereinbarten Regeln zu Grenzen, Militär und Bündnissen. Der Vertrag beendete die Viermächterechte und begründete Deutschlands volle Souveränität.
Konnten die beiden deutschen Staaten ihre Vereinigung allein beschließen? Für die äußeren Bedingungen brauchten sie die Zustimmung von vier weiteren Staaten. Du untersuchst, welche Rechte dabei endeten und warum der Vertrag trotzdem nicht jede spätere Streitfrage beantwortet.
Deine Lernziele
Hake ab, was du schon kannst. Löst du alle Aufgaben eines Abschnitts, hakt Mela das Ziel für dich ab.
3 Abschnitte
Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik, kurz DDR, waren die beiden deutschen Staaten. Die DDR war der ostdeutsche Staat. Frankreich, die Sowjetunion, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten von Amerika, kurz USA, besaßen noch besondere Rechte für Berlin und Deutschland als Ganzes.
Über das Ende dieser Rechte konnten die beiden deutschen Staaten nicht allein entscheiden. Deshalb verhandelten sie mit den vier Siegermächten über die äußeren Bedingungen ihrer Vereinigung. Die Fragen der inneren Einigung sollten die beiden deutschen Staaten untereinander klären. Der Name Zwei-plus-Vier-Vertrag bezeichnet diese sechs Vertragspartner.
Die Unterzeichnung fand am 12. September 1990 in Moskau statt. Deutschland vereinigte sich am 3. Oktober 1990. Eine Erklärung vom 1. Oktober setzte die Wirksamkeit der Viermächterechte ab der Vereinigung aus. Förmlich trat der Vertrag erst am 15. März 1991 in Kraft: An diesem Tag hinterlegte die Sowjetunion die letzte Ratifikationsurkunde, also das Dokument über die verbindliche Bestätigung des Vertrags. Unterzeichnung, Aussetzung der Rechte und Inkrafttreten waren somit verschiedene Schritte.
Definition
Viermächterechte
So heißen hier die besonderen Rechte Frankreichs, der Sowjetunion, des Vereinigten Königreichs und der USA für Berlin und Deutschland als Ganzes.
Merke: Die beiden deutschen Staaten klärten die innere Einigung. Über die äußeren Bedingungen verhandelten sie mit den vier Mächten, deren besondere Rechte noch bestanden.
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Der Vertrag verbindet Selbstständigkeit mit Verpflichtungen. Artikel 1 bestimmt das Gebiet des vereinten Deutschlands: die damalige Bundesrepublik, die DDR und ganz Berlin. Die bestehenden Außengrenzen werden endgültig festgelegt; deutsche Gebietsansprüche sind ausgeschlossen. Deutschland und Polen sollen ihre bestehende Grenze zusätzlich durch einen verbindlichen Vertrag bestätigen. Das gibt den Nachbarn Sicherheit.
Artikel 2 erlaubt den Einsatz von Waffen nur im Einklang mit der Verfassung und der Charta der Vereinten Nationen, also den grundlegenden Regeln dieser Staatenorganisation. Artikel 3 bekräftigt den Verzicht auf Herstellung, Besitz und Verfügungsgewalt über atomare, biologische und chemische Waffen. Die deutschen Streitkräfte sollen auf insgesamt 370.000 Personen sinken. Dafür gelten drei bis vier Jahre, beginnend mit dem Inkrafttreten des ersten Vertrags über konventionelle Streitkräfte in Europa. Konventionell bedeutet hier: ohne atomare, biologische oder chemische Waffen. Die Frist beginnt also nicht mit der Unterzeichnung des Zwei-plus-Vier-Vertrags.
Artikel 4 und 5 betreffen den sowjetischen Truppenabzug und militärische Regeln für die damalige DDR und Berlin. Der Abzug sollte bis Ende 1994 abgeschlossen sein. Bis dahin waren dort deutsche Verbände zur Verteidigung des Gebiets ohne Einbindung in westliche Bündnisstrukturen vorgesehen. Für französische, britische und US-Truppen in Berlin galt auf deutschen Wunsch eine Übergangsregelung.
Nach dem sowjetischen Abzug dürfen auch deutsche Verbände, die einem Bündnis zugeordnet sind, in der ehemaligen DDR und ganz Berlin stationiert sein. Ausländische Streitkräfte sowie Atomwaffen und deren Träger dürfen dort weder stationiert noch dorthin verlegt werden. Träger sind Systeme, mit denen Atomwaffen eingesetzt werden können. Ausschließlich konventionell ausgerüstete und dafür vorgesehene Systeme fallen nicht unter das Verbot der Kernwaffenträger. Eine ergänzende Protokollnotiz überlässt Anwendungsfragen zum Begriff „verlegt“ der Bundesregierung. Dabei muss sie die Sicherheitsinteressen jeder Vertragspartei beachten.
Artikel 6 erhält Deutschlands Recht, Bündnissen mit ihren Rechten und Pflichten anzugehören. Artikel 7 beendet die Viermächterechte und begründet volle Souveränität: Deutschland kann in inneren und äußeren Angelegenheiten selbstständig handeln. Diese Selbstständigkeit hebt die übernommenen Vertragsverpflichtungen nicht auf.
| Bereich | Regel und Bedeutung |
|---|---|
| Grenzen | Endgültige Außengrenzen und keine deutschen Gebietsansprüche schaffen Sicherheit für die Nachbarn. |
| Militär | Waffenverzicht, Truppenbegrenzung und örtliche Stationierungsregeln begrenzen militärische Möglichkeiten. |
| Selbstständigkeit | Volle Souveränität und Bündnisfreiheit gelten zusammen mit den Vertragsverpflichtungen. |
Beispiel: Zwei Regeln zur Grenze unterscheiden
- 1Artikel 1 legt die bestehenden Außengrenzen des vereinten Deutschlands endgültig fest.
- 2Zusätzlich sollen Deutschland und Polen ihre bestehende Grenze in einem verbindlichen Vertrag bestätigen.
- 3Die zusätzliche Bestätigung bedeutet nicht, dass Deutschland noch Gebiete beanspruchen darf.
Teste dich
Eine Vertragsbestimmung und eine historische Deutung beantworten unterschiedliche Fragen. Beim Vertrag prüfst du: Was wurde für welches Gebiet vereinbart? Bei einer Deutung prüfst du: Wie erklärt ein Forscher damalige Gespräche und Entscheidungen? Diplomatische Äußerungen außerhalb des Vertrags müssen dafür gesondert untersucht werden. Wichtig sind ihr Datum, ihr Wortlaut und die Gesprächssituation.
Das zeigt der Streit über die NATO, das westliche Militärbündnis. Ein allgemeines Verbot späterer NATO-Beitritte osteuropäischer Staaten lässt sich aus dem Zwei-plus-Vier-Vertrag nicht belegen. Artikel 5 betrifft die damalige DDR und Berlin; Artikel 6 betrifft Deutschlands Bündniszugehörigkeit. Daraus folgt aber auch nicht, dass außerhalb des Vertrags keinerlei politische Zusagen gemacht wurden. Ob es solche Zusagen gab und wie weit sie reichten, muss anhand weiterer datierter Quellen geprüft werden.
Der Politikwissenschaftler Hannes Adomeit deutet eine Äußerung des damaligen US-Außenministers James Baker so: Gemeint gewesen sei, das ehemalige DDR-Gebiet nicht sofort in die NATO-Strukturen einzubinden. Polen und andere osteuropäische Staaten seien damit nicht gemeint gewesen. Der Politikwissenschaftler Marc Trachtenberg widerspricht dieser engen Deutung. Nach seiner Untersuchung bezogen sich Äußerungen Bakers und des Politikers Genscher im Januar und Februar 1990 auch auf Osteuropa. Trachtenberg hält diese Zusicherungen für politisch und moralisch bindend, obwohl sie nicht als Vertrag festgehalten wurden.
Du kannst diese beiden Deutungen gegenüberstellen. Du darfst aber keine davon als Wortlaut des Vertrags ausgeben. Der Vertragsinhalt allein entscheidet den Streit über politische Zusagen außerhalb des Vertrags nicht.
Merke: Trenne drei Ebenen: den vereinbarten Vertragsinhalt, damalige Äußerungen außerhalb des Vertrags und deren spätere historische Deutung.
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Alles auf einen Blick
Zwei-plus-Vier-Vertrag
Zustimmung
Die vier Mächte besaßen noch Rechte für Berlin und Deutschland als Ganzes.
Grenzen
Der Vertrag legt die bestehenden Außengrenzen endgültig fest und schließt deutsche Gebietsansprüche aus.
Militär
Für die ehemalige DDR und ganz Berlin sind Übergangsregeln und Regeln nach dem sowjetischen Abzug zu unterscheiden.
Souveränität
Deutschlands Selbstständigkeit beseitigt die übernommenen Vertragsverpflichtungen nicht.
Deutungen
Der Vertrag allein entscheidet nicht über Inhalt und Reichweite möglicher politischer Zusagen außerhalb des Vertrags.
Musteraufgabe · Schritt für Schritt
Den Beginn der Frist zur Truppenreduzierung bestimmen
- 1Aufgabe: Erkläre, wann die Frist für die Verringerung der deutschen Streitkräfte beginnt.
- 2Ziel bestimmen: Die Streitkräfte sollen auf insgesamt 370.000 Personen reduziert werden.
- 3Dauer bestimmen: Dafür sind drei bis vier Jahre vorgesehen.
- 4Ausgangspunkt bestimmen: Die Frist beginnt mit dem Inkrafttreten des ersten Vertrags über konventionelle Streitkräfte in Europa.
- 5Ergebnis: Die Unterzeichnung des Zwei-plus-Vier-Vertrags ist nicht der vereinbarte Ausgangspunkt. Ohne das Datum des anderen Vertrags lässt sich hier kein genaues Enddatum berechnen.
Fehler finden
Prüfe die Aussagen zu den militärischen Regeln In einer Zeile steckt ein Fehler. Tippe sie an.
Fehler in Zeile 2Die zweite Aussage erweitert das betroffene Gebiet. Richtig: Nach dem sowjetischen Abzug dürfen ausländische Streitkräfte in der ehemaligen DDR und ganz Berlin weder stationiert noch dorthin verlegt werden.
Lückentext
Wähl in jeder Lücke das passende Wort und prüf dann deine Antworten.
Die Unterzeichnung des Zwei-plus-Vier-Vertrags in Moskau fand am statt. Die Begrenzung der Streitkräfte auf insgesamt 370.000 Personen war für vorgesehen. Der sowjetische Truppenabzug aus der damaligen DDR und Berlin sollte bis Ende abgeschlossen sein.
Karteikasten
Erst selbst überlegen, dann umdrehen.
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