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Geschichte · Klasse 9–10 · aktualisiert

Homosexuelle im Nationalsozialismus: Verfolgung

Du lernst, wie Behörden homosexuelle Menschen verfolgten, warum sich ihre Erfahrungen unterschieden und was einzelne Lebensgeschichten belegen.

0 von 9 Aufgaben gelöst

Homosexuelle im Nationalsozialismus: Verfolgung

Kurz gesagt

Das nationalsozialistische Regime verschärfte 1935 § 175, eine Strafvorschrift gegen Handlungen zwischen Männern. Polizei und Gerichte verfolgten Betroffene; Tausende kamen in Konzentrationslager, Haftlager des Regimes. Nicht jeder Verfolgte durchlief denselben Weg.

Eine Partnerschaft, gemeinsames Tanzen oder das Schreiben über eigene Gefühle gehören zur Geschichte der verfolgten Menschen. Du untersuchst, wie nationalsozialistische Behörden in ihr Leben eingriffen. Dabei vergleichst du konkrete Lebensgeschichten und prüfst, welche Aussagen sich daraus begründen lassen.

Deine Lernziele

Hake ab, was du schon kannst. Löst du alle Aufgaben eines Abschnitts, hakt Mela das Ziel für dich ab.

4 Abschnitte

Homosexuelle Menschen fühlen sich zu Menschen ihres eigenen Geschlechts hingezogen. Für homosexuelle Männer wird auch „schwul“, für homosexuelle Frauen „lesbisch“ verwendet. Die Nationalsozialisten behaupteten, homosexuelle Männer gefährdeten ihre Ziele für die Bevölkerungsentwicklung und die Rollen von Männern und Frauen. Damit lässt sich die Sicht der Täter erklären. Eine Rechtfertigung für Verfolgung ist sie nicht.

§ 175, gesprochen „Paragraf 175“, war eine Vorschrift des Strafrechts. 1935 verschärfte die nationalsozialistische Regierung diese Vorschrift. Schon Küsse und Berührungen zwischen Männern konnten nun strafrechtlich verfolgt werden. Die Erweiterung erleichterte Verurteilungen. Der zusätzliche § 175a ermöglichte in bestimmten Fällen bis zu zehn Jahre Zuchthaus, eine besonders harte Form der Haft.

Nach 1945 bestand die strafrechtliche Verfolgung weiter. Die Bundesrepublik, der westdeutsche Staat, behielt die verschärfte Fassung zunächst bei. 1969 wurden dort einvernehmliche Handlungen zwischen Männern über 21 Jahren straffrei. Einvernehmlich bedeutet, dass die Beteiligten zustimmen. Erst 1994 wurde § 175 endgültig gestrichen.

Die DDR, der ostdeutsche Staat, war früher zur weniger weitreichenden Fassung zurückgekehrt. Sie entfernte § 175 1968, behielt aber besondere Strafvorschriften für gleichgeschlechtliche Kontakte mit Jugendlichen. Die Reformen von 1968 und 1969 betrafen somit unterschiedliche Staaten und Regelungen. Sie bedeuteten keine sofortige vollständige Gleichstellung.

Definition

Strafrecht

Das Strafrecht legt fest, welche Handlungen der Staat mit Strafen verfolgt. Eine staatliche Strafvorschrift kann selbst Teil von Unrecht und Verfolgung sein.

Beispiel: Die Reform von 1969 genau beschreiben

  1. 1In der Bundesrepublik wurden 1969 einvernehmliche Handlungen zwischen Männern über 21 Jahren straffrei.
  2. 2Die Altersgrenze gehört zur Aussage: Die Änderung galt nicht gleichermaßen für jüngere Männer.
  3. 3Die Reform war noch nicht die endgültige Streichung des § 175. Diese folgte 1994.

Teste dich

MittelWie erleichterte die Verschärfung von 1935 die Verurteilung von Männern?

Alles auf einen Blick

Homosexuelle im Nationalsozialismus

  • Strafrecht

    Die Verschärfung von § 175 im Jahr 1935 erweiterte die Verfolgung von Handlungen zwischen Männern.

  • Verfolgungswege

    Gerichtliche Haft und polizeiliche KZ-Einweisung waren unterschiedliche Schritte; nicht jeder Verfolgte durchlief denselben Weg.

  • Vergleich

    Rechtslage, behördliche Vorwürfe und persönliche Erfahrungen unterschieden sich.

  • Biografien

    Belegte Lebensgeschichten erlauben konkrete Aussagen, aber keine erfundenen Gefühle oder Verallgemeinerungen auf alle Verfolgten.

  • Nachwirkungen

    In der Bundesrepublik wurden 1969 einvernehmliche Handlungen zwischen Männern über 21 Jahren straffrei; § 175 wurde erst 1994 endgültig gestrichen.

Musteraufgabe · Schritt für Schritt

Die Verantwortlichen in Willy Angermanns Verfolgung unterscheiden

  1. 1Aufgabe: Erkläre an Willy Angermann, warum du gerichtliche Strafen, polizeiliche Einweisung und Maßnahmen im Lager unterscheiden musst.
  2. 2Belege ordnen: Zwischen 1934 und 1940 wurde Angermann viermal wegen homosexueller Handlungen verurteilt. Am 15. Juni 1943 brachte ihn die Kriminalpolizei Leipzig nach Buchenwald.
  3. 3Verantwortliche zuordnen: Im Lager wies die SS ihn der Strafkompanie im Steinbruch zu. Fünf Monate später starb er an den Folgen der Zwangsarbeit.
  4. 4Schluss formulieren: Verschiedene Stellen waren an seiner Verfolgung beteiligt. Die gerichtlichen Strafen und die spätere Einweisung durch die Polizei waren getrennte Schritte.
  5. 5Grenze benennen: Angermanns Fall zeigt, wie Verfolgung nach gerichtlicher Haft weitergehen konnte. Er beweist keinen gleichen Ablauf bei allen Verfolgten.

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Lückentext

Wähl in jeder Lücke das passende Wort und prüf dann deine Antworten.

Die nationalsozialistische Regierung verschärfte § 175 im Jahr . Bei der Einweisung Willy Angermanns nach Buchenwald handelte die Kriminalpolizei aus . In der Bundesrepublik wurde § 175 im Jahr endgültig gestrichen.

Karteikasten

Erst selbst überlegen, dann umdrehen.

Übung mit Feedback

Abschluss-Check: Homosexuelle im Nationalsozialismus

LeichtWelche Strafmöglichkeit sah § 175a für bestimmte Fälle vor?
MittelWas zeigt der Fall Margot Liu und Marta Halusa über die Gründe ihrer Verfolgung?
SchwerWie gehst du mit Angaben zu Ermittlungsverfahren und polizeilich erfassten Männern um?

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