Geschichte · Klasse 9–10 · aktualisiert
Homosexuelle im Nationalsozialismus: Verfolgung
Du lernst, wie Behörden homosexuelle Menschen verfolgten, warum sich ihre Erfahrungen unterschieden und was einzelne Lebensgeschichten belegen.
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Kurz gesagt
Das nationalsozialistische Regime verschärfte 1935 § 175, eine Strafvorschrift gegen Handlungen zwischen Männern. Polizei und Gerichte verfolgten Betroffene; Tausende kamen in Konzentrationslager, Haftlager des Regimes. Nicht jeder Verfolgte durchlief denselben Weg.
Eine Partnerschaft, gemeinsames Tanzen oder das Schreiben über eigene Gefühle gehören zur Geschichte der verfolgten Menschen. Du untersuchst, wie nationalsozialistische Behörden in ihr Leben eingriffen. Dabei vergleichst du konkrete Lebensgeschichten und prüfst, welche Aussagen sich daraus begründen lassen.
Deine Lernziele
Hake ab, was du schon kannst. Löst du alle Aufgaben eines Abschnitts, hakt Mela das Ziel für dich ab.
4 Abschnitte
Homosexuelle Menschen fühlen sich zu Menschen ihres eigenen Geschlechts hingezogen. Für homosexuelle Männer wird auch „schwul“, für homosexuelle Frauen „lesbisch“ verwendet. Die Nationalsozialisten behaupteten, homosexuelle Männer gefährdeten ihre Ziele für die Bevölkerungsentwicklung und die Rollen von Männern und Frauen. Damit lässt sich die Sicht der Täter erklären. Eine Rechtfertigung für Verfolgung ist sie nicht.
§ 175, gesprochen „Paragraf 175“, war eine Vorschrift des Strafrechts. 1935 verschärfte die nationalsozialistische Regierung diese Vorschrift. Schon Küsse und Berührungen zwischen Männern konnten nun strafrechtlich verfolgt werden. Die Erweiterung erleichterte Verurteilungen. Der zusätzliche § 175a ermöglichte in bestimmten Fällen bis zu zehn Jahre Zuchthaus, eine besonders harte Form der Haft.
Nach 1945 bestand die strafrechtliche Verfolgung weiter. Die Bundesrepublik, der westdeutsche Staat, behielt die verschärfte Fassung zunächst bei. 1969 wurden dort einvernehmliche Handlungen zwischen Männern über 21 Jahren straffrei. Einvernehmlich bedeutet, dass die Beteiligten zustimmen. Erst 1994 wurde § 175 endgültig gestrichen.
Die DDR, der ostdeutsche Staat, war früher zur weniger weitreichenden Fassung zurückgekehrt. Sie entfernte § 175 1968, behielt aber besondere Strafvorschriften für gleichgeschlechtliche Kontakte mit Jugendlichen. Die Reformen von 1968 und 1969 betrafen somit unterschiedliche Staaten und Regelungen. Sie bedeuteten keine sofortige vollständige Gleichstellung.
Definition
Strafrecht
Das Strafrecht legt fest, welche Handlungen der Staat mit Strafen verfolgt. Eine staatliche Strafvorschrift kann selbst Teil von Unrecht und Verfolgung sein.
Beispiel: Die Reform von 1969 genau beschreiben
- 1In der Bundesrepublik wurden 1969 einvernehmliche Handlungen zwischen Männern über 21 Jahren straffrei.
- 2Die Altersgrenze gehört zur Aussage: Die Änderung galt nicht gleichermaßen für jüngere Männer.
- 3Die Reform war noch nicht die endgültige Streichung des § 175. Diese folgte 1994.
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1933 schlossen Behörden Lokale, in denen sich schwule Männer und lesbische Frauen trafen, und verboten Zeitschriften. So zerstörten sie Treffpunkte und Möglichkeiten, sich öffentlich zusammenzuschließen. Seit 1936 sammelte eine zentrale Polizeistelle Angaben über Menschen, die als homosexuell verdächtigt oder verurteilt worden waren. Sie stimmte die Verfolgung durch Polizeibehörden aufeinander ab.
Überwachung, Anzeigen bei Behörden und Verhöre konnten weitere Verfolgung auslösen. Die Gestapo, eine Polizeibehörde des nationalsozialistischen Regimes, versuchte bei Verhören, Namen weiterer Männer zu erfahren. Auf Ermittlungen konnte eine gerichtliche Verurteilung folgen. Auch nach dem Ende einer Haftstrafe konnte die Polizei einen Mann ohne neues Gerichtsurteil in ein Konzentrationslager, kurz KZ, bringen. Ein Konzentrationslager war ein Haftlager des Regimes. Gerichtliche Strafe und polizeiliche Einweisung waren unterschiedliche Schritte. Dieser Ablauf beschreibt einen möglichen Weg; nicht jeder Verfolgte durchlief ihn.
Viele als homosexuell verfolgte KZ-Häftlinge mussten einen rosa Winkel als Kennzeichnung tragen. Sie erlitten schwere Gewalt, erzwungene Arbeit und Ausgrenzung. Zahlreiche Männer überlebten die Haft nicht. Wer für konkrete Maßnahmen verantwortlich war, lässt sich an Willy Angermann zeigen: Die Kriminalpolizei Leipzig brachte ihn 1943 in das KZ Buchenwald. Dort teilte ihn die SS, eine nationalsozialistische Organisation, zur Zwangsarbeit im Steinbruch ein. Die Folgen dieser Arbeit führten zu seinem Tod.
Zahlen zur Verfolgung messen Unterschiedliches. Das Deutsche Historische Museum nennt für die nationalsozialistische Zeit rund 100.000 Ermittlungsverfahren und rund 50.000 von Strafgerichten verurteilte Männer. Das NS-Dokumentationszentrum München nennt mehr als 100.000 polizeilich erfasste Männer. NS steht für Nationalsozialismus. Verfahren und Personen sind unterschiedliche Zählgrößen; die eine Angabe lässt sich nicht einfach in die andere umwandeln. Das Gedenkstättenportal nennt für Männer, die unter dem Vorwurf der Homosexualität in KZ kamen, eine geschätzte Spanne von etwa 5.000 bis 15.000. Andere Institutionen geben abweichende Schätzungen an. Exakte Gesamtzahlen sind nicht gesichert.
Merke: Eine verbüßte gerichtliche Strafe schützte nicht vor weiterer polizeilicher Verfolgung. Eine KZ-Einweisung konnte ohne neues Gerichtsurteil erfolgen.
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„Queer“ ist heute ein Sammelbegriff für Menschen, deren sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität von gesellschaftlichen Erwartungen abweicht, die durch Heterosexualität geprägt sind. Heterosexualität meint die Anziehung zu Menschen eines anderen Geschlechts. Sexuelle Orientierung beschreibt, zu wem sich jemand hingezogen fühlt. Geschlechtliche Identität meint, welchem Geschlecht sich jemand zugehörig fühlt. Hier hilft der heutige Begriff, unterschiedliche Erfahrungen rückblickend gemeinsam zu betrachten. Daraus folgt nicht, dass sich die Menschen damals selbst queer nannten. Queer war auch keine einheitliche Häftlingskategorie, also keine gemeinsame Gruppe bei der Einteilung von KZ-Gefangenen. Die Menschen durchliefen unterschiedliche Verfolgungswege.
Lesbische Handlungen wurden im Deutschen Reich außerhalb des annektierten Österreichs nicht durch § 175 verfolgt. In Österreich galt eine andere Strafvorschrift, die auch Frauen betraf. Frauen waren damit nicht vor Verfolgung geschützt: Behörden konnten sie unter anderen Vorwürfen inhaftieren. Eine eigene KZ-Häftlingskategorie für lesbische Frauen bestand nicht. Deshalb darfst du die Rechtslage schwuler Männer nicht auf lesbische Frauen übertragen.
Margot Liu und Marta Halusa waren Tanz- und Lebenspartnerinnen. Sie hatten sich 1932 in Hamburg kennengelernt. Die Gestapo verfolgte beide wegen ihrer politischen Haltung und sexuellen Orientierung, Liu zusätzlich wegen ihrer jüdischen Herkunft. Zwischen 1939 und 1945 waren beide mehrfach in Haft. Im April 1945 gelang ihnen gemeinsam die Flucht während einer Gefängnisüberführung. Ihr Leben zeigt Partnerschaft und eigenes Handeln ebenso wie mehrere miteinander verbundene Verfolgungsgründe.
Liddy Bacroff lebte in Hamburg unter diesem selbst gewählten Namen und schrieb während der Haft über die eigenen Gefühle. Das Landgericht Hamburg verurteilte Bacroff 1938 im Zusammenhang mit Sexarbeit, also sexuellen Dienstleistungen gegen Bezahlung, nach den verschärften Strafvorschriften. Später wurde Bacroff in den Lagerkomplex Mauthausen eingewiesen und 1943 ermordet. Bei der Verfolgung wirkten Vorstellungen über Geschlecht, Sexualität und Sexarbeit zusammen. Hinzu kam, wie die Polizei Bacroff einordnete. Der heutige Sammelbegriff queer erlaubt es nicht, Bacroff ohne weitere Belege eine bestimmte moderne Identität zuzuweisen.
Merke: Vergleiche, welche Behörden handelten, welche Vorwürfe sie erhoben und welche Rechtsvorschriften sie nutzten. Gemeinsam erlittene Verfolgung bedeutet nicht denselben rechtlichen Verfolgungsweg.
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Eine Biografie beschreibt die Lebensgeschichte eines Menschen. Bei Willy Angermann sind mehrere Schritte der Verfolgung belegt: Zwischen 1934 und 1940 wurde er viermal wegen homosexueller Handlungen verurteilt. Am 15. Juni 1943 brachte ihn die Kriminalpolizei Leipzig in das KZ Buchenwald. Dort wies ihn die SS der Strafkompanie im Steinbruch zu, einer Häftlingsgruppe für Strafarbeit. Fünf Monate später starb er an den Folgen der Zwangsarbeit.
Für eine begründete Aussage trennst du zunächst die belegten Schritte. Die Verurteilungen, die Einweisung durch die Polizei und die Zuweisung zur Zwangsarbeit durch die SS waren verschiedene Maßnahmen. Daraus lässt sich ableiten: Das Ende gerichtlicher Haft musste nicht das Ende der Verfolgung sein. Angermanns Lebensgeschichte macht diesen möglichen Zusammenhang konkret.
Die Grenzen gehören zu deiner Erklärung. Aus diesen Angaben kannst du weder Angermanns genaue Gefühle noch einen gleichen Ablauf für alle Verfolgten ableiten. Auch seine persönliche Kennzeichnung im KZ musst du gesondert prüfen. Dass viele als homosexuell verfolgte Häftlinge einen rosa Winkel tragen mussten, belegt noch nicht die Kennzeichnung jedes Einzelnen. Die Angaben über Angermanns Verfolgung erzählen außerdem nicht sein ganzes Leben.
Bei anderen Biografien gehst du ebenso vor. Die Historikerin Anna Hájková betont, dass sexuelle Handlungen und das eigene Verständnis der Identität nicht übereinstimmen mussten. Deshalb prüfst du, wie sich Menschen selbst beschrieben. Bei Bacroff ist der selbst gewählte Name belegt. Eigene Aussagen über Gefühle dürftest du erst nach genauer Prüfung der entsprechenden Texte auswerten. Die bloße Nachricht, dass solche Texte entstanden, verrät noch nicht ihren Inhalt.
Merke: Formuliere eine Aussage, nenne den passenden Beleg und begrenze deinen Schluss. Ein einzelnes Leben belegt einen konkreten Fall, aber keine Häufigkeit für eine ganze Gruppe.
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Alles auf einen Blick
Homosexuelle im Nationalsozialismus
Strafrecht
Die Verschärfung von § 175 im Jahr 1935 erweiterte die Verfolgung von Handlungen zwischen Männern.
Verfolgungswege
Gerichtliche Haft und polizeiliche KZ-Einweisung waren unterschiedliche Schritte; nicht jeder Verfolgte durchlief denselben Weg.
Vergleich
Rechtslage, behördliche Vorwürfe und persönliche Erfahrungen unterschieden sich.
Biografien
Belegte Lebensgeschichten erlauben konkrete Aussagen, aber keine erfundenen Gefühle oder Verallgemeinerungen auf alle Verfolgten.
Nachwirkungen
In der Bundesrepublik wurden 1969 einvernehmliche Handlungen zwischen Männern über 21 Jahren straffrei; § 175 wurde erst 1994 endgültig gestrichen.
Musteraufgabe · Schritt für Schritt
Die Verantwortlichen in Willy Angermanns Verfolgung unterscheiden
- 1Aufgabe: Erkläre an Willy Angermann, warum du gerichtliche Strafen, polizeiliche Einweisung und Maßnahmen im Lager unterscheiden musst.
- 2Belege ordnen: Zwischen 1934 und 1940 wurde Angermann viermal wegen homosexueller Handlungen verurteilt. Am 15. Juni 1943 brachte ihn die Kriminalpolizei Leipzig nach Buchenwald.
- 3Verantwortliche zuordnen: Im Lager wies die SS ihn der Strafkompanie im Steinbruch zu. Fünf Monate später starb er an den Folgen der Zwangsarbeit.
- 4Schluss formulieren: Verschiedene Stellen waren an seiner Verfolgung beteiligt. Die gerichtlichen Strafen und die spätere Einweisung durch die Polizei waren getrennte Schritte.
- 5Grenze benennen: Angermanns Fall zeigt, wie Verfolgung nach gerichtlicher Haft weitergehen konnte. Er beweist keinen gleichen Ablauf bei allen Verfolgten.
Fehler finden
Prüfe die Aussagen zu Liddy Bacroff In einer Zeile steckt ein Fehler. Tippe sie an.
Fehler in Zeile 2Der Ort des Gerichts wurde verwechselt. Richtig: Das Landgericht Hamburg verurteilte Bacroff 1938 im Zusammenhang mit Sexarbeit nach den verschärften Strafvorschriften.
Lückentext
Wähl in jeder Lücke das passende Wort und prüf dann deine Antworten.
Die nationalsozialistische Regierung verschärfte § 175 im Jahr . Bei der Einweisung Willy Angermanns nach Buchenwald handelte die Kriminalpolizei aus . In der Bundesrepublik wurde § 175 im Jahr endgültig gestrichen.
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