Geschichte · Klasse 7–10 · aktualisiert
Reichsverfassung 1871: Macht und Mitbestimmung
Du lernst, wie Kaiser, Kanzler, Bundesrat und Reichstag Macht teilten, wie Gesetze entstanden und wo die Mitbestimmung Grenzen hatte.
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Kurz gesagt
Die Reichsverfassung von 1871 regelte die Macht im Deutschen Kaiserreich. Reichstag und Bundesrat beschlossen gemeinsam Gesetze. Der Kaiser ernannte den Reichskanzler; der gewählte Reichstag konnte ihn weder wählen noch abwählen.
Ein Parlament wird gewählt, darf aber den Regierungschef nicht bestimmen: So war es im Deutschen Kaiserreich. Trotzdem konnten die Abgeordneten Gesetze und Staatsausgaben beeinflussen. Du untersuchst, was diese Mischung für die politische Mitbestimmung bedeutete.
Deine Lernziele
Hake ab, was du schon kannst. Löst du alle Aufgaben eines Abschnitts, hakt Mela das Ziel für dich ab.
4 Abschnitte
Die Reichsverfassung von 1871 legte fest, wer im Deutschen Kaiserreich welche Macht hatte. Das Reich bestand aus einzelnen Bundesstaaten, also Staaten mit eigenen Regierungen. Dazu gehörte Preußen. Der preußische König war zugleich Deutscher Kaiser.
Der Kaiser war das Staatsoberhaupt und vertrat das Reich gegenüber anderen Staaten. Er ernannte und entließ den Reichskanzler ohne Zustimmung von Bundesrat und Reichstag. Außerdem führte er den Oberbefehl über das Heer und die Kriegsmarine.
Der Reichskanzler leitete die Regierungsgeschäfte und die zivile Verwaltung, also die Verwaltung außerhalb des Militärs. Er war zugleich Vorsitzender des Bundesrats. Regierungsakte des Kaisers musste er mit seiner Unterschrift bestätigen und dafür Verantwortung übernehmen. Militärische Befehle waren von dieser Pflicht ausgenommen.
Im Bundesrat vertraten Beauftragte die Bundesstaaten. Sie mussten nach den Anweisungen ihrer Staaten abstimmen. Der Bundesrat entschied über Gesetze mit und war auch an Regierungsaufgaben und Rechtsprechung beteiligt.
Der Reichstag war das gewählte Parlament, also die Versammlung der Abgeordneten. Er beschloss gemeinsam mit dem Bundesrat Gesetze und bewilligte den Reichshaushalt, den Plan für staatliche Einnahmen und Ausgaben. Seine Abgeordneten waren nicht an Anweisungen gebunden. Der Reichstag konnte den Kanzler weder wählen noch abwählen.
Definition
Verfassung
Eine Verfassung legt die grundlegende Ordnung eines Staates fest. Dazu gehört, wer entscheiden darf und wie die staatlichen Einrichtungen zusammenarbeiten.
Beispiel: Befehle und Geld für die Kriegsmarine
- 1Der Kaiser hatte den Oberbefehl über die Kriegsmarine.
- 2Ihre Größe und die Ausgaben dafür bestimmten Bundesrat und Reichstag gemeinsam.
- 3Der Oberbefehl gab dem Kaiser also nicht das Recht, auch diese Ausgaben allein festzulegen.
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Ein Reichsgesetz brauchte mehrere Schritte. Sowohl der Bundesrat als auch der Reichstag konnten einen Gesetzesvorschlag einbringen. Dieses Recht nennt man Gesetzesinitiativrecht. Dabei musste es um eine Angelegenheit gehen, für die das Reich zuständig war, etwa Regeln für den Handel.
Reichstag und Bundesrat mussten dem Gesetz zustimmen. Bei der Gesetzgebung waren beide gleichberechtigt. Eine Zustimmung des Reichstags genügte deshalb nicht, wenn der Bundesrat den Vorschlag ablehnte. Auch der Kaiser konnte die fehlende Zustimmung nicht ersetzen.
Der Kaiser war für die Ausfertigung und Verkündung zuständig: Er bestätigte das beschlossene Gesetz in einer amtlichen Fassung und ließ es im Reichsgesetzblatt veröffentlichen. Dieses Blatt machte Reichsgesetze amtlich bekannt. So hatte der Kaiser eine eigene Aufgabe im Verfahren, obwohl Reichstag und Bundesrat über die Zustimmung entschieden.
Auch der Reichshaushalt musste durch ein Gesetz bewilligt werden. Dieses Budgetrecht gab dem Reichstag Einfluss darauf, wofür das Reich Geld ausgeben konnte.
Merke: Gesetze vorschlagen, ihnen zustimmen und sie amtlich verkünden sind unterschiedliche Aufgaben. Für ein Reichsgesetz war die Zustimmung von Reichstag und Bundesrat nötig.
| Schritt | Zuständigkeit |
|---|---|
| Gesetz vorschlagen | Bundesrat oder Reichstag konnten einen Vorschlag einbringen. |
| Gesetz beschließen | Reichstag und Bundesrat mussten zustimmen. |
| Gesetz ausfertigen und verkünden | Diese Aufgabe hatte der Kaiser. |
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Das Kaiserreich war eine konstitutionelle Monarchie: Ein Monarch, der Kaiser, stand an der Spitze, und eine Verfassung regelte die staatliche Macht. In dieser Ordnung kamen unterschiedliche Elemente zusammen.
Demokratisch war die Mitwirkung durch den gewählten Reichstag. Seine Zustimmung zu Gesetzen und zum Reichshaushalt war erforderlich. Allerdings galt das Reichstagswahlrecht nur für Männer ab 25 Jahren; für Männer, die von öffentlicher Armenunterstützung lebten, gab es weitere Einschränkungen. Frauen durften nicht wählen.
Föderal bedeutet, dass einzelne Bundesstaaten an der Macht beteiligt sind. Ihre Regierungen nahmen über den Bundesrat Einfluss auf Reichsgesetze. Außerdem konnten die Bundesstaaten in vielen Fällen ihre Behörden und Verwaltungsverfahren selbst gestalten. Sie waren jedoch nicht gleich stark: Preußen hatte etwa zwei Drittel der Gesamtbevölkerung. Im Bundesrat besaß es 17 Stimmen. Schon 14 Gegenstimmen genügten, um eine Verfassungsänderung abzulehnen. Preußen konnte solche Änderungen deshalb verhindern.
Obrigkeitsstaatlich bedeutet hier: Wichtige Macht ging von der Staatsspitze aus und hing nicht vom gewählten Parlament ab. Der Kaiser bestimmte den Kanzler; der Reichstag konnte ihn nicht abwählen. Auch die militärischen Befehle des Kaisers brauchten keine bestätigende Unterschrift des Kanzlers. Wahlen und starke Macht von oben bestanden somit nebeneinander.
| Element | Kennzeichen im Kaiserreich |
|---|---|
| Demokratisch | Der gewählte Reichstag musste Gesetzen und dem Reichshaushalt zustimmen. |
| Föderal | Die Bundesstaaten wirkten durch den Bundesrat an Reichsgesetzen mit. |
| Obrigkeitsstaatlich | Der Kaiser bestimmte den Kanzler; der Reichstag konnte ihn nicht abwählen. |
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Für ein begründetes Urteil musst du mehrere Fragen trennen: Wer durfte wählen? Worüber entschieden die Gewählten? Konnten sie den Regierungschef bestimmen?
Das Reichstagswahlrecht war allgemein, gleich, geheim und direkt. Es galt jedoch nur für Männer ab 25 Jahren; für Männer, die von öffentlicher Armenunterstützung lebten, gab es weitere Einschränkungen. Frauen waren ausgeschlossen. Das Wort „allgemein“ bedeutete also nicht, dass die gesamte erwachsene Bevölkerung wählen durfte.
Auch die Verteilung der Sitze hatte Grenzen. Die Wahlkreise von 1871 wurden bis zum Ersten Weltkrieg nicht neu eingeteilt. Dadurch waren ländliche Wahlkreise mit ihren eher konservativen Stimmen im Reichstag zu stark vertreten. Konservativ bedeutet hier, dass man bestehende politische Ordnungen eher bewahren wollte. Außerdem erhielten Abgeordnete zunächst keine Bezahlung oder Entschädigung für ihre Tätigkeit. Dieses Verbot wurde 1906 aufgehoben.
Die gewählten Abgeordneten hatten echte Rechte: Sie konnten Gesetzesvorschläge einbringen, mussten Gesetzen zustimmen und bewilligten den Reichshaushalt. Auch bei der Außenpolitik konnten sie notwendige Geldmittel begrenzen oder verweigern. Den Kanzler ernannte und entließ dagegen der Kaiser. Der Reichstag konnte ihn weder wählen noch abwählen.
Ein begründetes Sachurteil, also ein Urteil anhand historischer Tatsachen, lautet deshalb: Die Bevölkerung konnte über Wahlen wichtige Entscheidungen beeinflussen, aber nur begrenzt die politische Macht bestimmen. Dafür sprechen die Gesetzes- und Haushaltsrechte des Reichstags. Die ausgeschlossenen Bevölkerungsgruppen und die fehlende Wahl und Abwahl des Kanzlers setzen dieser Mitbestimmung deutliche Grenzen.
Merke: Prüfe Mitbestimmung an mehreren Punkten: Zugang zur Wahl, Rechte der Abgeordneten und Einfluss auf die Regierung. Eine Wahl allein beantwortet noch nicht alle diese Fragen.
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Alles auf einen Blick
Reichsverfassung 1871
Ämter
Der Kaiser bestimmte den Kanzler. Dieser leitete die Regierungsgeschäfte und führte den Vorsitz im Bundesrat.
Gesetzgebung
Reichstag und Bundesrat mussten einem Reichsgesetz zustimmen; der Kaiser fertigte es aus und verkündete es.
Bundesstaaten
Sie wirkten im Bundesrat mit und konnten in vielen Fällen ihre Verwaltung selbst gestalten.
Wahlrecht
Es galt nur für Männer ab 25 Jahren, mit weiteren Einschränkungen bei öffentlicher Armenunterstützung. Frauen waren ausgeschlossen.
Mitbestimmung
Der Reichstag hatte wichtige Gesetzes- und Haushaltsrechte, konnte aber den Kanzler weder wählen noch abwählen.
Musteraufgabe · Schritt für Schritt
Beispieltext, ausgedacht: Den Weg einer Handelsregel erklären
- 1Aufgabe: Der Bundesrat schlägt eine neue Regel für den Handel vor. Er und der Reichstag stimmen ihr zu. Erkläre die Aufgaben der Beteiligten.
- 2Zuständigkeit prüfen: Regeln für den Handel gehörten zu den Angelegenheiten, in denen das Reich Gesetze erlassen konnte.
- 3Vorschlag zuordnen: Der Bundesrat nutzte sein Recht, einen Gesetzesvorschlag einzubringen.
- 4Beschluss erklären: Die Zustimmung beider Versammlungen war nötig. Sie lag in diesem Beispiel vor.
- 5Nächsten Schritt benennen: Der Kaiser war für die Ausfertigung und die amtliche Verkündung zuständig. Seine Aufgabe unterschied sich von der Zustimmung der beiden Versammlungen.
Fehler finden
Prüfe die Aussagen zur Besetzung des Kanzleramts In einer Zeile steckt ein Fehler. Tippe sie an.
Fehler in Zeile 2Die zweite Aussage verwechselt Reichstag und Kaiser. Richtig: Der Kaiser ernannte und entließ den Reichskanzler ohne Zustimmung von Bundesrat und Reichstag.
Lückentext
Wähl in jeder Lücke das passende Wort und prüf dann deine Antworten.
Das Reichstagswahlrecht galt nur für Männer ab Jahren; für Männer mit öffentlicher Armenunterstützung gab es weitere Einschränkungen. Preußen verfügte im Bundesrat über Stimmen. Das Verbot einer Bezahlung oder Entschädigung für Reichstagsabgeordnete wurde aufgehoben.
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