Geschichte · Klasse 5–8 · aktualisiert
Goldene Bulle: Königswahl und Kurfürsten
Du lernst, wie die Goldene Bulle die Königswahl regelte, wer die sieben Kurfürsten waren und welche Rechte ihre Macht stärkten.
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Kurz gesagt
Die Goldene Bulle war ein kaiserliches Gesetzbuch von 1356. Sie regelte vor allem die Königswahl: Die sieben Kurfürsten wählten mit Mehrheit. Zugleich sicherte sie wichtige Rechte der Kurfürsten.
Wer durfte einen König wählen? Im Heiligen Römischen Reich, einem Reich mit vielen einzelnen Herrschaftsgebieten, entschieden darüber sieben Kurfürsten: Das waren Fürsten mit dem Recht zur Königswahl. Du erfährst, wie ihre Wahl ablief und warum sie auch in ihren eigenen Gebieten mächtig waren.
Deine Lernziele
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3 Abschnitte
Die Goldene Bulle war ein kaiserliches Gesetzbuch von 1356. Kaiser Karl IV. wollte damit die Ordnung im Heiligen Römischen Reich festigen. Zuvor hatte es immer wieder Machtkämpfe um die Königswürde gegeben. Genaue Wahlregeln sollten solche Kämpfe verhindern. Viele Regeln hielten Verfahren fest, die sich schon zuvor entwickelt hatten.
Nur die sieben Kurfürsten durften den König wählen. Nach dem Tod eines Königs musste der Erzbischof von Mainz die Kurfürsten innerhalb von 30 Tagen nach Frankfurt am Main zusammenrufen. Ein Erzbischof ist ein hoher kirchlicher Amtsträger. Die Wahl fand dort in der Bartholomäuskirche statt. Die Wähler mussten feierlich versprechen, ohne geheime Absprachen und ohne Bezahlung zu entscheiden.
Die Stimmen wurden in einer festen Reihenfolge abgegeben. Trier begann, Mainz stimmte zuletzt ab. Die Mehrheit genügte; die Zustimmung aller Wähler war nicht nötig. Auch ein Kurfürst konnte zum König gewählt werden und dabei für sich selbst stimmen.
Der gewählte König erhielt die vollen Herrschaftsrechte. Seine Wahl brauchte keine Zustimmung des Papstes, des Oberhaupts der katholischen Kirche. Davon zu unterscheiden war die Krönung zum Kaiser: An dieser Feier durch den Papst wurde grundsätzlich festgehalten.
Definition
Kurfürsten
Kurfürsten waren die Fürsten, die das Recht hatten, den König zu wählen.
Beispiel: Die letzte Stimme
- 1Der Erzbischof von Mainz gab seine Stimme zuletzt ab.
- 2Seine Stimme konnte den Ausschlag dafür geben, wer die Mehrheit erhielt.
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Die sieben Kurfürsten gehörten zu zwei Gruppen. Geistliche Kurfürsten hatten ein hohes Amt in der Kirche und herrschten zugleich über ein Gebiet. Dazu gehörten die Erzbischöfe von Mainz, Trier und Köln.
Die anderen vier Kurfürsten waren weltliche Herrscher. Ihr Herrscheramt war kein Kirchenamt. Das waren der König von Böhmen, der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen und der Markgraf von Brandenburg. Pfalzgraf, Herzog und Markgraf waren unterschiedliche Fürstentitel.
Beide Gruppen durften an der Königswahl teilnehmen. Die Unterscheidung zwischen geistlich und weltlich sagt also etwas über die Art ihres Amtes aus. Sie trennt nicht Wähler von Nichtwählern.
| Gruppe | Kurfürsten |
|---|---|
| Geistlich | Erzbischöfe von Mainz, Trier und Köln |
| Weltlich | König von Böhmen; Pfalzgraf bei Rhein |
| Weltlich | Herzog von Sachsen; Markgraf von Brandenburg |
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Die Kurfürsten bestimmten durch ihre Stimmen, wer König wurde. Die Goldene Bulle sicherte ihnen außerdem Privilegien, also besondere Rechte. Dazu gehörten das Recht, Münzen zu prägen, und das Recht, Zölle zu erheben. Zölle sind Abgaben beim Transport von Waren.
Auch bei Gerichten hatten die Kurfürsten eine starke Stellung. Die Menschen unter ihrer Herrschaft durften nur vor das kurfürstliche Gericht geladen werden. Sie durften kein anderes Gericht anrufen. Damit blieb die Entscheidung über ihre Rechtsstreitigkeiten bei den Gerichten des Kurfürsten.
Die Gebiete der Kurfürsten durften nicht geteilt werden. So sollte verhindert werden, dass auch ihre Wahlstimmen geteilt oder vermehrt wurden. Bei den weltlichen Kurfürsten war der erstgeborene eheliche Sohn als Nachfolger vorgesehen, also der älteste in einer Ehe geborene Sohn.
Außerdem schrieb die Goldene Bulle eine jährliche Versammlung aller Kurfürsten vor. Dort sollten sie mit dem Kaiser beraten. Das Wahlrecht und die besonderen Rechte sicherten den Kurfürsten großen Einfluss. Karl IV. konnte mehrere Pläne für eine stärkere Macht des Kaisers im Reich nicht durchsetzen. Stattdessen musste er den Fürsten Rechte in ihren eigenen Gebieten zugestehen.
Definition
Privilegien
Privilegien sind besondere Rechte. Die Kurfürsten durften zum Beispiel Münzen prägen und Zölle erheben.
Merke: Die Kurfürsten hatten Macht auf zwei Ebenen: Sie wählten den König und besaßen besondere Rechte in ihren eigenen Gebieten.
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Alles auf einen Blick
Goldene Bulle
Wahlverfahren
Die Mehrheit der Kurfürsten genügte zur Königswahl.
Papst
Die Königswahl brauchte seine Zustimmung nicht; die Kaiserkrönung war davon zu unterscheiden.
Wähler
Drei geistliche und vier weltliche Kurfürsten durften wählen.
Eigene Rechte
Münzen, Zölle und Gerichte stärkten die Macht der Kurfürsten in ihren Gebieten.
Ungeteilte Gebiete
Die Regel sollte verhindern, dass Wahlstimmen geteilt oder vermehrt wurden.
Musteraufgabe · Schritt für Schritt
Die Gerichtsrechte der Kurfürsten erklären
- 1Aufgabe: Erkläre, warum die Gerichtsregeln die Macht der Kurfürsten stärkten.
- 2Regel feststellen: Die Menschen unter ihrer Herrschaft durften nur vor das kurfürstliche Gericht geladen werden und kein anderes Gericht anrufen.
- 3Wirkung erklären: Ihre Rechtsstreitigkeiten blieben damit bei den Gerichten des Kurfürsten.
- 4Ergebnis formulieren: Die Kurfürsten hatten nicht nur bei der Königswahl Einfluss. Auch in ihren Gebieten sicherten ihnen die Gerichtsregeln Macht.
Fehler finden
Prüfe die Aussagen zu den Gebieten der Kurfürsten In einer Zeile steckt ein Fehler. Tippe sie an.
Fehler in Zeile 2Die zweite Aussage verwechselt den vorgesehenen Sohn. Richtig: Bei den weltlichen Kurfürsten war der erstgeborene eheliche Sohn als Nachfolger vorgesehen.
Lückentext
Wähl in jeder Lücke das passende Wort und prüf dann deine Antworten.
Zur Königswahl in der Bartholomäuskirche kamen die Kurfürsten nach . Bei der Stimmabgabe begann der Erzbischof von . Bei den weltlichen Kurfürsten war der eheliche Sohn als Nachfolger vorgesehen.
Karteikasten
Erst selbst überlegen, dann umdrehen.
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