Geschichte · Klasse 5–8 · aktualisiert
Augsburger Religionsfrieden: Regeln und Folgen
Du lernst, warum 1555 ein Religionsfrieden nötig war, wer den Glauben bestimmen durfte und welche Grenzen und Folgen die Regeln hatten.
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Kurz gesagt
Der Augsburger Religionsfrieden von 1555 regelte das Zusammenleben von Katholiken und Lutheranern im Reich. Grundsätzlich bestimmten Fürsten den Glauben ihres Landes; es gab Sonderregeln. Untertanen mit anderem Glauben durften in ein Gebiet ihres Glaubens auswandern.
Stell dir vor, du müsstest deine Heimat verlassen, um deinen Glauben behalten zu können. Der Augsburger Religionsfrieden erlaubte das Auswandern, gab aber nicht jedem die freie Glaubenswahl am Wohnort. Du untersuchst, warum diese Regel trotzdem ein wichtiger Schritt zum Frieden war.
Deine Lernziele
Hake ab, was du schon kannst. Löst du alle Aufgaben eines Abschnitts, hakt Mela das Ziel für dich ab.
4 Abschnitte
Das Heilige Römische Reich bestand aus vielen Gebieten und Städten. Seit Beginn der 1530er-Jahre verbreitete sich in vielen Gebieten und Reichsstädten die Reformation: eine Bewegung zur Veränderung der Kirche. Reichsstädte waren Städte, die unmittelbar dem Kaiser unterstanden. Zu den Anhängern der Reformation gehörten die Lutheraner. Zwischen ihnen und den Katholiken gab es Streit über den christlichen Glauben und über ihre Rechte.
Gespräche brachten keine gemeinsame Kirche zustande. Kaiser Karl V., der Herrscher des Reiches, besiegte 1547 ein Bündnis protestantischer Herrscher. Protestanten nennt man die Anhänger der Reformation. Doch seine anschließenden Regeln zugunsten der katholischen Kirche wurden nur begrenzt durchgesetzt. Außerhalb seiner direkten Macht im Süden des Reiches und außerhalb der Reichsstädte setzte man sie nicht oder nur halbherzig durch. Ein Aufstand von Fürsten zwang ihn 1552 zur Flucht.
Nach den Kriegen wuchs der Wunsch nach Frieden. Keine der beiden Seiten konnte sich militärisch und politisch durchsetzen. Katholiken und Lutheraner waren deshalb zu Zugeständnissen bereit. Der Passauer Vertrag von 1552 war jedoch zeitlich befristet. Fürsten und andere Herrschaftsträger im Reich drängten auf eine dauerhafte Lösung.
Ferdinand I., der Bruder des Kaisers, leitete 1555 die Verhandlungen in Augsburg. Am 25. September 1555 wurde der Religionsfrieden Teil der dort beschlossenen Regeln. Der Kompromiss, also eine Einigung mit Zugeständnissen, sollte das Zusammenleben rechtlich sichern. Die Glaubensunterschiede blieben bestehen. Die Regelung sollte bis zu einer möglichen Wiedervereinigung der Kirchen gelten.
Definition
Politischer Kompromiss
Streitende Seiten geben bei ihren Forderungen teilweise nach und vereinbaren gemeinsame Regeln. Sie müssen dafür nicht in allen Fragen derselben Meinung sein.
Merke: Der Frieden setzte keine Einigung über den richtigen Glauben voraus. Gemeinsame Regeln sollten trotz unterschiedlicher Glaubenslehren Frieden ermöglichen.
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Die wichtigste Regel unterschied zwischen Fürsten und Untertanen. Untertanen waren die Menschen, die unter der Herrschaft eines Fürsten lebten. Das ius reformandi gab den Fürsten das Recht, den Glauben ihres Landes zu bestimmen. Dabei ging es um die Wahl zwischen katholischem und lutherischem Glauben. Für Gebiete unter kirchlicher Herrschaft gab es eine Ausnahme, die du im letzten Abschnitt kennenlernst.
Für Untertanen galt das ius emigrandi. Wenn sie den Glauben ihres Landesherrn nicht annehmen wollten, durften sie in ein Gebiet ihres eigenen Glaubens auswandern. Das war ein Recht zum Wegziehen. Es gab ihnen nicht allgemein das Recht, am bisherigen Wohnort frei zwischen den Glaubensrichtungen zu wählen.
Du kannst die beiden Rechte also nach den Personen und ihrer Entscheidung unterscheiden: Nach der Grundregel bestimmte der Fürst den Glauben des Landes. Ein Untertan durfte wegen seines abweichenden Glaubens auswandern.
Definition
Ius reformandi
Dieser lateinische Ausdruck bezeichnet hier das Recht der Fürsten, den katholischen oder lutherischen Glauben für ihr Land zu bestimmen. Für Gebiete unter kirchlicher Herrschaft galt eine Sonderregel.
Definition
Ius emigrandi
Dieser lateinische Ausdruck bezeichnet das Recht der Untertanen, in ein Gebiet ihres Glaubens auszuwandern, wenn sie den Glauben ihres Landesherrn nicht annehmen wollten.
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Religionsfreiheit bedeutet heute, dass jeder Mensch seinen Glauben selbst wählen darf. Der Augsburger Religionsfrieden gab diese Freiheit nicht allgemein jedem Einzelnen. Nach der Grundregel lag die Glaubensentscheidung bei den Fürsten. Andersgläubige Untertanen hatten das Recht zur Auswanderung, aber kein allgemeines Recht auf freie Glaubenswahl am bisherigen Wohnort.
Auch der Schutz der Glaubensgruppen war beim Friedensschluss 1555 begrenzt. Die Friedensregeln schützten ausdrücklich katholische und lutherische Herrschaftsträger und ihre Kirchen. Die Täufer, eine andere protestantische Glaubensgruppe, waren ausdrücklich ausgeschlossen. Bei den Reformierten, einer weiteren protestantischen Glaubensgruppe, blieb damals umstritten, ob sie sich auf die Regeln berufen konnten. Katholiken und Lutheraner bestritten ihren Anspruch.
Die bestehenden besonderen Rechtsregeln für Juden wurden durch den Religionsfrieden nicht verändert. Außerdem galt er nicht im Burgundischen Reichskreis, einem Teil des Reiches. Kaiser Karl V. lehnte seine Geltung dort ab.
Der Frieden brachte also einen rechtlichen Schutz für Katholiken und Lutheraner. Daraus wurde aber weder die gleiche Freiheit für alle Menschen noch ein Schutz aller Glaubensgruppen.
Merke: Prüfe zwei Grenzen: Durfte jeder Einzelne am Wohnort frei wählen? Waren alle Glaubensgruppen geschützt? Beides traf auf den Augsburger Religionsfrieden nicht zu.
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Für kirchlich regierte Gebiete galt der geistliche Vorbehalt. Ein geistlicher Landesherr hatte ein Kirchenamt und regierte zugleich ein Gebiet. Wechselte er zum protestantischen Glauben, musste er sein Amt und seine Herrschaft aufgeben. Danach konnte ein katholischer Nachfolger gewählt werden. Die Mehrzahl der lutherischen Herrschaftsträger sah darin eine Benachteiligung.
Ferdinand I. gab außerdem eine zusätzliche Erklärung ab. Sie heißt Declaratio Ferdinandea. Darin gestand er unter anderem evangelischen, also protestantischen, Adligen und Gemeinden in kirchlich regierten Gebieten Glaubensfreiheit zu. Die Erklärung wurde aber nicht in das offizielle Vertragswerk aufgenommen. Ob sie gültig war, blieb offen.
Auch für Reichsstädte gab es Sonderregeln zur Glaubensfreiheit. Dort sollten Katholiken und Lutheraner nebeneinander ihren Glauben ausüben können. In einigen dieser Städte gab es kleine katholische Minderheiten. Über die Nutzung von Kirchen und die Besetzung städtischer Ämter entstand Streit.
Zunächst beruhigte sich die Lage. Zusammen mit dem gleichzeitig vereinbarten allgemeinen Landfrieden, also Regeln gegen gewaltsame Konflikte im Reich, verhinderte der Religionsfrieden über 60 Jahre lang einen größeren Krieg im Reich. Doch unklare Vertragsstellen wurden unterschiedlich ausgelegt. Ab den 1570er-Jahren führten diese Unklarheiten zu weiteren Konflikten. Mit dem Beginn des Dreißigjährigen Krieges 1618 traten die Gegensätze wieder heftiger hervor.
Für dein Urteil musst du deshalb beides beachten: Der Frieden trug lange zur Ruhe bei. Er beseitigte aber weder die Glaubensunterschiede noch den Streit über seine Regeln.
Definition
Geistlicher Vorbehalt
Diese Sonderregel betraf kirchlich regierte Gebiete. Ein geistlicher Landesherr musste beim Wechsel zum protestantischen Glauben sein Amt und seine Herrschaft aufgeben.
Beispiel: Zusammenleben in Reichsstädten
- 1In einigen Reichsstädten lebten kleine katholische Minderheiten neben einer protestantischen Bevölkerung.
- 2Die Sonderregeln sollten die Ausübung beider Glaubensrichtungen ermöglichen.
- 3Trotzdem entstand Streit darüber, wer Kirchen nutzen und städtische Ämter besetzen durfte.
Merke: Eine Friedensregel kann lange wirken und trotzdem Streitpunkte enthalten. Die Wirkung des Religionsfriedens und seine Grenzen gehören beide zu einem begründeten Urteil.
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Alles auf einen Blick
Augsburger Religionsfrieden
Einigung
Kriege und fehlende Einigung im Glauben machten gemeinsame politische Regeln nötig.
Fürsten
Das ius reformandi erlaubte ihnen, den katholischen oder lutherischen Glauben des Landes zu bestimmen; es gab Sonderregeln.
Untertanen
Das ius emigrandi erlaubte Untertanen, die den Glauben ihres Landesherrn nicht annehmen wollten, die Auswanderung in ein Gebiet ihres Glaubens.
Grenzen
Der Frieden schuf keine allgemeine freie Glaubenswahl am Wohnort und schützte nicht alle Glaubensgruppen.
Sonderregeln
Für kirchlich regierte Gebiete und Reichsstädte galten besondere Bestimmungen, über die gestritten wurde.
Wirkung
Der Religionsfrieden trug zusammen mit den allgemeinen Friedensregeln lange zur Ruhe bei, ließ aber Konflikte ungelöst.
Musteraufgabe · Schritt für Schritt
Beispieltext, ausgedacht: Das passende Recht bestimmen
- 1Ein katholischer Vater lebt mit seiner Familie unter einem lutherischen Fürsten. Er möchte seinen Glauben behalten und in ein katholisches Gebiet ziehen.
- 2Person bestimmen: Der Vater ist ein Untertan. Er entscheidet nicht über den Glauben des Landes.
- 3Entscheidung bestimmen: Er möchte aus Glaubensgründen auswandern.
- 4Recht zuordnen: Dafür gilt das ius emigrandi. Es erlaubt ihm, in ein Gebiet seines Glaubens zu ziehen.
- 5Grenze benennen: Aus diesem Recht folgt keine allgemeine freie Glaubenswahl an seinem bisherigen Wohnort.
Fehler finden
Prüfe die Aussagen zu einem geistlichen Landesherrn In einer Zeile steckt ein Fehler. Tippe sie an.
Fehler in Zeile 2Das Wort „behalten“ missachtet die Sonderregel für kirchlich regierte Gebiete. Richtig: Beim Wechsel zum protestantischen Glauben musste der geistliche Landesherr sein Amt und seine Herrschaft aufgeben.
Lückentext
Wähl in jeder Lücke das passende Wort und prüf dann deine Antworten.
Der Religionsfrieden wurde am 25. September in Augsburg beschlossen. Nach der Grundregel des ius reformandi lag die Wahl des katholischen oder lutherischen Glaubens für das Land bei den ; für kirchlich regierte Gebiete galt eine Ausnahme. Mit dem Beginn des Dreißigjährigen Krieges traten die Gegensätze wieder heftiger hervor.
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