Geschichte · Klasse 7–13 · aktualisiert
Friedensschluss in Geschichte: Westfälischer Friede
Du lernst, wie der Westfälische Friede zustande kam, welche Regeln er schuf und wie du seine Erfolge und Grenzen beurteilst.
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Kurz gesagt
Der Westfälische Friede besteht aus zwei Friedensverträgen von 1648. Sie beendeten den Dreißigjährigen Krieg im Reich und regelten religiöse und politische Streitfragen. Den Konflikt zwischen Frankreich und Spanien lösten sie jedoch nicht.
Eine Unterschrift unter einem Vertrag löst noch nicht jedes Problem nach einem Krieg. Truppen müssen abziehen, Streitfragen brauchen Regeln. Am Westfälischen Frieden untersuchst du, wie aus Verhandlungen eine Friedensordnung entstand und wo ihre Grenzen lagen.
Deine Lernziele
Hake ab, was du schon kannst. Löst du alle Aufgaben eines Abschnitts, hakt Mela das Ziel für dich ab.
4 Abschnitte
Wenn Kämpfe aufhören, ist rechtlich noch nicht unbedingt Frieden. Das zeigt der Erste Weltkrieg: Der Waffenstillstand von Compiègne am 11. November 1918 beendete die Kampfhandlungen, aber nicht den Kriegszustand. Ein Waffenstillstand ist eine Vereinbarung, die Kämpfe einzustellen.
Beim Westfälischen Frieden wurden zwei zusammengehörige Friedensverträge ausgehandelt. Sie beendeten den Dreißigjährigen Krieg im Heiligen Römischen Reich. Dieses Reich umfasste Herrschaftsgebiete und Städte unter einem Kaiser. Die Verhandlungen fanden in Münster und Osnabrück statt; beide Verträge wurden am 24. Oktober 1648 in Münster unterzeichnet.
Mit den Unterschriften war die Umsetzung noch nicht abgeschlossen. In Nürnberg folgten Verhandlungen über die Auflösung von Truppen und Entschädigungen, also Ausgleichsleistungen. Die reichsrechtlichen Regeln von Münster, Osnabrück und Nürnberg blieben bis zum Ende des Reiches 1806 Bestandteile seiner Verfassungsordnung. Damit sind die grundlegenden Regeln gemeint, nach denen Herrschaft ausgeübt wurde.
Definition
Kriegsbeendigung, Friedensschluss und Friedensordnung
Kriegsbeendigung betrifft das Ende eines Krieges; ein Ende der Kämpfe allein reicht dafür rechtlich nicht unbedingt aus. Friedensschluss meint die Einigung auf Frieden. Friedensordnung bezeichnet die Regeln, die das Zusammenleben nach dem Krieg ordnen sollen.
Merke: Unterscheide das Ende der Kämpfe, die Einigung auf Frieden und die Regeln für die Zeit danach. Auch nach einem Friedensschluss kann seine Umsetzung weitere Verhandlungen verlangen.
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Die Beteiligten hatten unterschiedliche Interessen. Kaiser Ferdinand III., der Herrscher des Reiches, wollte seine Rechte bewahren und Zugeständnisse an Frankreich und Schweden begrenzen. Die Reichsstände waren Herrscher und Städte mit eigenen Rechten im Reich. Frankreich und Schweden setzten ihre Teilnahme an den Verhandlungen gegen den Widerstand des Kaisers durch. Damit konnten neben den Kurfürsten, den zur Kaiserwahl berechtigten Fürsten, auch weitere Fürsten und Reichsstädte das Reich nach außen vertreten.
Während der Verhandlungen ging der Krieg weiter. Militärische Erfolge beeinflussten die Verhandlungen erheblich. Nach der schweren Niederlage bei Jankau im März 1645 wurde der Kaiser nachgiebiger. Macht zeigte sich aber auch am Verhandlungstisch: Im September 1648 drohten die Reichsstände, den Frieden ohne den Kaiser zu schließen. Daraufhin war er bereit, Spanien im Kampf gegen Frankreich nicht mehr zu unterstützen.
Auch das Verfahren war wichtig. Die Verhandlungsstädte und ihre Verbindungswege waren vorab für entmilitarisiert erklärt worden: Dort sollten keine militärischen Kräfte eingesetzt werden. Die Gesandten, also die Vertreter der Beteiligten, erhielten freies Geleit für ihre Reise. In Osnabrück wurde direkt verhandelt, in Münster vermittelten Vertreter des Papstes und Venedigs. Die Trennung sollte teils Rangstreit zwischen Frankreich und Schweden vermeiden. Teils lag sie daran, dass die protestantischen Mächte und die päpstliche Kirchenleitung nicht miteinander verhandeln wollten. Protestanten waren Christen, die nicht der katholischen Kirche angehörten.
Beispiel: Zwei Orte, unterschiedliche Verfahren
- 1In Osnabrück verhandelten Vertreter des Kaisers, der Reichsstände und Schwedens direkt miteinander.
- 2In Münster verhandelten Vertreter des Kaisers und Frankreichs mit Vermittlern des Papstes und Venedigs.
- 3Die Aufteilung berücksichtigte Streit um Rang und die Ablehnung gemeinsamer Gespräche durch bestimmte Beteiligte.
Merke: Wer teilnehmen durfte, wie verhandelt wurde und wer militärisch Druck ausüben konnte, prägte den Weg zum Frieden.
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Ein Kern des Friedens waren Regeln für die christlichen Konfessionen, also Glaubensrichtungen. Katholiken, Lutheraner und Reformierte wurden rechtlich gleichgestellt. Lutheraner und Reformierte waren protestantische Gruppen. Die Täufer, eine weitere christliche Gruppe, blieben von der rechtlichen Anerkennung auf Reichsebene ausgeschlossen. In Religionsfragen durfte die protestantische Minderheit auf den Reichstagen nicht überstimmt werden. Reichstage waren Versammlungen, in denen über Angelegenheiten des Reiches beraten wurde.
Für umstrittenen kirchlichen Besitz wurde der Stand vom 1. Januar 1624 zum Maßstab. Dieses Jahr hieß Normaljahr. Der evangelische und katholische Besitz sollte diesem Stand entsprechen oder auf ihn zurückgeführt werden. So wurde der Streit um kirchlichen Besitz geregelt. Die kaiserlichen Erblande, also die erblichen Herrschaftsgebiete des Kaisers, waren davon ausgenommen. Dort konnte der Kaiser mit wenigen Ausnahmen weiter die Religion bestimmen.
Die Herrschaftsrechte der Reichsstände in ihren Gebieten wurden ausdrücklich anerkannt. Ihre Rechte gegenüber dem Kaiser und in ihren Gebieten wurden nach den hergebrachten Grundsätzen festgeschrieben. Zu ihrer Erhaltung und Sicherheit durften sie untereinander und mit auswärtigen Mächten Bündnisse schließen. Diese durften nicht gegen Kaiser und Reich gerichtet sein. Die Regeln zielten auf einen Ausgleich zwischen Kaiser und Reichsständen.
Schweden erhielt 5 Millionen Taler, eine damalige Geldsumme, zur Auflösung seiner Truppen. Frankreich und Schweden übernahmen außerdem eine Garantie für die Einhaltung der Verträge: Sie sollten dafür einstehen, dass die Vereinbarungen beachtet wurden.
| Bestimmung | Beabsichtigte Wirkung |
|---|---|
| Schutz vor Überstimmung in Religionsfragen | Die protestantische Minderheit auf Reichstagen schützen |
| Normaljahr für kirchlichen Besitz, mit Ausnahme der kaiserlichen Erblande | Den Streit um den kirchlichen Besitz regeln |
| 5 Millionen Taler für Schweden | Die Auflösung seiner Truppen ermöglichen |
| Garantie durch Frankreich und Schweden | Für die Einhaltung der Verträge einstehen |
Merke: Eine Bestimmung ist eine vereinbarte Regel. Ihre beabsichtigte Wirkung sagt, was sie erreichen soll. Daraus folgt noch nicht, dass ihre Umsetzung problemlos gelingt.
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Für ein begründetes Urteil brauchst du Kriterien, also Maßstäbe. Frage etwa: Welchen Krieg beendete der Frieden? Wie lange galten seine Regeln? Wen schützten sie? Wie gut gelang ihre Umsetzung? Tragfähig ist eine Ordnung, wenn ihre Regeln über längere Zeit Bestand haben und Konflikte regeln können.
Beim räumlichen Umfang zeigt sich eine Grenze: Der Westfälische Friede beendete den Dreißigjährigen Krieg im Reich. Die Verhandlungen zwischen Frankreich und Spanien scheiterten aber. Ihr Ausgleich kam erst im Pyrenäenfrieden von 1659 zustande. Der Kongress brachte also keinen umfassenden Frieden für alle beteiligten Mächte.
Beim Kriterium Dauer zeigt sich ein Erfolg: Die reichsrechtlichen Regeln blieben bis zum Ende des Reiches 1806 Bestandteile seiner Verfassungsordnung. Bei der Umsetzung gab es weiteren Klärungsbedarf, etwa zum Truppenabzug in Nürnberg. Auch beim religiösen Schutz gab es Grenzen: Die Täufer blieben von der rechtlichen Anerkennung auf Reichsebene ausgeschlossen.
Viele Zeitgenossen begrüßten den Frieden als ersehntes Kriegsende. Der Papst lehnte dagegen die religiösen Regelungen ab. Neuere Historiker betonen die neue Zusammenarbeit und den Ausgleich der Macht zwischen Kaiser, Reichsständen und Einrichtungen des Reiches. Ein begründetes Urteil verbindet daher Erfolge und Grenzen: Die Ordnung hatte lange Bestand, löste aber nicht jeden Konflikt und schützte nicht jede Glaubensgruppe gleichermaßen.
Definition
Kriterien
Kriterien sind Maßstäbe für dein Urteil. Bei einem Frieden kannst du zum Beispiel Dauer, Umfang, Schutz der Beteiligten und Umsetzung prüfen.
Merke: Begründe dein Urteil mit einem Maßstab und einem passenden Beleg. Ein Frieden kann lange wirksame Regeln schaffen und zugleich wichtige Grenzen haben.
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Alles auf einen Blick
Friedensschluss
Unterscheidung
Das Ende von Kämpfen, die Einigung auf Frieden und eine Ordnung für die Zeit danach sind nicht dasselbe.
Verhandlungen
Unterschiedliche Interessen, militärischer Druck und Regeln für die Gespräche prägten den Friedensschluss.
Bestimmungen
Der Frieden regelte religiöse Streitfragen und die Rechte von Kaiser und Reichsständen.
Umsetzung
Nach den Verträgen waren weitere Verhandlungen über Truppen und Entschädigungen nötig.
Urteil
Langer rechtlicher Bestand war ein Erfolg; ungelöste Konflikte und religiöse Ausschlüsse waren Grenzen.
Musteraufgabe · Schritt für Schritt
Das Normaljahr als Regel zur Streitlösung erklären
- 1Aufgabe: Erkläre, wie das Normaljahr den Streit um kirchlichen Besitz regeln sollte.
- 2Bestimmung nennen: Für den evangelischen und katholischen Besitz war der Stand vom 1. Januar 1624 maßgeblich.
- 3Wirkung erklären: Der Besitz sollte diesem Stand entsprechen oder auf ihn zurückgeführt werden. Damit gab es einen festgelegten Maßstab für den Streit.
- 4Grenze beachten: Die kaiserlichen Erblande waren davon ausgenommen.
- 5Ergebnis formulieren: Das Normaljahr regelte den Besitzstreit anhand eines festen Zeitpunktes, galt aber nicht ohne Ausnahme im ganzen Reich.
Fehler finden
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Fehler in Zeile 2In der zweiten Aussage fehlt die Grenze des Bündnisrechts. Richtig: Die Bündnisse der Reichsstände durften nicht gegen Kaiser und Reich gerichtet sein.
Lückentext
Wähl in jeder Lücke das passende Wort und prüf dann deine Antworten.
Direkt und ohne Vermittlung verhandelten die Gesandten des Kaisers, der Reichsstände und Schwedens in . Von der rechtlichen Anerkennung auf Reichsebene ausgeschlossen blieben die . Die reichsrechtlichen Regeln des Friedens blieben bis zum Ende des Reiches Bestandteile seiner Verfassungsordnung.
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