Geschichte · Klasse 9–11 · aktualisiert
EWG: Gründung, Ziele und Weg zur EU
Du lernst, warum die EWG entstand, wie Zollunion und gemeinsamer Markt zusammenhängen und wie sich die europäische Zusammenarbeit veränderte.
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Kurz gesagt
Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) sollte durch wirtschaftliche Zusammenarbeit Wohlstand und Frieden fördern. Ihr Vertrag wurde 1957 unterzeichnet und galt ab 1958. Aus der EWG wurde 1993 die Europäische Gemeinschaft als Teil der Europäischen Union.
Waren über Grenzen verkaufen, im Nachbarland arbeiten oder dort Geld investieren: Solche Möglichkeiten standen hinter dem gemeinsamen Markt. Doch welche Regeln sollten Staaten gemeinsam festlegen? An der EWG erkennst du, wie wirtschaftliche Ziele, politische Zusammenarbeit und unterschiedliche Interessen zusammenwirkten.
Deine Lernziele
Hake ab, was du schon kannst. Löst du alle Aufgaben eines Abschnitts, hakt Mela das Ziel für dich ab.
4 Abschnitte
Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, kurz EWG, sollte die Wirtschaft ihrer Mitglieder enger verbinden. Damit wollten die Gründer Wachstum und bessere Lebensbedingungen fördern. Zugleich sollte die Zusammenarbeit die Staaten politisch näher zusammenbringen und Frieden sichern. Das waren Ziele des Projekts, keine Garantie für seinen Erfolg.
Nach dem Zweiten Weltkrieg gab es bereits Zusammenarbeit auf einzelnen Gebieten. Der Versuch, eine gemeinsame Verteidigungsgemeinschaft zu gründen, scheiterte am Widerstand des französischen Parlaments. Danach erschien es leichter, die europäische Einigung zunächst auf wirtschaftlichem Gebiet voranzutreiben.
Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande unterzeichneten den EWG-Vertrag am 25. März 1957. Er trat am 1. Januar 1958 in Kraft. Unterzeichnung und Inkrafttreten waren also zwei verschiedene Schritte. Auch die wirtschaftlichen Hindernisse verschwanden nicht schon am Tag der Unterschrift.
Definition
Integration
Integration bedeutet hier, dass Staaten ihre Zusammenarbeit enger gestalten und gemeinsame Regeln oder Einrichtungen schaffen.
Merke: Die EWG verband wirtschaftliche und politische Ziele: bessere Lebensbedingungen, engere Zusammenarbeit und die Sicherung des Friedens.
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Ein Zoll ist eine Abgabe auf Waren beim Überschreiten einer Grenze. In einer Zollunion entfallen die Zölle zwischen den Mitgliedstaaten. Gegenüber Staaten außerhalb der Zollunion gilt ein gemeinsamer Außenzoll. In der EWG erfolgte der Abbau der inneren Zölle schrittweise.
Der gemeinsame Markt ging über diese Zollregeln hinaus. Er zielte auf freieren Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital. Dienstleistungen sind etwa Arbeiten, die ein Unternehmen für einen Kunden übernimmt. Kapital meint hier Geld, das beispielsweise in Unternehmen investiert wird. Die Zollunion war somit ein Bestandteil des gemeinsamen Marktes.
Auch ohne Zölle konnten unterschiedliche Qualitätsvorschriften den Warenhandel erschweren. Für einen gemeinsamen Markt mussten außerdem Hindernisse für Arbeitskräfte und Kapital abgebaut werden. Dazu sollten nationale Rechts- und Verwaltungsvorschriften angeglichen werden. Eine solche Angleichung bedeutete nicht, dass das gesamte nationale Recht einheitlich wurde.
Eine Zollunion konnte Handel erleichtern, weil Waren aus Partnerstaaten ohne Zoll günstiger angeboten werden konnten. Zugleich konnten Anbieter außerhalb der Zollunion benachteiligt werden. Ein gemeinsamer Außenzoll war deshalb nicht für jeden Handelspartner gleichermaßen vorteilhaft.
| Begriff | Inhalt |
|---|---|
| Zollunion | Keine inneren Zölle und ein gemeinsamer Außenzoll. |
| Gemeinsamer Markt | Freierer Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital. |
Beispiel: Beispieltext, ausgedacht: Waren ohne Zoll verkaufen
- 1Ein Betrieb verkauft Waren in einem anderen Mitgliedstaat der Zollunion.
- 2Zwischen den Mitgliedstaaten fällt dafür kein Zoll an.
- 3Unterschiedliche Qualitätsvorschriften können den Verkauf dennoch erschweren.
- 4Der Abbau solcher Hindernisse geht über die Zollunion hinaus.
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Organe sind Einrichtungen mit festgelegten Aufgaben und Befugnissen. Der ursprüngliche EWG-Vertrag nannte vier Organe: Versammlung, Rat, Kommission und Gerichtshof. Ihre Befugnisse waren durch den Vertrag begrenzt.
Die Versammlung beriet und kontrollierte. Ihre Abgeordneten wurden zunächst von den nationalen Parlamenten aus deren eigenen Reihen ernannt. Sie besaß noch keine heutige gleichberechtigte Gesetzgebung mit dem Rat.
Im Rat saß ein Mitglied jeder Regierung. Der Rat stimmte die Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten ab und hatte Entscheidungsbefugnisse. Die Kommission überwachte, ob der Vertrag und die darauf beruhenden Regeln angewendet wurden. Sie gab Empfehlungen und Stellungnahmen ab, wirkte an Handlungen von Rat und Versammlung mit und hatte begrenzte eigene Entscheidungsbefugnisse. Außerdem führte sie Aufgaben aus, die ihr der Rat übertragen hatte. Sie war also mehr als eine ausführende Behörde.
Der Gerichtshof sicherte die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung des Vertrags. Ein Wirtschafts- und Sozialausschuss unterstützte Rat und Kommission beratend. Wer die ursprüngliche EWG untersucht, muss diese damaligen Aufgaben zugrunde legen.
| Organ | Ursprüngliche Aufgaben |
|---|---|
| Versammlung | Beratung und Kontrolle. |
| Rat | Wirtschaftspolitik abstimmen und Entscheidungen treffen. |
| Kommission | Vertragsanwendung überwachen, mitwirken und innerhalb ihrer Befugnisse entscheiden und ausführen. |
| Gerichtshof | Wahrung des Rechts bei Auslegung und Anwendung des Vertrags sichern. |
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Vertiefung bedeutet engere Integration: Staaten übernehmen zusätzliche gemeinsame Aufgaben oder stärken gemeinsame Einrichtungen. Erweiterung bedeutet dagegen, dass weitere Staaten beitreten. Dadurch gelten die gemeinsamen Regeln in einem größeren Gebiet. Beide Entwicklungen können zusammenkommen, sind aber nicht dasselbe.
Die Verwirklichung der Zollunion 1968 war eine Vertiefung der Zusammenarbeit der bisherigen Mitglieder. Der Beitritt Dänemarks, Irlands und des Vereinigten Königreichs 1973 war eine Erweiterung von sechs auf neun Mitglieder.
Solche Schritte waren umstritten. Bereits bei der Gründung befürchtete der deutsche Wirtschaftsminister Ludwig Erhard, der gemeinsame Außenzoll könne die Gemeinschaft nach außen abschotten. Bundeskanzler Konrad Adenauer betonte dagegen die politische Bedeutung der europäischen Einigung. Ihre Bewertungen setzten unterschiedliche Schwerpunkte. Daraus folgt nicht, dass engere Zusammenarbeit zwangsläufig wirtschaftlich schädlich war.
Auch Beitritte stießen auf Widerstand. Der französische Staatspräsident de Gaulle sprach sich im Januar 1963 gegen den Beitritt des Vereinigten Königreichs aus. Noch im selben Monat wurden die Beitrittsverhandlungen abgebrochen. In Norwegen lehnten im September 1972 bei einer Volksabstimmung 53,5 Prozent der Abstimmenden den EWG-Beitritt ab. Für die Untersuchung solcher Konflikte helfen drei Fragen: Welches gemeinsame Ziel gibt es? Welche nationalen Interessen stehen daneben? Welche Befugnisse sollen gemeinsam ausgeübt werden?
Der Vertrag von Maastricht wurde am 7. Februar 1992 unterzeichnet und trat am 1. November 1993 in Kraft. Mit ihm wurde die EWG in Europäische Gemeinschaft, kurz EG, umbenannt. Die EG wurde ein Teil der neu gegründeten Europäischen Union, kurz EU. Die EU war also mehr als ein neuer Name für die EWG. Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 wurde die EG vollständig in die EU integriert und aufgelöst. Die EU wurde ihre Rechtsnachfolgerin: Sie trat rechtlich an die Stelle der EG.
Definition
Vertiefung und Erweiterung
Vertiefung bedeutet zusätzliche gemeinsame Aufgaben oder stärkere Befugnisse gemeinsamer Einrichtungen. Erweiterung bedeutet den Beitritt weiterer Staaten.
Merke: Unterscheide ein gemeinsames Ziel von seiner Bewertung: Erhard befürchtete Abschottung, Adenauer betonte den politischen Wert der Einigung.
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Alles auf einen Blick
EWG
Gründung
Wirtschaftliche Zusammenarbeit sollte Wohlstand, politische Annäherung und Frieden fördern.
Zollunion
Innere Zölle entfallen; nach außen gilt ein gemeinsamer Zoll.
Gemeinsamer Markt
Zum Ziel gehören freierer Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr.
Organe
Versammlung, Rat, Kommission und Gerichtshof hatten unterschiedliche, vertraglich begrenzte Aufgaben.
Entwicklung
Vertiefung stärkt die Zusammenarbeit; Erweiterung bringt weitere Mitgliedstaaten hinzu.
Konflikte
Politische Einigung und wirtschaftliche Interessen konnten unterschiedlich bewertet werden.
Musteraufgabe · Schritt für Schritt
Die norwegische Volksabstimmung einordnen
- 1Befund festhalten: Im September 1972 lehnten 53,5 Prozent der Abstimmenden in Norwegen den EWG-Beitritt ab.
- 2Den geplanten Schritt bestimmen: Norwegens Beitritt hätte den Kreis der Mitgliedstaaten vergrößert.
- 3Den Begriff zuordnen: Ein solcher Beitritt wäre eine Erweiterung gewesen.
- 4Das Ergebnis vorsichtig deuten: Die Mehrheit der Abstimmenden lehnte diesen Beitritt ab. Die Zahl allein erklärt ihre Gründe nicht.
Fehler finden
Prüfe die Aussagen zum Vertrag von Maastricht In einer Zeile steckt ein Fehler. Tippe sie an.
Fehler in Zeile 2Die zweite Aussage verwechselt das Jahr der Unterzeichnung mit dem Jahr des Inkrafttretens. Richtig: Der Vertrag von Maastricht trat am 1. November 1993 in Kraft.
Lückentext
Wähl in jeder Lücke das passende Wort und prüf dann deine Antworten.
Die sechs Gründer unterzeichneten den EWG-Vertrag am 25. März . Die Abgeordneten der ursprünglichen Versammlung wurden zunächst von den aus ihrer Mitte ernannt. Die Zollunion der bisherigen Mitglieder wurde verwirklicht.
Karteikasten
Erst selbst überlegen, dann umdrehen.
Übung mit Feedback