Geschichte · Klasse 9–11 · aktualisiert
Geschichte der EU: Von der EGKS zur Union
Du lernst, warum die europäische Einigung begann, wie aus ersten Gemeinschaften die EU entstand und weshalb ihre Entwicklung umstritten blieb.
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Kurz gesagt
Die Europäische Union (EU) entstand aus der Zusammenarbeit europäischer Staaten nach dem Zweiten Weltkrieg. Auf die Gemeinschaft für Kohle und Stahl und die Wirtschaftsgemeinschaft folgte 1993 die EU. Neue Mitglieder und engere Zusammenarbeit veränderten sie.
Gemeinsam entscheiden oder selbst bestimmen: Diese Frage begleitet die europäische Einigung. Nach dem Zweiten Weltkrieg suchten Staaten Wege zu Sicherheit und wirtschaftlichem Wiederaufbau. Du untersuchst, wie daraus die EU entstand und warum gemeinsame Ziele trotzdem Streit auslösen konnten.
Deine Lernziele
Hake ab, was du schon kannst. Löst du alle Aufgaben eines Abschnitts, hakt Mela das Ziel für dich ab.
4 Abschnitte
Adolf Hitler, der nationalsozialistische Diktator, hatte im Zweiten Weltkrieg eine rassistisch geordnete Herrschaft über Europa angestrebt. Nach dem Krieg setzten sich europäische Einigungsbewegungen für einen gleichberechtigten Zusammenschluss von Staaten ein.
Auch der wirtschaftliche Wiederaufbau förderte die Zusammenarbeit. Die Vereinigten Staaten von Amerika unterstützten ihn von 1948 bis 1952 mit Geld aus dem Marshallplan, einem Hilfsprogramm. Die beteiligten westeuropäischen Staaten wurden gemeinsam an Entscheidungen über die Verwendung des Geldes beteiligt.
Die Regierungen verfolgten dabei unterschiedliche Interessen. Die Bundesrepublik Deutschland wollte ihre internationale Isolierung überwinden und sich enger mit westlichen Staaten verbinden. Bundeskanzler Konrad Adenauer suchte einen Ausgleich mit Frankreich. Frankreich wollte sich dauerhaft vor deutscher Wirtschaftsmacht und einer erneuten deutschen Bedrohung schützen.
Ein konkreter Schritt war der Schuman-Plan. Der französische Außenminister Robert Schuman stellte ihn am 9. Mai 1950 vor; entwickelt hatte ihn im Wesentlichen Jean Monnet, ein Gestalter der europäischen Einigung. Kohle- und Stahlproduktion sollten gemeinsamen Bedingungen und einer überstaatlichen Kontrolle unterliegen. So sollte die deutsche Eisen- und Stahlindustrie Frankreich künftig nicht mehr bedrohen können. Belgien, die Niederlande, Luxemburg und Italien schlossen sich trotz Sorgen um die Konkurrenzfähigkeit ihrer Stahlindustrie aus politischen Gründen an. Nicht beteiligt zu sein, erschien ihnen als das größere Risiko.
Definition
Europäische Integration
Damit ist der Prozess gemeint, in dem europäische Staaten ihre Zusammenarbeit ausbauen und Aufgaben gemeinsam regeln.
Merke: Hinter der Einigung standen mehrere Motive: Sicherheit, wirtschaftlicher Wiederaufbau und die Einbindung Deutschlands. Die beteiligten Regierungen hatten dabei eigene Interessen.
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Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) war ein früher Baustein der Einigung. Ihr Vertrag wurde 1951 unterzeichnet und trat 1952 in Kraft. Sie wird auch Montanunion genannt: „Montan“ bezieht sich hier auf Kohle und Stahl. Eine Hohe Behörde traf als gemeinsames Organ Entscheidungen für diesen Bereich.
Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) weitete die Zusammenarbeit auf die Wirtschaft aus. Ihre sechs Gründerstaaten waren Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande. Sie unterzeichneten die Römischen Verträge am 25. März 1957; diese traten am 1. Januar 1958 in Kraft. Ziel war ein gemeinsamer Markt. In der EWG erließ der Ministerrat, in dem die Mitgliedstaaten vertreten waren, gemeinsame Regeln.
Der Vertrag von Maastricht wurde am 7. Februar 1992 unterzeichnet und trat am 1. November 1993 in Kraft. Mit ihm entstand die Europäische Union (EU). Er sah unter anderem eine gemeinsame Währung sowie Zusammenarbeit in der Justiz- und Innenpolitik vor. Das Europäische Parlament erhielt in einer Reihe von Politikfeldern gleichberechtigte Mitentscheidung neben dem Rat.
Der Weg zur EU verlief nicht nach einem festen Plan. So lehnten die dänischen Wähler den Maastricht-Vertrag zunächst ab. Erst nach der Berücksichtigung von Sonderinteressen, darunter Dänemarks Nichtbeteiligung an der Währungsunion, stimmten sie in einer zweiten Volksabstimmung zu.
| Jahr | Ereignis |
|---|---|
| 1951 | Unterzeichnung des EGKS-Vertrags |
| 1952 | Inkrafttreten des EGKS-Vertrags |
| 1957 | Unterzeichnung der Römischen Verträge |
| 1958 | Inkrafttreten der Römischen Verträge |
| 1992 | Unterzeichnung des Vertrags von Maastricht |
| 1993 | Inkrafttreten des Vertrags von Maastricht: Die EU entsteht. |
Merke: Unterzeichnung und Inkrafttreten sind verschiedene Schritte. Erst mit dem Inkrafttreten wird ein Vertrag wirksam.
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Vertiefung bedeutet, dass Staaten ihre Zusammenarbeit enger gestalten, etwa zusätzliche Politikfelder gemeinsam regeln. Erweiterung bedeutet dagegen, dass weitere Staaten Mitglieder werden. Beide Entwicklungen wurden in der europäischen Einigung meist parallel verfolgt.
Ein Beispiel für Vertiefung ist die gemeinsame Währung. Der Euro wurde am 1. Januar 1999 als Buchgeld eingeführt, also als Geld für Zahlungen ohne Münzen und Scheine. Am 1. Januar 2002 folgte Euro-Bargeld in den Teilnehmerländern. Auch die Stärkung der Mitentscheidungsrechte des Europäischen Parlaments durch den Vertrag von Lissabon gehört zur Vertiefung.
Erweiterungen veränderten den Kreis der Mitglieder. 1973 traten Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich den Europäischen Gemeinschaften (EG), den damaligen Gemeinschaften vor der EU, bei. 1986 folgten Spanien und Portugal. Am 1. Mai 2004 kamen zehn Staaten zur EU: Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, die Slowakei, Ungarn, Slowenien, Malta und die Republik Zypern. Damit hatte die EU 25 Mitgliedstaaten. 2007 folgten Rumänien und Bulgarien, 2013 Kroatien.
Nicht jede Veränderung des Gebiets war eine Erweiterung. Am 3. Oktober 1990 traten die Länder der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), des damaligen ostdeutschen Staates, der Bundesrepublik Deutschland bei. Die EG nahm dabei keinen weiteren Staat auf. Die deutsche Wiedervereinigung war deshalb keine eigentliche EG-Erweiterung.
Ein Beitritt braucht die Zustimmung aller bisherigen Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments. Das Beitrittsland muss das gesamte EU-Recht umsetzen. Ein Antrag allein begründet keinen Anspruch auf Mitgliedschaft.
Definition
Vertiefung und Erweiterung
Vertiefung: engere Zusammenarbeit und mehr gemeinsame Aufgaben. Erweiterung: Aufnahme weiterer Mitgliedstaaten.
Beispiel: Norwegens ausgebliebener Beitritt
- 1Norwegen hatte wie andere Staaten die Mitgliedschaft beantragt, trat aber 1973 nicht bei.
- 2Die Bevölkerung lehnte den Beitritt in einer Volksabstimmung ab.
- 3Eine Erklärung dafür sind Sorgen um den selbstständig aufgebauten Wohlfahrtsstaat, also die staatliche soziale Absicherung.
- 4Das zeigt: Ein Aufnahmeantrag ist noch keine Erweiterung.
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Bei der Aufnahme neuer Mitglieder treffen unterschiedliche Interessen aufeinander. Vor den Erweiterungen nach Mittel- und Osteuropa ging es auch um Stabilität: Die Einbindung der Staaten konnte sowohl den Beitrittskandidaten als auch bisherigen Mitgliedern nutzen. Große Unterschiede bei Wirtschaft und Wohlstand erschwerten aber die Vorbereitung.
Vor allem Spanien, Portugal und Griechenland fürchteten um die Fördermittel, die sie bisher aus dem EU-Haushalt für ihre Regionen erhalten hatten. Mit ihren Forderungen blockierten sie zeitweise notwendige Anpassungsreformen. Das gemeinsame Interesse an Stabilität stand damit neben dem Interesse, bisherige finanzielle Unterstützung zu sichern.
Für ein Sachurteil legst du einen Maßstab fest und prüfst daran die Interessen und Folgen. Beim Maßstab Stabilität spricht viel für die Einbindung weiterer Staaten. Beim Maßstab finanzielle Absicherung bisher geförderter Regionen werden die Sorgen der drei Länder verständlich. Ein begründetes Urteil berücksichtigt beide Seiten: Die Sorgen erklären die Forderungen, doch die zeitweilige Blockade erschwerte notwendige Reformen.
Ein weiterer Streit betrifft die Frage, wie eng die Union zusammenarbeiten soll. Befürworter engerer Zusammenarbeit möchten beispielsweise gemeinsame Klima- und Außenpolitik stärken. Andere wollen mehr Entscheidungen bei den einzelnen Staaten belassen. Als Lösung wird ein „Europa der unterschiedlichen Geschwindigkeiten“ diskutiert: Eine Gruppe von Mitgliedstaaten könnte enger zusammenarbeiten, andere weniger eng beteiligt bleiben. Kritiker befürchten jedoch eine Spaltung der Union. Der Vorschlag ist daher eine umstrittene Möglichkeit, kein sicherer Ausweg.
| Interesse | Begründung |
|---|---|
| Weitere Staaten einbinden | Stabilität konnte Beitrittskandidaten und bisherigen Mitgliedern nutzen. |
| Bisherige Förderung sichern | Vor allem Spanien, Portugal und Griechenland fürchteten um regionale Fördermittel. |
Merke: Ein Sachurteil braucht einen Maßstab. Erkläre Interessen und prüfe Folgen, bevor du zu deinem Urteil kommst.
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Alles auf einen Blick
Geschichte der EU
Motive
Sicherheit, Wiederaufbau und die Einbindung Deutschlands förderten die europäische Einigung.
Entwicklung
Auf die EGKS und die EWG folgte 1993 die Europäische Union.
Vertiefung
Die Staaten arbeiten enger zusammen und regeln zusätzliche Aufgaben gemeinsam.
Erweiterung
Weitere Staaten werden Mitglieder; ein Antrag allein reicht dafür nicht.
Konflikte
Gemeinsame Ziele und nationale Interessen können miteinander in Streit geraten.
Urteil
Ein begründetes Sachurteil nennt seinen Maßstab und berücksichtigt verschiedene Interessen.
Musteraufgabe · Schritt für Schritt
Dänemarks Entscheidung über Maastricht erklären
- 1Aufgabe: Erkläre, wie Dänemarks Zustimmung zum Maastricht-Vertrag zustande kam.
- 2Ausgangslage feststellen: Die dänischen Wähler lehnten den Vertrag zunächst in einer Volksabstimmung ab.
- 3Veränderung benennen: Dänische Sonderinteressen wurden berücksichtigt, darunter die Nichtbeteiligung an der Währungsunion.
- 4Ergebnis erklären: Danach stimmten die Wähler in einer zweiten Volksabstimmung zu.
- 5Schluss formulieren: Der Fall zeigt, dass europäische Einigung durch Verhandlungen über unterschiedliche Interessen vorankam.
Fehler finden
Prüfe die Aussagen zur deutschen Wiedervereinigung In einer Zeile steckt ein Fehler. Tippe sie an.
Fehler in Zeile 2Die zweite Aussage verwechselt den Beitritt zur Bundesrepublik mit der Aufnahme eines Staates in die EG. Richtig: Die EG nahm dabei keinen weiteren Staat auf.
Lückentext
Wähl in jeder Lücke das passende Wort und prüf dann deine Antworten.
Der EGKS-Vertrag trat in Kraft. Die Römischen Verträge wurden unterzeichnet. Nach der Aufnahme von zehn Staaten am 1. Mai 2004 hatte die EU Mitgliedstaaten.
Karteikasten
Erst selbst überlegen, dann umdrehen.
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