Geschichte · Klasse 7–10 · aktualisiert
Berliner Kongokonferenz: Ablauf und Folgen
Du lernst, wer 1884/85 in Berlin verhandelte, was die Kongoakte regelte und warum sie die koloniale Expansion beschleunigte.
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Kurz gesagt
Die Berliner Kongokonferenz von 1884/85 vereinbarte Regeln für Handel, Schifffahrt und koloniale Ansprüche. Sie beschleunigte die Ausweitung fremder Herrschaft in Afrika, beschloss aber keine vollständige Aufteilung des Kontinents.
Kann eine Konferenz die Eroberung von Gebieten beschleunigen, ohne deren Grenzen vollständig festzulegen? Genau das untersuchst du an der Berliner Kongokonferenz. Dabei unterscheidest du zwischen vereinbarten Regeln und der späteren Durchsetzung kolonialer Herrschaft.
Deine Lernziele
Hake ab, was du schon kannst. Löst du alle Aufgaben eines Abschnitts, hakt Mela das Ziel für dich ab.
4 Abschnitte
Vom 15. November 1884 bis zum 26. Februar 1885 trafen sich Vertreter von 14 Staaten in Berlin. Eingeladen hatte Otto von Bismarck, der als Reichskanzler die Regierung des Deutschen Reichs leitete. Zu den Teilnehmerstaaten gehörten das Deutsche Reich, Großbritannien, Frankreich und Belgien. Afrikanische Vertretungen fehlten.
Den Hintergrund bildeten anhaltende Konflikte über Handelsinteressen, besonders im Kongobecken, dem Gebiet um den Fluss Kongo. Die Teilnehmer wollten dort freien Handel vereinbaren. Auf den Flüssen Kongo und Niger sollte freie Schifffahrt gelten. Außerdem wollten die Mächte Regeln für Gebietsansprüche schaffen und Konflikte untereinander vermeiden. Bereits bestehende Streitigkeiten waren also der Hintergrund; die Vermeidung weiterer Konflikte war ein Ziel.
Einige Teilnehmerstaaten übten bereits koloniale Herrschaft aus. Damit ist die Fremdherrschaft über Gebiete und deren Bevölkerung gemeint. Frankreich errichtete etwa 1881 ein Protektorat über Tunesien: Es übte koloniale Herrschaft unter der Bezeichnung eines Schutzverhältnisses aus. Der Ausschluss afrikanischer Vertreter in Berlin bedeutet nicht, dass Afrika keine eigenen Gesellschaften, politischen Ordnungen oder Rechte hatte.
Definition
Kolonialmacht
Eine Kolonialmacht übt Fremdherrschaft über Gebiete und deren Bevölkerung aus.
Beispiel: Tunesien vor der Konferenz
- 1Frankreich errichtete 1881 ein Protektorat über Tunesien.
- 2Die Berliner Konferenz begann 1884.
- 3Dieses Beispiel zeigt: Koloniale Herrschaft bestand schon vor dem Treffen.
Teste dich
Die Generalakte, auch Kongoakte genannt, war das Vertragswerk der Konferenz. Sie stammt vom 26. Februar 1885 und enthält 38 Artikel, also einzelne Vertragsbestimmungen. Zwei davon helfen dir, den Zusammenhang zwischen Ansprüchen und tatsächlicher Kontrolle zu verstehen.
Artikel 34 verlangte, neue Besitzergreifungen oder sogenannte Schutzherrschaft an der afrikanischen Küste den anderen Unterzeichnerstaaten mitzuteilen. Artikel 35 verlangte in besetzten Küstengebieten eine Obrigkeit, also eine Macht, die dort Herrschaft ausübte. Diese sollte erworbene Rechte und gegebenenfalls die Handels- und Durchgangsfreiheit sichern. Durchgangsfreiheit bedeutet, ein Gebiet durchqueren zu können.
Effektive Herrschaft bedeutet tatsächliche Kontrolle. Der Druck, Gebietsansprüche durch Einrichtungen zur Kontrolle abzusichern, begünstigte die Ausweitung kolonialer Herrschaft ins Binnenland, also ins Landesinnere. Diese Ausweitung nennt man koloniale Expansion. Die Konferenz beschleunigte damit einen bereits begonnenen Prozess. Die Artikel 34 und 35 betrafen ihrem Wortlaut nach aber Küstengebiete. Sie enthielten keinen ausdrücklichen Auftrag, das Binnenland zu erobern.
Die moderne Infografik zu dieser Erklärung zeigt eine Pfeilkette von der Küste ins Binnenland. Sie veranschaulicht diese historische Wirkung. Sie ist keine historische Bildquelle und kein Abbild eines Eroberungsauftrags im Vertrag.
Definition
Effektive Herrschaft
Damit ist tatsächliche Kontrolle über ein Gebiet gemeint.
Merke: Die Artikel 34 und 35 betrafen Küstengebiete. Die spätere Ausweitung ins Binnenland war eine historische Wirkung, kein ausdrücklicher Auftrag dieser Artikel.
Teste dich
Die Kongoakte regelte Handel, Schifffahrt und koloniale Ansprüche. Du musst diese Vertragsregeln von Vereinbarungen im Umfeld der Konferenz und von späteren Ereignissen unterscheiden.
Der Kongo-Freistaat wurde im Umfeld der Konferenz als persönlicher Herrschaftsbereich des belgischen Königs Leopold II. anerkannt. Diese Anerkennung stand nicht in der Kongoakte. Leopold herrschte dort ab 1885. Erst 1908 übernahm der belgische Staat die bisherige Privatkolonie. Die Herrschaft des Königs und die spätere Herrschaft des belgischen Staates waren also nicht dasselbe.
In Südwestafrika erklärte das Deutsche Reich 1884 sogenannte Schutzherrschaft über Gebiete, die ein Mann namens Lüderitz beanspruchte. Ab 1885 verwaltete Heinrich Göring die Kolonie als Reichskommissar, also als zuständiger Amtsträger des Deutschen Reichs. Die Nama, eine afrikanische Bevölkerungsgruppe, leisteten unter ihrem Anführer Hendrik Witbooi Widerstand. Deutsche Kolonialtruppen schlugen diesen Widerstand 1893/94 nieder und festigten damit die deutsche Herrschaft. Diese gewaltsame Durchsetzung war keine in Berlin beschlossene Grenzlinie.
Kolonialmächte sicherten ihre Herrschaft mit Gewalt. Sie zwangen Menschen etwa auf Plantagen, also großen landwirtschaftlichen Betrieben, und beim Rohstoffabbau zur Arbeit. Afrikanische Bevölkerungen widersetzten sich der Fremdherrschaft. Der Ausdruck Schutzherrschaft bezeichnete einen kolonialen Anspruch. Er beweist weder Schutz für die Bevölkerung noch, dass die Herrschaft gerechtfertigt war.
| Zeit | Ereignis | Einordnung |
|---|---|---|
| 26. Februar 1885 | Kongoakte | Vertragsregeln zu Handel, Schifffahrt und kolonialen Ansprüchen |
| Im Umfeld der Konferenz | Anerkennung des Kongo-Freistaats als Leopolds persönlicher Herrschaftsbereich | Stand nicht in der Kongoakte |
| 1893/94 | Deutsche Kolonialtruppen schlagen den Nama-Widerstand nieder. | Spätere gewaltsame Festigung deutscher Herrschaft |
| 1908 | Der belgische Staat übernimmt die Privatkolonie. | Späterer Wechsel des Herrschaftsträgers |
Teste dich
Die Behauptung, Afrika sei in Berlin vollständig aufgeteilt worden, ist falsch. Die Konferenz beschloss keine vollständige Grenzkarte. Sie vereinbarte Regeln; spätere Eroberungen und Grenzvereinbarungen musst du davon trennen.
Auch der Beginn sämtlicher Kolonisierung lag nicht in Berlin. Großbritannien besetzte Ägypten bereits 1882 militärisch. Britische Truppen bombardierten Alexandria und besiegten ägyptische Truppen bei Tel-el-Kebir. Danach blieben sie im Land. Ägypten gehörte damals dem Namen nach noch zum Osmanischen Reich, einem anderen Staat. Britische Kontrolle bedeutete deshalb nicht einfach eine rechtliche Eingliederung in Großbritannien.
Ebenso falsch wäre es, die Konferenz für folgenlos zu halten. Der Druck, Ansprüche durch tatsächliche Kontrolle abzusichern, begünstigte weitere Expansion. Dein Urteil muss deshalb beides berücksichtigen: Berlin lieferte keinen vollständigen Grenzplan, beschleunigte aber die Ausweitung kolonialer Herrschaft.
Merke: Prüfe getrennt: Welche Herrschaft bestand schon? Was wurde vereinbart? Was geschah später? So verwechselst du Vertragsregeln nicht mit einer vollständigen Aufteilung.
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Alles auf einen Blick
Berliner Kongokonferenz
Beteiligung
Vertreter von 14 Staaten verhandelten 1884/85 in Berlin; afrikanische Vertretungen fehlten.
Ziele
Die Teilnehmer wollten Handelsfreiheit im Kongobecken, freie Schifffahrt auf Kongo und Niger sowie Regeln für Gebietsansprüche.
Vertragsgrenze
Die Artikel 34 und 35 betrafen Küstengebiete und enthielten keinen ausdrücklichen Eroberungsauftrag für das Binnenland.
Wirkung
Der Druck zur tatsächlichen Kontrolle begünstigte die weitere koloniale Expansion.
Gewalt und Widerstand
Kolonialmächte setzten Gewalt und Zwangsarbeit ein; afrikanische Bevölkerungen widersetzten sich.
Urteil
Die Konferenz beschloss keine vollständige Aufteilung Afrikas, blieb aber nicht folgenlos.
Musteraufgabe · Schritt für Schritt
Die Behauptung einer vollständigen Aufteilung prüfen
- 1Behauptung bestimmen: Afrika sei auf der Berliner Kongokonferenz vollständig aufgeteilt worden.
- 2Beschlüsse prüfen: Die Kongoakte regelte Handel, Schifffahrt und koloniale Ansprüche. Eine vollständige Grenzkarte wurde nicht beschlossen.
- 3Wirkung unterscheiden: Der Druck zur tatsächlichen Kontrolle begünstigte die weitere Expansion. Spätere Eroberungen waren aber keine bereits beschlossenen Grenzlinien.
- 4Urteil formulieren: Die Behauptung ist falsch. Berlin schuf Regeln und beschleunigte die Expansion, ohne Afrika vollständig aufzuteilen.
Fehler finden
Prüfe die Aussagen zum Kongo-Freistaat In einer Zeile steckt ein Fehler. Tippe sie an.
Fehler in Zeile 2Die Anerkennung wird fälschlich zum Inhalt der Kongoakte gemacht. Richtig: Sie erfolgte im Umfeld der Konferenz, stand aber nicht in der Kongoakte.
Lückentext
Wähl in jeder Lücke das passende Wort und prüf dann deine Antworten.
Die Berliner Konferenz begann am 15. November . Freie Schifffahrt wollten die Teilnehmer auf Kongo und vereinbaren. Artikel 35 verlangte eine Obrigkeit in besetzten .
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Erst selbst überlegen, dann umdrehen.
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