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Vollgeld-Initiative

Bedürfnis nach Sicherheit wird abgedeckt · beste Alternative zum Bargeld · Ergänzung der bestehenden Geldordnung, keine Verbote wie von Initiative vorgesehen …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Gegenstand und Abstimmung
  2. 2. Vorgesehene Geldordnung
  3. 3. Ziele der Befürworter
  4. 4. Kritik und wissenschaftliche Diskussion
  5. 5. Alternativen und spätere Auseinandersetzungen

Gegenstand und Abstimmung

Die eidgenössische Volksinitiative «Für krisensicheres Geld: Geldschöpfung allein durch die Nationalbank! (Vollgeld-Initiative)» verlangte, dass nur die Schweizerische Nationalbank (SNB) Geld schöpfen darf. Das betraf besonders Buchgeld, also Guthaben auf Bankkonten. Nach Darstellung der Initianten ist Buchgeld heute – anders als Bargeld – kein gesetzliches Zahlungsmittel, sondern ein Anspruch darauf. Deshalb hängt es von der Zahlungsfähigkeit der jeweiligen Bank ab. Etwa 90 % der gesamten Geldmenge in der Schweiz sind Buchgeld.

Am 10. Juni 2018 wurde die Initiative mit 75,7 % Nein-Stimmen und von allen Kantonen abgelehnt. Die Stimmbeteiligung betrug 33,8 %. Den höchsten Ja-Anteil hatte Genf mit 40,3 %, den niedrigsten Obwalden mit 17,9 %.

Vorgesehene Geldordnung

Die Initiative wollte Buchgeld in Schweizer Franken zu gesetzlichem Zahlungsmittel machen, das wie Bargeld einen direkten Anspruch auf Nationalbankgeld darstellt. Geschäftsbanken sollten dieses Buchgeld nicht mehr selbst schaffen. Sie sollten stattdessen vor allem als Finanzintermediäre wirken, also Kredite vermitteln, Zahlungsverkehr abwickeln und Vermögen verwalten.

Nach dem vorgeschlagenen Art. 99 der Bundesverfassung sollte der Bund allein Münzen, Banknoten und Buchgeld als gesetzliche Zahlungsmittel schaffen. Zahlungsverkehrskonten der Kundinnen und Kunden müssten ausserhalb der Bankbilanz geführt werden und wären daher nicht Teil einer Konkursmasse. Der Bund sollte die Versorgung der Wirtschaft mit Geld und Finanzdienstleistungen gewährleisten und den Finanzmarkt im Gesamtinteresse ordnen, etwa durch Regeln zu Treuhandpflichten, Eigenmitteln und Eigenhandel.

Art. 99a sollte die unabhängige SNB verpflichten, die Geldmenge zu steuern, den Zahlungsverkehr sicherzustellen und die Kreditversorgung durch Finanzdienstleister zu gewährleisten. Sie könnte Mindesthaltefristen für Finanzanlagen festlegen. Neu geschaffenes Geld sollte sie schuldfrei über Bund, Kantone oder direkt an Bürgerinnen und Bürger in Umlauf bringen können; zudem dürfte sie Banken befristete Darlehen gewähren. Bei der Umstellung würden Guthaben auf Zahlungsverkehrskonten zu gesetzlichen Zahlungsmitteln. Die daraus entstehenden Verpflichtungen der Finanzdienstleister gegenüber der SNB sollten innerhalb einer zumutbaren Übergangsphase getilgt werden; bestehende Kreditverträge blieben unberührt.

Ziele der Befürworter

Die Initianten erwarteten eine stabilere Geld- und Finanzordnung. Weil Sichtguthaben und Bargeld gleich sicher und durch die SNB gedeckt wären, sollte bei Zahlungsverkehrskonten das Gegenparteirisiko gegenüber einer möglicherweise zahlungsunfähigen Bank entfallen. Das sollte Bank Runs, also massenhafte Abhebungen bei Vertrauensverlust, erschweren und den Zahlungsverkehr auch bei Ausfall von Finanzdienstleistern fortführen helfen. Damit sollte auch das Too-big-to-fail-Problem entschärft werden.

Zugleich sollte die SNB die Geldmenge unmittelbarer beeinflussen können. Neu geschaffenes Geld könnte nach dem Vorschlag Bund, Kantonen oder Bürgerinnen und Bürgern zugeteilt werden; dies sollte eine Entschuldung ermöglichen und Geld stärker der Realwirtschaft zuführen. Seigniorage, also Erträge aus der Geldschöpfung, sollte über die SNB der Allgemeinheit statt vorwiegend Schweizer Grossbanken zugutekommen.

Das Initiativkomitee gründete im Oktober 2011 den Verein MoMo – Monetäre Modernisierung/Modernisation Monétaire / Modernizzazione Monetaria. Am 1. Dezember 2015 reichte es die Initiative mit 110'955 gültigen Unterschriften ein.

Kritik und wissenschaftliche Diskussion

Bundesrat, Ständerat, die meisten Geschäftsbanken und die SNB empfahlen die Ablehnung. Der Bundesrat hielt die Reform für ein weltweit unerprobtes Experiment und befürchtete, die SNB könne Preisstabilität schwerer sichern. Bei schuldfreier Verteilung von Geld an Staat oder Haushalte würde die SNB keine Vermögenswerte erwerben; eine spätere Verringerung der Geldmenge durch deren Verkauf wäre daher eingeschränkt. Ausserdem drohten politischer Druck auf die SNB, geringere Gewinne im Finanzsektor und weiterhin Krisen bei Spar- und Termineinlagen sowie im Ausland.

Der Ständerat empfahl die Ablehnung ohne Gegenstimme. Er verwies auf ungewisse Folgen, mögliche Probleme bei der Kreditversorgung und die Gefahr, dass Gelder in weniger regulierte Kanäle ausweichen. Ein Antrag für einen indirekten Gegenvorschlag mit einer Eigenkapitalquote von zehn Prozent für systemrelevante Banken scheiterte mit 29 zu 11 Stimmen.

SNB-Präsident Thomas Jordan nannte fünf Einwände: Die Liquiditäts- und Fristentransformation der Banken würde eingeschränkt, Kredite könnten knapper und teurer werden, und die SNB müsste mehr Verantwortung für die Kreditversorgung übernehmen. Vollgeld schütze nur teilweise vor Bank Runs, während Geschäfte zu Schattenbanken verlagert werden könnten. Direkte Geldverteilungen würden die Geldpolitik politisieren; der Systemwechsel bringe Verwerfungen und Unsicherheit. Die Befürworter entgegneten, die Kreditvergabe bliebe Aufgabe der Geschäftsbanken; SNB-Darlehen wären nur zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten.

In der Wissenschaft gab es kein einheitliches Urteil. Philippe Bacchetta schätzte einen Rückgang des Schweizer Bruttoinlandprodukts um etwa 0,8 % und erwartete trotz Vollgeld mögliche schwere Krisen. Urs Birchler und Jean-Charles Rochet erklärten, zur Frage einer höheren Stabilität gebe es wissenschaftlich kein eindeutiges Fazit. Sie betonten auch, dass eine Übertragung von geschätzten CHF 300 Mrd. SNB-Vermögen an Bund und Kantone als Ganzes keine Vermögensvermehrung des öffentlichen Sektors wäre, sondern eine Verschiebung der Verfügungsmacht. Peter Ulrich sah vor allem einen Schutz der Kundengelder auf Zahlungskonten; Aymo Brunetti hielt den vollständigen Systemumbau für ein zu weitgehendes Mittel gegen ein vergleichsweise kleines Problem.

Alternativen und spätere Auseinandersetzungen

Aleksander Berentsen, Joachim Setlik und Dirk Niepelt schlugen 2016 als begrenztere Alternative Zahlungskonten mit elektronischem Zentralbankgeld für alle vor. Diese sollten Sicherheit ähnlich wie Bargeld bieten, die bestehende Geldordnung ergänzen und keine Verbote wie die Initiative enthalten. Thomas Jordan warnte jedoch, dass Kunden bei einer Vertrauenskrise elektronisch rasch von Geschäftsbankkonten in SNB-gesicherte Konten wechseln könnten; dies könne eine neue Art von Bank Run auslösen. Der Initiativtext erlaubte der SNB allerdings Mindesthaltefristen für Finanzanlagen.

Auch ein elektronischer Franken (E-Franken) wurde diskutiert: Er wäre von der SNB emittiertes gesetzliches Zahlungsmittel und sollte dem Bargeld bei der Sicherheit gleichstehen. Nach der Abstimmung verlangte ein Postulat von Cédric Wermuth einen Bericht über Chancen und Risiken eines Kryptofrankens; es wurde überwiesen.

Vor der Abstimmung erhob ein Sympathisant der Initiative Beschwerde wegen angeblicher Fehlinformationen durch Bundesrat, kantonale Finanzdirektoren und SNB. Das Bundesgericht beanstandete das SNB-Positionspapier vom 5. März 2018 trotz gewisser Vereinfachungen nicht. Eine Medienmitteilung der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren wurde als unzulässige Einmischung beurteilt; wegen des eindeutigen Ergebnisses wurde die Abstimmung aber nicht aufgehoben. Die Beschwerde zum Abstimmungsbüchlein des Bundesrates war laut Artikel noch nicht entschieden.

Martin Wolf von der Financial Times empfahl die Annahme. Er verwies auf 147 nationale Bankenkrisen, die der Internationale Währungsfonds von 1970 bis 2011 erfasst habe, und meinte, Vollgeld könne die erwartete Sicherheit des Geldes von der Risikokultur der Banken trennen. Er erkannte zugleich Risiken bei der Umstellung.

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