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Wikipedia · einfach zusammengefasst · Stand

Vikar

Der Titel Vikar leitet sich von lateinisch vicarius „Statthalter, Stellvertreter“ ab. In verschiedenen Konfessionen bezeichnet er unterschiedliche Ämter.

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Bedeutung und konfessionelle Unterschiede
  2. 2. Vikare in den orthodoxen Kirchen
  3. 3. Vikare in der römisch-katholischen Kirche
  4. 4. Vikare in evangelischen Kirchen
  5. 5. Vikare in anglikanischen Kirchen
  6. 6. Vikare in alt-katholischen Kirchen

Bedeutung und konfessionelle Unterschiede

Der Titel Vikar bezeichnet in verschiedenen christlichen Konfessionen unterschiedliche Ämter. Gemeinsam ist den meisten Verwendungen die Funktion als Stellvertreter oder als Geistlicher mit übertragenen Aufgaben. Je nach Kirche kann ein Vikar einen Bischof, einen Pfarrer, einen Ordensoberen oder eine kirchliche Institution vertreten. Außerdem bezeichnet Vikar in einigen Kirchen eine Ausbildungsstufe oder den Leiter einer bestimmten Gemeinde.

Vikare in den orthodoxen Kirchen

In den orthodoxen Kirchen ist ein Vikar ein Geistlicher im Bischofsrang, der den Ortsbischof unterstützt. Er besitzt jedoch keine eigene Diözese. Seine Stellung ist daher mit der eines Weihbischofs in der römisch-katholischen Kirche vergleichbar.

Vikare in der römisch-katholischen Kirche

In der römisch-katholischen Kirche ist ein Vikar der Inhaber eines Stellvertretungsamtes, dem bestimmte Befugnisse übertragen wurden. Das Amt kann dauerhaft oder vorübergehend eingerichtet sein. Im Mittelalter wurden Vikariate häufig von Privatpersonen gestiftet. Sie konnten sich auf einen einzelnen Altar einer Stadtkirche beziehen. Der dort eingesetzte Vikar sollte für den Stifter oder dessen Familie „auf ewige Zeit“ Seelenmessen halten.

Wichtige Formen des Vikaramtes sind:

  • Der Apostolische Vikar leitet ein Apostolisches Vikariat. Dabei handelt es sich um eine für Missionsgebiete errichtete, bistumsähnliche Gebietskörperschaft. Die eigentliche Gewalt liegt beim Papst als Universalhirten; der Apostolische Vikar übt in dem ihm zugewiesenen Gebiet an Stelle des Papstes die Jurisdiktion aus.

  • Der Kardinalvikar vertritt den Papst bei der Leitung der Diözese Rom. Der Papst selbst versteht sich als Vicarius Christi, also als „Stellvertreter Christi“.

  • Der Kapitularvikar oder Kapitelsvikar war nach altem Kirchenrecht der vorübergehende Leiter einer Diözese, wenn der bischöfliche Stuhl unbesetzt war. Seine Aufgabe entspricht heute ungefähr der eines Diözesanadministrators.

  • Der Bischofsvikar vertritt den Diözesanbischof für einen bestimmten Bereich der Seelsorge oder für einen bestimmten territorialen Bereich der Diözese.

  • Der Generalvikar vertritt den Bischof bei der Verwaltung der Diözese, verfügt dabei aber über eingeschränkte Amtsbefugnisse. Er wird vom Bischof frei ernannt. Mit der Erledigung des bischöflichen Stuhls verliert er sein Amt automatisch.

  • Der Gerichtsvikar leitet als Vertreter des Bischofs das Diözesangericht. In Deutschland wird er Offizial genannt.

  • Domvikare unterstützen das Domkapitel an einer Kathedrale, besonders bei geistlichen Handlungen wie dem Chordienst. Sie gehören dem Domkapitel selbst nicht an, bilden aber in der Regel gemeinsam mit ihm das Domstift.

  • Ein Pfarrvikar, lateinisch Vicarius paroecialis, ist entweder ein Priester, der einem Pfarrer unterstellt ist und keine alleinige Verantwortung für eine Pfarrei trägt, etwa ein Kaplan oder Kooperator, oder ein Geistlicher, der dauerhaft einer Quasipfarrei vorsteht. Zu diesen Quasipfarreien gehören Pfarrvikarie, Pfarrrektorat und Pfarrkuratie.

Im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit hatte der Begriff Pfarrvikar eine andere Bedeutung. War ein Seelsorgesprengel rechtlich in ein Kloster inkorporiert, galt das Kloster als „parochus habitualis“, also rechtlich selbst als Pfarrer. Da das Pfarramt nur von einem geweihten Kleriker ausgeübt werden durfte, übernahm ein Vikar als „parochus actualis“ die praktische Ausübung. Er war kein bloßer Hilfsgeistlicher, sondern besaß alle pfarrlichen Vollmachten und war in geistlicher Hinsicht nur dem Bischof unterstellt.

In einer klösterlichen Hausgemeinschaft ist der Vikar der Stellvertreter des Hausoberen, beispielsweise der Vikar des Guardian bei den franziskanischen Orden. Ein Provinzvikar vertritt den Provinzial einer Ordensgemeinschaft.

Vikare in evangelischen Kirchen

In der Evangelischen Kirche in Deutschland bezeichnet Vikar in der Regel einen Theologen in der praktischen Ausbildung nach dem ersten theologischen Examen. Diese Ausbildungsphase endet mit dem zweiten Theologischen Examen. Das zweite Examen ist Voraussetzung für die Ordination in den Pfarrdienst. Das evangelische Vikariat entspricht damit als praktische Ausbildungsphase ungefähr dem Referendariat von Juristen und Lehrern.

Auch in evangelischen Kirchen kann bei einer Vakanz des Bischofsamtes ein Bischofsvikar eingesetzt werden. Er leitet die Landeskirche bis zur Neuwahl eines Bischofs oder einer Bischöfin.

In der Evangelischen Kirche A. B. und H. B. in Österreich bezeichnet Vikariat die ersten beiden Jahre der praktischen Ausbildung für den Pfarrdienst. Voraussetzung für diese Ausbildung ist ein akademischer Abschluss.

Vikare in anglikanischen Kirchen

In den Gliedkirchen der Anglikanischen Gemeinschaft ist Vikar grundsätzlich die Bezeichnung für einen Gemeindepfarrer. Die Verwendung des Titels ist jedoch nicht einheitlich.

In der Church of England unterschied man ursprünglich nach der Art der Entlohnung drei Gruppen von Pfarrgeistlichen: Rektoren, Vikare und Perpetual curates. Die Kirche finanzierte sich unter anderem durch Abgaben auf landwirtschaftliche Erzeugnisse, meist in Höhe des Zehnten, englisch tithes. Dabei gab es greater tithes auf Weizen, Heu und Holz sowie lesser tithes auf alle übrigen Erzeugnisse.

Ein Vikar erhielt im Gegensatz zu einem Rektor grundsätzlich nur die lesser tithes. Häufig hatte ein Mönchskloster die Stelle des Rektors inne. Die Mönche unterhielten den Vikar, damit dieser sie bei der Gemeindearbeit vertrat.

Ein Perpetual curate war normalerweise für eine Gemeinde zuständig, die durch die Teilung einer größeren, von einem Vikar geleiteten Gemeinde entstanden war. Er erhielt grundsätzlich keinen Anteil am Zehnten, sondern wurde von der Diözese unterhalten. Das Wort „ständig“ sollte die dauerhafte Anstellung und damit eine ähnliche Sicherheit wie bei den besser ausgestatteten Pfarrgeistlichen ausdrücken. Zugleich grenzten sich Perpetual curates damit von bloßen Hilfsgeistlichen mit eigenem Seelsorgebezirk ab. Diese waren keine Repräsentanten der kirchlichen Autorität in ihrer Gemeinde und durften sich deshalb nicht Pfarrer nennen.

Ein Gesetz des britischen Parlaments von 1868 erlaubte Perpetual curates, künftig den Titel Vicar zu führen. Zusammen mit weiteren Kirchenreformen sollte dies die Einkommensunterschiede unter den Klerikern verringern. In der Folge verschwammen die Rangunterschiede zunehmend. Heute wird im allgemeinen Sprachgebrauch häufig jeder Kleriker als Vikar bezeichnet; der Titel wird damit ähnlich verwendet wie früher der inzwischen weitgehend verschwundene Begriff Parson für einen Pfarrer.

Die meisten Gemeinden in England und Wales haben die überlieferte Bezeichnung für ihren Gemeindegeistlichen beibehalten. In städtisch geprägten Gegenden überwiegt der Titel Vikar. Dies hängt damit zusammen, dass im Viktorianischen Zeitalter viele neue Gemeinden gegründet wurden, deren Geistliche den Titel nach 1868 annahmen.

In der Episkopalkirche der Vereinigten Staaten von Amerika leitet ein Vikar eine von der Diözese finanzierte Missionsgemeinde. Eine finanziell selbstständige Gemeinde wird dagegen von einem Rektor geleitet.

Vikare in alt-katholischen Kirchen

In der alt-katholischen Kirche in Deutschland ist ein Vikar oder eine Vikarin ein Pfarramtsanwärter, der bereits zum Priester geweiht wurde. Nach bestandener Pfarramtsprüfung führt er den Titel Pfarrvikar. Ein Pfarrvikar kann sich auf jede vakante Pfarrstelle bewerben.

In der altkatholischen Kirche Österreichs erhält ein Priester nach seiner Weihe den Titel Vikar, wenn der Bischof ihn für bestimmte geistliche Amtshandlungen zulässt, ihn mit einem Seelsorgeauftrag betraut oder ihn einem amtsführenden Pfarrer unterstützend zur Seite stellt.

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