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Schufa
Im Rahmen ihres B2B-Portfolios bietet die SCHUFA verschiedene Wirtschaftsauskünfte an, die je nach Risikoprofil unterschiedliche Informationstiefen …
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Grundlagen und Bedeutung
Die Schufa Holding AG, Eigenschreibweise SCHUFA, ist eine privatwirtschaftliche deutsche Wirtschaftsauskunftei mit Sitz in Wiesbaden. Ihr Zweck ist es, Vertragspartnern Informationen zur Bonität, also zur Kreditwürdigkeit, von Personen und Unternehmen bereitzustellen. Zu ihren Aktionären gehören Kreditinstitute, Handelsunternehmen und andere Dienstleister. Die Schufa ist deshalb wichtig, weil ihre Auskünfte bei Krediten, Verträgen, Mietwohnungen, Mobilfunkverträgen, Online-Handel und anderen Geschäften eine Rolle spielen können.
Nach den Angaben im Artikel verfügt die Schufa über 943 Millionen Einzeldaten zu 67,9 Millionen natürlichen Personen und zu 6 Millionen Unternehmen. Sie bearbeitet jährlich mehr als 165 Millionen Anfragen zur Kreditwürdigkeit. Davon sind 2,7 Millionen Auskünfte an Verbraucher, die ihre eigenen Daten einsehen wollen. 2024 beschäftigte sie rund 1.000 Mitarbeiter; für 2025 wird ein Umsatz von 304 Millionen Euro genannt.
Die Schufa entstand 1927 in Berlin aus einem System zur Beurteilung des Zahlungsverhaltens von Kunden der Berliner Städtischen Elektrizitäts-Aktiengesellschaft. Diese verkaufte in den 1920er Jahren auch Haushaltsgeräte auf Raten. Nur regelmäßig zahlende Kunden erhielten solche Geräte. Walter Meyer, Kurt Meyer und Robert Kauffmann gründeten daraus die Schutzgemeinschaft für Absatzfinanzierung. Später entstanden regionale Schufa-Gesellschaften; 1952 wurde die Bundes-Schufa e. V. mit Sitz in Wiesbaden gegründet. Im Jahr 2000 wurde sie in die Schufa Holding AG umgewandelt. Seit 2004 bietet die Schufa auch Bonitätsauskünfte über Unternehmen an, seit 2005 können Verbraucher über ein Internetportal eigene Daten einsehen.
Datenschutz und gespeicherte Daten
Die Schufa ermittelt ihre Daten nur teilweise selbst. Meist liefern Banken und andere Vertragspartner Daten über ihre Kunden. Außerdem nutzt die Schufa öffentliche Quellen, etwa Schuldnerverzeichnisse der Amtsgerichte. Ob solche öffentlichen Daten ohne Einwilligung der Betroffenen digitalisiert und in einer privaten Datenbank gespeichert werden dürfen, wird im Artikel als umstritten beschrieben.
Seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung dürfen Unternehmen Daten auch ohne ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen an die Schufa weitergeben, wenn ein einfacher schriftlicher Hinweis erfolgt. Begründet wird dies mit einem berechtigten Interesse nach Art. 6 Abs. 1 f DSGVO. Bereits seit 1977 unterlag die elektronische Schufa-Kartei dem Bundesdatenschutzgesetz. Das sogenannte „Schufa-Urteil“ des Bundesgerichtshofs von 1985 verlangte früher eine Einwilligung der Kunden, die „Schufa-Klausel“; diese Regelung wurde durch die DSGVO gegenstandslos.
Bei Privatkunden speichert die Schufa unter anderem Kontaktdaten wie Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, aktuelle und frühere Anschriften sowie damit auch das „Umzugsverhalten“. Außerdem speichert sie Angaben zu Art, Gegenstand und Zahlungsbedingungen von Geschäften, etwa Kredit- und Leasingverträge mit Betrag und Laufzeit, Girokonten, Pfändungsschutzkonten, Kreditkarten, Telekommunikationskonten und Kundenkonten im Handel oder Versandhandel. Hinzu kommen Daten über abweichendes Zahlungsverhalten, zum Beispiel fällige, ausreichend gemahnte und nicht bestrittene Forderungen, sowie Forderungen nach gerichtlicher Entscheidung und deren Erledigung. Auch Missbrauch von Konten oder Kreditkarten nach Nutzungsverbot kann gespeichert werden.
Aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen kann die Schufa Angaben wie eidesstattliche Versicherungen, Haftbefehle zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung sowie die Beantragung oder Eröffnung einer Privatinsolvenz speichern. Anfragen von Händlern, Kreditinstituten und anderen Stellen werden ebenfalls mit Zusatzinformationen gespeichert, etwa Name und Branche der anfragenden Stelle sowie der Zweck der Anfrage.
Auskunft, Berichtigung und Löschung
Nach Art. 15 DSGVO hat jede Person das Recht, Auskunft über die bei einem Unternehmen gespeicherten eigenen Daten zu erhalten. Außerdem besteht ein Recht, fehlerhafte Daten korrigieren zu lassen. Eine kostenlose Datenübersicht kann mehrmals im Jahr angefordert werden. Die Schufa bietet Einsicht in eigene Daten über meineschufa.de; dort werden unter anderem die berechnete Bonität und Anfragen von Kreditinstituten oder Händlern angezeigt. Weitergehende Informationen sind seit etwa Mitte 2021 kostenpflichtig. Der eigene Basisscore kann auch online und kostenlos mit der „Schufa-App Bonify“ ermittelt werden.
Wenn Betroffene fehlerhafte Daten finden, können sie sich an das Servicecenter wenden. Einige Daten wie Anschrift, E-Mail-Adresse und Mobilrufnummer können online selbst geändert werden. Nach Erhalt der schriftlichen Kopie der gespeicherten personenbezogenen Daten kann zusätzlich eine elektronische Kopie nach Art. 15 DSGVO abgerufen werden.
Die Schufa nennt verschiedene Löschfristen. Pfändungskonten und Basiskonten werden unmittelbar nach Bekanntgabe der Beendigung oder Kündigung durch das Unternehmen gelöscht. Die Erteilung der Restschuldbefreiung wird nach sechs Monaten gelöscht. Anfragen für Finanzprodukte werden nach zwölf Monaten gelöscht, aber schon nach zehn Tagen nicht mehr weitergegeben. Abgezahlte Kredite, beendete Kreditkartenkonten, eidesstattliche Versicherungen und Haftbefehle zu eidesstattlichen Versicherungen werden nach drei Jahren gelöscht, teils bei Nachweis einer gerichtlichen Löschung früher. Informationen zu fälligen Forderungen werden nach drei vollen Kalenderjahren gelöscht, sofern sie nicht etwa durch Vollstreckungsbescheid tituliert wurden. Die Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens wird nach sechs vollen Jahren gelöscht, die Ankündigung einer Restschuldbefreiung nach zehn Jahren auf den Tag genau.
Für kleine Forderungen gibt es eine Ausnahmeregelung: Die Forderung muss erstmals nach dem 1. Juli 2012 gemeldet worden sein, weniger als 2.000 Euro betragen, innerhalb von sechs Wochen beglichen worden sein und darf keine titulierte Forderung sein. Wenn die Schufa eine Löschung oder Korrektur ablehnt, kann der Ombudsmann als Schlichter eingeschaltet werden. Der Artikel erwähnt außerdem Kritik, wonach die Schufa unzulässig historische Daten von Millionen Personen verwende; die Schufa betont dazu, historische Daten würden in der Datenkopie nach Art. 15 DSGVO nicht gesondert ausgewiesen.
Geschäftskunden und Auskunftsprodukte
Die Schufa unterscheidet ihre Geschäftspartner in drei Kategorien. A-Vertragspartner, darunter Kreditkartenunternehmen, Kreditinstitute und Leasinggesellschaften, erhalten Positiv- und Negativmerkmale. Positivmerkmale sind zum Beispiel ordnungsgemäß geführte Konten oder Kredite; Negativmerkmale beziehen sich auf Zahlungsstörungen oder ähnliche Risiken. B-Vertragspartner, also Nicht-Banken wie Handel, Versandhandel, elektronischer Handel, Immobilienwirtschaft, Telekommunikationsunternehmen und andere Unternehmen mit Leistungen auf Kredit, erhalten Negativmerkmale. F-Vertragspartner, etwa Inkassounternehmen, erhalten Adressdaten.
Die Schufa-Daten werden auch für Identitätsprüfung und Altersverifikation genutzt. eBay verwendet Schufa-Daten seit März 2003 zur Identitätsfeststellung bei neuen Benutzerkonten, um Identitätsdiebstahl zu erschweren. Seit dem 1. November 2005 bietet die Schufa ein Altersverifizierungssystem an, das von der Kommission für Jugendmedienschutz genehmigt und anerkannt wurde. Damit können Produkte, die nur an Volljährige verkauft werden dürfen, ohne PostIdent-Verfahren bestellt werden; die Zustellung erfolgt eigenhändig an die als erwachsen identifizierte Person.
Laut Unternehmensbericht hatte die Schufa 2014 rund 9.000 Unternehmenskunden. In Bereichen wie Kreditwirtschaft, Telekommunikation, Forderungsmanagement und gewerblicher Immobilienwirtschaft lagen ihre Marktanteile zwischen 80 % und fast 100 %. Im B2B-Bereich bietet sie Wirtschaftsauskünfte wie „Vollauskunft“, „Kompaktauskunft“ und „Kurzauskunft“ an. Diese enthalten unter anderem Bonitätsindex, Ausfallwahrscheinlichkeit und Kreditlimitempfehlungen. Hinzu kommen internationale Wirtschaftsauskünfte und Monitoring-Lösungen.
Scoring und Bewertungssystem
Ein zentrales Angebot der Schufa ist der Score-Wert. Ein Score ist ein rechnerischer Wert, der einem Verbraucher zugeordnet wird und abschätzen soll, wie wahrscheinlich es ist, dass ein Kredit bedient wird. Je niedriger der Wert im früheren System war, desto größer schätzte die Schufa die Ausfallwahrscheinlichkeit ein. Nach Angaben der Schufa hängt der Score vom Zweck der Anfrage ab; Versicherungen konnten also andere Scorewerte erhalten als Mobilfunkanbieter. In Score-Werte gingen unter anderem die Anzahl der Wohnungswechsel und die Anzahl der Bankkonten ein.
Im März 2026 führte die Schufa ein neues Bewertungssystem ein. Es ersetzte die bisherigen sechs Branchenscores und den Basisscore und machte das Bewertungsschema transparent. Die neue Skala reicht von 100 bis 999; eine höhere Punktzahl bedeutet eine höhere Bonität. Das Schema beruht auf 12 Kriterien: Zahlungsstörungen, Alter des ältesten Bankvertrags, Alter der ältesten Kreditkarte, Alter der aktuellen Adresse, Alter des jüngsten Rahmenkredits, Anzahl von Anfragen und Abschlüssen für Girokonten und Kreditkarten in den vergangenen zwölf Monaten, Anzahl von Anfragen außerhalb des Bankenbereichs in den vergangenen zwölf Monaten, aufgenommene Ratenkredite in den vergangenen zwölf Monaten, längste Restlaufzeit aller Ratenkredite, Kreditstatus, Immobilienkredit und Vorliegen einer Identitätsprüfung. Medien kritisierten, dass nach dem siebten Kriterium etwa die Anmeldung bei bestimmten Mobilitäts-Apps zu einer Schufa-Abfrage und dadurch zu einem sinkenden Score führen könne.
Vor März 2026 war das genaue Scoring-Verfahren nicht offengelegt. Es beruhte angeblich auf einem logistischen Regressionsmodell, also einem statistischen Modell zur Schätzung der Wahrscheinlichkeit eines Ereignisses mit zwei möglichen Ausgängen. Für das Verfahren von 2001 wurden etwa 6,7 Millionen anonymisierte Datensätze über 15 Monate ausgewertet. Der frühere Basisscore wurde in Prozent angegeben, alle drei Monate neu berechnet und lag zwischen 0 % und 100 %, wobei hohe Werte besser waren und 100 % nur ein theoretischer Wert war. Frühere Branchenscores hatten je nach Version Wertebereiche von 0 bis 1.000 oder 0 bis 9.999 sowie Ratingstufen von A bis P, wobei A die beste Stufe war.
Kritik und rechtliche Streitpunkte
Kritik an der Schufa kommt vor allem von Verbraucherschutzverbänden, Datenschützern und Rechtsanwälten. Ein Thema ist die Legitimation von Anfragen: Unzulässige Gefälligkeitsabfragen durch Personen bei Schufa-Vertragspartnern lassen sich laut Kritik nicht zuverlässig verhindern. Ein weiteres Thema ist die Transparenz des Scorings. Bis März 2026 war die genaue Berechnung nicht offengelegt. Der Bundesgerichtshof entschied am 28. Januar 2014, dass die genaue Scoreberechnung als Geschäftsgeheimnis betrachtet werden kann und der Informationsumfang der Schufa-Auskunft den Anforderungen des damaligen BDSG genügt.
Der Europäische Gerichtshof entschied am 7. Dezember 2023, dass Schufa-Scoring grundsätzlich erlaubt ist, aber von Banken und anderen Entscheidern nicht als alleinige, automatisierte Grundlage einer Entscheidung verwendet werden darf. Dafür müsse das Scoring transparenter werden. Schon zuvor gab es Kritik daran, dass das Einholen von Kreditangeboten negativ wirken konnte, wenn Banken eine Anfrage als „Anfrage Kredit“ statt als „Anfrage Kreditkondition“ meldeten. Diese Praxis ist durch § 28a Abs. 2 Satz 4 BDSG inzwischen verboten.
Auch Fehler in Daten sind ein Kritikpunkt. Stiftung Warentest stellte 2003 fest, dass 69 % der geprüften Daten unvollständig, veraltet oder falsch gewesen seien. 2010 ergab eine weitere Stichprobe, dass 1 % der Schufa-Daten falsch, 8 % veraltet und bei 28 % Daten fehlten. Die Schufa erklärte 2012, ihr Modell beruhe auf dem Gegenseitigkeitsprinzip, also darauf, dass Vertragspartner aktualisierte Daten melden. Laut Schufa-Kredit-Kompass lagen 2018 zu 90,6 % der Verbraucher nur positive Informationen vor; dies sei aber nicht von unabhängiger dritter Stelle bestätigt.
Weitere Kritik betrifft Datenschutz und mögliche gesellschaftliche Folgen. Datenschützer warnten 2003 vor der Entwicklung der Schufa zu einer privatwirtschaftlich organisierten Zentraldatei. 2012 wollte die Schufa mit dem Hasso-Plattner-Institut im Projekt „SCHUFALab@HPI“ soziale Netzwerke und Onlinedienste als mögliche Quellen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit erforschen; nach starker Kritik wurde der Vertrag beendet. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe nannte 2019 negative Schufa-Einträge als eine Ursache dafür, dass bundesweit 650.000 Menschen ohne Wohnung sind, weil viele Vermieter eine Schufa-Auskunft verlangen. Das Projekt CheckNow, mit dem die Schufa Zugriff auf Kontoauszüge möglicher Schuldner erhalten hätte, wird seit 2021 nicht mehr weiterverfolgt.
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