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Rituelle Gewalt

Als rituelle Gewalt oder rituellen Missbrauch bezeichnen Forschung und Psychotherapie eine besondere, seltene Form von schwerem, körperlichem und …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Begriff und Einordnung
  2. 2. Fachliche Begriffe und Abgrenzungen
  3. 3. Annahmen zu Dissoziation und Kontrolle
  4. 4. Opferschutz und therapeutische Vorsicht
  5. 5. Häufigkeiten und Studienlage
  6. 6. Probleme der Überprüfung

Begriff und Einordnung

Rituelle Gewalt beziehungsweise ritueller Missbrauch bezeichnet in Forschung und Psychotherapie eine besondere, seltene Form schweren körperlichen und psychisch-emotionalen sexuellen Missbrauchs, besonders an Kindern und Jugendlichen. Mehrere Täter, oft Angehörige, üben die sexualisierte Gewalt organisiert, wiederholt sowie in ritueller oder zeremonieller Form aus. Die Taten werden mit einem Glaubenssystem, Kult, einer Ideologie oder Religion begründet oder gerechtfertigt, um Macht und Kontrolle über die Opfer zu gewinnen. Dabei ist unerheblich, ob Täter selbst an diese Begründungen glauben.

Eine einheitliche wissenschaftliche Definition gibt es bislang nicht. Fachgremien verwenden daher häufig die genaueren Begriffe „organisierte und sexualisierte rituelle Gewalt“ oder „sexualisierte Gewalt in organisierten und rituellen Strukturen“. Der ab etwa 1980 in den USA geprägte Begriff Satanic Ritual Abuse (SRA) bezog sich ursprünglich auf die Annahme, verbreitete satanistische Kreise erzeugten durch Rituale Persönlichkeitsspaltung und mind control. Die dazugehörige Theorie ist wissenschaftlich unbelegt, gilt als Teil der Verschwörungstheorie Satanic Panic, und die suggestiven traumatherapeutischen Methoden zum angeblichen Wiedergewinnen verlorener Erinnerungen werden heute fachlich abgelehnt.

Fachliche Begriffe und Abgrenzungen

Nach der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen liegt organisierte sexualisierte Gewalt vor, wenn mehrere Täter, Täterinnen oder Täternetzwerke schwere sexualisierte Gewalt zusammen mit körperlicher und psychischer Gewalt systematisch anwenden. Sie ist häufig mit kommerzieller sexueller Ausbeutung verbunden, etwa Zwangsprostitution oder der Herstellung von Missbrauchsdarstellungen. Wird Gewalt durch eine Ideologie begründet oder gerechtfertigt, wird sie als rituelle Gewalt bezeichnet. Solche Ideologien können religiös sein, beispielsweise bei Sekten und Kulten, oder politisch, etwa in rassistischen oder faschistischen Gruppierungen. In manchen Quellen gelten Tätergruppen oder sexualisierte Gewalt jedoch nicht durchgehend als notwendige Merkmale.

Der Endbericht der Enquete-Kommission des 13. Deutschen Bundestages „Sogenannte Sekten und Psychogruppen“ von 1998 versteht rituellen Missbrauch als sexuelle, körperliche und psychische Übergriffe. Kennzeichen ritueller Handlungen seien wiederkehrende Symbolik und gleichförmige Handlungen im Ausdruck eines Glaubenssystems, etwa in kultisch-rituellen oder satanistisch-magischen Ritualen. Solche Elemente könnten auch in Kinderpornografie als wiederkehrende Rahmenelemente beim sexuellen Kindesmissbrauch vorkommen.

Weitere Definitionen betonen eine länger anhaltende, planvolle Misshandlung mit physischer, sexueller und/oder psychischer Gewalt im Rahmen von Zeremonien. Der Anschein von Religiosität, Magie oder Übernatürlichem könne Opfer verwirren, verängstigen, einschüchtern und indoktrinieren. In der Literatur existieren zahlreiche, unterschiedlich weit gefasste Bezeichnungen, darunter ritueller Missbrauch, ritualisierter Missbrauch, satanisch-rituelle Gewalt und organisierte rituelle Gewalt. Fachleute beschreiben die Definitionen deshalb als stark heterogen. Kritiker weisen darauf hin, dass der unscharfe Begriff juristische, therapeutische und weltanschauliche Fragen vermische und eine Nähe zu Verschwörungstheorien begünstigen könne. Andere fordern, satanistische Kultgewalt, besonders brutale Gewalt, wiederholten Zwangsmissbrauch und Missbrauch in Sekten begrifflich getrennt zu behandeln.

Annahmen zu Dissoziation und Kontrolle

Einige Fachwissenschaftler, darunter Michaela Huber, nehmen an, gezielte wiederholte Misshandlungen in frühester Kindheit könnten Menschen konditionieren oder „programmieren“ und häufig eine dissoziative Identitätsstörung (DIS) auslösen. Eine DIS ist eine psychische Störung mit unterschiedlichen Identitätszuständen. Nach dieser Annahme verringere eine „Spaltung“ in Persönlichkeitsanteile die Möglichkeit, dass Betroffene Gehör finden; in dissoziiertem Zustand seien sie Befehlen der Täter besonders ausgeliefert. Teilweise wird behauptet, Betroffene seien zu eigenen Gewalthandlungen gezwungen worden und reagierten wegen Schuldgefühlen oder Furcht vor Strafverfolgung nicht auf Hilfe. Ebenso werden „Programmierer“-Persönlichkeiten und „Anti-Hilfe-Programme“ behauptet. Für solche Programme, durch die Täter innere Persönlichkeitszustände kontrollierten oder falsche Aussagen auslösten, gibt es laut Artikel keinerlei Belege.

Peter Fiedler hält rituelle Missbrauchserfahrungen in der Kindheit nur in „sehr seltenen Einzelfällen“ für die Ursache einer DIS. Silvia Gubi-Kelm und Luise Greuel betonen, dass nicht unmittelbar von einem psychischen Störungsbild auf ein Trauma geschlossen werden kann. Auch die Annahme „Dissoziation gleich Trauma“ sei falsch; Menschen könnten dissoziative Störungen ohne Traumaerfahrung entwickeln. Eine absichtliche Erzeugung schwerer Störungen zur Fremdkontrolle wird aus neurowissenschaftlicher Sicht als unmöglich angesehen. Maggie Schauer zufolge kann Folter oder Deprivation Menschen psychisch brechen, aber nicht über die entstehende Traumafolgestörung zuverlässig kontrollierbar machen.

Philipp Herzog, Tim Kaiser und Rafaële J. C. Huntjens finden keine belastbaren Belege für eine absichtlich herbeigeführte „Persönlichkeitsspaltung“. Annahmen über Amnesie und Wiedererinnern seien gedächtnispsychologisch nicht plausibel; in Therapien gewonnene Erinnerungen hätten sich empirisch nicht bestätigen lassen. Auch die Vorstellung, getrennte Identitäten bei DIS hätten getrennte Gedächtnisse, sei experimentell nicht belegt.

Opferschutz und therapeutische Vorsicht

Der Fachkreis Sexualisierte Gewalt in organisierten und rituellen Gewaltstrukturen hält Schutzmaßnahmen nach Gewaltschutzgesetz oder Familienrecht für geeignet. Praktisch problematisch ist jedoch, dass die für rechtliche Verfahren und Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz erforderliche Beweisbarkeit der Taten häufig fehlt. Neben Traumatherapien empfiehlt der Fachkreis Ausstiegsbegleitungen. Susanna Niehaus und Andreas Krause kritisieren an diesem Bericht Elemente eines Verschwörungsnarrativs, insbesondere die Vorstellung von mind control durch gezielte Spaltung und Programmierung.

Sekten-Info NRW verweist auf Empfehlungen der APA, des weltweit größten Psychologenverbands: Es gibt keine Symptome, die eindeutig sexuellen Missbrauch nachweisen. Vorsicht ist geboten, wenn Therapeuten bei vielen Patienten während der Behandlung wiedergewonnene Erinnerungen an Missbrauch in der Kindheit berichten oder ohne zuvor vorhandene Missbrauchserinnerungen zum Kontaktabbruch mit engsten Angehörigen und Freunden raten. Im Zweifel wird eine zweite, unabhängige psychotherapeutische Meinung empfohlen.

Herzog, Kaiser und Huntjens stufen Psychotherapien als wahrscheinlich schädlich ein, wenn bei Menschen mit DIS bestehende Identitäten als tatsächlich existierende Personen behandelt und anerkannt werden, weil dadurch „alter“-Persönlichkeiten induziert werden könnten. Deprogrammierungsansätze und Recovered-Memory-Techniken beruhten teils auf ungeprüften oder nachweislich falschen Annahmen und könnten falsche Erinnerungen erzeugen oder Symptome verschlimmern.

Häufigkeiten und Studienlage

Die verfügbaren Erhebungen erlauben keine verlässliche Häufigkeitsbestimmung. Von Januar bis März 2007 befragten Thorsten Becker, Wanda Karriker, Bettina Overkamp und Carol Rutz in der nicht repräsentativen Extreme Abuse Survey knapp 1500 Teilnehmende aus 31 Ländern, die sich als Überlebende extremer Gewalt einordneten. 52 % ordneten ihre Erfahrung „Rituelle Gewalt und Mind Control“ zu, 19 % „Rituelle Gewalt“, 7 % „Mind Control“ und 22 % anderen Formen extremer Gewalt.

In Deutschland wurden 2005 bis 2007 insgesamt 3225 kassenärztliche Psychotherapeuten in Ruhrgebiet, Rheinland-Pfalz und Saarland angeschrieben. Von 1523 Rückmeldungen berichteten 182 Therapeuten von Schilderungen ihrer Patienten im Zusammenhang mit ritueller Gewalt; je nach Bundesland schätzten sie 94 % bis 100 % dieser Fälle als glaubwürdig ein. Diese Einschätzungen gelten forensisch, also für die gerichtliche Beweisprüfung, nicht als haltbar: Sie wurden als subjektiv und unsystematisch kritisiert; außerdem werden selektiver Rücklauf und mögliche Mehrfachnennungen beanstandet. Eine Studie von 2016 interviewte zwölf Patientinnen, darunter acht mit Berichten über Gruppenmisshandlungen und satanistische Rituale. Kritisiert wurden die sehr kleine Stichprobe und die Auswahl ausschließlich durch Trauma-Expertinnen.

Natalie Rudolph wiederholte den Fragebogen der Extreme Abuse Survey in Deutschland in angepasster Form. Etwa die Hälfte der Antwortenden berichtete, rituelle Gewalt sei bei Patienten Thema gewesen; zwei Drittel davon glaubten den Patienten. Rudolph hielt die Frage, ob Erzählungen real oder fiktiv seien, für die emotionale Verarbeitung aus Patientensicht nicht entscheidend. Michael Utsch widersprach: Bei strafrechtlich relevanten Vorwürfen wie Körperverletzung oder Freiheitsentzug müsse die Justiz eingeschaltet werden, bei Imaginationen nicht. Sein Fazit lautet, der Ertrag empirischer Studien in Deutschland sei bisher gering.

In den USA berichtete eine 1988 veröffentlichte Erhebung von David Finkelhor und anderen unter 270 Fällen sexuellen Missbrauchs in Kinderbetreuungseinrichtungen von angeblich 36 Fällen ritueller Gewalt. Mary de Young und Debbie Nathan kritisierten fehlende überprüfbare Belege, falsche Schlussfolgerungen sowie die weitgehende Stützung auf anekdotische Interviews. Colin A. Ross hatte bis 1995 nach eigener Aussage rund 80 Personen behandelt, die sich an Beteiligung an einem satanischen Kult erinnerten. Er konnte die Berichte nicht verifizieren; mehrere Behauptungen wurden widerlegt, und ein angeblich weitgespanntes satanistisches Netzwerk ließ sich nicht bestätigen. Elizabeth Loftus kritisierte die möglichen Schäden durch therapeutisch erzeugte falsche Erinnerungen.

Probleme der Überprüfung

Patientenberichte können nicht immer an der Realität überprüft werden, weil oft keine strafrechtliche Aufarbeitung stattgefunden hat. Strafverfolgung ist zudem wegen Verjährungsfristen, des kindlichen Alters der Opfer, anonymer Täter und unbekannter Tatorte schwierig. In Fällen mit strafrechtlicher Aufarbeitung gab es laut Artikel keinerlei Hinweise auf eine Erlebnisfundierung der Berichte.

Bei dissoziativen Störungen können nur Erinnerungsfragmente an mögliche traumatische Ereignisse vorhanden sein. Werden in Therapien regressionsfördernde Methoden eingesetzt, besteht jedoch die Gefahr, falsche Erinnerungen zu konstruieren; echte und falsche Erinnerungen lassen sich dann nicht unterscheiden. Uta Bange sieht eine mögliche Tendenz zu satanistischen Erinnerungen darin, dass Satanismus öffentlich als Synonym für das Böse gelte und dadurch zur Projektionsfläche für den Schrecken eines realen Traumas werden könne. Das erzeugte Aufsehen könne außerdem die Aussicht auf Anteilnahme und Hilfe erhöhen. Sekten-Info NRW weist seit 2020 auf bedenkliche Auswirkungen der Rituelle-Gewalt-Mind-Control-Theorie hin.

Bei Verdacht auf rituellen sexuellen Missbrauch sollen daher Aussagetüchtigkeit und Aussageentwicklung sorgfältig geprüft werden. Dabei müssen mögliche störungsbedingte Beeinträchtigungen zum Zeitpunkt des ersten Erinnerungsabrufs berücksichtigt werden, der überwiegend in aufdeckenden Therapien stattfinde. Aus Dissoziationen während eines berichteten Missbrauchserlebnisses könne nicht auf eine vollständige Speicherung im autobiografischen Gedächtnis geschlossen werden. Zirkuläre Schlüsse von Dissoziation auf ein Trauma seien als Stütze für Aussagen ungeeignet und mit empirischen Erkenntnissen zu Gedächtnisprozessen bei traumatischen Erlebnissen nicht vereinbar.

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