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Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen
Die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (kurz: UBSKM) ist eine Bundesbeauftragte (Beauftragte der …
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Amt und Bedeutung
Die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM) ist eine Beauftragte der deutschen Bundesregierung. Sie vertritt die Anliegen von Betroffenen und ihren Angehörigen und ist Ansprechpartnerin für Fachleute aus Praxis und Wissenschaft sowie für Menschen aus Politik und Gesellschaft, die sich gegen sexuelle Gewalt engagieren oder Fragen zu sexuellem Missbrauch haben. Ihr Dienstsitz befindet sich in Berlin; derzeit hat Kerstin Claus das Amt inne.
Von 2010 bis Juni 2025 trug das Amt den Namen „Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs“. Die Umbenennung erfolgte im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen, kurz „UBSKM-Gesetz“. Dieses Gesetz verstetigte und verankerte das Amt.
Aufgaben und Hilfsangebote
Eine zentrale Aufgabe der UBSKM ist es, über sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zu informieren, die Gesellschaft dafür zu sensibilisieren und Zusammenhänge verständlich aufzuklären. Das Amt setzt sich für einen dauerhaft besseren Schutz von Minderjährigen und für wirksame Hilfen für Betroffene ein. Es vertritt außerdem die Interessen heute erwachsener Menschen, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexualisierte Gewalt erlebt haben.
Zu den Anlaufstellen gehören das „Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch“ und das „Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch“. Gemeinsam mit der Bundesfamilienministerin initiierte die Beauftragte die Kampagne „Nicht Wegschieben“. Sie ruft seit 2022 Erwachsene dazu auf, Kinder und Jugendliche zu schützen, und informiert über konkrete Handlungsmöglichkeiten.
Mit den bundesweiten Initiativen „Kein Raum für Missbrauch“ und „Schule gegen sexuelle Gewalt“ unterstützt die UBSKM Schutzkonzepte in Einrichtungen und Institutionen. Ein Schutzkonzept umfasst Maßnahmen, die sexueller Gewalt vorbeugen und ein angemessenes Eingreifen bei Verdachts- oder Missbrauchsfällen ermöglichen sollen.
Zusammenarbeit und Beteiligung
Seit 2015 wirkt ein ehrenamtlicher Betroffenenrat an der Arbeit des Amtes mit. Seine Mitglieder werden jeweils für fünf Jahre berufen. Der Rat bringt die Erfahrungen und Sichtweisen von Menschen ein, die selbst sexuelle Gewalt erlebt haben.
Im Januar 2016 nahm die bei der UBSKM angesiedelte Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs ihre Arbeit auf. Aufarbeitung bedeutet hier, vergangene Fälle und den institutionellen Umgang mit ihnen zu untersuchen.
Im Dezember 2019 gründeten die UBSKM und das Bundesfamilienministerium gemeinsam den „Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“. Den Vorsitz führen die Unabhängige Beauftragte und die Bundesfamilienministerin gemeinsam. Dem Rat gehören Personen aus Politik, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Fachpraxis sowie Mitglieder des Betroffenenrates an. Sie arbeiten daran, die Fallzahlen durch Prävention, Intervention und Hilfen deutlich zu senken und die Forschung zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zu verstärken. Prävention soll Gewalt verhindern; Intervention bezeichnet das Eingreifen bei einem Verdacht oder einem bekannt gewordenen Fall.
Entstehung und Entwicklung
Die Bundesregierung schuf das Amt 2010 nach dem „Missbrauchsskandal in der römisch-katholischen Kirche“. Ab März 2010 übte die ehemalige Bundesfamilienministerin Christine Bergmann das Amt aus. Sie sollte Empfehlungen für den Runden Tisch „Sexueller Kindesmissbrauch“ und dessen Abschlussbericht erarbeiten, insbesondere zur Verbesserung von Hilfen, Aufarbeitung, Prävention, Intervention und Forschung.
Grundlagen ihrer Arbeit waren persönliche Gespräche mit Betroffenen und Betroffeneninitiativen, die Auswertung einer telefonischen Anlaufstelle und zahlreiche Briefe. Während ihrer Amtszeit gingen mehr als 20.000 Anrufe und mehr als 3.000 Briefe ein. Bergmann empfahl, die unabhängige Stelle fortzuführen. Sie betonte, dass sexueller Kindesmissbrauch und der Umgang damit in den jeweiligen Einrichtungen und gesellschaftlichen Bereichen aufgearbeitet werden müssten. Ihr Abschlussbericht erschien am 24. Mai 2011; bis Ende Oktober 2011 unterstützte sie weiterhin den Runden Tisch und vermittelte ihre Empfehlungen. Der Runde Tisch verabschiedete seinen Abschlussbericht am 30. November 2011.
Johannes-Wilhelm Rörig folgte Bergmann im Dezember 2011 durch Kabinettsbeschluss. Das Bundeskabinett berief ihn mit Beschluss vom 26. März 2014 ab dem 1. April 2014 für fünf Jahre und am 27. März 2019 erneut für weitere fünf Jahre. Im Dezember 2018 hatte das Kabinett das Amt verstetigt, also dauerhaft eingerichtet. Rörig legte sein Amt am 28. Februar 2022 nieder. Bis zur Nachfolge führte Manuela Stötzel, die langjährige Leiterin des UBSKM-Arbeitsstabes, das Amt kommissarisch.
Kerstin Claus übernahm das Amt ab dem 1. April 2022 für eine Laufzeit von fünf Jahren. Der Artikel nennt zusätzlich den 30. April 2022 als Datum ihrer Nachfolge durch Kabinettsbeschluss. Zu ihren Schwerpunkten gehören die gezielte Qualifikation von Fachkräften, eine bessere gesellschaftliche Aufklärung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen und der Aufbau eines Zentrums für Forschung gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen.
Rechtliche und organisatorische Stellung
Das Amt arbeitete von Beginn an auf Grundlage eines Kabinettsbeschlusses der Bundesregierung und wurde im Dezember 2018 auf dieser Grundlage verstetigt. Der Koalitionsvertrag der 20. Legislaturperiode sah vor, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. Laut Artikel erfolgte die gesetzliche Verstetigung und Verankerung bis Juni 2025 durch das „UBSKM-Gesetz“.
Die Unabhängige Beauftragte ist nicht weisungsgebunden und unterliegt keiner Fachaufsicht. Das bedeutet, dass ihr keine fachlichen Anweisungen für die Ausübung ihrer Aufgaben erteilt werden. Organisatorisch ist das Amt beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend angesiedelt.