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Reichsstelle für Außenhandel

Die Reichsstelle für Außenhandel war eine Behörde des Deutschen Reichs in der Zeit des Nationalsozialismus, die dem Staatsinterventionismus und der …

Inhalt4 Abschnitte
  1. 1. Aufgabe und Bedeutung
  2. 2. Wirtschaftspolitischer Hintergrund
  3. 3. Organisation und Arbeitsweise
  4. 4. Auflösung und Eingliederung

Aufgabe und Bedeutung

Die Reichsstelle für Außenhandel war eine Behörde des Deutschen Reichs während des Nationalsozialismus. Sie diente dem staatlichen Eingreifen in die Wirtschaft, dem sogenannten Staatsinterventionismus, und sollte den Import und Export kontrollieren. Gemeinsam mit regionalen Außenhandelsstellen ermöglichte sie dem Staat, den Außenhandel umfassend zu beeinflussen.

Wirtschaftspolitischer Hintergrund

Nach der nationalsozialistischen „Machtergreifung“ im Februar 1933 richtete die Reichsregierung unter Adolf Hitler die Wirtschaftspolitik auf eine beschleunigte Aufrüstung aus. Durch Rüstungsaufträge wurde der Binnenmarkt belebt. Der Außenhandel stagnierte jedoch seit 1929/30; sowohl Importe als auch Exporte gingen weiter zurück.

Dadurch nahm das Deutsche Reich weniger Devisen ein. Devisen sind ausländische Zahlungsmittel, die für Geschäfte mit anderen Staaten benötigt werden. Für die Rüstungsindustrie waren sie besonders wichtig, weil mit ihnen notwendige Rohstoffe aus dem Ausland gekauft werden mussten. Die Regierung wollte die knappen Devisen deshalb möglichst effizient einsetzen.

Organisation und Arbeitsweise

Mit dem Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des Außenhandels vom 18. Oktober 1933 beschränkte die Reichsregierung die bisherigen Aufgaben und Kompetenzen der Industrie- und Handelskammern. Ihre Zuständigkeiten im Außenhandel wurden auf staatliche Außenhandelsstellen übertragen. Diese Einrichtungen mussten von den jeweiligen Industriezweigen selbst finanziert werden.

Die Außenhandelsstellen sammelten Informationen und dienten Unternehmen als Auskunfts- und Beratungsstellen. Außerdem sollten sie die dauerhafte Zusammenarbeit zwischen staatlichen Behörden und Einrichtungen der Industrie fördern. Später regulierten sie auch Mengen und Preise im Außenhandel und sorgten für die Bildung von Vorräten im Inland.

Zur Koordination und Leitung dieser Stellen entstand die Reichsstelle für Außenhandel. Sie unterstand sowohl dem Auswärtigen Amt, in dem Oskar Wingen für diesen Bereich verantwortlich war, als auch dem Reichswirtschaftsministerium. Als organisatorischer Kern diente die bereits seit 1929 bestehende Zentralstelle für Außenhandel, die zur neuen Behörde ausgebaut wurde.

Auflösung und Eingliederung

Die Außenhandelsstellen und die Reichsstelle für Außenhandel bestanden bis zum 1. April 1943. Danach wurden Gauwirtschaftskammern als neue regionale Wirtschaftsbezirke geschaffen. Die bisherigen Außenhandelsstellen gingen in diesen Kammern als Außenwirtschaftsabteilungen auf.

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