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Rat für Auswärtige Angelegenheiten
Der Rat ist bei Erfüllung seiner Aufgaben an die außenpolitische Strategie des Europäischen Rats gebunden (Art. 22 EU-Vertrag). Vorsitzender des Rats für …
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Aufgabe und Arbeitsweise
Der Rat für Auswärtige Angelegenheiten (RAB), englisch Foreign Affairs Council (FAC), auch Außenministerrat genannt, ist eine Ratsformation des Rates der Europäischen Union. Er befasst sich mit den Angelegenheiten der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. Vor dem Vertrag von Lissabon wurden diese Aufgaben vom Rat für Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen wahrgenommen.
Bei seiner Arbeit ist der Rat an die außenpolitische Strategie des Europäischen Rates gebunden (Art. 22 EU-Vertrag). Den Vorsitz führt der Hohe Vertreter der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik. Anders als in anderen Ratsformationen leitet daher nicht der Vertreter des Mitgliedstaates mit der aktuellen Ratspräsidentschaft die Sitzungen. Der Hohe Vertreter besitzt neben den Mitgliedstaaten auch ein Initiativrecht, kann also Vorschläge einbringen. Unterstützt wird der Rat durch den Europäischen Auswärtigen Dienst. Trotz dieser Neuerungen werden Beschlüsse weiterhin einstimmig gefasst.
Zusammensetzung und politische Interessen
Der Rat für Auswärtige Angelegenheiten besteht aus den 27 Außenministern der EU-Mitgliedstaaten. Die Minister gehören auf nationaler Ebene Parteien unterschiedlicher politischer Richtungen an. Diese Parteien sind grenzüberschreitend in europäischen politischen Parteien organisiert.
Das Verhandlungs- und Abstimmungsverhalten der Minister wird vor allem von den Interessen ihrer jeweiligen Staaten bestimmt. Zugleich können ihre Parteizugehörigkeiten dabei helfen, die Politik des Rates insgesamt zu erklären.