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Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen
Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen ; Titel (engl.): United Nations Framework Convention on Climate Change ; Datum: 9. Mai 1992.
Inhalt4 Abschnitte
Zweck und Grundprinzipien
Das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (englisch United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC; kurz Klimarahmenkonvention) ist ein internationales Umweltabkommen. Sein Ziel ist es, eine gefährliche, vom Menschen verursachte Störung des Klimasystems zu verhindern, die globale Erwärmung zu verlangsamen und ihre Folgen zu mildern. Dazu sollen die Konzentrationen von Treibhausgasen in der Atmosphäre stabilisiert werden.
Die Stabilisierung soll so rechtzeitig erfolgen, dass sich Ökosysteme auf natürliche Weise an Klimaänderungen anpassen können, die Nahrungsmittelerzeugung nicht bedroht wird und eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung möglich bleibt. Eine zentrale Pflicht aller Vertragsparteien ist die regelmäßige Veröffentlichung von Treibhausgasinventaren. Das sind Berichte über die aktuellen Treibhausgasemissionen und deren Entwicklung.
Der Klimaschutz soll heutigen und künftigen Generationen dienen. Dabei gilt der Grundsatz der gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeit: Alle Staaten tragen Verantwortung, doch ihre jeweiligen Fähigkeiten und ihre unterschiedliche Beteiligung an der Entstehung des Problems müssen berücksichtigt werden. Deshalb sollen entwickelte Staaten eine Führungsrolle übernehmen. Die besonderen Bedürfnisse, Bedingungen und Belastungen der Entwicklungsländer sind bei Klimaschutzmaßnahmen vollständig zu beachten.
Entstehung, Geltung und Organisation
Die Klimarahmenkonvention wurde am 9. Mai 1992 in New York City verabschiedet und noch im selben Jahr auf der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro von 154 Staaten unterzeichnet. Sie trat gemäß Artikel 23 am 21. März 1994 in Kraft. Zum 6. Juli 2022 hatten 198 Parteien das Abkommen ratifiziert. Depositar, also Verwahrer des Vertrags, ist der Generalsekretär der Vereinten Nationen.
Mit UNFCCC wird auch das Sekretariat bezeichnet, das die Umsetzung der Konvention begleitet. Es zog am 12. August 1996 nach Bonn in das Haus Carstanjen und ist seit Herbst 2013 dort sowie auf dem Bonner UN-Campus untergebracht. Seit 2022 ist Simon Stiell aus Grenada Exekutivsekretär. Zuvor wurde das Sekretariat unter anderem von Michael Zammit Cutajar, Joke Waller-Hunter, Yvo de Boer, Christiana Figueres und Patricia Espinosa geleitet.
Im Januar 2026 kündigte die US-Regierung unter Präsident Donald Trump den Austritt der Vereinigten Staaten aus der Konvention an. Damit würden die USA als bisher einziges Land ihre Mitgliedschaft in diesem weltweiten Rahmenabkommen beenden.
Gruppen von Vertragsstaaten
Die Rechte und Pflichten eines Vertragsstaates hängen davon ab, ob und in welchen Anhängen der Konvention er aufgeführt ist.
• Annex I umfasst im Wesentlichen die damals entwickelten OECD-Staaten sowie die ehemals sozialistischen Staaten Osteuropas, die als „Länder im Übergang zur Marktwirtschaft“ bezeichnet werden. Diese Staaten verpflichteten sich, Treibhausgasemissionen zu begrenzen und Kohlenstoffsenken zu schützen. Kohlenstoffsenken sind natürliche oder andere Systeme, die Kohlenstoff aufnehmen und speichern.
• Annex II umfasst nur die OECD-Staaten aus Annex I, nicht jedoch die Länder im Übergang zur Marktwirtschaft. Diese Staaten müssen Entwicklungsländer besonders unterstützen. Sie tragen die Kosten des Berichtswesens und sollen Entwicklungsländern den Zugang zu umweltverträglichen Technologien erleichtern.
• Nicht-Annex I umfasst alle übrigen Staaten, vor allem Länder, die zur Zeit des Vertragsabschlusses als Entwicklungsländer galten. Besonders berücksichtigt werden Gruppen, die gegenüber den Folgen des Klimawandels stark verwundbar sind, darunter die am wenigsten entwickelten Länder, kleine Inselstaaten und dürregefährdete Länder.
Klimakonferenzen und wichtige Abkommen
Die 198 Vertragsparteien treffen sich jährlich zu UN-Klimakonferenzen, die auch Weltklimagipfel oder COP genannt werden. COP steht für die Konferenz der Vertragsparteien. Dort verhandeln die Staaten über konkrete Klimaschutzmaßnahmen. Entscheidungen müssen im Konsens getroffen werden; daher kann jedes Mitglied eine Entscheidung blockieren.
Besonders bedeutend waren die Konferenzen von Kyoto 1997, Kopenhagen 2009 und Paris 2015. Auf der COP 3 in Kyoto wurde das Kyoto-Protokoll beschlossen. Es verpflichtete Industriestaaten zu zahlenmäßig festgelegten Minderungszielen für Treibhausgase. Außerdem führte es den Internationalen Emissionshandel und zwei projektbezogene Flexibilisierungsmechanismen ein: Joint Implementation (JI) sowie den Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (CDM).
Die COP 15 in Kopenhagen sollte ein Nachfolgeabkommen für das 2012 auslaufende Kyoto-Protokoll hervorbringen. Die Konferenz nahm jedoch lediglich den Copenhagen Accord formal zur Kenntnis. Dieser war nur eine Absichtserklärung zum Klimaschutz und rechtlich nicht verbindlich.
Die COP 21 in Paris endete mit dem Pariser Übereinkommen. Dadurch wurden erstmals alle Staaten verpflichtet, eigene Ziele zur Verringerung ihrer Emissionen festzulegen und umzusetzen. Außerdem müssen sie ihre Fortschritte überprüfen lassen. Alle fünf Jahre sollen die Ziele mit dem aktuellen Stand der Wissenschaft verglichen und angepasst werden.
Trotz der jahrzehntelangen internationalen Bemühungen sind bei der weltweiten Entwicklung der CO₂-Emissionen nur sehr begrenzte Erfolge erkennbar.