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Politikergehälter (Österreich)

Politikergehälter (Österreich) ; Bundespräsident, 280 %, 26.701,00 ; Bundeskanzler, 250 %, 23.841,00 ; Vizekanzler (mit Ressort), 220 %, 20.979,00.

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Grundlage und Zweck der Bezüge
  2. 2. Ausgangsbetrag und Berechnung
  3. 3. Beispiele für Monatsbezüge
  4. 4. Sonderzahlungen und weitere Ansprüche
  5. 5. Aufwendungen und Verzicht
  6. 6. Politikerpensionen

Grundlage und Zweck der Bezüge

Der Ausdruck Politikergehälter bezeichnet hier den Bruttolohn, das Gehalt, Arbeitsentgelt oder den Bezug, den ein Politiker in einem Monat erhält. Für Österreich werden die Bezüge wichtiger politischer Ämter gesetzlich geregelt. Die Bezüge der obersten Organe des Bundes, der Mitglieder von Nationalrat und Bundesrat sowie der von Österreich entsandten Mitglieder des Europäischen Parlaments stehen im Bundesbezügegesetz.

Für die obersten Organe der Länder legt dieses Bundesgesetz die Bezüge nicht direkt fest, sondern begrenzt sie nach oben. In der Praxis sind diese Höchstbeträge im Regelfall auch in den Bezügegesetzen der Länder vorgesehen. Damit gibt es ein System, bei dem viele politische Bezüge als Prozentsatz eines Ausgangsbetrags berechnet werden.

Ausgangsbetrag und Berechnung

1997 wurde für jedes Mitglied des Nationalrats ein Ausgangsbetrag von 100.000 Schilling brutto pro Monat festgelegt. Das entspricht 7.267,28 Euro. Dieser Ausgangsbetrag muss nach der Verfassung jährlich vom Präsidenten des Rechnungshofs angepasst werden. Im Jahr 2022 betrug er 9.375,66 Euro.

Andere Organe erhalten einen bestimmten Prozentsatz dieses Ausgangsbetrags; der Betrag wird auf zehn Cent gerundet. Für 2021 wurde beschlossen, die Anpassung für Bundesorgane auszusetzen, die mehr als 149 % des Ausgangswertes erhalten. Dadurch lag der Ausgangswert für diese Bezüge bei 9.055,97 Euro. Der Erhöhungssatz für 2023 wurde gesetzlich mit 5,3 % festgelegt.

Wenn ein Organ gleichzeitig Anspruch auf mehrere Bezüge hätte, erhält es nur den höheren Bezug. Die Bezüge der obersten Organe werden monatlich im Voraus ausbezahlt.

Beispiele für Monatsbezüge

Für 2025 nennt der Artikel bei den obersten Organen des Bundes unter anderem folgende Bruttomonatsbezüge: Der Bundespräsident erhält 280 % und damit 26.701,00 Euro, der Bundeskanzler 250 % und 23.841,00 Euro, ein Bundesminister 200 % und 19.072,00 Euro. Ein Nationalratsabgeordneter erhält als Ausgangsbetrag 100 % und 10.351,00 Euro, ebenso ein EU-Abgeordneter und der Bundesratspräsident. Ein Mitglied des Bundesrats erhält 50 % und 5.176,00 Euro.

Für 2026 nennt der Artikel bei den obersten Organen der Länder unter anderem: Landeshauptmann 200 % und 22.656,80 Euro, Landeshauptmann-Stellvertreter 190 % und 21.523,96 Euro, Mitglied der Landesregierung 180 % und 20.391,12 Euro, Landtagsabgeordneter 80 % und 9.062,72 Euro.

Auch für Städte und Gemeinden werden Bezüge genannt. In den größten Statutarstädten mit über 60.000 Einwohnern unterscheiden sich die Beträge je nach Stadt und Funktion. Für Bürgermeister reichen die angeführten Werte 2026 zum Beispiel von 14.905,50 Euro in Villach bis 22.656,80 Euro in Wien. Graz und Wien sind in Österreich die einzigen Städte mit Bezirksräten. Für Bürgermeister von Gemeinden außerhalb der Statutarstädte werden die Bezüge nach Bundesland und Einwohnerzahl gestaffelt; in Vorarlberg werden teils Spannweiten angegeben, und der Höchstbetrag kann bei entsprechender Gästenächtigungszahl erhöht werden.

Sonderzahlungen und weitere Ansprüche

Neben den monatlichen Bezügen erhalten die Organe Sonderzahlungen in Höhe von zwei weiteren Monatsgehältern pro Jahr. Das entspricht einem 13. und 14. Monatsgehalt. Wie bei Beamten werden diese Sonderzahlungen jeweils in zwei Teilen ausgezahlt, also ein Teil in jedem Quartal: am 1. März, 1. Juni, 1. September und 1. Dezember.

Wenn Organe keinen Anspruch auf Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit haben, können sie bei Ende ihrer Funktionsausübung nach § 6 Bundesbezügegesetz auf Antrag höchstens 6 Monate lang eine Fortzahlung erhalten. Diese beträgt 75 % der monatlichen Bezüge, wobei Sonderzahlungen anteilsmäßig berücksichtigt werden. Sobald eine Erwerbstätigkeit aufgenommen wird, endet diese Fortzahlung.

Dem Bundespräsidenten steht eine Amtswohnung zu. Außerdem haben der Bundespräsident, die Mitglieder der Bundesregierung, die Präsidenten des Nationalrates, der Präsident des Bundesrates, der Präsident des Rechnungshofes und die Staatssekretäre Anspruch auf einen Dienstwagen. Dafür müssen sie monatlich 1,5 % des Anschaffungspreises zahlen, höchstens aber 7 % des Ausgangsbetrages.

Aufwendungen und Verzicht

Mitglieder des Nationalrates und des Bundesrates erhalten für Aufwendungen, die durch ihr Mandat entstehen, eine Vergütung. Dazu zählen zum Beispiel Fahrtkosten, Aufenthaltskosten und Bürokosten. Diese Vergütung ist nach oben gedeckelt. Je nach Herkunft und Anreisedauer des Mitglieds kann der maximal vergütungsfähige Betrag erhöht werden.

Die Organe dürfen auf Geldleistungen nach dem Bundesbezügegesetz nicht verzichten. Dieses Verzichtsverbot bedeutet, dass gesetzlich vorgesehene Geldleistungen nicht freiwillig abgelehnt werden können.

Politikerpensionen

Seit 1997 ist es in Österreich nicht mehr möglich, durch ein politisches Amt neu einen Pensionsanspruch zu erwerben. Vorher konnte ein Anspruch auf eine Politikerpension entstehen, wenn jemand vier Jahre in einer Regierung tätig war oder acht bis zehn Jahre Mitglied im Parlament oder in einem Landtag war.

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