Zum Inhalt springen
L

Wikipedia · einfach zusammengefasst · Stand

Normativer Individualismus

Normativer Individualismus bezeichnet den Grundgedanken der liberalen bzw. humanistischen Philosophie, wonach der letzte Bezugspunkt einer Rechtfertigung …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Kernidee und Gegenposition
  2. 2. Abgrenzung von ähnlichen Ansätzen
  3. 3. Familie und kollektive Interessen
  4. 4. Wichtige philosophische Richtungen
  5. 5. Ethik von der Pfordtens und Kritik

Kernidee und Gegenposition

Normativer Individualismus ist ein Grundgedanke liberaler und humanistischer Philosophie. Er besagt: Der letzte Bezugspunkt zur Rechtfertigung ethischer, moralischer, rechtlicher und politischer Entscheidungen ist stets das Individuum, nicht ein Kollektiv wie Familie, Religionsgemeinschaft oder Staat.

Normen, Regeln und Entscheidungen einer Gemeinschaft sind nur dann gerechtfertigt, wenn sie die Belange aller betroffenen Individuen berücksichtigen. Vertreter mit unterschiedlichen Ausprägungen sind unter anderem John Locke, Immanuel Kant, John Rawls, Otfried Höffe, Julian Nida-Rümelin und Martha Nussbaum.

Dem steht normativer Kollektivismus gegenüber. Er ordnet die Gemeinschaft dem Individuum vor: Einzelne zählen dann nur, soweit ihre Interessen mit Zweck oder Interessen des Kollektivs vereinbar sind. Kollektivistische Züge finden sich beispielsweise im Kommunitarismus und in frühen Ansätzen der Care-Ethik.

Abgrenzung von ähnlichen Ansätzen

Normativer Individualismus ist keine Beschreibung davon, wie soziales Handeln tatsächlich entsteht, sondern ein Maßstab für seine Rechtfertigung. Der methodologische Individualismus erklärt soziales Handeln deskriptiv aus dem Zusammenspiel einzelner Akteure. Der normative Individualismus fragt dagegen, ob kollektive Handlungen wie Gesetze, Verordnungen, moralische Regeln oder politische Entscheidungen legitim sind.

Er ist auch nicht mit Libertarismus gleichzusetzen. Libertaristische Theorien begrenzen gemeinschaftliches Handeln radikal und bewerten Staat, gesetzliche Eingriffe und politische Institutionen vor allem als Einschränkungen der Freiheit. Normativer Individualismus erkennt dagegen an, dass staatliche Gesetzgebung und politische Institutionen Freiheit ermöglichen können. Ebenso berücksichtigt er die Bedeutung privater Gemeinschaften wie Familien, Freundschaften, Vereine und Glaubensgemeinschaften.

Ein Gemeinwohl ist daher vereinbar mit normativem Individualismus, sofern das allgemeine Interesse einer politischen Gemeinschaft an die Belange der jeweils betroffenen Individuen rückgebunden werden kann.

Familie und kollektive Interessen

Ein Interesse der Gemeinschaft darf nicht als von den Individuen losgelöstes Interesse behandelt werden, das den Einzelnen vorgeordnet wird. Am Familienrecht zeigt sich der Unterschied: Die Familie kann ein gemeinsames Interesse an Privatsphäre haben, wenn dieses mit den Belangen aller Familienmitglieder übereinstimmt oder vereinbar ist.

Daher kann das Recht etwa ein Zeugnisverweigerungsrecht für Familienangehörige oder ein Verbot ihrer ausländerrechtlichen Abschiebung mit dem Schutz der Familie als privater sozialer Gemeinschaft begründen. Dazu passt Art. 6 I Grundgesetz: „Ehe und Familie stehen unter besonderem Schutz des Staates.“

Nicht normativ individualistisch wäre es jedoch, die Privatsphäre der Familie über berechtigte Interessen einzelner Mitglieder zu stellen, etwa indem Kindern kein Schutz vor Misshandlung oder Vernachlässigung gewährt wird. In diesem Fall würden nicht die Belange aller Betroffenen ausreichend berücksichtigt.

Wichtige philosophische Richtungen

Bei Immanuel Kant zeigt sich der Gedanke in der Mensch-Zweck-Formel des kategorischen Imperativs: „Handle so, daß du die Menschheit sowohl in deiner Person, als in der Person eines jeden andern jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchest.“ Das Individuum ist damit der letzte Bezugspunkt moralischen Handelns. In Kants Rechtslehre soll das Recht „die Willkür des einen mit der Willkür des anderen nach einem allgemeinen Gesetz der Freiheit zu vereinigen“.

Vertragstheorien begründen Regierung und Gesetzgebung durch Individuen, die zur Wahrung ihrer Freiheit, Selbsterhaltung oder anderer Belange einen Gesellschaftsvertrag schließen. Bei Thomas Hobbes und Jean-Jacques Rousseau führt dies letztlich zu einer weitreichenden Unterordnung unter herrschende Macht beziehungsweise Gemeinwillen. John Locke betont dagegen, dass wichtige Teile natürlicher Freiheit und Gleichheit erhalten bleiben. Moderne Vertragstheorien von John Rawls und Thomas Scanlon verlangen, dass Betroffene kollektiven Handlungen vernünftigerweise zustimmen können.

Der Utilitarismus nimmt individuelle Lust und individuelles Leid als Kriterien. Bei Jeremy Bentham wird jedoch mit der Maximierung der Nutzensumme, dem „größtmögliche[n] Glück der größten Zahl“, ein kollektivistisches Maximierungsprinzip erreicht. John Stuart Mill hebt in „On Liberty“ dagegen die Freiheit hervor, den eigenen Lebensplan auch außerhalb kollektiver Wertvorstellungen zu entfalten.

Der Fähigkeitenansatz von Martha Nussbaum bewertet politische Ordnung danach, ob Individuen genug Spielraum haben, unverzichtbare Fähigkeiten für ein Leben in Freiheit und Gleichheit zu entfalten. Entscheidend sind dabei auch reale Bedingungen, die Menschen erst befähigen, ihre Belange in der politischen Gemeinschaft geltend zu machen.

Ethik von der Pfordtens und Kritik

Dietmar von der Pfordten formuliert das Prinzip so: „Moralische Normen, Regeln, Bewertungen und Überzeugungen lassen sich in letzter Instanz ausschließlich durch grundsätzlich gleiche Berücksichtigung aller betroffenen Einzelnen rechtfertigen.“ Es umfasst drei Teilprinzipien: Das Individualprinzip macht Individuen zum einzigen letzten Ausgangspunkt legitimer ethischer Verpflichtungen. Das Allprinzip verlangt die Berücksichtigung aller Betroffenen. Das Prinzip der Gleichberücksichtigung fordert, sie grundsätzlich gleich zu berücksichtigen.

Kritik, besonders aus kommunitaristischen Theorien, lautet, der Ansatz übersehe die tatsächliche soziale Einbindung jedes Menschen. Aus normativ-individualistischer Sicht müssen jedoch auch Regeln in Familie oder Religionsgemeinschaft anhand der Belange ihrer einzelnen Mitglieder gerechtfertigt werden. Interessen werden zwar durch andere Menschen sowie soziale und politische Gemeinschaften beeinflusst; für die Rechtfertigung müssen sie dennoch analytisch und normativ von diesen Zusammenhängen unterscheidbar bleiben. Nur so können Individuen einem Kollektiv berechtigte Freiheits- und Entfaltungsansprüche entgegenhalten.

Weiterlesen