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Nationales Treibhausgasinventar
Nationale Treibhausgasinventare bilden CO 2-Bilanzen auf nationaler Ebene. Sie sind die zentrale Grundlage der internationalen Klimaberichterstattung und dienen …
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Kernidee und rechtlicher Rahmen
Ein Nationales Treibhausgasinventar, auch Nationales THG-Inventar oder englisch National Greenhouse Gas Inventory, ist die systematische Erfassung und Bilanzierung aller Treibhausgasemissionen eines Staates über einen definierten Zeitraum. Es bildet eine CO₂-Bilanz auf nationaler Ebene. Solche Inventare sind wichtig, weil sie die zentrale Grundlage der internationalen Klimaberichterstattung bilden und zur Überprüfung von Klimaschutzzielen im Rahmen der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) und des Pariser Abkommens dienen.
Industrieländer, die Vertragsstaaten der UNFCCC sind, müssen jährlich nationale Treibhausgasinventare erstellen und melden. Das Kyoto-Protokoll verlangt außerdem, dass jedes Land ein „Nationales System“ für die Berechnung der Inventare einrichtet. Dieses System soll die geregelte Zusammenarbeit aller beteiligten Behörden und Institutionen sicherstellen. Die Inventare müssen fünf Grundprinzipien erfüllen: Transparenz, Konsistenz, Vergleichbarkeit, Vollständigkeit und Genauigkeit.
Erfasste Treibhausgase
Im Rahmen der UNFCCC werden direkte Treibhausgase erfasst. Der Artikel nennt zwar „sechs direkte Treibhausgase“, listet aber sieben Stoffgruppen beziehungsweise Gase auf: Kohlenstoffdioxid (CO₂), Methan (CH₄), Lachgas (N₂O), teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (HFC), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFC), Schwefelhexafluorid (SF₆) und Stickstofftrifluorid (NF₃).
Zusätzlich werden vier indirekte Treibhausgase berücksichtigt: Schwefeldioxid (SO₂), Stickoxide (NOₓ), flüchtige organische Verbindungen ohne Methan (NMVOC) sowie Kohlenstoffmonoxid (CO). Indirekte Treibhausgase wirken nicht unbedingt selbst wie die direkten Treibhausgase, beeinflussen aber Prozesse in der Atmosphäre.
Da die verschiedenen Treibhausgase unterschiedlich stark wirken, werden ihre Emissionen in CO₂-Äquivalente umgerechnet. Die Einheit ist Gigagramm (Gg), wobei 1 Gg = 1000 Tonnen = 10⁶ kg gilt. Die Klimawirksamkeit der Gase wird dabei auf einen Zeitraum von 100 Jahren bezogen.
Berechnung der Emissionen
Nicht alle relevanten Emissionen können technisch direkt gemessen werden. Deshalb wurden auf internationaler Ebene durch den IPCC einheitliche Berechnungsmethoden entwickelt. IPCC steht für Intergovernmental Panel on Climate Change; im Deutschen wird häufig „Weltklimarat“ gesagt.
Die Berechnung folgt dem Verursacher- und Territorialprinzip. Das bedeutet: Erfasst werden alle Emissionsquellen innerhalb der Landesgrenzen. Für einzelne Quellen werden quellspezifische Emissionsfaktoren abgeleitet. Ein Emissionsfaktor beschreibt, wie viel eines Treibhausgases bei einer bestimmten Aktivität typischerweise entsteht. Diese Faktoren werden mit Aktivitätsdaten multipliziert, etwa mit Daten zu Energieverbrauch, Industrieproduktion oder landwirtschaftlichen Tätigkeiten. Daraus ergibt sich die jeweilige Emissionsmenge.
Die aktuell gültigen Leitlinien für diese Berechnungen sind die 2006 IPCC Guidelines for National Greenhouse Gas Inventories.
Inventarberichte und Quellgruppen
Die Vertragsstaaten der UNFCCC müssen jährlich Nationale Inventarberichte einreichen, auf Englisch National Inventory Reports (NIR). Inhalt und Form dieser Berichte müssen den Vorgaben der IPCC-Richtlinien für Treibhausgasinventare entsprechen.
Ein Nationaler Inventarbericht besteht aus einem Text-Teil und einem Tabellen-Teil. Der Text-Teil beschreibt die angewendete Methodik und fasst die Daten zusammen. Der Tabellen-Teil enthält alle Daten in standardisierter Form.
Die Berichte sind nach Quellgruppen geordnet. Das sind verbindlich festgelegte Bereiche, in denen Treibhausgasemissionen auftreten. Sie werden im Common Reporting Format (CRF) festgelegt. Die Hauptquellgruppen sind Energie, zum Beispiel aus fossilen Brennstoffen; Industrieprozesse, zum Beispiel aus der Chemischen Industrie; Lösemittel und andere Produktverwendung; Landwirtschaft, zum Beispiel aus Tierhaltung und Reisanbau; Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft; Abfall und Abwasser, zum Beispiel Deponiegase oder Emissionen aus der Abwasserbehandlung; sowie andere Quellen.
Diese Quellgruppen werden weiter unterteilt. So stehen die Emissionen der Kraftwerke der öffentlichen Stromversorgung in der Quellgruppe 1A1a.i. Emissionen bei der Stahlerzeugung werden unter 2C1 aufgeführt. Der deutsche Nationale Inventarbericht wird vom deutschen Umweltbundesamt (UBA) erstellt, der österreichische Bericht vom österreichischen Umweltbundesamt (UBA), der Schweizer NIR vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) und der Liechtensteiner NIR vom Amt für Umweltschutz (AUS). Auch die Europäische Union muss regelmäßige Inventarberichte an die UNFCCC abgeben, weil sie das Kyoto-Protokoll unterzeichnet hat, obwohl sie kein Staat ist.
Qualitätssicherung und Deutschland
Ein wichtiges Element der Qualitätssicherung ist nach den IPCC-Richtlinien die unabhängige Verifizierung durch Dritte. Verifizierung bedeutet, dass die Angaben überprüft werden. Dazu gehören Plausibilitätsprüfungen, also Kontrollen, ob die Daten in sich nachvollziehbar sind, der Vergleich mit Inventaren anderer Staaten sowie Gegenprüfungen auf Grundlage unabhängiger Datenquellen.
Innerhalb der UNFCCC werden nationale Inventare außerdem durch internationale Expertenteams geprüft. Diese Prüfung findet in einem formellen Review-Prozess statt.
In Deutschland ist das Umweltbundesamt (UBA) die nationale Koordinierungsstelle für die Treibhausgasberichterstattung. Es plant, erstellt und archiviert die Inventare und verfasst den jährlichen Nationalen Inventarbericht. Für die Datenbasis arbeitet das UBA mit mehreren Stellen zusammen: dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, dem Landwirtschaftsministerium, dem Bundesverkehrsministerium sowie dem Statistischen Bundesamt.