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Lohntüte

Die Lohntüte (für Arbeiter; für Angestellte: Gehaltstüte) ist ein heute meist nur noch metaphorisch benutzter Begriff für die regelmäßige Barzahlung des …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Begriff und ursprüngliche Funktion
  2. 2. Verwendung im Nationalsozialismus
  3. 3. Vom Bargeld zur Überweisung
  4. 4. Die „zweite Lohntüte“ in der DDR
  5. 5. Warum die Barauszahlung endete
  6. 6. Heutige Bedeutung und Ausnahmen

Begriff und ursprüngliche Funktion

Die Lohntüte bezeichnete ursprünglich die regelmäßige Barzahlung des Arbeitsentgelts. Für Arbeiter wurde der Ausdruck „Lohntüte“, für Angestellte „Gehaltstüte“ verwendet. Heute ist der Begriff meist nur noch metaphorisch gebräuchlich.

Löhne und Gehälter wurden am Ende des Monats, wöchentlich oder zweiwöchentlich am Zahltag in bar ausgezahlt. Aus Sicherheitsgründen verpackte man das Bargeld in eine Papiertüte. Auf ihrer Vorderseite war meist ein handschriftlich auszufüllendes Formular für die Lohnabrechnung aufgedruckt. Der Lohnzettel enthielt den Bruttolohn, die Abzüge und den Nettolohn. Dadurch konnte der Empfänger unmittelbar kontrollieren, ob der ausgezahlte Betrag mit der Abrechnung übereinstimmte.

Ein Beispiel aus der Inflationszeit zeigt eine Auszahlung am 29. September in Höhe von 300 Millionen Mark. Außerdem ist eine Gehaltstüte eines deutschen Beamten aus dem August 1940 abgebildet.

Verwendung im Nationalsozialismus

Während der Zeit des Nationalsozialismus wurden Lohntüten nicht nur zur Auszahlung von Arbeitsentgelt genutzt, sondern auch für Propaganda missbraucht. Beispielsweise ließ der Oberinspektor der Bayreuther Stadtwerke auftragsgemäß Pamphlete bei der wöchentlichen Lohnauszahlung in die Tüten legen. Diese enthielten häufig antisemitische Hetzpropaganda. Die Lohntüte konnte dadurch als Mittel dienen, politische Botschaften direkt an Arbeitnehmer zu verbreiten.

Vom Bargeld zur Überweisung

In der Bundesrepublik Deutschland wurde die Auszahlung mittels Lohntüte seit 1957 zunehmend verdrängt. Immer mehr Unternehmen und Kommunalverwaltungen überwiesen Löhne und Gehälter auf Girokonten. Damit verlor die Papiertüte als tatsächlicher Auszahlungsweg ihre Bedeutung.

In der DDR bestand die Barzahlung in der Lohntüte länger fort. Dort gab es sie bis zum Beginn der 1980er-Jahre.

Die „zweite Lohntüte“ in der DDR

In der DDR bezeichnete man staatliche Subventionen als „zweite Lohntüte“. Gemeint waren Leistungen und Preisvergünstigungen, die zusätzlich zum ausgezahlten Lohn zugutekamen. Dazu gehörten gedeckelte Mieten, kostenlose medizinische Versorgung, Kindergärten, Kindergeld und steigende Renten. Auch subventionierte Grundnahrungsmittel wurden dazu gezählt.

Der Ausdruck bezog sich daher nicht auf eine zweite tatsächliche Tüte mit Bargeld, sondern auf staatlich finanzierte oder preislich begrenzte Leistungen und Güter.

Warum die Barauszahlung endete

Das Ende der Lohntüte in ihrer alten Form hatte mehrere Gründe. Der bargeldlose Zahlungsverkehr war einfacher, und Sicherheitsüberlegungen sprachen gegen die regelmäßige Ausgabe größerer Bargeldbeträge. Außerdem wurde die Geldmenge M0 durch den an den Zahltagen stark erhöhten Bargeldumlauf vorübergehend deutlich aufgebläht.

Ein weiterer Nachteil der Barauszahlung bestand darin, dass Empfänger versucht sein konnten, das Geld sofort auszugeben, ohne notwendige Zahlungen wie Miete, Lebensmittel oder Energie zu berücksichtigen. Zeitzeugen berichteten beispielsweise, dass Ehefrauen ihre Männer am Zahltag vor dem Fabriktor erwarteten, damit ein großer Teil des Lohntüteninhalts nicht unmittelbar in der nächsten Gaststätte ausgegeben wurde.

Als letztes Überbleibsel der früheren Barauszahlung nennt der Artikel Kontoführungsgebühren, die Arbeitnehmern erstattet werden.

Heutige Bedeutung und Ausnahmen

Heute lebt die Lohntüte vor allem als umgangssprachlicher und metaphorischer Ausdruck weiter. Sie bezeichnet die Einkommenssumme, die einem Arbeitnehmer zur Verfügung steht. Wer sagt: „Es ist auch immer weniger in der Lohntüte!“, drückt damit aus, dass sein Nettoeinkommen kleiner wird.

Manche Arbeitskräfte werden weiterhin bar bezahlt. Dafür verwendet man gewöhnliche Briefumschläge. Die Lohnabrechnung liegt aus Datenschutzgründen im Umschlag und wird nicht mehr auf seiner Außenseite notiert.

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