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Liechtenstein und die Europäische Union

Das Fürstentum Liechtenstein ist kein Teil der Europäischen Union. Seit dem 1. Mai 1995 ist Liechtenstein Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Stellung Liechtensteins in Europa
  2. 2. Größe, Bevölkerung und Handel
  3. 3. Weg in den Europäischen Wirtschaftsraum
  4. 4. Regeln, Beiträge und Zusammenarbeit
  5. 5. Schengen, Asyl und Steuerfragen
  6. 6. Bewertung und EU-Beitritt

Stellung Liechtensteins in Europa

Das Fürstentum Liechtenstein ist kein Mitglied der Europäischen Union (EU), aber seit dem 1. Mai 1995 Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Dadurch nimmt es am EU-Binnenmarkt teil. Gemeinsam mit Norwegen und Island gehört es zu den Drittstaaten, die besonders stark in europäische Strukturen eingebunden sind.

Zugleich ist Liechtenstein seit 1924 durch eine Wirtschafts-, Zoll- und Währungsunion eng mit der Schweiz verbunden. Der EWR ermöglicht den Zugang zum gemeinsamen Markt von 30 EWR-Mitgliedstaaten mit mehr als 500 Millionen Menschen. Liechtenstein darf an der Ausformulierung des einschlägigen EWR-Rechts mitwirken, besitzt dabei jedoch kein Entscheidungsrecht.

Größe, Bevölkerung und Handel

Liechtenstein ist mit einer Fläche von 160 km² ein europäischer Zwergstaat. Es hat 37.600 Einwohner. Der Ausländeranteil beträgt 33 %; etwa die Hälfte dieser ausländischen Bevölkerung sind EU-Bürger.

63 % der liechtensteinischen Exporte gehen in EU-Staaten. Aus der EU stammen 92 % aller Direktimporte; der Warenverkehr mit der Schweiz ist dabei nicht berücksichtigt.

Weg in den Europäischen Wirtschaftsraum

Liechtenstein ist seit 1991 Mitglied der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA). Schon seit der EFTA-Gründung 1960 war das Land über ein besonderes Protokoll mit der Organisation verbunden. Durch den Zollvertrag mit der Schweiz nahm Liechtenstein seit 1972 am Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) teil.

Der EWR-Beitritt beruhte auf zwei Volksabstimmungen. Am 12. Dezember 1992 stimmten 55,8 % für den Beitritt; die Beteiligung betrug 87 %. Am 4. April 1995 billigten 55,9 % die Beitrittsbedingungen bei einer Abstimmungsbeteiligung von 82,1 %. Der Beitritt erfolgte am 1. Mai 1995.

Regeln, Beiträge und Zusammenarbeit

Landwirtschaftliche Produkte und Veterinärfragen sind vom EWR ausgenommen. Seit 2007 gilt in diesen Bereichen für Liechtenstein ein Abkommen zwischen der EU und der Schweiz.

Wegen der besonderen demographischen Situation bestehen Sonderregeln zur Personenfreizügigkeit und Niederlassungsfreiheit, besonders eine Quotenregelung für die Wohnsitznahme. Liechtenstein trägt 0,77 % der EWR-Beiträge. Zweimal jährlich treffen sich Liechtenstein, Island und Norwegen im EWR-Rat auf Außenministerebene. Das Land nimmt außerdem ohne Stimmrecht an zahlreichen EU-Programmen und Agenturen teil.

Als Gegenleistung für den Zugang zum Binnenmarkt zahlt Liechtenstein über den EWR-Finanzierungsmechanismus Beiträge zur Verringerung wirtschaftlicher und sozialer Ungleichheiten in ärmeren EU-Mitgliedstaaten. Von 2004 bis 2009 betrugen diese Zahlungen jährlich 1,2 Millionen Euro. Im Dezember 2009 wurde grundsätzlich eine Verlängerung des Mechanismus für 2009 bis 2014 vereinbart.

Schengen, Asyl und Steuerfragen

Liechtenstein ist seit dem 19. Dezember 2011 Vollanwender des Schengener Abkommens. Deutschland und Schweden hatten den Beitritt wegen befürchteter erleichterter Steuerhinterziehung lange verhindert. Das Europäische Parlament stimmte am 15. Februar 2011 zu, der Ministerrat am 13. Dezember 2011. Die Evaluierungsphase lief über das Jahr 2011.

Schengen bedeutet insbesondere den Verzicht auf systematische Grenzkontrollen sowie eine enge Zusammenarbeit mit Polizei und Justiz der EU-Staaten. Da Liechtenstein nicht zugleich mit der Schweiz im November 2008 beitreten konnte, gab es an der vorübergehenden Schengen-Außengrenze zwischen beiden Ländern Videoüberwachung, sporadische Kontrollen und Patrouillenfahrten. Mit Schengen nimmt Liechtenstein auch am Dubliner Übereinkommen teil, das die Asylpolitik besser koordinieren und Asylmissbrauch verhindern soll.

Seit 2005 besteht zwischen Liechtenstein und der EU ein Abkommen zur Besteuerung von Zinserträgen bei Ausländerkonten in Liechtenstein. Im April 2009 erklärte Liechtenstein, künftig OECD-Standards zum Informationsaustausch in Steuerfragen anzuerkennen, um Steuerbetrug und Steuerhinterziehung wirksamer zu bekämpfen. Die EU verhandelte über ein Betrugsbekämpfungsabkommen mit Liechtenstein.

Bewertung und EU-Beitritt

Die liechtensteinische Regierung bewertete die EWR-Mitgliedschaft in einem Bericht vom März 2010 insgesamt positiv. Der EWR sei insbesondere für die Wirtschaft des Landes maßgeschneidert. Ein Antrag auf EU-Beitritt stand nicht auf der Tagesordnung, blieb jedoch eine politische Option. Von insgesamt 1110 EU-Binnenmarktrichtlinien hatte Liechtenstein bereits 99,3 % umgesetzt.

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