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Klausel (Schlusswendung)

Klausel (lateinisch/italienisch clausula) bezeichnet in der abendländischen Musiktheorie seit dem 12. Jahrhundert eine formelhafte Wendung, die in …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Grundbegriff und Funktion
  2. 2. Grundstruktur der Schlusswendung
  3. 3. Hauptklauseln und ihre Namen
  4. 4. Bass- und Altklauseln
  5. 5. Besonderheit der plagalen Kadenz

Grundbegriff und Funktion

Eine Klausel ist in der abendländischen Musiktheorie eine formelhafte melodische Wendung, die in mehrstimmiger Musik einen Abschluss gestaltet. Im heutigen Sprachgebrauch bezeichnet „Klausel“ vor allem die Tonfolge einer einzelnen Stimme, während „Kadenz“ die Klangfortschreitung meint, die durch das Zusammenwirken mehrerer Klauseln entsteht.

Grundstruktur der Schlusswendung

Für die Bildung einer Klausel ist besonders der Übergang vom vorletzten Ton oder Klang, der Pänultima, zum Zielton oder Zielklang, der Ultima, wichtig. Ab dem 16. Jahrhundert wurde auch die drittletzte Station, die Antepänultima, berücksichtigt.

Die Kontrapunktlehre des 14. Jahrhunderts formulierte für zweistimmige Schlüsse drei zentrale Regeln:

  • Die Ultima soll eine vollkommene Konsonanz sein.
  • Sie soll aus einer unvollkommenen Konsonanz auf der Pänultima durch schrittweise Gegenbewegung erreicht werden. Dabei bewegen sich die Stimmen schrittweise in entgegengesetzte Richtungen.
  • In einer der beiden Stimmen ist eine Halbtonbewegung zur Ultima erwünscht.

Als Intervallfolgen kamen unter anderem 6–8, 3–1 und 3–5 vor. Die Folge Terz–Quinte (3–5) wurde spätestens im 16. Jahrhundert zunehmend unüblich. Als grundlegendes Klausel- beziehungsweise Kadenzgerüst blieben deshalb 6–8 und 3–1 erhalten.

Die einfache Folge von unvollkommener zu vollkommener Konsonanz konnte erweitert werden, indem der Pänultima eine Synkopendissonanz vorausging. Eine Synkopendissonanz entsteht hier durch einen gebundenen Ton, der zunächst dissoniert und anschließend in eine Konsonanz aufgelöst wird.

Hauptklauseln und ihre Namen

Seit dem 16. Jahrhundert benannten besonders deutschsprachige Musiktheoretiker die einzelnen Tonfolgen nach den Stimmen eines Chorsatzes. Die Namen legen jedoch nicht fest, dass eine Klausel ausschließlich in der jeweils genannten Stimme vorkommen muss. Johann Gottfried Walther bezeichnete 1732 die beiden Klauseln des Gerüsts 6–8 beziehungsweise 3–1 als clausulae principales, also Hauptklauseln.

  • Die Tenorklausel (clausula tenorizans) erreicht den Zielton schrittweise von oben.
  • Die Diskant- oder Sopranklausel (clausula cantizans) erreicht ihn schrittweise von unten, gewöhnlich nach einer Synkopendissonanz.

Liegt der Halbtonschritt zum Zielton nicht in der Sopran-, sondern in der Tenorklausel, wurde der Schluss im 16. Jahrhundert unter anderem clausula in mi oder Mi-Kadenz genannt. Heute ist dafür auch die Bezeichnung phrygische Kadenz üblich.

Bass- und Altklauseln

Liegt der Halbtonschritt in der Sopranklausel, können die beiden Hauptklauseln durch eine Bassklausel (clausula bassizans) ergänzt werden. Diese erreicht den Zielton durch einen Quintfall oder einen Quartanstieg. Aus der Sicht des Basses bildet die Synkopendissonanz zwischen Sopran- und Tenorklausel eine gebundene Quarte, also einen Quartvorhalt.

Über diesem Satz können Altklauseln (clausula altizans) stehen. Sie beginnen mit der Pänultima der Bassklausel oder eine Oktave darüber und ergänzen anschließend entweder die Quinte oder die Terz des Schlussakkords. Ihre Ultima ist daher nicht der eigentliche Zielton der Kadenz.

Im 16. Jahrhundert wurde die Tenorklausel zunehmend auch aufwärts in die Terz über dem Zielton geführt. Seitdem besitzt sie zwei Varianten: Sie kann den Zielton schrittweise von oben erreichen oder zur Terz über diesem Zielton aufsteigen.

Besonderheit der plagalen Kadenz

Eine phrygische Tenorklausel lässt sich nicht mit der regulären Bassklausel verbinden. Die beiden Pänultimen würden dabei eine verminderte Quinte bilden, im Notenbeispiel h–f. Dieses Intervall gilt als Dissonanz.

Stattdessen kann die Unterstimme zunächst die Unterterz zur Pänultima der Tenorklausel spielen. Danach erreicht sie durch einen Quartfall oder Quintanstieg die Unterquinte der Ultima der Tenorklausel. Von dieser Bassstimme aus erscheint die Synkopendissonanz zwischen den Hauptklauseln als gebundene None, also als Nonvorhalt.

Padre Martini bezeichnete 1774 eine Kadenz mit Quartfall oder Quintanstieg im Bass als Cadenza Plagale. Er unterschied sie von der Cadenza Ordinaria, bei der die reguläre Bassklausel in der Unterstimme liegt.

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