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Josef Schäch
Josef Schäch (* 4. März 1947 in Wolnzach) ist ein bayerischer Kommunalpolitiker und Unternehmer. Nachdem er im Jahr 2008 zum Landrat von Pfaffenhofen an der …
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Person und politische Laufbahn
Josef Schäch (* 4. März 1947 in Wolnzach) ist ein bayerischer Kommunalpolitiker und Unternehmer. Von 1990 bis 2008 war er als Mitglied der Freien Wähler 1. Bürgermeister der Marktgemeinde Wolnzach. Im März 2008 wurde er zum Landrat des Landkreises Pfaffenhofen an der Ilm gewählt. Er setzte sich dabei gegen den langjährigen Amtsinhaber Rudolf Engelhard (CSU) durch und trat sein Amt am 1. Mai 2008 an.
Wegen der späteren Wolnzacher Finanzaffäre wurde Schäch am 2. April 2009 suspendiert und am 13. April 2011 endgültig aus dem Amt des Landrats entfernt. Politisch kehrte er dennoch zurück: Bei den Kommunalwahlen am 16. März 2014 wurde er Gemeinderatsmitglied in Wolnzach. 2020 wurde er erneut für die Wählergruppe „Gemeinsam für Wolnzach“ in den Marktgemeinderat gewählt und anschließend zum 2. Bürgermeister bestimmt.
Bei der Landtagswahl in Bayern 2018 kandidierte Schäch für die FDP als Direktkandidat im Stimmkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm. Mit 25,8 Prozent der Erststimmen wurde er Zweiter und zog nicht in den Landtag ein.
Auslöser und Ermittlungen
Wenige Monate nach Schächs Amtsantritt als Landrat beantragte der Markt Wolnzach am 7. Juli 2008 beim Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) eine überörtliche Kassen- und Rechnungsprüfung. Das zweiteilige Prüfungsergebnis vom 17. März 2009 stellte fest, dass Schäch als früherer Bürgermeister Kassenkredite für die Marktgemeinde hatte aufnehmen lassen. Diese lagen teilweise über dem in der Haushaltssatzung zulässigen Höchstbetrag von drei Millionen Euro. Im Landkreis kursierten hierzu auch politisch motivierte Verschwörungstheorien.
Bereits nach dem ersten Prüfbericht vom 16. Oktober 2008 leitete die Regierung von Oberbayern ein Disziplinarverfahren ein. Am 5. November 2008 übertrug sie ihre Disziplinarbefugnisse auf die Landesanwaltschaft Bayern. Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt leitete am 30. Oktober 2008 ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts auf Untreue und Kreditbetrug ein. Am 2. April 2009 suspendierte die Landesanwaltschaft Schäch vorläufig vom Dienst.
Strafurteil und Verfassungsbeschwerde
Die Staatsanwaltschaft München erhob nach Abschluss der Ermittlungen am 28. Januar 2010 Anklage mit knapp 20 Punkten. In der Hauptverhandlung vor dem Landgericht München II blieben zwei Anklagepunkte übrig. Am 16. Juni 2010 verurteilte das Gericht Schäch wegen Untreue zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe von 80.000,00 €. Grundlage waren zwei überzogene Kassenkredite aus Juli 2007 und März 2008.
Auch Schächs Kämmerer wurde verurteilt: Er erhielt drei Jahre Haft ohne Bewährung, weil er zusätzlich 31.641 EUR Haushaltsmittel des Marktes Wolnzach für private Zwecke verwendet hatte. Das Landgericht sprach Schäch davon frei, von diesen persönlichen Bereicherungen gewusst oder sie billigend in Kauf genommen zu haben.
Schächs Revisionsantrag vom 9. September 2010 verwarf der Bundesgerichtshof am 13. April 2011 als unbegründet. Nach dem Bayerischen Disziplinargesetz (BayDG) führte dies automatisch zu Schächs endgültiger Amtsenthebung als Landrat. Bei der Neuwahl am 31. Juli 2011 wurde Martin Wolf sein Nachfolger.
Schäch hatte am 6. Juni 2011 Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das Bundesverfassungsgericht gab ihr am 1. November 2012 statt und hob das Urteil des Landgerichts München sowie die Entscheidung des Bundesgerichtshofs nach § 354 StPO auf. Es beanstandete, dass zwischen Schächs formaler Pflichtverletzung und einem möglichen Schaden nicht ausreichend unterschieden worden sei. Dies betraf das Bestimmtheitsgebot aus Art. 103 Abs. 2 GG. Das Verfahren wurde an das Landgericht zurückverwiesen.
Einstellung des Strafverfahrens und Schadensersatz
In der zweiten Hauptverhandlung am 17. September 2014 erklärte Schäch, der Marktgemeinderat sei über die Vorgänge informiert gewesen. Er legte unter anderem das Protokoll einer Gemeinderatssitzung vom 29. Juli 2007 vor, in dem auch die von der Gemeinde zu zahlenden Zinsen für die Kassenkredite aufgeführt waren. Weitere Zeugenbefragungen bestätigten die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft nicht ausreichend.
Das Landgericht München II stellte das ursprüngliche Strafverfahren am 18. September 2014 gegen eine Geldauflage von 100.000,00 € nach § 153 Abs. 1 Satz 2 StPO ein. Es begründete dies damit, dass die Fortführung des Prozesses und die mögliche Feststellbarkeit einer Schuld sehr gering seien. Schäch lehnte die Zahlung des noch offenen Restbetrags von 40.000 € ab, weil er nicht den Eindruck erwecken wollte, sich freizukaufen. Das Verfahren wurde zunächst wieder aufgenommen, am 9. August 2016 aber endgültig eingestellt. Die Bewährungsstrafe wurde gestrichen; eine neue Geldauflage gab es nicht. Schäch ließ die bereits an gemeinnützige Organisationen überwiesenen 60.000,00 € dort.
Die Schadensersatzklagen des Marktes Wolnzach endeten 2018. Eine Klage wegen einer Nachtragszahlung Schächs an eine Baufirma von etwa 85.000 EUR wies das Verwaltungsgericht München am 25. September 2018 wegen eines fehlenden Gesamtschuldverhältnisses ab; dabei verwies es auf einen bereits 2009 geschlossenen Vergleich. In einem zweiten Verfahren verlangte der Markt wegen angeblicher Zinsschäden 217.615 EUR. Die Parteien einigten sich am 18. Dezember 2018 auf einen Vergleich über 20.000 EUR. Schäch übernahm diesen Betrag von den Prüfungsverbandskosten ohne Anerkennung einer Rechtspflicht; 90 Prozent der Verfahrenskosten trug der Markt Wolnzach.
Abschluss des Disziplinarverfahrens
Die Landesanwaltschaft Bayern nahm das Disziplinarverfahren 2019 wieder auf und rollte es neu auf. Im März 2021 endete es mit der Rehabilitierung Schächs. Nach dem abschließenden Urteil ließen sich die straf- und disziplinarrechtlichen Vorwürfe nicht aufrechterhalten, weil durch die von Schäch als Bürgermeister aufgenommenen Kassenkredite nachweislich kein Schaden für die Marktgemeinde Wolnzach entstanden war.
Der verbleibende Fehler wurde als formaler Fehler bewertet: Die Kassenkredite waren nicht durch Beschlüsse des Marktgemeinderats Wolnzach abgesichert. Schäch wurden die entgangenen Bezüge und Pensionsansprüche nachträglich ausgezahlt. Damit wurde festgestellt, dass sich die Vorwürfe nicht bestätigt hatten und seine Entfernung aus dem Amt des Landrats nicht hätte erfolgen dürfen. Mit diesem Urteil endete das Verfahren endgültig.
Ehrenamt
Seit 1998 ist Josef Schäch Aufsichtsratsvorsitzender der Wolnzacher Wohnungsbaugenossenschaft. Die 1949 gegründete Genossenschaft bietet in Wolnzach verbilligten Wohnraum an und verfügt mittlerweile über 122 Sozialwohnungen.