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Importzoll

Unter Importzoll, auch Einfuhrzoll genannt, versteht man Abgaben, die auf Waren, Kapital und Dienstleistungen erhoben werden. Der Importzoll gehört zu den …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Begriff, Zweck und grundlegende Wirkung
  2. 2. Großes und kleines Importland
  3. 3. Zollarten und wirtschaftliche Effekte
  4. 4. Berechnung der Einfuhrabgaben
  5. 5. Zollbefreiungen und vereinfachte Abgaben

Begriff, Zweck und grundlegende Wirkung

Ein Importzoll, auch Einfuhrzoll, ist eine Abgabe auf Waren, Kapital und Dienstleistungen, die ein Zollgebiet von außen erreichen. Er gehört zu den Einfuhrabgaben. Diese umfassen neben Zöllen im engeren Sinne weitere Abgaben und Steuern, besonders die Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchssteuern. Zahlen müssen sie inländische Konsumenten und Unternehmen, sobald Waren die Grenze des jeweiligen Zollgebiets überschreiten.

Das Kernziel ist der Schutz der inländischen Wirtschaft. Zölle können außerdem dazu dienen, externe Effekte importierter Güter in den Preis einzubeziehen, also zu internalisieren. Sie beeinflussen das relative Angebot und die relative Nachfrage. Laut Artikel fällt der Importzoll umso geringer aus, je elastischer, also je stärker preisabhängig, die Nachfrage ist.

Durch den Zoll steigt der Inlandspreis gegenüber dem Auslandspreis. Deshalb werden weniger Waren importiert, während inländische Unternehmen mehr produzieren und höhere Gewinne erzielen können. Bei arbeitsintensiver Produktion kann dadurch die Arbeitslosigkeit sinken. Zugleich zahlen die Konsumenten höhere Preise und fragen weniger nach.

Die Konsumentenrente – der Vorteil der Käufer gegenüber dem Preis, den sie höchstens zu zahlen bereit wären – nimmt im Importland ab. Die Produzentenrente – der Vorteil der Anbieter gegenüber ihrem mindestens erforderlichen Preis – steigt. Der Staat erzielt Zolleinnahmen. Zölle verändern damit auch die Einkommensverteilung. Sie sollen als unverzichtbar geltende Industriezweige unterstützen und dem Ausgleich der Zahlungsbilanz dienen.

Ein Wohlfahrtsverlust entsteht aus dem Verhältnis zwischen steigender Produzentenrente und sinkender Konsumentenrente. Im Ausland wirkt die Preisänderung umgekehrt: Sinkt dort der Preis, verbessert sich die Konsumentenrente, während sich die Produzentenrente verschlechtert. Die Terms of Trade, also das Verhältnis der Exportpreise zu den Importpreisen eines Landes, können sich durch einen sinkenden Auslandspreis verbessern. Dies ist jedoch nur bei einem „großen Land“ möglich, das den Weltmarktpreis beeinflussen kann.

Großes und kleines Importland

Bei einem „großen Land“, beispielsweise Kanada, liegt ohne Zoll am Punkt Pw der Gleichgewichtspreis von Inland und Ausland. S bezeichnet die Angebotskurve und D die Nachfragekurve. Nach Einführung eines Zolls steigt der Inlandspreis auf Pi und der Auslandspreis sinkt auf Pa. Im Inland bieten die Produzenten deshalb mehr an, während die Konsumenten weniger nachfragen; die Importnachfrage sinkt auf Punkt 2. Im Ausland führen die niedrigeren Preise zu einem geringeren Angebot und zu einer höheren Nachfrage, sodass das Exportangebot auf Punkt 3 zurückgeht. Das Handelsvolumen sinkt von Xw auf Xia. Weil ein Teil des Zolls in den sinkenden Exportpreisen des Auslands steckt, erhöht sich der Inlandspreis um weniger als den vollen Zollbetrag.

Ein „kleines Land“, beispielsweise Luxemburg, kann den Auslandspreis nicht verändern und daher seine Terms of Trade durch einen Zoll nicht verbessern. Ohne Zoll kennzeichnet Pw den Preis, bei dem die Angebots- und Nachfragekurven geschnitten werden. Mit Zoll steigt der Preis von Pw auf Pi. Das inländische Angebot wächst auf S2, die Nachfrage sinkt auf D2.

Treten im inländischen Importgüterersatzsektor positive externe Effekte auf, kann eine Besteuerung der Einfuhren diese Effekte internalisieren. Importgüterersatz bedeutet, dass heimische Erzeugnisse an die Stelle eingeführter Waren treten. Die gesamtgesellschaftliche Angebotsfunktion verschiebt sich nach rechts und im Ausland wird weniger nachgefragt. Die Konsumentenrente sinkt, die Produzentenrente der inländischen Hersteller steigt und der Staat erzielt Zolleinnahmen. Zusätzlich können gesamtgesellschaftliche Wohlfahrtsgewinne entstehen. Übersteigen sie die Verluste der Besteuerung, ergibt sich ein Nettowohlfahrtsgewinn. Liberale Ökonomen beurteilen diese Strategie kritisch, weil sie Fehlallokationen, also eine ungünstige Verteilung von Ressourcen, erzeugen oder verstärken kann.

Zollarten und wirtschaftliche Effekte

Die Zollhöhe kann nach Gütern und Regionen variieren. Es werden drei Formen unterschieden:

• Mengenzoll oder spezifischer Zoll: ein fester Geldbetrag je Mengeneinheit eines Gutes. Mit steigendem Weltmarktpreis wird seine relative Belastung geringer.

• Wertzoll: ein bestimmter Prozentsatz des Warenwertes. Schwankende Auslandspreise können sich dadurch auf das Inland übertragen.

• Mischzoll oder Gleitzoll: eine Verbindung aus Mengen- und Wertzoll. Er kann den Preis eines inländischen Gutes relativ unabhängig vom Weltmarktpreis stabilisieren, ist wegen des Zolltarifs aber schwieriger zu berechnen.

Die wichtigsten Folgen einer Zollerhebung sind:

• Preiseffekt: Die Güterpreise steigen im Inland und sinken im Ausland.

• Handelseffekt: Die Nachfrage der inländischen Konsumenten sinkt, während das Angebot inländischer Produzenten steigt. Dadurch gehen Importe und Umsatz am Weltmarkt zurück.

• Schutzeffekt: Weniger Einfuhren führen zu mehr inländischer Produktion. Der höhere Inlandspreis kann jedoch die globale Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Produzenten verringern; zugleich sind höhere Löhne möglich.

• Wohlfahrtsumverteilungseffekt: Im Importland steigt die Produzentenrente und die Konsumentenrente sinkt. Im Ausland verläuft die Umverteilung umgekehrt.

• Terms-of-Trade-Effekt: Ein Teil des Zolls wird vom Ausland getragen, weshalb der Inlandspreis nicht um den vollen Zollbetrag steigt. Laut Artikel ist der Terms-of-Trade-Effekt umso höher, je geringer die Zolleinnahmen sind; er kann einen Wohlfahrtsgewinn bewirken.

• Einnahmeeffekt: Der öffentliche Haushalt erhält Einnahmen. Sie ergeben sich aus Importmenge × Zollbelastung.

• Beschäftigungseffekt: Mehr inländische Produktion kann Unterbeschäftigung verringern, sofern die Beschäftigung in der Exportwarenindustrie nicht zurückgeht.

• Handelsbilanzeffekt: Sinkende Importe können die Handelsbilanz kurzfristig verbessern. Mittel- und langfristig ist dies nicht gewährleistet; auch eine Aufwertung der einheimischen Währung ist möglich.

Berechnung der Einfuhrabgaben

Waren oder Dienstleistungen, die im Zollgebiet der Union erworben werden, sind abgesehen von Ausnahmen wie Genussmitteln von Einfuhrabgaben befreit. Bei Einfuhren aus anderen Staaten oder Territorien, den sogenannten Drittländern, fallen dagegen Einfuhrabgaben an.

Beispiel: Eine technische Anlage wird auf dem Seeweg von Hongkong nach Antwerpen eingeführt. Antwerpen ist der Ort der Zollwertermittlung. Der Rechnungsbetrag beträgt 10.000,00 €, die anteiligen Frachtkosten bis zur EU-Grenze 1.400,00 €, der Zollsatz 2 %, die inländischen Frachtkosten 300,00 € und der Satz der Einfuhrumsatzsteuer 19 %. Lizenzgebühren, Verpackungskosten und Versandversicherung betragen im Beispiel 0,00 €.

Zollwert = 10.000,00 € + 0,00 € + 1.400,00 € = 11.400,00 €.

Zollbetrag = 11.400,00 € × 2 % = 228,00 €.

Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer = 11.400,00 € + 228,00 € + 300,00 € = 11.928,00 €.

Einfuhrumsatzsteuer = 11.928,00 € × 19 % = 2.266,32 €.

Zu zahlen sind damit der Zollbetrag von 228,00 € und die Einfuhrumsatzsteuer von 2.266,32 €.

Zollbefreiungen und vereinfachte Abgaben

Der Artikel nennt verschiedene Befreiungen und Vereinfachungen:

• Geschenke sind bis zu einem Warenwert von 45 € zollbefreit.

• Für gelegentliche, nichtkommerzielle Sendungen zum persönlichen Ge- oder Verbrauch von einer Privatperson an eine andere Privatperson unter einem Warenwert von 700 € ist eine Pauschalierung möglich. Der Regelsatz beträgt 17,5 % des Warenwertes; bei Sendungen aus Ländern mit Präferenzabkommen sind es 15 %. Für hoch besteuerte Waren wie Spirituosen, Zigaretten und Tabak gelten besondere pauschalierte Abgabensätze, etwa je Liter oder Stück.

• Rücksendungen und Reisegepäck: Als Rechtsgrundlage nennt der Artikel Art. 185 ZK. Die Ware muss im Urzustand geblieben sein, darf höchstens 3 Jahre im Ausland gewesen und dort nicht verkauft worden sein. Bis 22 € ist eine Wiedereinfuhr ohne Ausfuhranmeldung möglich. Von 22 € bis 1000 € genügt eine formlose Anmeldung mit Ausfuhrrechnung, Exportfrachtbrief und Schlussabfertigung. Über 1000 € muss die Wiedereinfuhr über das ATLAS-System des Zolls angemeldet werden; ATLAS ersetzt schriftliche Anmeldungen und Akten durch elektronische Erfassung. Über 3000 € muss die Ausfuhranmeldung vom Zoll abgestempelt worden sein oder zumindest eine Zollbewilligung vorliegen. Bei Reisegepäck ist stets ein Beleg über den Aufenthalt im jeweiligen Land erforderlich.

• Waren mit geringem Wert unter 150 € sind nach Art. 27 der Zollbefreiungsverordnung zollfrei, aber nicht von der Einfuhrumsatzsteuer befreit. Nach der Darstellung des Artikels sind nur Sendungen bis 22 € sowohl zoll- als auch einfuhrumsatzsteuerfrei. Ausgenommen sind Alkohol, Parfum, Eau de Toilette, Tabak sowie Güter, deren Einfuhr Verboten und Beschränkungen unterliegt. Einfuhrabgaben unter 5 € werden nicht erhoben.

• Mustersendungen sind begünstigt, wenn sie gekennzeichnet sind oder eine Menge von 5 bei einem gesamten Warenwert von 50 € vorliegt. Verschiedene Größen zählen nicht dazu. Verbrauchsteuerpflichtige Waren sind ausgenommen.

• Zu den begünstigten Dokumentsendungen gehören Geschäftsunterlagen, technische Unterlagen und Entwürfe, Pressemeldungen und Pressefotografien sowie Steuermarken.

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