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Herrschaft (Territorium)

Als Herrschaft (franz. Seigneurie) wurde vom Mittelalter bis in die Neuzeit ein Territorium bezeichnet, dessen Inhaber volles Lehnsrecht, die Gerichtsbarkeit …

Inhalt2 Abschnitte
  1. 1. Bedeutung und Abgrenzung
  2. 2. Entwicklung und reichsständische Herrschaften

Bedeutung und Abgrenzung

Eine Herrschaft (französisch Seigneurie) war vom Mittelalter bis in die Neuzeit ein Territorium. Ihr Inhaber besaß in diesem Gebiet volles Lehnsrecht, Gerichtsbarkeit und weitere landesherrliche Rechte. Anders als ein Herzog, Fürst oder Markgraf trug er jedoch keinen fürstlichen Titel, sondern den Titel „Herr“; in lateinischen Urkunden erscheint meist dominus.

Herrschaften gehörten meist zu einem größeren Landesterritorium. Sie waren dort in der Herrenkurie oder Fürstenkammer eines Stände- beziehungsweise Landtags vertreten, konnten im Übrigen aber weitgehend autonom handeln.

Eine Unterherrschaft oder Minderherrschaft hatte weniger eigene Rechte. Davon ist die Grundherrschaft zu unterscheiden: Sie bezeichnet keine besondere territoriale Stellung, sondern eine Organisationsform, bei der ein Herr über die Bauern auf seinem Grundbesitz verfügte. Dies war bei Adelsgütern in der Regel der Fall. In den Niederlanden entsprach die Hohe Herrlichkeit einer vergleichbaren Rechtsform.

Entwicklung und reichsständische Herrschaften

Im Mittelalter wurden einzelne Personen in Urkunden und erzählenden Texten als „Herr“ beziehungsweise dominus bezeichnet. Sie übten Herrschaftsrechte in kleinen Territorien aus, stammten aber offenbar nicht aus der frühmittelalterlichen Lehenspyramide und führten keinen fürstlichen Titel. Von ihnen unterschieden wurden Ritter oder Mannen: Diese waren als Vasallen von ihrem jeweiligen Landesherrn lehnsabhängig.

Seit dem 18./19. Jahrhundert wurde die Bezeichnung in vielen Gebieten in Standesherrschaft umgewandelt. Sie hatte dieselbe Bedeutung, sollte aber von anderen Formen der Grundherrschaft abgegrenzt werden.

Die „allzeit neueste Matrikel“ von 1521 nennt reichsständische Herrschaften und Herren, die zum Reichstag gehörten. Dazu zählten beispielsweise die Herrschaften Stoffeln (Stöfflen) und Justingen in Schwaben, Geroldseck in Baden, Rappoltstein im Elsass, Steinfurt, Reichenstein, Ranis und Pirmont. Auch die Reuß als Herren von Gera in Thüringen, die Herren von Erbach in Baden, die Herrschaft Aarburg sowie die Herrschaft Blankenberg (Blâmont) im Westrich werden aufgeführt. Die Aufstellung zeigt, dass Herrschaften innerhalb des Heiligen Römischen Reichs unterschiedliche Namen, Inhaber und regionale Schwerpunkte hatten, aber als Reichsstände politisch vertreten sein konnten.

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