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Gutachten zu den Pflichten von Staaten im Hinblick auf den Klimawandel
Das Gutachten zu den Pflichten von Staaten im Hinblick auf den Klimawandel (englisch obligations of states in respect of climate change, …
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Gegenstand und Einordnung
Das Gutachten zu den Pflichten von Staaten im Hinblick auf den Klimawandel ist ein am 23. Juli 2025 veröffentlichtes Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) in Den Haag. Es ist nicht unmittelbar rechtlich bindend; solche Gutachten heißen auf Englisch advisory opinions und auf Französisch avis consultatifs.
Der IGH behandelt darin die völkerrechtlichen Verpflichtungen von Staaten, das Klimasystem und andere Teile der Erde vor dem Klimawandel zu schützen. Als Rechtsgrundlagen nennt der Artikel unter anderem die UN-Klimarahmenkonvention, das Übereinkommen von Paris, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und weitere internationale Übereinkommen. Das Gutachten betrifft außerdem mögliche Folgen, wenn Staaten durch Handeln oder Unterlassen erhebliche Umweltschäden verursachen.
Entstehung und Verfahren
Ausgangspunkt war 2019 eine Initiative von 27 Jura-Studierenden der Universität des Südpazifik. Daraus entwickelte sich zunächst eine nationale, später eine internationale Kampagne. Ihr Ziel war, durch den IGH klären zu lassen, was Staaten nach internationalem Recht für den Klimaschutz tun müssen.
Den formalen Antrag stellte schließlich Vanuatu, ein südpazifischer Inselstaat. Unterstützt wurde die Initiative von Studierenden mehrerer Inselstaaten, der Bevölkerung und internationaler Solidarität. Vanuatu ist durch steigenden Meeresspiegel und zunehmend schwere Stürme besonders von Klimawandelfolgen bedroht. Die UN-Generalversammlung beantragte das Gutachten am 29. März 2023 mit der Resolution A/RES/77/276 auf Initiative Vanuatus. Die Resolution wurde 2023 von 105 Staaten unterstützt; bei der Abstimmung gab es keine Gegenstimme.
Pflichten und mögliche Rechtsfolgen
Das Gutachten umfasst 133 Inhaltsseiten; zusätzlich gibt es eine 28-seitige nicht-offizielle Zusammenfassung und ergänzende Einzelmeinungen (Separate Opinions and Declarations). Es untersucht besonders die Folgen für Staaten, die wegen ihrer geografischen Lage oder ihres Entwicklungsstandes besonders gefährdet sind, sowie für besonders betroffene Völker und Einzelpersonen heutiger und künftiger Generationen.
Der IGH bezeichnet den Klimawandel als „universelle und ernstzunehmende Bedrohung“ für die Weltgemeinschaft. Daraus folgert er eine Pflicht der Staaten, das Fortschreiten des Klimawandels einzudämmen. Das im Pariser Klimaschutzabkommen vereinbarte 1,5-Grad-Ziel sei rechtlich verbindlich.
Aus der UN-Klimarahmenkonvention, dem Pariser Klimaübereinkommen und internationalen Menschenrechtsverträgen folge für Staaten insbesondere die Pflicht, Maßnahmen zur Verringerung ihrer Treibhausgasemissionen zu ergreifen. Der Gerichtshof betrachtet das Recht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt als Menschenrecht. Umweltschutz sei eine Grundvoraussetzung dafür, Menschenrechte ausüben zu können.
Kommen Staaten ihren Vertragspflichten nicht nach, kann dies einen Verstoß gegen das Völkerrecht darstellen und zu einer Verantwortlichkeit führen. Werden Staaten durch Verstöße gegen internationale Verträge oder Konventionen geschädigt, können finanzielle Reparationsansprüche entstehen; dies muss jeweils im Einzelfall geklärt werden. Der Vorsitzende Richter Yūji Iwasawa erklärte zudem, reiche Industriestaaten seien für den Großteil der Treibhausgasemissionen verantwortlich und müssten daher bei der Bewältigung des Klimaproblems eine Führungsrolle übernehmen.
Bedeutung für Rechtsprechung und Politik
Obwohl das Gutachten nicht unmittelbar bindend ist, werden mittelbare Folgen für Rechtsprechung und Politik erwartet. Andere Gerichte könnten sich auf die darin formulierten Rechtsstandards berufen; dadurch könnten erfolgreiche Klimaklagen wahrscheinlicher werden.
UN-Generalsekretär António Guterres bezeichnete es als „Sieg für unseren Planeten, für Klimagerechtigkeit und für die Kraft junger Menschen, etwas zu bewegen“. In Stellungnahmen wurde besonders hervorgehoben, dass Klimaschutz nach dem Gutachten nicht nur politisch oder moralisch, sondern völkerrechtlich und menschenrechtlich geboten sei. Zugleich weist der Artikel darauf hin, dass seine Rezeption überarbeitet werden müsse, weil maßgebliche Stellen bislang nicht ausreichend berücksichtigt seien.