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Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien

Anhand von H-Sätzen, WGK-Einstufung und der physikalischen Eigenschaften lassen sich mögliche Ersatzstoffe mithilfe einer Tabelle bewerten. Siehe auch.

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Kernidee und Ziel
  2. 2. Umsetzung in der EU
  3. 3. Kennzeichnung und zentrale Begriffe
  4. 4. Aufbau des Systems
  5. 5. Änderungen und Piktogramme
  6. 6. Entwicklung und Arbeitsschutz

Kernidee und Ziel

Das global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien, kurz GHS für Globally Harmonized System of Classification, Labelling and Packaging of Chemicals, ist ein System der Vereinten Nationen. Es legt weltweit einheitlich fest, wie Chemikalien eingestuft und auf Verpackungen sowie in Sicherheitsdatenblättern gekennzeichnet werden. Das ist wichtig, weil Gefahren für Menschen und Umwelt bei Herstellung, Transport und Verwendung von Chemikalien oder Gefahrstoffen überall verständlich und vergleichbar dargestellt werden sollen.

Das GHS wird alle zwei Jahre aktualisiert. Deshalb muss bei jeder Bezugnahme auf das GHS der jeweils aktuelle Stand beachtet werden. Für die Europäische Union wurde auf Grundlage der UN-Modellvorschriften eine eigene, leicht abgeänderte Umsetzung geschaffen: die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, auch CLP-Verordnung genannt. Sie trat am 20. Januar 2009 in Kraft und übernahm Stofflisten zur Einstufung und Kennzeichnung aus der Richtlinie 67/548/EWG.

Umsetzung in der EU

Die CLP-Verordnung regelte schrittweise den Übergang vom früheren EU-System zum neuen System. Stoffe konnten seit dem 1. Dezember 2010 nach der CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet werden; seit dem 1. Dezember 2012 ist dies für Stoffe verpflichtend. Restbestände mit Kennzeichnung nach der Richtlinie 67/548/EWG durften bis zum 1. Dezember 2012 abverkauft werden.

Gemische, die früher „Zubereitungen“ genannt wurden, durften ebenfalls seit dem 1. Dezember 2010 nach dem neuen System eingestuft und gekennzeichnet werden. Verpflichtend ist dies für Gemische seit dem 1. Juni 2015. Gemische, die noch nach der Richtlinie 1999/45/EG gekennzeichnet waren, durften noch bis zum 1. Juni 2017 abverkauft werden.

Weil die CLP-Verordnung als EU-Verordnung veröffentlicht wurde, gilt sie unmittelbar als EU-Recht. Eine Umsetzung in nationales Recht war nicht nötig.

Kennzeichnung und zentrale Begriffe

Das GHS ersetzt frühere EU-Kennzeichnungsmethoden für Gefahrstoffe durch neue, einheitliche Elemente. An die Stelle der alten Gefahrensymbole mit Gefahrenbezeichnungen treten Gefahrenpiktogramme. Ein Gefahrenpiktogramm ist ein bildliches Warnzeichen, das eine bestimmte Gefahrengruppe sichtbar macht. Je nach Einstufung kommt außerdem ein Signalwort hinzu: „Achtung“ oder „Gefahr“.

Die früheren R-Sätze werden durch H-Sätze ersetzt. H-Sätze, auch Hazard Statements, beschreiben die Art der Gefahr. Zusätzlich gibt es EUH-Sätze für besondere Gefährdungen. Die früheren S-Sätze werden durch P-Sätze ersetzt. P-Sätze, auch Precautionary Statements, nennen Sicherheitsmaßnahmen.

Diese Texte sind mit dreistelligen Nummern kodiert. Die Buchstaben zeigen die Art des Hinweises an. Bei H- und P-Sätzen geben die ersten Stellen der Zahl außerdem eine Gruppierung nach Art der Gefährdung beziehungsweise nach Typ der Sicherheitsmaßnahme an.

Aufbau des Systems

Die Art einer Gefahr wird im GHS durch Gefahrenklassen beschrieben. Eine Gefahrenklasse fasst eine bestimmte Art von Gefahr zusammen, zum Beispiel Entzündbarkeit oder akute Toxizität. Innerhalb einer Gefahrenklasse wird die Stärke oder Abstufung der Gefahr durch Gefahrenkategorien, englisch hazard categories, angegeben.

Ein Beispiel aus dem Artikel sind entzündbare Flüssigkeiten: Sie werden abhängig vom Flammpunkt in drei Gefahrenkategorien unterteilt. Für jede Gefahrenklasse und Kategorie, die auf einen Stoff zutrifft, werden ein oder mehrere H-Sätze zugeordnet. Diese Zuordnung führt zu einem bestimmten Gefahrenpiktogramm und gegebenenfalls zu einem Signalwort, also „Gefahr“ oder „Achtung“. Außerdem werden passende P-Sätze als Sicherheitsmaßnahmen angegeben.

Das System verbindet damit mehrere Informationen: welche Art von Gefahr vorliegt, wie stark sie eingestuft wird, welches Warnbild verwendet wird, welches Signalwort nötig ist und welche Vorsichtsmaßnahmen gelten.

Änderungen und Piktogramme

Die GHS-Piktogramme unterscheiden sich deutlich von der früheren EU-Kennzeichnung. Einige alte Gefahrensymbole aus Anhang II der Richtlinie 67/548/EWG wurden zwar weiterverwendet, aber grafisch verändert. Die neuen Zeichen erscheinen als rot umrandete Raute mit weißem Hintergrund. Die alten Symbole waren quadratisch und hatten einen orangenen Hintergrund.

Neu hinzugekommen sind unter anderem der „Gaszylinder“ für komprimierte Substanzen, das „dicke Ausrufezeichensymbol“ und ein Symbol für Gesundheitsgefahren, soweit es nicht um Toxizität oder Augen- und Hautreizung beziehungsweise Ätzwirkung geht. Das frühere „Andreaskreuz“ mit den Kennbuchstaben Xn oder Xi wird nicht mehr verwendet. Es wird je nach Gefahr durch die Piktogramme „Ätzwirkung“, „Gesundheitsgefahr“ oder „dickes Ausrufezeichensymbol“ ersetzt.

Da das GHS ein anderes Konzept als das frühere EU-Recht verwendet, ist eine direkte Übertragung aus dem alten System nicht möglich. Stoffe werden teilweise nach anderen Regeln gekennzeichnet. So folgt zum Beispiel die Einstufung als „giftig“ anderen Kriterien als im bisherigen EU-Recht.

Die Übersicht im Artikel nennt wichtige GHS-Piktogramme: GHS01 „Explodierende Bombe“ für explosive Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und organische Peroxide; GHS02 „Flamme“ für entzündbare, selbsterhitzungsfähige, pyrophore oder wasserreaktive Stoffe sowie organische Peroxide; GHS03 „Flamme über einem Kreis“ für oxidierend wirkende Stoffe; GHS04 „Gasflasche“ für Gase unter Druck; GHS05 „Ätzwirkung“ für korrosive Wirkung auf Metalle, Hautätzung und schwere Augenschädigung; GHS06 „Totenkopf mit gekreuzten Knochen“ für akute Toxizität; GHS07 „dickes Ausrufezeichensymbol“; GHS08 für verschiedene Gesundheitsgefahren; und GHS09 für gewässergefährdende Stoffe.

Entwicklung und Arbeitsschutz

Die Entwicklung des GHS geht auf die Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung, UNCED, und die 1992 verabschiedete Agenda 21 zurück. In Kapitel 19 der Agenda 21 wurde unter anderem eine Harmonisierung der Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen gefordert. Auf der Nachfolgekonferenz Rio+10 in Johannesburg im September 2002 verlangte der Durchführungsplan, dass die Länder das GHS bis zum Jahr 2008 anwenden sollten. Im Dezember 2002 wurde das GHS von einer UN-Kommission inhaltlich verabschiedet.

Die EU-Kommission beschloss am 3. September 2008, das GHS in weiten Teilen zu übernehmen. Der Europäische Rat erließ am 16. Dezember 2008 die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. Sie wurde am 31. Dezember 2008 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat am 20. Januar 2009 in Kraft. Mit Stand Ende 2018 war GHS in 79 Staaten implementiert.

Die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen ist auch für den Arbeitsschutz wichtig. Betroffen sind zum Beispiel Gefährdungsbeurteilungen, Gefahrstoffverzeichnisse, Etiketten, Sicherheitsdatenblätter, Verpackungen, Betriebsanweisungen, Unterweisungen, innerbetriebliche Kennzeichnungen und die Lagerung von Chemikalien.

In Deutschland sollen Betriebe laut § 7 Absatz 3 der Gefahrstoffverordnung Gefahrstoffe möglichst durch Ersatzstoffe mit geringerem gesundheitlichem Risiko ersetzen. Zur Beurteilung solcher Ersatzstoffe hat das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, IFA, das GHS-Spaltenmodell entwickelt. Damit lassen sich mögliche Ersatzstoffe anhand von H-Sätzen, WGK-Einstufung und physikalischen Eigenschaften mithilfe einer Tabelle bewerten.

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