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H- und P-Sätze
Die H-Sätze (Hazard Statements) beschreiben Gefährdungen (englisch hazards), die von den chemischen Stoffen oder Zubereitungen ausgehen. · Die P-Sätze ( …
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Zweck und rechtlicher Rahmen
H- und P-Sätze sind standardisierte kurze Gefahren- und Sicherheitshinweise für chemische Stoffe und Gemische. H steht für Hazard Statement (Gefahrenhinweis), P für Precautionary Statement (Sicherheitshinweis). Ergänzende EUH-Sätze kennzeichnen besondere Gefahren innerhalb der Europäischen Union. Im global harmonisierten System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) erfüllen sie eine ähnliche Aufgabe wie früher die europäischen R- und S-Sätze.
Das GHS der Vereinten Nationen soll Chemikalien weltweit einheitlich einstufen und ihre Verpackungen sowie Sicherheitsdatenblätter einheitlich kennzeichnen. In der EU wurde es durch die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, die CLP-Verordnung, umgesetzt: für Stoffe ab 1. Dezember 2010 und für Zubereitungen beziehungsweise Gemische ab 1. Juni 2015. Während festgelegter Übergangsfristen durfte noch nach den früheren Vorschriften gekennzeichnet werden.
Die für eine Substanz angegebenen H- und P-Sätze werden vom Lieferanten, Einführer oder Hersteller bereitgestellt. Bei nicht harmonisierten Einstufungen können die Angaben verschiedener Anbieter voneinander abweichen.
Codierung und Kennzeichnung
Jeder Hinweis besitzt einen Buchstaben und gewöhnlich eine dreistellige Zahl, zum Beispiel H270 oder P280. Die erste Ziffer bezeichnet die Hauptgruppe, die letzten beiden Ziffern sind laufende, bei H-Sätzen nach Gefahrenklassen geordnete Nummern. Zusätzliche Buchstaben können Unterteilungen kennzeichnen, etwa H350i oder H360F.
Die H-Sätze sind in drei Hauptreihen gegliedert: 2xx bezeichnet physikalische Gefahren, 3xx Gesundheitsgefahren und 4xx Umweltgefahren. Innerhalb der Reihen stehen beispielsweise 20x für Explosionsgefahr, 22x für Entzündbarkeit, 25x für Selbstentzündbarkeit, 27x für Oxidationsmittel, 30x für akute Giftigkeit beim Verschlucken, 34x für Mutagenität, 35x für Karzinogenität, 36x für Reproduktionstoxizität, 37x für spezifische Organtoxizität sowie 40x und 41x für akute beziehungsweise chronische Gewässertoxizität.
Die P-Sätze gliedern sich in 1xx für allgemeine Hinweise, 2xx für Prävention, 3xx für die Reaktion auf Unfälle, 4xx für die Aufbewahrung und 5xx für die Entsorgung.
Zu jedem Code gehört ein standardisierter Text, der in vielen Sprachen vorliegt. Auf einem Etikett stehen außerdem Produktidentifikatoren, Gefahrenpiktogramme und das Signalwort „Achtung“ oder „Gefahr“. Üblicherweise folgen zunächst alle H-Sätze und danach alle P-Sätze als lesbarer Fließtext; die Codes müssen dabei nicht erscheinen. Die Hinweise werden normalerweise nach aufsteigender Codenummer sortiert, Kombinationen nach der Nummer ihres ersten Satzes. Chronische Gesundheitsgefahren ab H340 müssen im Gegensatz zur früheren EU-Kennzeichnung nicht am Anfang stehen.
Gefahrenhinweise
H-Sätze beschreiben die Gefahren, die von einem Stoff oder Gemisch ausgehen. Die H200-Reihe umfasst unter anderem explosive, entzündbare, selbstentzündliche, wasserreaktive und oxidierende Stoffe, Gase oder Chemikalien unter Druck sowie Metallkorrosion. Beispiele sind H200 „Instabil, explosiv“, H220 „Extrem entzündbares Gas“, H260 „In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können“, H270 „Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel“ und H290 „Kann gegenüber Metallen korrosiv sein“.
Die H300-Reihe erfasst Gesundheitsgefahren und unterscheidet auch Aufnahmewege und Schweregrade. Beispiele sind H300 „Lebensgefahr bei Verschlucken“, H310 „Lebensgefahr bei Hautkontakt“ und H330 „Lebensgefahr bei Einatmen“. Weitere Hinweise betreffen Verätzungen, Reizungen und Allergien, etwa H314 „Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden“ oder H334 für Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden beim Einatmen. Langfristige Gefahren werden ebenfalls genau bezeichnet: H340 betrifft genetische Defekte, H350 Krebs, H360 die Beeinträchtigung der Fruchtbarkeit oder die Schädigung des Kindes im Mutterleib und H372 Organschäden bei längerer oder wiederholter Exposition.
Die H400-Reihe beschreibt Umweltgefahren. H400 bedeutet „Sehr giftig für Wasserorganismen“, H410 ergänzt eine langfristige Wirkung, und H420 bezeichnet die Schädigung der öffentlichen Gesundheit und der Umwelt durch Ozonabbau in der äußeren Atmosphäre.
Verwandte Hinweise können kombiniert werden. H300+H310+H330 lautet beispielsweise „Lebensgefahr bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen“. Redundante Hinweise dürfen teilweise entfallen: Bei H314 kann H318, bei H410 kann H400, bei EUH441 kann EUH440 und bei H451 kann H450 weggelassen werden. H-Sätze, die zwar zum internationalen GHS, aber nicht zur EU-CLP-Verordnung gehören, finden in der EU keine Anwendung.
EU-spezifische Ergänzungen
EUH-Sätze ergänzen das internationale GHS um Gefahrenmerkmale und Kennzeichnungselemente, die nur innerhalb der EU zusätzlich angegeben werden. Viele gehen auf frühere R-Sätze zurück, die nicht in das GHS übernommen wurden. Bei nicht umnummerierten Sätzen entspricht die Nummer der früheren R-Satznummer; EUH032 entspricht beispielsweise R 32. EUH070 und EUH071 kamen erst mit der Neufassung der CLP-Verordnung hinzu. Die Reihe EUH2xx richtet sich vor allem an Stoffgemische und Zubereitungen für Endverbraucher.
Beispiele sind EUH014 „Reagiert heftig mit Wasser“, EUH031 „Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase“, EUH066 „Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen“ und EUH202 für Cyanacrylat, das Haut und Augenlider innerhalb von Sekunden zusammenkleben kann. EUH210 weist darauf hin, dass ein Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich ist.
Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2023/707 wurden acht weitere EUH-Sätze eingeführt. Sie betreffen endokrine Disruptoren, also Stoffe mit möglichen Wirkungen auf das Hormonsystem, sowie PBT-/vPvB- und PMT-/vPvM-Stoffe. Die Codes EUH380 und EUH381 betreffen endokrine Störungen beim Menschen, EUH430 und EUH431 solche in der Umwelt. EUH440 und EUH441 kennzeichnen die Anreicherung in Umwelt und Organismen; EUH450 und EUH451 warnen vor lang anhaltender beziehungsweise sehr lang anhaltender und diffuser Verschmutzung von Wasserressourcen.
Sicherheitshinweise und Kombinationen
P-Sätze nennen Maßnahmen für den sicheren Umgang. Allgemeine Hinweise der P100-Reihe sind etwa P101, bei erforderlichem ärztlichem Rat Verpackung oder Etikett bereitzuhalten, P102 „Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen“ und P103 „Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen“.
Die P200-Reihe dient der Prävention. Dazu gehören das Fernhalten von Zündquellen und Rauchverbot nach P210, der Schutz vor Feuchtigkeit nach P232, das Dichthalten von Behältern nach P233, das Vermeiden des Einatmens von Staub, Rauch, Gas, Nebel, Dampf oder Aerosol nach P261 und das Tragen von Schutzhandschuhen, Schutzkleidung, Augen- oder Gesichtsschutz nach P280.
Die P300-Reihe beschreibt Reaktionen auf Unfälle. P301 leitet Maßnahmen bei Verschlucken ein, P302 bei Hautkontakt, P304 bei Einatmen und P305 bei Augenkontakt. Typische vollständige Kombinationen sind P304+P340 „Bei Einatmen: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen“ sowie P305+P351+P338: Augen einige Minuten behutsam mit Wasser spülen, Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen und weiterspülen. Weitere Hinweise betreffen ärztliche Hilfe, das Ausziehen kontaminierter Kleidung, das Aufnehmen verschütteter Mengen und das Verhalten bei Brand.
Die P400-Reihe regelt die Aufbewahrung, etwa trocken, gut belüftet, unter Verschluss oder vor Sonnenlicht geschützt. P412 verlangt, Stoffe nicht Temperaturen über 50 °C beziehungsweise 122 °F auszusetzen. Die P500-Reihe betrifft Entsorgung, Wiederverwendung und Wiederverwertung.
Sicherheitshinweise dürfen kombiniert werden, wenn dies Deutlichkeit und Verständlichkeit verbessert. Manche in Kennzeichnungsquellen verwendeten Kombinationen sind jedoch nicht gesetzlich vorgegeben, etwa P301+P330+P331+P310 mit Mundausspülen, dem Verbot, Erbrechen herbeizuführen, und dem sofortigen Anruf bei Giftinformationszentrum oder Arzt.
Offene Stellen mit Auslassungspunkten muss derjenige ergänzen, der die Ware in der aktuellen Verpackung erstmals in der EU in Verkehr bringt. Das kann Hersteller, Importeur oder Händler sein. Zusätze wie P501A sind nicht rechtlich genormt; der Inverkehrbringer darf eine geeignete Formulierung wählen.
Piktogrammregeln und Weiterentwicklung
Artikel 26 der CLP-Verordnung enthält Rangfolgeregeln, damit ein Etikett nicht unnötig viele Gefahrenpiktogramme trägt. Bei GHS01 sind GHS02 und GHS03 grundsätzlich optional, sofern nicht mehrere davon verbindlich sind. Bei GHS06 entfällt GHS07. Bei GHS05 entfällt GHS07 für Haut- oder Augenreizung. Wird GHS08 wegen einer Sensibilisierung der Atemwege verwendet, entfällt GHS07 für Hautsensibilisierung oder Haut- und Augenreizung. Bei GHS02 oder GHS06 ist GHS04 optional. Treffen innerhalb derselben Gefahrenklasse mehrere Kategorien zu, erscheint das Piktogramm der schwerwiegendsten Gefahrenkategorie.
Die Regeln und Texte wurden mehrfach an den technischen Fortschritt angepasst. Die 2., 4. und 8. Anpassung an den Technischen Fortschritt traten am 1. Dezember 2012, 1. Dezember 2014 und 1. Februar 2018 in Kraft. Neu aufgenommen wurden unter anderem H229, H230 und H231 sowie mehrere P-Sätze und Kombinationen. Die am 28. März 2019 veröffentlichte 12. ATP, Verordnung (EU) 2019/521, setzte die sechste und siebte überarbeitete GHS-Fassung der Vereinten Nationen um; ab 17. Oktober 2020 galten unter anderem H206, H207, H208, H232, P212 und P503. Zahlreiche Texte und Anwendungsbereiche wurden geändert. Aufgehoben wurden unter anderem EUH001, EUH006, EUH059 sowie verschiedene P-Sätze; P307+P311 wurde durch P308+P311 ersetzt.
Die maßgebliche Grundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 vom 16. Dezember 2008. H-Sätze sind in Artikel 21 und Anhang III geregelt, EUH-Sätze in Artikel 25 Absatz 1 und P-Sätze in Artikel 22 sowie Anhang IV Teil 2. Internationale Grundlage ist das von der UNECE Transport Division herausgegebene Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals.
Lernvideos zu H- und P-Sätze
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Gefahrenanweisungen im Labor
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Sicherheitsbelehrung | Gefahrensymbole „Gefahrstoffe“ | Chemie
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GHS GEFAHRENSYMBOLE / GEFAHRENPIKTOGRAMME | www.mathiaspieper.de
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