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Gefahrensymbol

Gefahrensymbole ; E · Explosionsgefährlich, T+ ; F+, Hochentzündlich, T ; F · Leichtentzündlich ; O · Brandfördernd, Xn …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Grundidee und Ablösung durch das GHS
  2. 2. Geschichte und Rechtsgrundlagen
  3. 3. Gruppen, Hierarchie und Kennbuchstaben
  4. 4. Bedeutung der einzelnen Gefahrensymbole
  5. 5. Zusätzliche Verwendungen von T, Xn und Xi

Grundidee und Ablösung durch das GHS

Gefahrensymbole waren Piktogramme auf orangefarbenem Untergrund. Zusammen mit einer Gefahrenbezeichnung gaben sie einen ersten, leicht erkennbaren Hinweis auf die Gefahren eines Gefahrstoffs. Ergänzende Informationen für Gefahrstoffe und deren Umgang lieferten die R- und S-Sätze, mit denen Verpackungen solcher Stoffe gekennzeichnet werden mussten.

Die alten Gefahrensymbole galten im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz. Sie wurden durch die Kennzeichnung des global harmonisierten Systems zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) abgelöst. Seit dem 1. Juni 2015, beziehungsweise übergangsweise bis zum 1. Juni 2017, gelten für Gemische die neuen Gefahrenpiktogramme. Die alten Symbole sind daher heute vor allem als frühere Kennzeichnung von Bedeutung.

Geschichte und Rechtsgrundlagen

Die ersten Entwürfe bildhafter Gefahrensymbole entstanden im Februar 1955 während der 4. Sitzung des Ausschusses für die chemische Industrie im Internationalen Arbeitsamt in Genf. Die Symbole sollten auch „Nichtschriftkundigen“ verständlich sein. Sie wurden noch 1955 in den DIN-Mitteilungen veröffentlicht.

Die gesetzliche Grundlage bildete die Richtlinie 67/548/EWG, die sogenannte Stoffrichtlinie. Sie trat am 1. Januar 1970 in Kraft; die Gefahrensymbole waren in ihrem Anhang II enthalten. Für Standardisierung und Kontrolle war das European Chemicals Bureau (ECB) zuständig. Für Kanada galt dagegen das Workplace Hazardous Materials Information System (WHMIS).

Die Richtlinie 67/548/EWG wurde zusammen mit dem GHS in die am 31. Dezember 2008 veröffentlichte Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates integriert. Das seit 1992 durch eine UN-Kommission erarbeitete GHS soll die Warnsymbole weltweit vereinheitlichen. Stoffe mussten seit dem 1. Dezember 2010 nach GHS gekennzeichnet werden; die Übergangsregelung für Stoffe lief am 1. Dezember 2012 aus. Für Gemische galt die neue Regelung seit dem 1. Juni 2015. Lagerbestände durften noch bis zum 1. Juni 2017 mit der alten Kennzeichnung versehen sein.

Alte Gefahrensymbole waren orangefarbene Quadrate. GHS-Gefahrenpiktogramme sind weiße Rauten mit roter Umrandung. Die Bildmotive sind weitgehend ähnlich. Rauten auf verschiedenen Volltonfarben werden im Transportwesen für Gefahrgutklassen nach ADR/RID verwendet.

Gruppen, Hierarchie und Kennbuchstaben

Die früheren Gefahrensymbole wurden in drei Gruppen eingeteilt: Feuer, Gesundheit und Umweltschutz. Bei mehreren zutreffenden Symbolen galt eine Hierarchie. Wenn zwei Symbole aus einer senkrechten Linie zutrafen, wurde nur das weiter oben stehende verwendet. In der Gruppe „Gesundheit“ galt dies zusätzlich von links nach rechts.

Eine wichtige Ausnahme betraf CMR-Stoffe. CMR steht für krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe. Bei einem CMR-Stoff blieb das Symbol C neben T bestehen. Insgesamt konnten sich für einen Gefahrstoff höchstens vier Symbole ergeben. Als Beispiel nennt der Artikel Chrom(III)-chromat mit den Kennbuchstaben O, T, C und N.

Die Kennbuchstaben und Bezeichnungen lauten: E = Explosionsgefährlich, F+ = Hochentzündlich, F = Leichtentzündlich, O = Brandfördernd, T+ = Sehr giftig, T = Giftig, Xn = Gesundheitsschädlich, C = Ätzend, Xi = Reizend und N = Umweltgefährlich.

Bedeutung der einzelnen Gefahrensymbole

E – Explosionsgefährlich: Stoffe können unter bestimmten Bedingungen explodieren. Schlag, Stoß, Reibung, Funkenbildung und Hitzeeinwirkung sind zu vermeiden. Zusätzlich können Gefahren wie bei F+, F und O bestehen; diese Symbole mussten dann nicht zusätzlich angegeben werden.

F+ – Hochentzündlich: Dazu gehörten selbstentzündliche Stoffe, leichtentzündliche gasförmige Stoffe, feuchtigkeitsempfindliche Stoffe oder brennbare Flüssigkeiten. Zünd- und Gefahrenquellen, darunter Luft und Wasser, waren zu vermeiden.

F – Leichtentzündlich: Die im Artikel genannten Gefahren und Hinweise entsprechen denen von F+: Es ging um selbstentzündliche Stoffe, leichtentzündliche gasförmige Stoffe, feuchtigkeitsempfindliche Stoffe oder brennbare Flüssigkeiten. Der Kontakt mit Zünd- und Gefahrenquellen war zu vermeiden.

O – Brandfördernd: Diese Stoffe können brennbare Stoffe entzünden oder Brände fördern und dadurch die Brandbekämpfung erschweren. Jeder Kontakt mit brennbaren Stoffen war zu vermeiden.

T+ – Sehr giftig: Nach Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme durch die Haut konnten meist Gesundheitsschäden erheblichen Ausmaßes oder der Tod eintreten. Weniger als 25 mg pro Kilogramm Körpergewicht konnten zum Tod führen. Jeder Kontakt mit dem menschlichen Körper war zu vermeiden; bei Unwohlsein sollte sofort ein Arzt aufgesucht werden. Die zusätzlichen Gefahren von Xn, Xi und C mussten nicht nochmals durch diese Symbole angegeben werden.

T – Giftig: Nach Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme durch die Haut konnten meist erhebliche Gesundheitsschäden eintreten. 25–200 mg pro Kilogramm Körpergewicht konnten tödlich sein. Kontakt mit dem menschlichen Körper war zu vermeiden; bei Unwohlsein sollte sofort ein Arzt aufgesucht werden. Xn, Xi und C mussten grundsätzlich nicht zusätzlich angegeben werden. Beruhte die T-Kennzeichnung jedoch auf krebserzeugender, mutagener oder teratogener Wirkung, blieb gemäß Richtlinie 67/548/EWG C neben T bestehen.

Xn – Gesundheitsschädlich: Bei Aufnahme in den Körper konnten diese Stoffe Gesundheitsschäden verursachen. Kontakt mit dem Körper, auch das Einatmen von Dämpfen, war zu vermeiden. Bei Unwohlsein sollte ein Arzt aufgesucht werden. Xi musste bei gleichzeitig bestehender Reizwirkung nicht zusätzlich angegeben werden.

C – Ätzend: Diese Stoffe zerstören lebendes Gewebe und viele Materialien bei Kontakt. Dämpfe sollten nicht eingeatmet werden; Haut, Augen und Kleidung waren vor Berührung zu schützen. Xn und Xi mussten bei gleichzeitig bestehender Gefahr nicht zusätzlich erscheinen.

Xi – Reizend: Diese Stoffe können Haut, Augen und Atmungsorgane reizen und Entzündungen verursachen. Dämpfe sollten nicht eingeatmet werden; Haut- und Augenkontakt war zu vermeiden.

N – Umweltgefährlich: Bei Freisetzung in die Umwelt kann sofort oder später ein Ökosystem geschädigt werden. Je nach Gefährdungspotenzial durfte der Stoff nicht in Kanalisation, Boden oder Umwelt gelangen; besondere Entsorgungsvorschriften waren zu beachten.

Zusätzliche Verwendungen von T, Xn und Xi

Die Symbole T, Xn und Xi wurden auch für CMR-Stoffe und Allergene verwendet. Das war möglich, obwohl beispielsweise ein krebserzeugender Stoff nicht unbedingt akut giftig ist. Bestand zusätzlich akute Giftigkeit, galt die Anmerkung E; akut sehr giftige Stoffe wurden außerdem mit T+ gekennzeichnet.

Krebserzeugende Stoffe können beim Einatmen, Verschlucken oder bei Aufnahme über die Haut Krebs verursachen oder die Krebshäufigkeit erhöhen. Dafür galten unter anderem die R-Sätze R 45 „Kann Krebs erzeugen“ und R 49 „Kann Krebs erzeugen beim Einatmen“. Erbgutverändernde Stoffe können vererbbare genetische Schäden verursachen oder deren Häufigkeit erhöhen. Hierzu gehörten R 46 „Kann vererbbare Schäden verursachen“ und R 68 „Irreversibler Schaden möglich“, wobei R 68 das Symbol Xn bewirkte.

Reproduktionstoxische, also fortpflanzungsgefährdende, Stoffe können nichtvererbbare Schäden bei der Nachkommenschaft hervorrufen oder deren Häufigkeit erhöhen oder männliche Fortpflanzungsfunktionen beziehungsweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. Genannt werden R 60 „Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen“ und R 61 „Kann das Kind im Mutterleib schädigen“. Bei Verdacht führten R 40, R 62 oder R 63 zum Symbol Xn: R 40 bedeutete „Verdacht auf krebserzeugende Wirkung“, R 62 „Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen“ und R 63 „Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen“. Solche Stoffe konnten längerfristige Gesundheitsschäden verursachen.

Sensibilisierende Stoffe können eine spezifische Überempfindlichkeit auslösen. R 42 „Sensibilisierung durch Einatmen möglich“ führte zu Xn und betraf unter anderem Stoffe, die beim Menschen etwa Asthma hervorrufen können. R 43 „Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich“ führte zu Xi und betraf Stoffe, die bei einer erheblichen Zahl von Personen eine Sensibilisierung durch Hautkontakt verursachen können. Bei R 42 war Einatmen von Gas, Dampf, Rauch oder Aerosol zu vermeiden; bei R 43 jeder Hautkontakt.

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