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Funktionsverbgefüge
Funktionsverbgefüge mit Präpositionalobjekt werden wie ein einfaches Vollverb mit nicht negiert, es heißt Er setzte die Maschine nicht in Betrieb, nicht …
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Grundidee und Abgrenzung
Ein Funktionsverbgefüge (FVG), auch Schwellform oder Streckform genannt, ist eine Verbindung aus einem Verb und einem nominalen Bestandteil, meist einem Substantiv. Die eigentliche Bedeutung liegt dabei weitgehend im Substantiv. Das Verb verliert einen großen Teil seiner selbständigen Bedeutung und dient als Funktionsverb. Beide Teile bilden zusammen eine semantische Einheit und das Prädikat des Satzes.
Die Abgrenzung zu einem Vollverb mit gewöhnlichem Objekt ist nicht immer eindeutig; die Übergänge sind fließend. Deshalb gibt es unterschiedliche Definitionen:
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Peter Eisenberg zählt nur Verbindungen mit einer Präpositionalgruppe zu den Funktionsverbgefügen.
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Nach der Dudengrammatik kann auch ein Akkusativobjekt beteiligt sein; dessen Substantiv muss jedoch deverbal sein, also von einem Verb abgeleitet.
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Gerhard Helbig und Joachim Buscha fassen den Begriff weiter: Ein Funktionsverb drückt das Prädikat in einer bestimmten Verwendung nicht allein aus. Erst zusammen mit dem nominalen Bestandteil bildet es eine semantische Einheit und damit das Prädikat.
Der Artikel verwendet diesen erweiterten Begriff.
Grammatische Merkmale
Funktionsverbgefüge unterscheiden sich durch mehrere Merkmale von freien Verbindungen aus Vollverb und Objekt. Bei einem FVG mit Präpositionalobjekt wird die gesamte Verbindung mit „nicht“ verneint: Richtig ist „Er setzte die Maschine nicht in Betrieb“, nicht „Er setzte die Maschine in keinen Betrieb“.
Ihre Morphosyntax, also ihre grammatischen Veränderungs- und Verbindungsmöglichkeiten, ist eingeschränkt. In „Helga bringt ihre Überzeugung zum Ausdruck“ lässt sich der präpositionale Bestandteil nicht wie ein gewöhnliches Satzglied durch ein Pronomen ersetzen: „Helga bringt ihre Überzeugung zu ihm“ ist in dieser Bedeutung ebenso unmöglich wie die Frage „Wozu bringt Helga ihre Überzeugung?“ Auch der nominale Bestandteil kann im FVG nicht wie ein gewöhnliches Objekt oder eine Adverbialbestimmung pronominalisiert werden. Deshalb ist „Er gab sie dem Kind“, wenn „sie“ für „die Antwort“ stehen soll, ungrammatisch.
Zudem ist die Autosemantik, also die selbständige Bedeutung, des Funktionsverbs stark reduziert. In „Er bringt das Stück zur Aufführung“ bezeichnet „bringen“ keine Ortsveränderung. Darin unterscheidet sich der Satz von „Er bringt die Kreide zur Tafel“, wo „bringen“ seine räumliche Vollverbbedeutung besitzt.
Formen und typische Beispiele
Funktionsverbgefüge können aus einem Funktionsverb und unterschiedlichen nominalen Ergänzungen bestehen. In der deutschen Gegenwartssprache kommt die Verbindung mit einem Präpositionalobjekt am häufigsten vor. Ein Präpositionalobjekt ist eine durch eine Präposition eingeleitete Ergänzung.
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Mit Präpositionalobjekt: „zur Anzeige bringen“ – „Herr Meier brachte den Diebstahl zur Anzeige“; „in Kraft treten“ – „Das Gesetz tritt heute in Kraft“; „in Erwägung ziehen“ – „Sie zogen eine Reise in den Orient in Erwägung“.
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Mit Nominativobjekt: „Übereinstimmung bestehen“ – „Es steht fest, dass zwischen Plagiat und Original hundertprozentige Übereinstimmung besteht“; außerdem „als … fungieren“, etwa in „Das Verb selbst fungiert lediglich als Funktionsverb“.
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Mit Akkusativobjekt: „Nachricht geben“ – „Peter gab Maria Nachricht“; außerdem „Verzicht leisten“.
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Mit Dativobjekt: „einer Prüfung unterziehen“ – „Der Student muss sich einer Prüfung unterziehen“.
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Mit Genitivobjekt: „der Meinung sein“ – „Ich bin der Meinung, man spricht schneller als man denkt“.
Die beteiligten Funktionsverben sind ursprünglich Vollverben. Innerhalb des Gefüges haben sie ihre ursprüngliche Bedeutung jedoch weitgehend verloren und können das Prädikat nicht mehr allein bilden.
Funktion und stilistische Wirkung
Nach Peter Eisenberg erfüllen Funktionsverbgefüge mehrere sprachliche Aufgaben: Sie schließen lexikalische Lücken, ermöglichen besondere Thema-Rhema-Beziehungen und bestimmte Umschreibungen des Passivs. Thema und Rhema bezeichnen dabei vereinfacht die bekannte Ausgangsinformation und die neue Aussage eines Satzes. Als wichtigste Leistungen nennt Eisenberg die Kausativierung und die Signalisierung von Aktionsarten. Kausativierung bedeutet, dass jemand das Eintreten oder den Verlauf eines Geschehens verursacht. Aktionsarten kennzeichnen, wie ein Vorgang verläuft, beispielsweise ob er beginnt, andauert oder auf ein Ergebnis zuläuft.
Das zeigt der Satz „Die Regierung bringt den Gesetzesentwurf zur Entscheidung“: Der Gesetzesentwurf bewegt sich in Richtung einer Entscheidung, während die Regierung den Vorgang kontrolliert.
Stilistisch können Funktionsverbgefüge unterschiedlich bewertet werden. Bei übermäßigem Gebrauch, etwa in der Verwaltungssprache, entstehen häufig hölzerne und wenig lebendige Texte. Dieser sogenannte Nominalstil wird von Sprachstilisten kritisiert. Manche Gefüge lassen sich knapper durch ein einfaches Verb ersetzen: „in Erwägung ziehen“ durch „erwägen“, „Verzicht leisten“ durch „verzichten“ und „Stimmenthaltung üben“ durch „sich enthalten“.
Wolf Schneider weist jedoch darauf hin, dass andere Streckformen einen echten Zweck erfüllen. „Jemanden zur Verzweiflung bringen“ lässt sich nicht durch ein einzelnes Wort ausdrücken; auch für „Erfolg haben“ gibt es kein entsprechendes Verb. Mitunter kann ein Funktionsverbgefüge sogar verständlicher sein als ein abstraktes Einzelverb: Statt „thematisieren“ sind beispielsweise „zum Thema machen“, „ein Thema daraus machen“ oder „zur Sprache bringen“ möglich. Funktionsverbgefüge sind daher nicht grundsätzlich schlechter Stil; entscheidend ist, ob sie eine notwendige oder nützliche Ausdrucksmöglichkeit bieten oder einen Satz nur unnötig verlängern.