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Fränkische Reichsteilung
Während der gesamten Geschichte des Fränkischen Reichs kam es zu zahlreichen Reichsteilungen, meist im Rahmen der Herrschaftsnachfolge.
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Grundprinzip der Reichsteilungen
Während der gesamten Geschichte des Fränkischen Reichs kam es zu zahlreichen Reichsteilungen, meist im Rahmen der Herrschaftsnachfolge. Ein Reich wurde nach dem Tod eines Herrschers oder durch politische Vereinbarungen unter dessen Söhnen beziehungsweise Erben aufgeteilt. Solche Teilungen konnten später durch neue Aufteilungen, Zusammenlegungen oder Verträge verändert werden. Die ursprüngliche Ausdehnung des Frankenreiches wurde nach den karolingischen Teilungen jedoch nicht mehr erreicht.
Teilungen unter den Merowingern
Chlodwig I. (466–511) einte die Franken durch Krieg und Politik. Nach seinem Tod im Jahr 511 wurde das erstmals gesamtfränkische Königreich unter seinen Söhnen Theuderich I., Chlodomer, Childebert I. und Chlothar I. aufgeteilt.
Nachdem Chlothar I. (497–561) das Reich wiedervereinigt hatte, wurde es nach seinem Tod erneut geteilt, diesmal zwischen Guntram I., Charibert I., Sigibert I. und Chilperich I. Nach dem Tod Dagoberts I. (ca. 609–639) erfolgte eine weitere Teilung zwischen Sigibert III. und Chlodwig II.
Karl Martell (688–741), ein fränkischer Hausmeier, hinterließ die Macht seinen Söhnen. Pippin der Jüngere wurde Hausmeier in Neustrien, Karlmann in Austrien. 743 setzten sie Childerich III. als letzten Merowingerkönig ein.
Die karolingische Reichsteilung von 843
Pippin (714–768) setzte Childerich III. im Jahr 751 ab und ließ sich als erster karolingischer fränkischer König krönen. Sein Sohn Karl der Große (747–814) wurde sein Nachfolger. Bis 771 teilte er sich die Herrschaft mit seinem Bruder Karlmann I. (751–771). Karlmann regierte den südlichen Teil von Burgund und Aquitanien bis Alemannien, Karl der Große den nördlichen Teil.
Karl der Große hinterließ seinem Sohn Ludwig I. dem Frommen (778–840) ein geeintes und stabiles Reich. Bereits 806 hatte Karl jedoch in der Divisio Regnorum eine Aufteilung in Unterkönigreiche unter seinen drei Söhnen beschlossen. Ludwig wollte seinen Söhnen aus zwei Ehen eigene Teilreiche geben, zugleich aber die Reichseinheit bewahren. Dazu sollten Lothar I. die Kaiserkrone und die außenpolitische Oberhoheit zufallen. Diese Regelung führte noch zu Ludwigs Lebzeiten zu Macht- und Verteilungskriegen.
Drei Jahre nach Ludwigs Tod wurde das Frankenreich im Vertrag von Verdun 843 dauerhaft geteilt: Karl der Kahle (823–877) erhielt den westlichen Teil mit Aquitanien, Lothar I. (795–855) den mittleren Teil von der Nordsee über Aachen und Rom bis zum Mittelmeer, und Ludwig der Deutsche (804–876) den östlichen Teil.
Weitere karolingische Teilungen und Folgen
Nach dem Tod Lothars I. wurde sein Reich unter seinen drei Söhnen aufgeteilt: Lothar II. (826–869) erhielt den Norden, der zu Lotharingien beziehungsweise Lothringen wurde; Karl von der Provence (845–863) erhielt die Provence und einen Großteil Burgunds; Ludwig II. (822–875) übernahm Italien und die Kaiserwürde.
Der ostfränkische Reichsteil Ludwigs des Deutschen zerfiel unter seinen Söhnen in die Herzogtümer Sachsen, Bayern und Schwaben. Weitere Teilungen und Zusammenlegungen wechselten einander ab. Die Teilung von Prüm 855, der Vertrag von Meerssen 870 und der Vertrag von Ribemont 880 bestätigten und veränderten die Reichsaufteilung erneut. Auch die Aufteilung des Reichs Karls von der Provence im Jahr 863 sowie die Verträge von Verdun und Ribemont 879/880 gehörten zu dieser Entwicklung.
Keine politische Wirklichkeit wurden die Divisio Regnorum Karls des Großen von 806 und die Ordinatio imperii Ludwigs des Frommen von 817. Beide blieben Planungen beziehungsweise Ordnungsentwürfe, während der Vertrag von Verdun 843 die dauerhafte Teilung begründete.