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Fachspezifische Fremdsprachenausbildung

Jede Vorlesung schließt mit einer schriftlichen Teilprüfung ab. Zum Ende der FFA findet außerdem eine mündliche Prüfung statt. FFA in Trier. Bearbeiten. Die …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Zweck und Verbreitung
  2. 2. Juristische FFA in Deutschland
  3. 3. Programm in Münster
  4. 4. Trierer Modell
  5. 5. Vergleichbare Angebote im Ausland

Zweck und Verbreitung

Die Fachspezifische Fremdsprachenausbildung (FFA) ist eine studienbegleitende Zusatzausbildung an Universitäten. Sie vermittelt Kenntnisse einer Fremdsprache, die auf einen bestimmten Studienbereich zugeschnitten sind. Besonders häufig wird sie in Deutschland neben dem Studium der Rechtswissenschaften angeboten; vereinzelt gibt es sie auch in Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, (Wirtschafts-)Mathematik, (Wirtschafts-)Informatik oder Soziologie.

Ziel ist, einen fachlichen Überblick über die eigene Disziplin in einer fremden Fachsprache zu gewinnen. Die Ausbildung soll sprachliche und fachliche internationale Kompetenz fördern und auf einen Arbeitsmarkt mit zunehmenden internationalen Bezügen vorbereiten. Sie ersetzt in der Regel kein Auslandsstudium, kann aber darauf vorbereiten. Programme bestehen meist für Englisch, Französisch und Spanisch; zunehmend werden auch Italienisch, Türkisch oder Russisch angeboten. Voraussetzungen und Studienpläne unterscheiden sich je nach Universität, üblicherweise müssen Kenntnisse der jeweiligen Fremdsprache nachgewiesen werden.

Juristische FFA in Deutschland

Bei der juristischen FFA geht es darum, fremde Rechtsordnungen kennenzulernen und sie begrifflich in einer fremden Sprache zu verstehen. Eine Rechtsordnung ist die Gesamtheit der geltenden Rechtsregeln eines Staates oder Rechtsraums.

Die Ausbildung ersetzt zugleich meist den erfolgreichen Besuch einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder eines rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurses. Dieser Fremdsprachenschein ist deutschlandweit Voraussetzung für die Zulassung zur Ersten Juristischen Prüfung. Wer eine FFA abschließt, muss in der Regel keinen weiteren solchen Kurs nachweisen.

Studierende erhalten normalerweise ein Zertifikat über juristische Fremdsprachenkenntnisse. Eine FFA in Englisch bescheinigt beispielsweise Wissen über das anglo-amerikanische Rechtssystem und einen fachspezifischen Wortschatz. Die Regelstudienzeit beträgt meist zwei bis vier Semester beziehungsweise 16 bis 18 Semesterwochenstunden. Mündliche und schriftliche Prüfungen gehören dazu; je nach Hochschule ist außerdem ein Praktikum im entsprechenden Rechtssystem vorgeschrieben. Die Lehrveranstaltungen finden in der Regel in der jeweiligen Landessprache statt, Einzelheiten regeln Ausbildungs- und Prüfungsordnungen.

An zahlreichen deutschen Hochschulen gibt es FFA-Programme oder zumindest rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkurse. Das Angebot reicht dabei je nach Universität von verbreiteten Sprachen wie Englisch, Französisch und Spanisch bis zu Chinesisch, Italienisch, Japanisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Tschechisch oder Türkisch.

Programm in Münster

Die Juristische Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität zu Münster gehörte zu den ersten Fakultäten mit einer FFA und begründete damit einen deutschlandweiten Trend. Seit Herbst 1995 bietet die Rechtswissenschaftliche Fakultät zusammen mit dem Sprachenzentrum eine viersemestrige FFA für Juristen an. Zum Wintersemester melden sich durchschnittlich rund 200 Studierende an; der Zusatzstudiengang umfasst knapp 450 Studierende.

Der kostenlose Zertifikatsstudiengang wird parallel zum Jurastudium absolviert und vom Land Nordrhein-Westfalen im Sinne des Juristenausbildungsgesetzes NRW anerkannt. Nach erfolgreichem Abschluss kann beim Justizprüfungsamt die Anerkennung eines Freisemesters für die Berechnung der Freiversuchsregelung beantragt werden. Unterrichtet werden juristische und sprachliche Veranstaltungen, fast immer durch Muttersprachler. Die Lehrbeauftragten sind gewöhnlich Dozenten, Anwälte oder Richter aus dem englischen, spanischen oder französischen Sprachraum.

Die Praxisbezogenheit ist wesentlich: Während der vorlesungsfreien Zeit muss jede teilnehmende Person ein mindestens dreiwöchiges Praktikum bei einer ausländischen Institution absolvieren, die sich überwiegend mit dem Recht des jeweiligen Landes in der Fachsprache befasst, etwa bei einer Kanzlei, Verwaltungsbehörde oder in einem Sommerkurs.

Teilnehmen können eingeschriebene Münsteraner Jurastudierende, Studierende mit Rechtswissenschaft als Nebenfach sowie in begründeten Einzelfällen fachfremde Studierende, Doktoranden oder wissenschaftliche Mitarbeiter der Fakultät zur juristischen Weiterqualifizierung. Vorher sind mindestens 70 von 100 Punkten im C-Test zu erreichen. Dieser Einstufungstest prüft allgemeine sprachliche Fertigkeiten.

Die Ausbildung umfasst vier Semester und insgesamt 18 Semesterwochenstunden: drei Sprachkurse, fünf juristische Vorlesungen und einen Ergänzungskurs aus dem Wahlpflichtbereich. Im ersten und zweiten Semester stehen Fachsprache, Rechts- und Landeskunde, Einführungen in das Landesrecht sowie wichtige Rechtsgebiete im Mittelpunkt. Das dritte und vierte Semester vertiefen die allgemeinen und fachlichen Sprachkenntnisse. Jede Vorlesung endet mit einer schriftlichen Teilprüfung; am Schluss findet eine mündliche Prüfung statt.

Trierer Modell

Die Universität Trier zählt zusammen mit der Universität Passau zu den Vorreitern juristischer FFA-Programme in Deutschland. Bereits Anfang der 80er Jahre gab es Kurse zum englischen und französischen Recht. Seit 1989 bestehen viersemestrige Zusatzausbildungen, die heute anglo-amerikanisches, französisches, spanisches, italienisches, portugiesisches, japanisches, chinesisches und türkisches Recht umfassen. Mit bis zu 700 Teilnehmenden in den zweijährigen Programmen wurden in über 30 Jahren 4500 internationale junge Juristen ausgebildet.

Vorausgesetzt wird normalerweise ein Fremdsprachenniveau, das Abiturienten in den jeweiligen Sprachen aus der Schule mitbringen; 90-minütige Eingangstests überprüfen dies. Für asiatische Sprachen gibt es Intensivsprachkurse auch ohne Vorkenntnisse, bei Bedarf auch Aufbaukurse in anderen Sprachen. Wer Kenntnisse in mehreren FFA-Sprachen hat, kann mehrere Programme abschließen; häufig ist dabei die Anerkennung eines Auslandssemesters an Partneruniversitäten möglich.

Die Ausbildung gliedert sich in FFA I und FFA II, jeweils zwei Semester. FFA I vermittelt Fachterminologie, Grundlagen des Rechtssystems und die Rechtsmethodik des jeweiligen Landes. Geübt werden außerdem die Arbeit mit Verträgen, Gesetzen, Entscheidungen und juristischen Datenbanken sowie der fachsprachliche Umgang in simulierten Klientengesprächen oder Gerichtsverhandlungen, Kurzvorträgen und juristischer Korrespondenz. Die Kurse haben meist Seminargröße und ermöglichen dadurch aktive Teilnahme.

FFA II vertieft ausgewählte Rechtsfächer. Schwerpunkte sind Privat- und Wirtschaftsrecht, insbesondere Vertrags- und Deliktsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Wettbewerbsrecht. Weitere wechselnde Fächer können etwa Umweltrecht, Kartellrecht oder Familien- und Erbrecht sein. Etwa 30 ausländische Juristen aus 12 Nationen leiten die Kurse; sie stammen aus den jeweiligen Rechtssystemen und arbeiten unter anderem am Europäischen Gerichtshof, an anderen europäischen Institutionen in Luxemburg, in internationalen Kanzleien, Unternehmen oder juristischen Fakultäten.

Das Trierer Modell stellt die juristische Ausbildung im ausländischen Recht in den Mittelpunkt; sie wird naturgemäß in der Fremdsprache unterrichtet. Es versteht sich daher nicht vor allem als Fremdsprachenausbildung, sondern als Jurastudium im ausländischen Recht; die Bezeichnung „Internationale Rechtsstudien“ beschreibt Inhalte und Ziele treffender. Ergänzend gibt es unter anderem Moot Courts, also simulierte Gerichtsverhandlungen, Schnuppertage, Zeugnisfeiern, Exkursionen sowie Gerichtsbesuche in Frankreich und Besuche beim EuGH in Luxemburg.

Vergleichbare Angebote im Ausland

Programme, die der FFA vergleichbar sind, sind im Ausland schwer zu finden. Viele Hochschulen bieten jedoch Ausbildungen im deutschen Recht als Bachelor-of-Laws-(LL.B.)- oder Master-of-Laws-(LL.M.)-Studiengang an.

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