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Exsurge Domine
Exsurge Domine. Päpstliche Bulle von Leo X. 1520, in der er Martin Luther wegen seiner 95 Thesen mit der Exkommunikation drohte ... In: Zeitschrift für …
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Bedeutung und Anlass
Exsurge Domine („Erhebe dich, Herr“) ist eine päpstliche Bannandrohungsbulle. Papst Leo X. verabschiedete sie am 15. Juni 1520 als Antwort auf Martin Luthers 95 Thesen. Sie drohte Luther mit kirchlichen Strafen, falls er bestimmte Aussagen nicht widerrufe.
Verurteilte Aussagen und Folgen
Die Anfangsworte stammen aus Ps 73,22 VUL. Die Bulle beschreibt die Kirche als „Weinberg des Herrn“, der von wilden Tieren bedroht werde. Sie erklärt, in Deutschland seien Irrtümer verbreitet worden, die teilweise bereits früher verurteilt worden seien oder als häretisch, falsch, ärgerlich, für fromme Ohren beleidigend oder für einfache Gemüter verführerisch gälten.
Sie führt 41 Sätze an, überwiegend wörtliche Zitate aus Luthers Schriften; nur einer ist sinngemäß wiedergegeben. Begründungen für die Verwerfung fehlen. Inhaltlich betreffen die Sätze unter anderem das Sakrament der Buße, Eucharistie und Laienkelch, Kirchenschatz, Ablässe und Bann, die Schlüssel- und Lehrgewalt des Papstes sowie Konzilien, gute Werke, Ketzerverbrennung, Türkenkrieg, freien Willen, Fegefeuer und Bettelwesen.
Ob alle Sätze als häretisch oder nur als anstößig galten, bleibt offen. Verdammt wurden sie jedoch alle: Niemand durfte sie bejahen oder vertreten. Luthers Schriften mit diesen Aussagen durften nicht gelesen, besessen oder aufbewahrt werden und sollten verbrannt werden.
Widerrufsfrist und angedrohte Strafen
Luther erhielt 60 Tage Zeit, seinen Irrtümern zu entsagen und einen Widerruf nach Rom zu schicken. Alternativ sollte er selbst nach Rom kommen; ihm wurde freies Geleit zugesagt. Widerrief er nicht, sollten auch seine Schriften ohne einen der 41 angeführten Sätze eingezogen und verbrannt werden.
Nach Ablauf der Frist durfte niemand mit Luther Umgang haben. Er sollte verhaftet und nach Rom ausgeliefert werden. Ein Ort, an dem er sich drei Tage aufhielt, sollte dem Interdikt verfallen.
Luthers Antwort und Exkommunikation
Im Oktober 1520 veröffentlichte Luther, auf Anregung Karl von Miltitz’, die Schrift Von der Freyheith eines Christenmenschen samt einem Sendbrief an Papst Leo X.; sie wurde auf September 1520 rückdatiert. Darin verteidigte er die Freiheit des Wortes Gottes und schrieb: „Darüber hinaus kann ich nicht dulden Regel oder Maß, die Schrift auszulegen, dieweil das Wort Gottes, das alle Freiheit lehret, nicht soll noch muss gefangen sein.“
Am 10. Dezember 1520, nach Ablauf der Widerrufsfrist, verbrannte Luther in Wittenberg öffentlich sein gedrucktes Exemplar der Bulle. Dies geschah als Reaktion auf die Verbrennung seiner Werke durch kirchliche Vertreter. Die römische Kurie exkommunizierte ihn daraufhin am 3. Januar 1521 endgültig durch die Bannbulle Decet Romanum Pontificem.
Erhaltene Ausfertigungen
Wahrscheinlich wurden vier Exemplare von Exsurge Domine ausgefertigt. Drei sind erhalten: im Sächsischen Hauptstaatsarchiv in Dresden, im Stuttgarter Hauptstaatsarchiv und im Wiener Staatsarchiv. Ein weiteres Exemplar gilt als verloren. Im Vatikan sind eine Kopie des Dokuments und ein Eintrag über die Bulle überliefert.