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Europäischer Gewerkschaftsbund

Er vertritt 90 nationale (sektorübergreifende) Gewerkschaftsbünde aus 39 Ländern und 10 europäische (sektorale) Gewerkschaftsverbände mit insgesamt 45 Millionen …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Aufgabe und Bedeutung
  2. 2. Entstehung und Entwicklung
  3. 3. Aufbau und Leitung
  4. 4. Mitglieder und Zusammenarbeit
  5. 5. Politische Ziele der Kongresse

Aufgabe und Bedeutung

Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB; englisch European Trade Union Confederation, ETUC) ist der europäische Dachverband der Gewerkschaften mit Sitz in Brüssel. Er bündelt nationale, sektorübergreifende Gewerkschaftsbünde und europäische, nach Wirtschaftszweigen gegliederte Gewerkschaftsverbände. Dadurch vertritt er die Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gegenüber europäischen Institutionen und Arbeitgeberorganisationen. Seine Tätigkeit ist nicht auf die Europäische Union beschränkt.

Die Mitgliederzahlen werden im Artikel unterschiedlich angegeben: Einleitend werden 90 nationale Gewerkschaftsbünde aus 39 Ländern und 10 europäische Gewerkschaftsverbände genannt. Für August 2024 nennt der Artikel dagegen 94 nationale Gewerkschaftsbünde aus 40 europäischen Staaten und ebenfalls 10 europäische Branchenverbände. Insgesamt vertreten sie 45 Millionen Mitglieder.

Nach der Satzungspräambel richten sich die Aktivitäten besonders an die Europäische Union, außerdem an den Europarat, die Europäische Freihandelsassoziation (EFTA), weitere europäische Institutionen und europäische Arbeitgeberorganisationen. Vorgesehen ist auch die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Gewerkschaftsbund (IGB), dessen regionalen Organisationen und weiteren Organisationen.

Entstehung und Entwicklung

Der EGB wurde am 9. Februar 1973 von 17 Gewerkschaftsbünden aus 15 Staaten gegründet. Die sektor- und nationenübergreifende Organisation vertrat damals rund 29 Millionen gewerkschaftlich organisierte Mitglieder. Sie folgte auf den Europäischen Bund freier Gewerkschaften in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den „Gewerkschaftskongress“ der EFTA-Staaten.

Erster Präsident war Victor Feather aus Großbritannien. Ihn unterstützten drei Vizepräsidenten, darunter Heinz Oskar Vetter vom Deutschen Gewerkschaftsbund. Erster Generalsekretär war der Belgier Theo Rasschaert.

1974 traten die ersten christlichen Gewerkschaften und die erste ehemals kommunistische Gewerkschaft bei. 1991 wurden die europäischen Gewerkschaftsverbände Vollmitglieder. Zugleich führte der EGB einen Beobachterstatus ein, den zehn Gewerkschaftsbünde aus Ostmittel- und Osteuropa erhielten. 1995 wurden erstmals Bünde aus diesen Regionen als Vollmitglieder aufgenommen.

Der Kongress findet grundsätzlich alle vier Jahre statt. Auf Kongresse unter anderem in London, München, Den Haag, Mailand, Stockholm, Luxemburg, Brüssel, Helsinki, Prag, Sevilla, Athen und Paris folgten der 14. Kongress 2019 in Wien und der 15. Kongress 2023 in Berlin.

Aufbau und Leitung

Der Kongress ist nach den Artikeln 8 bis 11 der Satzung das oberste Gremium des EGB. Er wird alle vier Jahre einberufen und wählt die Mitglieder des Exekutivausschusses sowie den Präsidenten oder die Präsidentin. Außerdem bestimmt er den Generalsekretär oder die Generalsekretärin und zwei Stellvertretungen. Der bislang letzte im Artikel genannte Kongress fand 2023 in Berlin statt.

Der Exekutivausschuss ist in den Artikeln 12 bis 19 geregelt. Er besteht aus Vertretern der Mitgliedsorganisationen und tagt viermal pro Jahr. Zu seinen Aufgaben gehört es, über das Mandat und die Zusammensetzung der EGB-Delegationen für den Europäischen Sozialdialog zu entscheiden. Der Europäische Sozialdialog bezeichnet hier die Verhandlungen und Gespräche zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite auf europäischer Ebene.

Der Lenkungsausschuss nach den Artikeln 20 bis 23 sorgt für die Umsetzung der Entscheidungen des Exekutivausschusses. Er ist das kleinste EGB-Gremium und trifft sich achtmal jährlich.

Seit 2023 ist Wolfgang Katzian aus Österreich Präsident. Esther Lynch ist seit 2022 Generalsekretärin; als stellvertretende Generalsekretäre nennt der Artikel Isabelle Schönmann und Claes-Mikael Stahl.

Mitglieder und Zusammenarbeit

Zu den zehn europäischen Branchenverbänden im EGB gehören EuroCOP für Polizeigewerkschaften, die Europäische Allianz für Kunst und Unterhaltung, die Europäische Föderation der Bau- und Holzarbeiter, die Europäische Journalisten-Föderation und die Europäische Transportarbeiter-Föderation. Hinzu kommen der Europäische Gewerkschaftsverband für den Öffentlichen Dienst, der Europäische Verband der Landwirtschafts-, Lebensmittel- und Tourismusgewerkschaften, das Europäische Gewerkschaftskomitee für Bildung und Wissenschaft, IndustriALL European Trade Union und UNI-Europa.

Seit 1976 bestehen innerhalb des EGB Interregionale Gewerkschaftsräte. Sie dienen der Zusammenarbeit von Mitgliedsorganisationen in grenzüberschreitenden Regionen.

Der EGB arbeitet außerdem mit Gewerkschaftsakteuren aus Ländern und Regionen zusammen, die mit der EU assoziiert sind, und kooperiert mit dem Internationalen Gewerkschaftsbund. Über den Paneuropäischen Regionalrat (PERR) ist er auch im IGB vertreten. Der PERR geht auf einen Beschluss des IGB-Gründungskongresses im November 2006 in Wien zurück und wurde am 19. März 2007 in Rom offiziell gegründet. Der EGB ist zudem Mitglied der Europäischen Bewegung International.

Politische Ziele der Kongresse

Der 11. Kongress vom 21. bis 24. Mai 2007 in Sevilla verabschiedete das „Sevilla-Manifest“. Es kündigte eine Offensive in fünf Bereichen an: für einen europäischen Arbeitsmarkt; für Sozialdialog, Tarifverhandlungen und Arbeitnehmerbeteiligung; für eine wirksamere wirtschaftliche, soziale und ökologische Steuerung Europas; für eine stärkere EU sowie für stärkere Gewerkschaften und einen stärkeren EGB.

Der 12. Kongress fand vom 16. bis 19. Mai 2011 unter dem Motto „Mobilising for social Europe“ in Athen statt. 500 Delegierte aus 36 Mitgliedsländern berieten vier Tage lang über die Gewerkschaftspolitik der folgenden vier Jahre. Das „Athener Manifest“ richtete sich gegen die Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise, strenge Sparprogramme und den Abbau von Beschäftigung. Gefordert wurden qualitatives Wirtschaftswachstum, Vollbeschäftigung, ein belastungsfähiges europäisches Sozialmodell, eine Finanztransaktionssteuer, harmonisierte Besteuerungsgrundlagen, verpflichtende Mindeststeuersätze für Unternehmen und EURO-Anleihen. Weitere Forderungen betrafen die Kontrolle der Finanzmärkte und privaten Ratingagenturen, die Schließung von Steuerparadiesen sowie die Begrenzung überzogener Managergehälter, ungerechtfertigter Boni und Abfindungen.

Der 13. Kongress 2015 in Paris beschloss das „Manifest von Paris“ und das „EGB-Aktionsprogramm 2015–2019“. Die drei Prioritäten waren eine starke Wirtschaft im Dienst der Menschen, stärkere Gewerkschaften für demokratische Werte und Demokratie am Arbeitsplatz sowie ehrgeizige soziale Mindeststandards. Zusätzlich verabschiedete der Kongress Dringlichkeitsanträge unter anderem zur europäischen Flüchtlingskrise, zu Grundrechten in Spanien, zu Nordirland, zur Solidarität mit griechischen Arbeitnehmern, zum Dienstleistungsabkommen TiSA, zum britischen EU-Referendum, zum betrieblichen Gesundheits- und Gefahrenschutz sowie zur Solidarität mit verfolgten türkischen und kurdischen Journalisten.

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