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Erstbeschreibung
Als Erstbeschreibung bezeichnet man in der Biologie und der Paläobiologie die erstmalige, bestimmten formalen Ansprüchen genügende wissenschaftliche …
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Begriff und Voraussetzungen
Als Erstbeschreibung bezeichnet man in der Biologie und Paläobiologie die erstmalige wissenschaftliche Beschreibung eines bisher unbekannten Lebewesens, die bestimmten formalen Anforderungen genügt. Sie ist die entscheidende Grundlage für die Vergabe eines wissenschaftlichen Namens. Eine Art als Taxon ist dabei jede nach den geltenden Regeln benannte taxonomische Einheit. Die biologische Nomenklatur soll sicherstellen, dass jeder Organismus einen wissenschaftlichen Namen erhalten kann und möglichst nur einen eindeutigen gültigen Namen besitzt. Die Erstbeschreibung ist ein Akt der Taxonomie und unabhängig davon, welches Artkonzept verwendet wird.
Vor der Beschreibung muss eine Gruppe von Individuen von bereits beschriebenen Gruppen abgegrenzt werden. Dazu werden Merkmale gesammelt und verglichen. Eine abgrenzbare Gruppe, deren Merkmalskombination systematisch von der einer anderen Gruppe abweicht, gilt als Kandidat für eine eigene Art. Die Beschreibung nur eines einzelnen Exemplars ist zwar nicht verboten, aber wegen der natürlichen Variabilität innerhalb einer Art riskant. Bei Bakterien kann dagegen eine Reinkultur beschrieben werden, die aus Bakterien eines Klons besteht.
Anschließend muss geprüft werden, ob die Gruppe nicht bereits früher beschrieben und gültig benannt wurde. Ein später irrtümlich vergebener zweiter Name kann zwar gültig publiziert sein, wird aber nach Aufdeckung der Identität wissenschaftlich nicht verwendet; er heißt Synonym. Die Erstbeschreibung ist von Entdeckung, Abgrenzung und Identifizierung unabhängig und kann Jahrzehnte später erfolgen. Für die Einordnung in die Systematik müssen relevante Veröffentlichungen, Museumsexemplare, Sammlungen und gegebenenfalls DNA-Referenzsequenzen verglichen werden.
Inhalt, Diagnose und Typus
Die Erstbeschreibung muss in einer anerkannten wissenschaftlichen Publikation erscheinen, etwa in einem eigenständigen Werk, einer Revision oder Monographie einer Organismengruppe oder einem Katalog. Die Arbeit muss den üblichen wissenschaftlichen Formalien entsprechen und eindeutig erkennen lassen, dass eine neue Art beschrieben wird. Der vorgeschlagene Artname wird nach den Regeln des jeweiligen Codes angegeben, gefolgt von „nova species“ beziehungsweise „new species“, häufig abgekürzt „n.sp.“.
Erforderlich ist außerdem eine Diagnose. Sie beschreibt die relevanten Merkmale so, dass die neue Art erkannt und von verwandten Arten unterschieden werden kann. Zeichnungen und Fotos sind üblich. Die Diagnose ist nicht formalisiert; bei Kryptospezies kann sie unter Umständen nur aus einer DNA-Sequenz bestehen, was manche Taxonomen nicht anerkennen. Meist handelt es sich um eine morphologische Differentialdiagnose, die die Unterschiede zu bereits beschriebenen Arten herausarbeitet. In der Botanik musste die Diagnose bis 2011 zumindest auch auf Latein verfasst sein; seitdem ist zusätzlich Englisch zulässig. Angaben zu Ökologie und Verbreitung sind freiwillig, außer wenn sie selbst als Merkmale dienen.
Bei der Beschreibung wird ein Individuum als Typus archiviert. Es dient als Referenz für die sichere Bestimmung später gefundener Exemplare. Bei Prokaryoten, also den Domänen Archaea und Bacteria, soll der nomenklatorische Typus eines Taxons bei einer Spezies oder Subspezies ein Bakterienstamm („strain“) sein. Der Artname ist an den Typus gekoppelt, nicht an die Beschreibung. Wird eine bisherige Art später in zwei Arten aufgeteilt, behalten diejenigen Organismen den bisherigen Namen, die mit dem Typus übereinstimmen.
Die Codes
Die Regeln der Benennung und Beschreibung stehen in getrennten Nomenklaturcodes. Für Tiere gilt der International Code of Zoological Nomenclature (ICZN), für Algen, Pilze und Pflanzen der International Code of Nomenclature for algae, fungi, and plants (ICNafp), früher ICBN, und für Prokaryoten der International Code of Nomenclature of Prokaryotes (ICNP), früher ICNB. Die Unterschiede betreffen vor allem die Form des Namens; die Anforderungen an die Erstbeschreibung ähneln sich stärker.
Besondere Publikationsregeln
In der Zoologie waren bis 2011 nur gedruckte Werke zulässig. Seitdem kann eine elektronische Kopie mit festem Inhalt und Layout, etwa ein PDF, verwendet werden. Bei Internetpublikationen ist eine Registrierung im Official Register of Zoological Nomenclature (ZooBank) erforderlich. Nicht anerkannt werden unter anderem Fotokopien, Vortragsskripte, Sammlungsetiketten, Mikrofilme, Audiodateien und Vorveröffentlichungen. Seit 1999 muss der neue Name ausdrücklich als neu gekennzeichnet sein.
In der Botanik sind seit 2012 elektronische Publikationen zulässig; für sie werden ISBN oder ISSN verlangt. Vorträge, andere elektronische Medien, Rohfassungen, nicht wissenschaftliche Werke, Publikumszeitschriften, Kataloge und nicht separat veröffentlichte Doktorarbeiten reichen nicht aus. Korrekturen müssen eigenständig veröffentlicht werden und dürfen den Inhalt der Erstbeschreibung nicht verändern.
Bei Prokaryoten enthalten die Anhänge 6 und 7 des ICNP Empfehlungen, Minimalstandards und Hinweise zu den entsprechenden Regeln. Damit ein neues Taxon als „validly published“ gilt, muss die Erstbeschreibung im International Journal of Systematic and Evolutionary Microbiology (IJSEM) erscheinen. Eine Veröffentlichung in einer anderen Fachzeitschrift muss dort anerkannt werden.
Parataxa, DNA und Erstbeschreiber
Bei unvollständig erhaltenen Fossilien ist eine genaue Artdiagnose oft nicht möglich. Dann werden ungenauere Einheiten, sogenannte Parataxa, aufgestellt. In der Paläobotanik heißen solche anhand von Organismusteilen gebildeten Partialnamen Form- oder Organgattungen beziehungsweise -arten. Ein Beispiel sind die zahnähnlichen Conodonten-Fossilien, die als wichtige Leitfossilien des Paläozoikums gelten, obwohl das zugehörige Tier erst 1981 entdeckt wurde.
DNA-Sequenzen werden durch DNA-Barcoding zunehmend zur Bestimmung genutzt und teilweise selbst als Merkmale für Erstbeschreibungen vorgeschlagen. Das ist umstritten. Befürworter sehen darin einen neuen Merkmalstyp; Gegner warnen vor Gefahren und Missbrauch. Die Daten gelten nicht grundsätzlich als überlegen, weshalb weiterhin alle relevanten Merkmale sorgfältig abgewogen werden müssen. Erstbeschreiber ist der Autor der Veröffentlichung; bei mehreren Autoren sind es grundsätzlich alle, sofern nicht ausdrücklich eine andere Person genannt wird.