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Eidgenössische Volksinitiative «für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz»
Sie wurde vom Initiativkomitee Pro Jugendschutz – gegen Drogenkriminalität lanciert und verlangte die Liberalisierung der Hanfpolitik, unter anderem die …
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Gegenstand und Ziel der Initiative
Die eidgenössische Volksinitiative «für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz» – auch Hanfinitiative oder Cannabisinitiative genannt – war eine Volksinitiative nach Artikel 139 Absatz 3 der Schweizer Bundesverfassung. Sie wurde vom Initiativkomitee Pro Jugendschutz – gegen Drogenkriminalität lanciert und am 15. Dezember 2006 mit 105'994 gültigen Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht. Ziel war eine Liberalisierung der Hanfpolitik. Dazu sollten der Besitz, der Erwerb und der Anbau psychoaktiver Substanzen der Hanfpflanze für den Eigenbedarf straffrei werden. Außerdem sollte der Bund den Umgang mit psychoaktiven Hanfsubstanzen regeln und einen Jugendschutz sowie ein Werbeverbot sicherstellen.
Die Initiative kam am 30. November 2008 zur Abstimmung. Sie wurde sowohl vom Volk als auch von den Ständen abgelehnt. In der zusammenfassenden Angabe wird eine Ablehnung mit 63 % genannt; das vorläufige amtliche Endergebnis weist 63,2 % Nein-Stimmen und 36,8 % Ja-Stimmen aus.
Entwicklung der Drogen- und Hanfpolitik
Die Initiative stand im Zusammenhang mit früheren Auseinandersetzungen über die Schweizer Drogenpolitik. 1997 wurde die Volksinitiative «Jugend ohne Drogen» mit 29,3 % Ja-Stimmen deutlich abgelehnt. Sie verlangte eine restriktive Drogenpolitik und wollte den Bund verpflichten, das sogenannte «Rauschgiftproblem» zu bekämpfen und die Prävention zu fördern. Am 29. November 1998 scheiterte auch die Volksinitiative «für eine vernünftige Drogenpolitik» deutlich; sie erhielt 26,0 % Ja-Stimmen und forderte im Gegensatz dazu eine vollständige Legalisierung von Betäubungsmitteln.
1999 veröffentlichte die Eidgenössische Kommission für Drogenfragen einen «Cannabisbericht». Darin empfahl sie eine Revision des Betäubungsmittelgesetzes sowie die Legalisierung des Konsums, des Handels und des Anbaus von Cannabis. Der Bundesrat verabschiedete am 9. März 2001 eine entsprechende Botschaft zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes. Der Ständerat stimmte zunächst für die Revision, doch der Nationalrat lehnte die Vorlage 2003 ab. Der Ständerat sprach sich danach erneut dafür aus. Im Juni 2004 beschloss der Nationalrat ein «Nichteintreten», womit die Revision scheiterte. Der Bundesrat begründete die Ablehnung mit der kontroversen Cannabisproblematik.
Als Begründung für weiteren Handlungsbedarf nennt der Artikel die Verbreitung von Cannabis in der Schweiz. Cannabis sei mittlerweile die am weitesten verbreitete illegale Substanz des Landes. Im Jahr 2002 konsumierten 4,6 % der 15- bis 64-jährigen Personen Cannabisprodukte. Für 2005 wurden bei der Polizei 27'574 Verstöße wegen Marihuanakonsums und 7588 Verstöße wegen Haschischkonsums registriert. Die Initianten wollten mit ihrer Initiative die Diskussion im Parlament über die Hanfthematik erneut anstoßen.
Verfassungsrechtliche Forderungen
Die Initiative wollte die Bundesverfassung um Artikel 105a «Hanf» ergänzen. Die zentralen Bestimmungen lauteten:
- Der Konsum psychoaktiver Substanzen der Hanfpflanze sowie deren Besitz und Erwerb für den Eigenbedarf sollten straffrei sein.
- Der Anbau von psychoaktivem Hanf für den Eigenbedarf sollte ebenfalls straffrei sein.
- Der Bund sollte Vorschriften über den Anbau, die Herstellung, die Ein- und Ausfuhr sowie den Handel mit psychoaktiven Substanzen der Hanfpflanze erlassen.
- Der Bund sollte durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass dem Jugendschutz angemessen Rechnung getragen wird.
- Werbung für psychoaktive Substanzen der Hanfpflanze und Werbung für den Umgang mit diesen Substanzen sollte verboten werden.
Damit verband die Initiative eine Straffreiheit für bestimmte Handlungen des Eigenbedarfs mit einer staatlichen Regelung von Produktion und Handel. Der Jugendschutz sollte ausdrücklich auf Verfassungsebene berücksichtigt werden.
Argumente und politische Stellungnahmen
Das überparteiliche Initiativkomitee argumentierte, die Initiative schaffe eine Ordnung, die «Rechtswillkür» beende. Dadurch würden präventives Handeln und ein frühzeitiges Eingreifen ermöglicht. Nach Ansicht des Komitees sei das damalige Cannabisverbot überflüssig und pumpe jährlich Milliarden in den illegalen Markt.
Bundesrat und Bundesversammlung empfahlen die Initiative zur Ablehnung. Der Bundesrat erklärte, sie stehe nicht grundsätzlich im Widerspruch zur bisherigen Drogenpolitik des Bundesrats. Das Parlament habe jedoch entschieden, nach der Revision des Betäubungsmittelgesetzes einen Vorschlag zur Hanffrage auszuarbeiten. Außerdem sollte die Cannabisfrage nach Auffassung des Bundesrats nicht auf der Stufe der Bundesverfassung geregelt werden.
Der Bundesrat prüfte auch die Vereinbarkeit mit internationalen Verträgen. Betroffen waren insbesondere das Einheitsübereinkommen von 1961 über die Betäubungsmittel und das Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1988 gegen den unerlaubten Verkehr mit Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen. Die Straffreiheit des Cannabiskonsums schätzte der Bundesrat als unproblematisch ein. Die Straffreiheit von «Vorbereitungshandlungen», also von Besitz, Anbau und Erwerb, war dagegen umstritten. Die Schweiz hatte deshalb bei der Ratifizierung des Übereinkommens von 1988 im Jahr 2005 einen Vorbehalt angebracht.
Im Dezember 2007 empfahl der Nationalrat die Ablehnung mit 106 zu 70 Stimmen. Die SVP, die CVP und die Mehrheit der FDP-Fraktion lehnten die Vorlage ab; SP und Grüne befürworteten eine kontrollierte Liberalisierung. Die CVP beschloss im Juni 2008 mit 170 gegen 48 Stimmen die Nein-Parole. Sie kritisierte unter anderem den ihrer Ansicht nach «irreführenden» Titel und bezweifelte, dass die Initiative einen effizienten Jugendschutz ermögliche. Anders als der Bundesrat vertrat die CVP die Auffassung, eine Legalisierung von Cannabis widerspreche internationalen Vereinbarungen. Die SP unterstützte die Initiative bereits nach der Einreichung der Unterschriften und fasste im Juni 2008 die Ja-Parole. Auch die Freisinnig-Demokratische Partei beschloss als einzige bürgerliche Partei knapp eine Ja-Parole.
Abstimmung vom 30. November 2008
Die Initiative wurde in keinem Kanton angenommen: Es gab 0 Ja-Stände und 23 Nein-Stände. Im vorläufigen amtlichen Endergebnis wurden insgesamt 848'470 Ja-Stimmen (36,8 %) und 1'456'336 Nein-Stimmen (63,2 %) gezählt. Die Stimmbeteiligung betrug 46,1 %.
Der höchste Ja-Anteil wurde im Kanton Basel-Stadt mit 44,7 % erreicht, gefolgt von Zürich mit 43,3 % und Schaffhausen mit 40,6 %. Den niedrigsten Ja-Anteil verzeichnete Neuenburg mit 28,5 %; im Kanton Waadt waren es 28,8 % und im Wallis 29,4 %. Entsprechend lag der Nein-Anteil in Neuenburg bei 71,5 %, in der Waadt bei 71,2 % und im Wallis bei 70,6 %. In allen 23 Kantonen überwogen somit die Nein-Stimmen.