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Champagnerkrieg

Die Öffentlichkeit wurde durch Anwendung moderner, bislang nur in den USA genutzter Kommunikationsstrategien in den Kampf um Marktanteile einbezogen. So …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Kern des Champagnerkriegs
  2. 2. Planung und politische Bedeutung der Meteor
  3. 3. Die Schiffstaufe am 25. Februar 1902
  4. 4. Rheingold als geplantes Taufgetränk
  5. 5. Der Flaschentausch und der Skandal
  6. 6. Gerichtsverfahren und internationale Berichterstattung

Kern des Champagnerkriegs

Als Champagnerkrieg wurde eine weltweit beachtete Auseinandersetzung zwischen dem französischen Schaumweinhersteller Moët & Chandon und dem deutschen Unternehmen Söhnlein & Co., Rheingauer Schaumweinkellerei Act. Ges. bekannt. Im Mittelpunkt stand eine Flasche, die bei der Schiffstaufe der kaiserlichen Rennyacht Meteor am 25. Februar 1902 verwendet wurde.

Für die Taufe war deutscher Rheingold-Sekt von Söhnlein vorgesehen. Kurz vor dem Stapellauf wurde die Flasche jedoch heimlich gegen französischen White-Star-Champagner von Moët & Chandon ausgetauscht. Der Flaschentausch führte zu widersprüchlichen öffentlichen Aussagen, einem zweijährigen Presse- und Rechtsstreit sowie einer Debatte über nationale Ehre, Werbung und den Wettbewerb zwischen deutschen und französischen Schaumweinherstellern.

Planung und politische Bedeutung der Meteor

Kaiser Wilhelm II. beauftragte 1901 den Schiffskonstrukteur Archibald Cary Smith mit der Planung eines neuen Schoners. Das Schiff sollte als Rennyacht erfolgreich an Schiffsregatten teilnehmen. Die Meteor III wurde auf der Werft Townsend & Downey auf Shooters Island in New York City gebaut.

Die deutsche Presse kritisierte den hohen finanziellen Aufwand und die Beauftragung einer US-Werft. Wilhelm II. hatte die amerikanische Werft wegen ihrer Erfahrung im Bau schneller Schiffe ausgewählt. Zugleich sollte die Entscheidung als „Versöhnungsgeste“ gegenüber den Vereinigten Staaten dienen, nachdem die aggressive deutsche Außenpolitik der vorherigen Jahre dort Misstrauen ausgelöst hatte.

Die feierliche Indienststellung sollte die Sympathie des Kaisers mit den USA zeigen. Sein Bruder Prinz Heinrich von Preußen vertrat ihn bei der Taufe und unternahm aus diesem Anlass eine „politische Propagandareise“ durch die USA. Nach den Vorstellungen des Kaisers sollte dies die deutsch-amerikanische Annäherung fördern und der Entstehung einer zu engen angloamerikanischen Allianz entgegenwirken.

Die Schiffstaufe am 25. Februar 1902

Am 25. Februar 1902 fanden die Schiffstaufe und der Stapellauf der Meteor statt. Prinz Heinrich war auf der Yacht Hohenzollern nach Amerika gereist. Alice Roosevelt, die achtzehnjährige Tochter des US-Präsidenten Theodore Roosevelt, war Taufpatin. Zu den Gästen gehörten unter anderem Präsident und Mrs. Roosevelt, der deutsche Botschafter Theodor von Holleben, Konteradmiral Friedrich von Baudissin und der New Yorker Bürgermeister Seth Low.

Um 10:40 Uhr zerschlug Alice Roosevelt eine Schaumweinflasche an der Schiffswand und taufte das Schiff auf Englisch im Namen des deutschen Kaisers. Anschließend durchtrennte sie mit einem kleinen Beil die Haltetaue, sodass die Yacht von der Helling ins Wasser gleiten konnte. Prinz Heinrich überreichte ihr einen Blumenstrauß.

Beim anschließenden Essen auf der Werft verwies die Menükarte sichtbar auf Moët & Chandon. Angeboten wurden White-Seal-Champagner-Punsch und White-Seal-Magnumflaschen. Präsident Roosevelt und Prinz Heinrich waren kurz anwesend; mehrfach wurde mit Champagner angestoßen. Danach wechselten ausgewählte Gäste zu einem weiteren Mittagessen auf die Hohenzollern. Am Abend veranstaltete Seth Low zu Ehren von Prinz Heinrich ein Bankett im Metropolitan Club.

Rheingold als geplantes Taufgetränk

Söhnlein & Co. erkannte bereits im ausgehenden 19. Jahrhundert die Bedeutung von Marken und Werbung. Die Marke Söhnlein Rheingold war 1876 als erste Sektmarke in das deutsche Markenregister eingetragen worden. 1875 hatte Kaiser Wilhelm I. verfügt, dass bei Schiffstaufen deutscher Kriegsschiffe nur deutscher Sekt verwendet werden dürfe; dabei sollte die Marke Rheingold eingesetzt werden.

Vor dem Stapellauf der Meteor bat Söhnlein & Co. den Kaiser darum, den Festsekt liefern zu dürfen. Wilhelm II. stimmte zu. Das deutsch-amerikanische Festkomitee in Milwaukee ordnete daraufhin die Verwendung von Söhnlein-Schaumwein an. Auch Botschafter von Holleben unterstützte diese Entscheidung.

Söhnlein stellte eine Magnumflasche Rheingold bereit. Die deutsche Gemeinschaft in Milwaukee ließ dafür ein besonderes Lederetui mit silbernem Schloss anfertigen. Die Flasche wurde von der deutschen Botschaft mit der Anweisung zur Verwendung an die amerikanische Werft geliefert. Söhnlein bewarb sie anschließend als „Taufsect der Kaiserlichen Schooner-Yacht Meteor“ und gab eine vierteilige Postkartenserie mit dem Titel „Prinz Heinrich in Amerika“ heraus. Auf Karte Nr. 2 stand: „Rheingold – Taufsect S. M. Schooneryacht Meteor u. der Schiffe der deutschen Kriegsmarine“.

Der Flaschentausch und der Skandal

Schon am Vorabend der Taufe hatte es eine Verstimmung gegeben. Theodore Roosevelt veranstaltete am 24. Februar 1902 zu Ehren der deutschen Delegation ein opulentes Herren-Bankett im East Room des Weißen Hauses. Dort wurde Champagner von Moët & Chandon ausgeschenkt. Der Importeur George Alexander Kessler, der auch „Champagne King“ genannt wurde, hatte dafür kostenlos Magnumflaschen der Marken Brut Imperial und White Seal bereitgestellt und auf die Gestaltung der Menükarte Einfluss genommen.

Am Tag nach der Taufe berichtete die deutschsprachige Presse zunächst positiv und erklärte teilweise, beim Taufakt sei deutscher Sekt verwendet worden. Kurz darauf meldete die französische Presse jedoch, die Meteor sei mit französischem White-Star-Champagner getauft worden. Moët & Chandon unterstützte diese Darstellung durch eigene Anzeigen.

Zunächst bestätigte Botschafter von Holleben gegenüber Söhnlein & Co. die Verwendung des deutschen Sektes. Danach wurde bekannt, dass Kessler nicht nur beim Präsidentenbankett und beim Werftessen französische Champagnermarken in den Vordergrund gerückt hatte. Er hatte außerdem die vorgesehene Rheingold-Flasche kurz vor dem Stapellauf austauschen lassen. Für diesen heimlichen Umtausch zahlte er dem Werftbesitzer 5.000 US-Dollar. Holleben musste einräumen, dass er über die tatsächlich verwendete Flasche getäuscht worden war.

Der Vorgang löste in Deutschland große Empörung aus und beschäftigte auch andere Nationen. Wilhelm II. ließ Holleben vorübergehend nach Deutschland zurückbeordern. In den Unterlagen des deutschen Auswärtigen Amtes wurde der Fall als „Christening wine swindle“, also als Taufwein-Schwindel, geführt. Roosevelt war wegen der ausgetauschten Flaschen und der anschließenden Veröffentlichungen sehr unangenehm berührt. Er legte fest, dass bei künftigen Taufen amerikanischer Kriegsschiffe Rheingold verwendet werden solle.

Gerichtsverfahren und internationale Berichterstattung

Moët & Chandon verklagte Söhnlein & Co. vor dem Königlichen Landgericht in Wiesbaden auf mehr als 1 Million Mark Schadenersatz und auf Unterlassung. Kessler begründete die Forderung damit, dass Moët & Chandon und er selbst durch falsche Angaben moralisch und finanziell schwer geschädigt worden seien. Im Erfolgsfall sollte das Geld einer wohltätigen Organisation in Deutschland zugutekommen; Moët & Chandon wollte den Betrag um eine weitere Million Mark erhöhen. Außerdem wurde eine sechsmonatige Haftstrafe für jeden gefordert, der behaupten würde, die Taufe sei mit Rheingold erfolgt.

Die Verhandlung begann am 13. November 1902; Botschafter von Holleben wurde als Zeuge geladen. Am 7. November 1903 wies die Zivilkammer die Klage ab. Das Gericht hielt zwar für erwiesen, dass Söhnlein & Co. in Anzeigen unzutreffende Angaben zur Flasche veröffentlicht hatte. Es berücksichtigte jedoch, dass diese Falschaussage durch das Verhalten des bestechlichen amerikanischen Werftbesitzers und des Moët-&-Chandon-Vertreters ausgelöst worden war, die entgegen den Willensbekundungen des amerikanischen Präsidenten und des deutschen Kaisers gehandelt hatten. Moët & Chandon musste 40.000 Mark Gerichtskosten tragen. Nach dem Prozess wurde das Unternehmen vom britischen König von der Liste der Hoflieferanten gestrichen.

Die Taufe und der Flaschentausch wurden in Zeitungen vieler Länder ausführlich behandelt. Le Figaro veröffentlichte am 10. März 1902 auf der Titelseite Unterlagen, die die Verwendung des französischen Produkts belegen sollten. Auch die Filmaufnahmen erregten Aufmerksamkeit. Die Edison Manufacturing Company veröffentlichte die Filme „Christening and Launching Kaiser Wilhelm’s Yacht Meteor“ und „Kaiser Wilhelm's Yacht Meteor Entering the Water“. American Mutoscope & Biograph brachte im März 1902 „The Meteor III Afloat“ heraus. Die beiden Edison-Filme zeigten den Stapellauf aus unterschiedlichen Perspektiven; das gleichzeitige Filmen mit mehreren Kameras galt als filmische Innovation.

Beide Marken wurden durch den Skandal weltweit bekannt. Söhnlein & Co. nutzte besonders den Rechtsstreit für Werbung, unter anderem mit der Broschüre „Von Rechts Wegen!“ und dem 1904 erschienenen, 60-seitigen Werk „Ein Millionen-Prozess, Rückblick auf den Moët-Söhnlein-Prozess: an der Hand der Prozessakten“ von Richard Eichstedt. Noch 1912 wurde der Prozess in der Werbung aufgegriffen. Der Champagnerkrieg zeigt damit, wie moderne Pressearbeit, Anzeigen, politische Symbolik und nationale Vorstellungen im Wettbewerb um Marktanteile miteinander verbunden wurden.

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