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Bundesschülervertretung

Bundesschulsprecher · 2025/2026: Hannah Scheidl (Schülerunion) · 2024/2025: Mira Langhammer (Schülerunion) · 2023/2024: Marius Hladik (Schülerunion) · 2022/2023: …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Aufgabe und Bedeutung
  2. 2. Stufen der Schülervertretung
  3. 3. Aktuelle Besetzung und Bundesschulsprecher
  4. 4. Entstehung der gesetzlichen Vertretung
  5. 5. Gesetzliche Rechte und spätere Reformen

Aufgabe und Bedeutung

Die Bundesschülervertretung (BSV) ist die gesetzliche Interessenvertretung der Schülerinnen und Schüler auf österreichischer Bundesebene. Gemeinsam mit den Landesschülervertretungen (LSV) und der Zentrallehranstaltenschülervertretung (ZSV) bildet sie die im Schülervertretungengesetz (SchVG) festgelegte offizielle und übergeordnete Schülervertretung.

Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die Interessen der Schülerinnen und Schüler gegenüber der Bundespolitik zu vertreten. An ihrer Spitze steht der Bundesschulsprecher beziehungsweise die Bundesschulsprecherin als oberste Schülervertretung Österreichs. Die BSV wurde 1981 gegründet, steht unter der Aufsicht des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung und hat ihren Hauptsitz in Wien.

Stufen der Schülervertretung

Die gesetzliche Schülervertretung ist in mehreren Stufen aufgebaut:

• Auf Klassenebene wählen alle Schülerinnen und Schüler einen Klassensprecher und dessen Stellvertreter. Die Klassensprecher bilden die Grundlage der Schülervertretung innerhalb einer Schule.

• Schülerinnen und Schüler ab der 9. Schulstufe dürfen einen Schulsprecher und zwei weitere Vertreter für den Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) wählen. Der SGA ist ein Gremium, in dem die Schulpartner – Schüler, Lehrer und Eltern – zusammenarbeiten. Zusätzlich werden drei Ersatzvertreter gewählt, die nachrücken, wenn eine der ersten drei Personen ausfällt.

• Am Ende jedes Schuljahres wählen die Schulsprecher eines Bundeslandes aus ihrer Mitte die Landesschülervertretung für das folgende Schuljahr. Die Wahl erfolgt getrennt nach drei Schulartbereichen: Allgemeinbildende Höhere Schulen (AHS), Berufsbildende Mittlere und Höhere Schulen (BMHS) sowie Berufsschulen (BS).

Jede Landesschülervertretung hat drei Landesschulsprecher, also für jeden Schulartbereich eine Person. Sie vertritt die Schülerinnen und Schüler ihres Bundeslandes gegenüber dem Landesschulrat beziehungsweise dem Stadtschulrat in Wien, weiteren Behörden und dem Landtag.

Die 27 Landesschulsprecher Österreichs gehören zugleich der Bundesschülervertretung an. Hinzu kommen zwei Vertreter der Zentrallehranstalten, also jener Schulen, die unmittelbar dem zuständigen Bundesministerium unterstehen. Vor der Auflösung der Höheren Internatsschulen des Bundes waren es drei Vertreter. Zu Beginn jedes Schuljahres wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte den Bundesschulsprecher sowie drei Stellvertreter, die als Bereichssprecher für AHS, BMHS und BS zuständig sind.

Aktuelle Besetzung und Bundesschulsprecher

Im Schuljahr 2025/26 ist Hannah Scheidl von der HLS Langenlois Bundesschulsprecherin. Sie gehört der Schülerunion an.

Die Aufstellung seit der Gründung zeigt, dass das Amt überwiegend von Mitgliedern der Schülerunion ausgeübt wurde. Einzelne Bundesschulsprecher kamen von der Aktion kritischer Schüler_innen, darunter Harald Rossegger 1981/82, Jakob Huber 2001/02, Romana Brait 2003/04 und Selma Schmid 2004/05. Für 1989/90 nennt der Artikel Andrea Grüner und Daniel Jäger von der Schülerunion gemeinsam. Unmittelbar vor Hannah Scheidl bekleideten Mira Langhammer 2024/25, Marius Hladik 2023/24 und Flora Schmudermayer 2022/23 das Amt; auch sie gehörten der Schülerunion an.

Entstehung der gesetzlichen Vertretung

Österreich gehört laut Artikel zu den wenigen Ländern mit einer gesetzlich geregelten Schülervertretung auf allen Verwaltungsebenen. Besonders weitreichend und genau festgelegt ist außerdem die schulpartnerschaftliche Zusammenarbeit von Schülern, Lehrern und Eltern.

1962 wurde die Struktur des österreichischen Schulsystems verfassungsrechtlich geregelt, der innere Schulbetrieb blieb jedoch ausgeklammert. In der zweiten Hälfte der 1960er-Jahre verlangten Jugendbewegungen mehr Mitbestimmung an Schulen und Hochschulen. Erste Entwürfe für ein Schulunterrichtsgesetz (SchUG) von Unterrichtsminister Piffl-Perčević im Jahr 1967 und später von Alois Mock scheiterten zunächst.

Nach großen Schülerdemonstrationen am 31. Mai 1968 beteiligten sich Jugend- und Schülerorganisationen stärker an der Bildungsdiskussion. Zwei Vertreter des Österreichischen Bundesjugendrings durften in der Schulreformkommission mitarbeiten. 1969 stellte der Mittelschüler-Kartell-Verband ein Schulkonzept vor und verlangte einen eigenen Schülerbeirat beim Unterrichtsministerium. Bundeskanzler Bruno Kreisky stimmte dieser Forderung am 27. Mai 1970 zu.

Am 19. Januar 1972 berief Unterrichtsminister Fred Sinowatz erstmals den Bundesschülerbeirat (BSB) ein. Ihm gehörten unter anderem je ein Vertreter der AHS und BHS pro Bundesland, acht Vertreter von Jugendorganisationen und ein Vertreter der berufsbildenden Pflichtschulen an. Die Ländervertreter wurden zunächst per Los bestimmt. Die Schüler forderten ein Schülervertretungsgesetz, gewählte Vertreter, klare Zuständigkeiten, ein Selbsteinberufungsrecht sowie Vertretungen bei den Landesschulräten. Sinowatz lehnte insbesondere eine eigene Rechtspersönlichkeit, das Selbsteinberufungsrecht und die gesetzliche Verankerung des BSB ab.

Ebenfalls 1972 empfahl das Ministerium die Einrichtung von Landesschülerbeiräten. Diese sollten die Landesschulräte beraten, Anfragen und Anträge stellen sowie zu Entwürfen Stellung nehmen. In allen Bundesländern entstanden daraufhin entsprechende Beiräte. 1973 verlangte der BSB erneut eine gesetzliche Grundlage und den Status einer Körperschaft öffentlichen Rechts, vergleichbar mit der Österreichischen Hochschülerschaft. Dies scheiterte an der Minderjährigkeit der Schülervertreter.

Gesetzliche Rechte und spätere Reformen

Am 6. Februar 1974 beschloss das Parlament nach fast siebenjähriger Diskussion das Schulunterrichtsgesetz; nur die FPÖ stimmte dagegen. Es regelte die Schülermitverwaltung innerhalb der einzelnen Schulen, nicht aber die überregionale Schülervertretung.

Zu den Mitwirkungsrechten der Schülervertreter gehörten nun Anhörung und Information, das Einbringen von Vorschlägen und Stellungnahmen, die Teilnahme an Lehrerkonferenzen mit Ausnahmen für Personalfragen und Leistungsbeurteilungen, die Mitsprache bei der Unterrichtsgestaltung innerhalb des Lehrplans sowie die Beteiligung an der Wahl der Unterrichtsmittel. Mitbestimmungsrechte bestanden unter anderem bei der Hausordnung, der Anwendung von Erziehungsmitteln, der Versetzung in eine Parallelklasse, der Androhung eines Ausschlussantrags und dem Antrag auf Ausschluss eines Schülers.

Am 1. Dezember 1978 einigten sich Lehrer, Schüler und Eltern in der Schulreformkommission auf Vorschläge von Minister Sinowatz. Danach sollten der Bundesschülerbeirat und die Landesschülerbeiräte Ministerium beziehungsweise Landesschulräte in Schülerfragen beraten. Dem BSB sollten nur noch gewählte Schülervertreter aus den Bundesländern angehören. Sowohl der Mittelschüler-Kartell-Verband als auch Schülervertreter unter Bundesschulsprecher Ortwin Kirchmayr kritisierten die Regelung.

1981 erhielten die Schülervertretungen auf Landes- und Bundesebene durch das Schülervertretungsgesetz schließlich eine gesetzliche Grundlage. 1987 verlangte Bundesschulsprecherin Gerlinde Peischl eine Reform. In den „Brunner Beschlüssen“ forderte der BSB unter anderem die Umbenennung in Bundesschülervertretung, neue Organe, veränderte Wahlregeln, eine klare Verteilung der Zuständigkeiten, finanzielle Eigenständigkeit und den Status einer Körperschaft öffentlichen Rechts. Unter Bundesschulsprecher Werner Amon wurden 1988/89 einige Forderungen umgesetzt; die öffentlich-rechtliche Körperschaft und die finanzielle Eigenständigkeit blieben jedoch unerfüllt.

In den 1990er-Jahren erhielt die Schulpartnerschaft weitere Zuständigkeiten. Schulen der Sekundarstufe II konnten im Schulgemeinschaftsausschuss mit Zweidrittelmehrheit schulautonome Lehrplanbestimmungen beschließen. 1991 forderten Schülervertreter erstmals ein entsprechendes schulpartnerschaftliches Gremium auf Landesebene.

Im Schuljahr 2000/01 wurden die Bundesschülervertretung und die Hochschülerschaft durch das neue Bundesjugendvertretungs- und Bundesjugendförderungsgesetz auch in die Jugendpolitik einbezogen. Sie waren die einzigen gewählten und gesetzlich institutionalisierten Jugendvertretungen Österreichs. Der Österreichische Bundesjugendring verlor dadurch die meisten seiner bisherigen Aufgaben; seine Auflösung wurde am 1. Februar 2001 beschlossen.

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