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Bundesschülerkonferenz

Sie nimmt sich Angelegenheiten der Bildungspolitik von überregionaler Bedeutung an, mit dem Ziel einer gemeinsamen Meinungs- und Willensbildung und der …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Aufgabe und Bedeutung
  2. 2. Aufbau und Entscheidungsverfahren
  3. 3. Bundessekretariat und Fachausschüsse
  4. 4. Mitgliedsländer und Plenum
  5. 5. Entstehung und Entwicklung

Aufgabe und Bedeutung

Die Bundesschüler*innenkonferenz (BSK) ist die Ständige Konferenz der Landesschülervertretungen der Länder in der Bundesrepublik Deutschland. Sie behandelt bildungspolitische Fragen von überregionaler Bedeutung. Ihr Ziel ist es, gemeinsame Meinungen und Positionen zu entwickeln und gemeinsame Anliegen der Schülerinnen und Schüler in Deutschland zu vertreten.

Ein Beispiel ihrer Arbeit ist die bundesweite Kampagne „Uns geht’s gut“. Sie thematisiert die psychische Belastung von Schülerinnen und Schülern und deren strukturelle Ursachen im Bildungssystem.

Aufbau und Entscheidungsverfahren

Die BSK besteht aus drei Organen:

  • Das Plenum ist das beschlussfassende und kontrollierende Organ.
  • Das Bundessekretariat vertritt und verwaltet die BSK und führt ihre Beschlüsse aus.
  • Die Fachausschüsse beraten zu einzelnen Themen und übernehmen die inhaltliche Sacharbeit.

Das Plenum tagt regelmäßig. Bis 2024 wurden inhaltliche Entscheidungen nach dem Konsensprinzip getroffen: Ein Beschluss sollte nur zustande kommen, wenn kein Mitgliedsland widersprach. Dadurch sollten die Eigenständigkeit der Landesschülervertretungen und der Bildungsföderalismus, also die Zuständigkeit der Länder für Bildung, geschützt werden. Zugleich konnte ein einzelnes Land Entscheidungen durch ein Veto blockieren.

2024 kam es zum Streit über die Abschaffung dieses Verfahrens. Umstritten war besonders, ob bereits die Abschaffung selbst einen Konsens erforderte. Ein vom Bundessekretariat beauftragtes Rechtsgutachten verneinte dies. Auf der Plenartagung 24/3 in Rüsselsheim wurde das Konsensprinzip abgeschafft. Seitdem trifft das Plenum inhaltliche Entscheidungen durch Mehrheitsbeschluss.

Bundessekretariat und Fachausschüsse

Das Bundessekretariat wird vom Plenum gewählt. Es organisiert die Plenartagungen und unterstützt die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsländern. Ihm gehören der Generalsekretär beziehungsweise die Generalsekretärin, seit August 2024 zwei stellvertretende Generalsekretäre, drei International Officers und fünf weitere Mitglieder an. Für verschiedene Aufgabenbereiche werden intern Koordinatorinnen und Koordinatoren bestimmt.

Die Generalsekretärin oder der Generalsekretär vertritt die BSK gemeinsam mit den Stellvertretungen nach außen. Als Generalsekretärin wird Amy Kirchhoff genannt, als Stellvertretungen Erik Sczygiol und Lilli Berthold. Die Amtszeit endet mit der ersten Plenartagung des folgenden Schuljahres oder mit dem Ende des Schulverhältnisses.

In den Fachausschüssen beraten die Mitgliedsländer themenbezogen über gemeinsame Anliegen.

Mitgliedsländer und Plenum

In der BSK sind 15 der 16 deutschen Landesschülervertretungen vertreten: Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen und Bayern. Nordrhein-Westfalen war nie Mitglied.

Bremen wird nicht durch die Gesamtschülerinnenvertretung Bremen vertreten, sondern durch den Stadtschülerinnenring Bremerhaven, weil die Gesamtschüler*innenvertretung auf eine Beteiligung verzichtet.

Jedes Mitgliedsland entsendet drei Delegierte zu den Plenartagungen, die mindestens zweimal im Jahr stattfinden. Unabhängig von der Zahl der Delegierten besitzt jedes Land eine Stimme. Die Tagungen dienen dem gegenseitigen Austausch und der Erarbeitung gemeinsamer Positionen.

Mehrere Länder waren zeitweise ausgetreten. Rheinland-Pfalz gehörte der BSK von 2018 bis 2024 nicht an und trat nach der Abschaffung des Konsensprinzips auf Beschluss der 82. Landesschüler*innenkonferenz wieder bei. Berlin war vom 2. Juli 2024 bis zum 11. Februar 2025, Sachsen-Anhalt vom 10. Juli 2024 bis Dezember 2024 und Hamburg ab dem 15. Juli 2024 vorübergehend nicht beteiligt. Bayern war vom 29. August 2024 bis November 2025 ausgetreten. Bis Februar 2025 hatten Berlin, Sachsen-Anhalt und Hamburg ihren Wiedereintritt erklärt; mit der Rückkehr von Rheinland-Pfalz erreichte die BSK erstmals 15 Mitgliedsländer.

Entstehung und Entwicklung

Eine Vorgängerorganisation war die 1984 in Köln gegründete Bundesschülervertretung (BSV). Sie sollte als legitimiertes gemeinsames Gremium der Landesschülervertretungen handeln. Wegen unterschiedlicher Auffassungen darüber, ob eine Schülervertretung ein breites politisches Mandat beanspruchen dürfe, erreichte sie jedoch keine vollständige Legitimation. 2004 löste sich die BSV de facto auf.

Die Bundesschüler*innenkonferenz wurde am 13. März 2004 in Saarbrücken gegründet. Ihre erste Plenarsitzung fand vom 21. bis 23. Mai 2004 in den Sitzungssälen des Römers in Frankfurt am Main statt. Die ursprüngliche Entscheidung für das Konsensprinzip sollte insbesondere verhindern, dass sich die Konflikte wiederholten, an denen die BSV gescheitert war.

Ein Förderverein unterstützt die Arbeit der BSK. Er wurde am 15. Dezember 2018 in Würzburg gegründet, hat seinen Sitz in Berlin und ist im Vereinsregister Berlin-Charlottenburg eingetragen.

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