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Akt (Theater)
Ein Akt oder Aufzug ist im Drama ein Hauptabschnitt der Handlung, dessen Schluss durch das Fallen des Vorhangs gekennzeichnet wird.
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Begriff und Funktion
Ein Akt, auch Aufzug, ist im Drama ein Hauptabschnitt der Handlung. Sein Ende wird durch das Fallen des Vorhangs gekennzeichnet. Ältere deutsche Stücke übersetzen „Akt“ teilweise wörtlich als „Handlung“ oder verwenden „Aufzug“. „Aufzug“ meint dabei den Aufzug der Schauspielenden auf die Bühne, nicht das physische Aufziehen eines Vorhangs.
Die Gliederung in Akte folgt grundsätzlich der Logik der Handlung. Davon zu unterscheiden sind Bilder: Sie gliedern ein Stück nach den Schauplätzen. Ein Akt kann mehrere Bilder enthalten, ein Bild in der Regel mehrere Szenen. Weil sich nach Akt oder Bild der Vorhang schließen kann, werden beide Gliederungsformen manchmal verwechselt oder vermischt.
Entwicklung der Akteinteilung
Ein Teil eines Bühnenstücks hieß Akt, wenn er innerhalb des Handlungsablaufs eine in sich geschlossene Stufe bildete. Bei mehreren solchen Handlungsszenen wurden diese ab dem 16. Jahrhundert durch Aufziehen oder Herabsenken des Vorhangs sichtbar getrennt. In der Antike gab es solche Aufzüge noch nicht.
Die Einteilung verbreitete sich besonders mit der Guckkastenbühne. Die klassische Dramaturgie verwendete eine symmetrische Fünfzahl an Szenen, der Naturalismus teilte Werke meist in vier Akte. Spätere Dramen bestanden auch aus drei Akten oder waren Einakter. Mit dem Expressionismus wurde die feste Akteinteilung zugunsten einer freieren Dramengestaltung zurückgedrängt. Seit dem 20. Jahrhundert wird sie meist durch die Überlegung ersetzt, ob und wo eine Pause sinnvoll ist.
Die französische Klassik stellte im Regeldrama sehr genaue Regeln für Art und Zahl der Akte auf und berief sich dabei auf die Antike. Ein Akt sollte dort nur an einem Ort und zu einer Zeit spielen. Ein Zwischenvorhang kann für Dekorationswechsel oder Bühnenumbau eingesetzt werden, ohne den Akt zu beenden.
Übliche Aktzahlen und Aufbau
Einakter entstanden im 17./18. Jahrhundert aus Zwischenspielen zwischen den Akten größerer Stücke. Im 18./19. Jahrhundert führte man auch mehrere einaktige Dramen an einem Abend auf oder verband ein einaktiges Schauspiel mit einem einaktigen Ballett. Einfache Handlungen können in einem oder zwei Akten dargestellt werden; seit dem 18. Jahrhundert sind drei und fünf Akte am häufigsten.
Drei Akte entsprechen der Gliederung in Exposition, Entwicklung und Lösung beziehungsweise Katastrophe: Die Exposition informiert über Voraussetzungen, die Entwicklung steigert die Konflikte bis zum Höhepunkt, und am Ende folgt bei der Komödie die Lösung, bei der Tragödie die Katastrophe. Da die Entwicklung oft umfangreicher ist als Exposition und Schluss, wird sie in größeren Stücken häufig in drei Teile gegliedert. So entsteht ein Drama mit fünf Akten.
Vier Akte kommen seltener vor, besonders im 19. Jahrhundert und in modernen Stücken, etwa Friedrich Dürrenmatts „Romulus der Große“. Klassische und klassizistische Schauspiele und Opern haben seit dem 17. Jahrhundert häufig fünf Akte. Diese Einteilung geht auf die Poetik des Horaz zurück, trifft aber auf das antike griechische Theater nicht uneingeschränkt zu. Die Komödien von Plautus und Terenz besitzen dagegen alle fünf Akte.
Gustav Freytag ordnet die fünf Akte so: Exposition; steigende Handlung mit erregendem Moment; Höhepunkt und Peripetie; fallende Handlung mit retardierendem Moment; Katastrophe. Die Peripetie ist die Wendung des Schicksals zum Besseren oder Schlechteren. Der Schluss kann eine Katastrophe oder ein guter Ausgang sein. Zusätzliche Akte werden meist so eingefügt, dass ihre Gesamtzahl ungerade bleibt. Mehr als fünf Akte sind selten; als Ergänzung dienen eher Prolog oder Epilog. Indische und chinesische Dramen können mehr als fünf Akte haben, chinesische sogar bis zu 21.
Dramaturgische Aufgabe des Aktes
Nach jedem Akt folgt ein Zwischenakt, also die Pause zwischen den Akten. Er gibt dem Publikum Zeit, den Eindruck zu verarbeiten und sich auf das Folgende einzustellen; bei größeren Dramen sind solche Ruhepunkte auch wegen des Bühnenumbaus nötig. Einzelne Akte können eigene Titel tragen.
Der Name „Zwischenakt“ stammt wahrscheinlich von früheren, besonders englischen Volkstheatern: In den Pausen führten andere Schauspieler kleine Zwischenstücke oder Tänze auf. Im modernen Theater traten später musikalische Darbietungen an ihre Stelle, etwa Entracte oder Zwischenspiel.
Akte sollen nicht willkürlich oder nur aus äußeren Gründen gesetzt werden, sondern innerlich aus der Handlung notwendig sein. Jeder Akt soll einerseits ein eigenes, befriedigendes Ganzes bilden. Andererseits ist er Teil des gesamten Dramas: Er soll die Spannung auf die weitere Entwicklung nicht abschwächen, sondern steigern.