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Adrian Loretan
Er befasst sich schwerpunktmässig mit den Forschungsgebieten „Menschenrechte“, „Grundrechte“ und „Religionsverfassungsrecht“.
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Person und Arbeitsgebiet
Adrian Loretan (* 15. Mai 1959 in Brig) ist ein Schweizer Staatskirchenrechtler und Kirchenrechtler. Staatskirchenrecht untersucht das rechtliche Verhältnis zwischen Staat, Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften; Kirchenrecht befasst sich mit dem Recht innerhalb einer Kirche. Seine Schwerpunkte sind Menschenrechte, Grundrechte und Religionsverfassungsrecht, also die verfassungsrechtlichen Regeln für Religion und Religionsgemeinschaften.
1979 legte Loretan die Matura in Engelberg ab. Er studierte Philosophie, katholische und evangelische Theologie sowie Religionsrecht an den Universitäten Freiburg (Schweiz), Tübingen und an der Gregoriana in Rom. 1993 wurde er dort mit „summa cum laude“ zum Dr. iur. can. promoviert. Seine Dissertation behandelte Laien im pastoralen Dienst und erschien wegen hoher Nachfrage in zweiter Auflage. Seit 1987 ist er verheiratet.
Universitäre Tätigkeit und Lehre
Nach der Promotion arbeitete Loretan in der Spitalseelsorge und absolvierte ein Clinical Pastoral Training. Von 1987 bis 1996 war er wissenschaftlicher Assistent und Lehrbeauftragter. 1996 wurde er an die heutige Universität Luzern zum Professor für Kirchen- und Staatskirchenrecht berufen. Er war 1998–1999 Vizedekan und 1999–2001 Dekan der Theologischen Fakultät. Während seiner Dekanatszeit beschloss ein kantonaler Volksentscheid, die bisherige Hochschule Luzern in eine Universität umzuwandeln.
2012 gründete er das interdisziplinäre Zentrum für Religionsverfassungsrecht; als Co-Direktor ist er bis heute tätig. Seit 2016 gehört er dem Universitätssenat an. Seit 2017 ist er Mitglied des Strategic Council des Forschungsprojekts „Swiss Learning Health System“. Von 2016 bis 2019 war er außerdem im wissenschaftlichen Management der Fernlehre verantwortlich.
In Forschung und Lehre vertritt Loretan einen interdisziplinären Ansatz: Fragen des Religionsverfassungsrechts werden mit anderen Fachrichtungen, besonders der Rechtswissenschaft, verbunden. Seit 2000 veranstaltet er gemeinsame Seminare der Rechtswissenschaftlichen und der Theologischen Fakultät der Universität Basel. Er betreute 14 abgeschlossene Doktorarbeiten sowie die Habilitation von Prof. Dr. Burkhard Josef Berkmann. Eine Habilitation ist eine weitere wissenschaftliche Qualifikation nach der Promotion, die zur selbstständigen Hochschullehre befähigt.
Menschenrechte als Forschungsansatz
Im Mittelpunkt von Loretans Forschung stehen von Anfang an Grundrechte und Menschenrechte. Sein Ansatz wird als „human rights turn“ im Kirchenrecht und Religionsverfassungsrecht beschrieben: Im Zentrum soll die Person mit ihrer Würde und ihren Rechten stehen. Grundlage sind Aussagen des Zweiten Vatikanischen Konzils über Menschenwürde, Gleichheit der Person und das Diskriminierungsverbot aufgrund des Geschlechts. Als Beispiele werden Nostra Aetate, Kap. 5, Dignitatis Humanae [Personae], Kap. 1, sowie Lumen Gentium, Kap. 29 und 32 genannt.
Loretan verweist auch auf frühere kirchliche Aussagen zur Würde der Person und zur rechtlichen Anerkennung daraus folgender Rechte, besonders auf die Weihnachtsansprache Pius’ XII. von 1943. Nach dem Artikel trugen christliche Politiker wie Konrad Adenauer und Enrico Gasparri in den späten 1940er Jahren dazu bei, Menschenrechte aus der naturrechtlichen Tradition in europäische Verfassungen aufzunehmen. Dieser Ansatz beeinflusste die Charta der Vereinten Nationen von 1945; Jacques Maritain wirkte daran mit, dass die Idee in die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 Eingang fand. Die Menschenwürde ist auch der Ausgangspunkt von Art. 1 GG des deutschen Grundgesetzes von 1949. Johannes XXIII. griff den Ansatz 1963 in der Enzyklika Pacem in terris auf.
Die Bischofssynode betonte bereits 1967, Menschenrechte seien ein Mittel gegen Machtmissbrauch in der Kirche. Karl Rahner erklärte, ein menschenrechtlich argumentierendes Konzil bleibe „Makulatur“, solange es nicht kirchenrechtlich umgesetzt werde. Für Loretan ergibt sich daraus die Aufgabe, systematischer Diskriminierung, Ausbeutung und Folter in Religionsgemeinschaften sowohl durch staatliche Maßnahmen als auch innerhalb der Kirche entgegenzutreten. Im Zusammenhang mit sexueller Gewalt und Machtmissbrauch durch Religionsdiener fordert sein Ansatz, dass die katholische Kirche institutionelle Voraussetzungen verändert, welche solchen Missbrauch erleichtern.
Gutachten, Reihen und weitere Aufgaben
Loretan erstellte für die Schweizerische Bischofskonferenz unter anderem die Dokumente „Beauftragte Laien im kirchlichen Dienst“ (2005) und „Staatskirchenrechtliches Grundlagenpapier für Diözesanbischöfe“ (2008). Wissenschaftliche Gutachten verfasste er beispielsweise für die Föderation Islamischer Dachorganisationen der Schweiz (FIDS) und die Koordination Islamischer Organisationen Schweiz (KIOS) im Jahr 2013, für die Römisch-katholische Körperschaft des Kantons Zürich 2012 und für die Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Aargau 2006.
Er ist Herausgeber der Buchreihen «Religionsrecht im Dialog» und «Religionsrechtliche Studien». In der Darstellung seines wissenschaftlichen Werdegangs werden für die erste Reihe, die seit 2005 erscheint, aktuell 26 Reihentitel genannt; in der Schriftenauswahl wird sie mit „Lit, Münster 2004 ff., 30 Bände“ angegeben. Für «Religionsrechtliche Studien» werden seit 2010 aktuell vier Reihentitel genannt. Zu seinen Themen als Autor oder Herausgeber zählen das Verhältnis von Kirche und Staat, Religionsunterricht an öffentlichen Schulen, Religionsfreiheit, religiöse Vielfalt, Menschenrechte und Freiheitsrechte.
Daneben übernahm Loretan Aufgaben in Fachgesellschaften, Stiftungs- und Herausgeberbeiräten sowie wissenschaftlichen Boards. Dazu gehören unter anderem das Institut für Recht und Religion der Universität Luzern, die European Society for Catholic Theology und internationale Beiräte zu Law and Religion, Ecumeny and Law sowie Philosophy and Canon Law.